Prof. Dr. Fabian Stancke veröffentlicht BB-Kommentar zum BGH-Urteil: Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs – Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Internet-Bewertungsportal (www.jameda.de)

  • 16.05.23 13:58

Prof. Dr. Stancke hat in der jüngsten Ausgabe des BetriebsBerater zu zwei Parallelentscheidungen des BGH mit der Frage, ob eine Verarbeitung personenbezogener, aus öffentlichen Quellen gewonnener Daten durch das Datenschutzrecht verhindert oder einschränkt wird, Stellung bezogen und mögliche Folgen für die Praxis dargestellt (Az. VI ZR 60/21 - www.jameda.de).

Die wesentlichen Aussagen des BGH lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Eine Einschränkung des Datensourcing aus öffentlichen Quellen oder durch Einkauf bereits veröffentlichter Daten würde die Marktstellung großer Digitalunternehmen absichern und Innovation hemmen.
  • Der BGH hat festgestellt, dass die Verarbeitung bereits veröffentlichter Daten für eigene Geschäftsmodelle datenschutzrechtlich grundsätzlich zulässig ist.
  • Eine Abwägung zwischen den Interessen der Datenverarbeiter und der Datensubjekte muss erfolgen, um zu entscheiden, welche Seite überwiegt.
  • Eine Verarbeitung bereits öffentlich gemachter personenbezogener Daten ist zulässig, wenn die Zustimmung des Datensubjekts vorliegt oder die Daten öffentlich gemacht wurden.
  • Die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO muss erfüllt werden, aber es gibt Ausnahmen, wenn die Erteilung der Informationen unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Bibliographische Angaben:

Prof. Dr. Fabian Stancke, Datenschutzkonforme Verarbeitung aus öffentlichen Quellen gewonnener Daten, in: Betriebs-Berater, 2023, 1043 ff.

Hier können Sie über beck-online auf den Artikel zugreifen.

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