Änderung der Abgabe von Abschlussarbeiten Stand: 15.06.2022

  • 15.06.22 09:00
  • Lisa Naumann

Ob Sie Ihre Abschlussarbeit in elektronischer Form oder im Ausdruck als gebundener Version abgeben, entscheiden Ihre Prüfer. Je nach dem ist die Abschlussarbeit entweder digital im PDF-Format per E-Mail bei Ihren Prüfern und dem Dekanat und/oder in gebundener Version unterschrieben in zweifacher Ausfertigung per Post an das Dekanat abzugeben.

Die Abgabe der gebundenen Version beim Prüfer ist nicht ausreichend!

Bei Zusendung per Post gilt der Poststempel als Abgabetermin.

Falls Sie Ihre Abschlussarbeit in digitaler Form abgeben, ist es zwingend notwendig, dass Sie innerhalb von 14 Tagen die eidesstattliche Versicherung aus Ihrer Abschlussarbeit handschriftlich unterschrieben im Original per Post an das Dekanat senden!

 

Allgemeine Informationen zur Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten finden Sie hier.

 

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