Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) vom 10. August 2021
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) kommt es zu erheblichen Änderungen im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und teilweise auch im Recht der Kommanditgesellschaft (KG). Die Änderungen werden zum 01.01.2024 in Kraft treten. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden, welche noch das alte Recht lernen und zu diesem geprüft werden, diese Änderungen im Wege einer Synopse vorzustellen, da die Änderungen für die Berufspraxis dieser Studierenden maßgeblich sein werden.
Die Veranstaltung wird am 01.06.2023 von 16:00 bis 17:30 Uhr als Hybridveranstaltung angeboten.
Sie findet in Präsenz in Raum RU01 statt.