Prof. Dr. Litschen veröffentlicht einen Beitrag zu den Möglichkeiten und Beschränkungen bei Einsatz von externen Personalpools im Arbeitsrecht

  • 29.01.19 07:48

Unter dem Titel "Möglichkeiten und Grenzen des Arbeitsrechts - Externe Personalpools" untersucht Prof. Dr. Litschen welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zum Einsatz vom Fremdpersonal bestehen und welche Fallstricke zu beachten sind. 

Kurzfristiger Personalbedarf wird häufig durch Leiharbeitnehmer abgedeckt. Durch die Neuerung des AÜG im Jahr 2017 sind die Möglichkeiten jedoch erheblich eingeschränkt worden und in den Mangelberufen stehen auch nicht genügend Leiharbeitnehmer zur Verfügung. Es stellt sich daher die Frage, ob und welche Alternativen das Arbeitsrecht bietet und wo die Vor- und Nachteile zur Arbeitnehmerüberlassung liegen. Insbesondere untersucht er dabei die Möglichkeit von mehreren parallelen Arbeitsverhältnissen in der praktischen Anwendung.

Im Ergebnis erscheint es nicht nur darstellbar, sondern es lassen sich auch ganz konkret Anwendungsfälle für multilaterale Vertragsverhältnisse in einem Personalpool belegen. Gerade die Möglichkeit, die Kenntnisse und Fähigkeiten von hochspezialisierten Fachkräften über mehrere Arbeitgeber effizient nutzen zu können, wird im Zeitalter des Fachkräftemangels ein immer größeres Thema. Die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Schwierigkeiten sind dabei nicht größer als beim Einsatz von Fremdpersonal. Der gravierende Vorteil ist der Erhalt des Weisungsrechts. Ob jedoch auch Arbeitnehmer eine solche Konstruktion eingehen würden, hängt ganz von den sonstigen Vorteilen ab, die die Poolunternehmen anbieten können (in: AuA, 2019, 24-28, abrufbar aus dem Hochschulnetz).

 

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