Frist zur Einreichung von Anträgen auf Nachteilsausgleich endet am 01.12.2022

  • 15.11.22 06:00

Bitte beachten Sie: Anträge auf Schreibverlängerung etc. wegen Dauerleiden z.B. bei chronischen Erkrankungen können für das aktuelle Semester nur bis zum 01.12.2022 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden, können nur dann bearbeitet werden, wenn die Dauerhaftigkeit der Erkrankung erst nach diesem Termin medizinisch festgestellt werden konnte.

Richten Sie Ihre diesbezüglichen Anträge an den Prüfungsausschuss.

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