Prof. Dr. Achim Rogmann als Panelmitglied beim 5. Viadrina Compliance Kongress an der Bucerius Law School in Hamburg

  • 27.07.17 14:48

Das Panel in Aktion - in der Mitte Prof. Dr. Rogmann

Wolfenbüttel, im Juli 2017

Während Hamburg ganz im Zeichen des G20-Gipfels stand, veranstaltete das Compliance Center der Europa-Universität Viadrina Fankfurt (Oder) in der Hansestadt ihren 5. Compliance-Kongress. Die sehr international aufgestellte Tagung, welche in den Räumlichkeiten der Bucerius Law School stattfand, widmete sich den Herausforderung an effektive Compliance Management Systeme in Zeiten von Terrorismus, Cyberattacken, fortbestehender Korruption und anderen Compliance-Risiken. Die Umsetzung von Compliance-Programmen wird in diesem Kontext insbesondere dann anspruchsvoll, wenn es soziokulturelle und lokale Vollzugsgefälle zu bewältigen gilt. Vor diesem Hintergrund diente der Kongress der Erkundung neuer Ansätze für grenzüberschreitende Compliance und Integrität.

Prof. Dr. Achim Rogmann LLM war eingeladen, beim Panel zum Thema „International Trade Compliance – Export Controls and Customs in the Era of Terrorism“ mitzuwirken. Bei seinem Eingangsstatement machte er deutlich, dass sich die Rolle der Zollverwaltungen schon seit Längerem von der Finanzverwaltung hin zur Sicherheitsverwaltung gewandelt habe. Nur der Zoll habe Zugriff auf sämtliche Daten beim Im- und Export von Waren, könne damit einen grundlegenden Beitrag zur Sicherheit der internationalen Lieferketten leisten und damit Aufgaben der internationalen Gefahrenabwehr wahrnehmen. Dazu seien mit Hilfe der Weltzollorganisation globale Standards entwickelt worden, mit denen nicht nur Sicherheitsaspekte verfolgt sondern gleichzeitig weitere Vereinfachungen beim grenzüberschreitenden Handel geschaffen werden sollen.

Prof. Rogmann stellte die Umsetzung der globalen Regeln an Hand der Zollvorschriften der EU dar, die durch die sog. Sicherheitsinitiative grundlegende Änderungen und Ergänzungen erfahren hatten. Wesentliche Elemente seien die IT-gestützte Risikoanalyse durch die Zollverwaltung, die strengere Überwachung der Wirtschaftsbeteiligten aber auch besondere Handelsvereinfachungen für als besonders zuverlässig zertifizierte Wirtschaftsbeteiligte (sog. „Authorised Economic Operators“). Die Compliance-Anforderungen an die Wirtschaftsbeteiligten seien dadurch erheblich gewachsen. Erhöhte Compliance-Maßnahmen seien zudem eine ausdrückliche Anforderung an Unternehmen, die weitgehende Handelsvereinfachungen in Anspruch nehmen wollten. Durch den seit Mai 2016 anwendbaren Unionszollkodex seien die Anforderungen weiter gesteigert worden.

In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem kritisch hinterfragt, ob die umfangreichen Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette einen angemessenen Beitrag zum Schutz gegen terroristische und sonstige kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem internationalen Handel böten. Es wurde hierbei eine zu niedrige Kontrolldichte bei der Überprüfung von Containern beklagt. Prof. Rogmann wies hierzu auf den traditionell geringen Anteil der tatsächlich physisch kontrollierten Warensendungen hin. Eine vollständige Kontrolle aller Warensendungen müsste zwangsläufig an zwei Faktoren scheitern: die Zollverwaltungen würden nicht über genügend Kapazitäten verfügen und auch die redlichen Wirtschaftsbeteiligten würden unverhältnismäßig bei ihren Handelsaktivitäten gehindert, sollte die Kontrolldichte merklich erhöht werden. Bei einer lückenlosen Kontrolle der Importe etwa im Hamburger Hafen würden sich die Containerschiffe bis weit über die Elbmündung hinaus stauen. Dem Interessenkonflikt zwischen Handelsvereinfachung und einem angemessenen Kontrollniveau widme sich das globale Sicherheitsprogramm, das etwa durch Vorabanmeldepflichten und die IT-gestützte Risikoanalyse dafür sorge, dass die begrenzten Kontrollkapazitäten möglichst effektiv eingesetzt werden könnten.

Ein Bericht von der Tagung findet sich hier...

 

Bericht: BELS

Foto: Compliance Academy

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