Prof. Dr. Breitkopf, LL.M. veröffentlicht einen Aufsatz zum Thema Verjährungs- und Ausschlussfristen im Lohnsteuerregress

  • 03.09.18 13:37

Der Beitrag (in: Der Betrieb 2018, Seite 2049 - 2053) setzt sich kritisch mit der bisherigen BAG-Rechtsprechung zum Beginn von Verjährungs- und Ausschlussfristen beim Lohnsteuerregress des Arbeitgebers auseinander, die dogmatisch z.T. im Widerspruch zur gefestigten BGH-Rechtsprechung steht.

Das Thema ist von großer praktischer Bedeutung, da Lohnsteuernachzahlungen nach Betriebsprüfungen auf der Tagesordnung stehen. Arbeitgeber, die mit der Lohnsteuerabführung an das Finanzamt die Steuerschuld der Arbeitnehmer erfüllen, stehen häufig vor der Schwierigkeit, ihre Regressansprüche zu realisieren. Denn führt der Arbeitgeber Lohnsteuer nicht ab, haftet er dafür zusammen mit dem Arbeitnehmer als Gesamtschuldner. Nimmt das Finanzamt den Arbeitgeber in Anspruch, kann dieser zwar von dem Arbeitnehmer gesamtschuldnerischen Ausgleich verlangen, jedoch hält der Arbeitnehmer dem Regress häufig Verjährungs- oder Ausschlussfristen entgegen. Für den Erfolg des Regressanspruchs kommt es dann darauf an, ab wann die Verjährungs- oder Ausschlussfristen beginnen, was in der arbeits- und zivilgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt wird.

nach oben
Drucken