Im Mai 2018 ist die Monographie „Begriff des Rechts
und Methode der Rechtswissenschaft bei Rudolf von Jhering“ von Dr. Christoph-Eric Mecke erschienen,
der als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät Recht der Ostfalia beschäftigt ist.
Rudolf von Jhering (1818-1892) gehört zu den großen deutschen Rechtsgelehrten mit internationalem
Rang. Nicht nur in ganz Europa bis hin nach Russland, sondern auch in Nord- und Südamerika sowie in
Asien hat Jhering viele Spuren im Rechtsdenken hinterlassen. In den USA galt er im 20. Jahrhundert
zeitweise sogar als „Godfather“ der dort wirkungsmächtigen Methodenrichtung des US-amerikanischen
Legal Realism. Es gibt aber auch keinen zweiten Rechtsgelehrten, der in der Mitte seines
wissenschaftlichen Lebens die Zäsur seiner rechtsmethodologischen Auffassungen so effektvoll
zelebriert hätte wie Jhering. Bis heute ist offen, ob und inwieweit er damit der berufene Interpret
seiner eigenen früheren Auffassungen war.
Die pünktlich zu Jherings 200. Geburtstag in der Reihe „Beiträge zu Grundfragen des Rechts“ des Göttinger Verlags Vandenhoeck&Ruprecht (V&R Academic) erschienene Untersuchung nimmt diese umstrittene Frage zum Anlass, um auf Grundlage veröffentlichter und unveröffentlichter Schriften, Briefe und Nachlassdokumente Jherings der Frage nach Kontinuität und Wandel seiner Auffassungen im zeitgenössischen Kontext von Pandektistik und wissenschaftstheoretischer Diskussion nachzugehen.
Mit seiner fast 750seitigen Untersuchung setzt Dr. Mecke die Reihe seiner theoriegeschichtlichen Bücher und Aufsätze zur Pandektistik, der Lehre vom Zivilrecht römischrechtlicher Provenienz im 19. Jahrhundert fort. Die Pandektistik bildet in vielen Bereichen des Zivilrechts die bis heute maßgebliche Grundlage der Zivilrechtsordnungen in Europa.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.v-r.de/de/begriff_des_rechts_und_methode_der_rechtswissenschaft_bei_rudolf_von_jhering/t-1/90003930/