Praxissemester in den Bachelorstudiengängen (BPO ab 2014)
Praxiszeitenbeauftragter
Ass. iur. Oliver Kahl, LL.M.
Telefon: 05331 / 939 33310
E-Mail:
praxiszeiten-r@ostfalia.de
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Ass. iur. Oliver Kahl, LL.M.
Telefon: 05331 / 939 33310
E-Mail:
praxiszeiten-r@ostfalia.de
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Für die Bachelorstudiengänge der BPO 2014 sind zwei vollständige Praxissemester (5. und 7. Semester) vorgesehen. Alle Bestimmungen zu den Praxiszeiten finden Sie in der Praxiszeitenordnung, die gründlich zu lesen ist.
Informationen zu den Praxiszeiten erhalten Sie auf den Seiten der Fakultät R und des Career-Services.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen per Mail nur an folgende E-Mail-Adresse: praxiszeiten-r@ostfalia.de
Die Anmeldung für das Praxissemester erfolgt für das:
Sommersemester: bis zum 15. Februar
Wintersemester: bis zum 15. Juli
Die Formulare zur Anmeldung Ihrer Praxiszeit können Sie auf den Seiten des
Career-Service oder
hier herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass die Praxiszeitenstellen zu genehmigen sind (s.u.) und dass Sie die
jeweils korrekten Unterlagen vollständig ausgefüllt haben, bevor Sie diese abgeben.
Nicht vollständig ausgefüllte Unterlagen werden nicht bearbeitet!
Es ist möglich, sich für ein Praktikum anzumelden, auch wenn Sie noch keinen festen Praktikumsplatz haben (vorläufige Anmeldung). Sollten Sie tatsächlich keine Stelle finden, können Sie das jeweilige Semester weiterstudieren (zu beachten: Studienbeitragsbefreiung gilt dann nicht).
Die Fakultät bietet jedes Semester eine Infoveranstaltung zum Praxissemester an:
Die einmalige Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für Studierende obligatorisch!
(§ 4 Abs. 1 S. 2 Praxissemesterordnung).
Die jeweiligen Termine werden rechtzeitig bei den News für Studierende bekannt gegeben.
Im 5. und 7. Semester ist je ein vollständiges Praxissemester vorgesehen. Dies schließt im 7.
Semester grundsätzlich die Bachelorarbeit mit einer anwendungsorientierten Themenstellung ein.
Das Praxissemester dauert (mind.) 22 Wochen, die ohne Unterbrechnung zu absolvieren sind.
Bitte beachten Sie hierbei für das zweite Praxissemester, dass dieses auf Antrag auf nicht weniger
als 14 Wochen verkürzt werden kann (Praxiszeitenordnung, §3 S.1). Der Antrag ist zu begründen und
glaubhaft zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass Ausnahmen restriktiv gehandhabt
werden.
Nach der PO 2014 ist eine Anrechnung von Werkstudentätigkeiten als Praktika grundsätzlich nicht möglich.
Um Härten bei den Studierenden zu vermeiden, die bereits vor dem 1. Februar 2016 einen Vertrag
über eine Werkstudententätigkeit hatten, hat der Prüfungsausschuss beschlossen, bei diesen
Studierenden eine Anrechnung ausnahmsweise zuzulassen.
Bitte beachten Sie, dass die Anrechnungsvoraussetzungen im Übrigen gegeben sein müssen,
insbesondere die Nähe der Tätigkeit zum Studiengang.
Weitere Informationen zu Anerkennungen und Anrechnungen finden Sie hier.
Die im Rahmen des Studiums abzuleistenden Praxiszeiten sind beim Praxissemester im Umfang von 22
Wochen Pflichtpraktika. Die Vereinbarung einer Verlängerung der Praxiszeiten mit dem jeweiligen
Unternehmen ist möglich, diese verlängerten Zeiten sind dann jedoch keine Pflichtpraktika im Sinne
des Mindestlohngesetzes.
Wenn Sie für Ihren Betrieb / Firma eine Bescheinigung benötigen, dass Ihr Praktikum ein
Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums ist, wenden Sie sich bitte an das SSB; dieses stellt die
Bescheinigungen aus.
Mögliche Praxisstellen finden Sie auf unserer Website unter dem Punkt
"Stellenangebote“, beim
"Treffpunkt Karriere" der Ostfalia und natürlich auf Eigeninitiative.
Beachten Sie bitte, dass es, vor allem bei größeren Konzernen, zu längeren Bearbeitungszeiten
für eine Bewerbung kommen kann – eine Bewerbung mindestens 2-3 Monate (eher ein halbes Jahr) vor
Praktikumsbeginn ist empfehlenswert.
Für Praxissemester im Ausland ist ein weit größerer Planungsaufwand nötig – spätestens ein Jahr
vor dem geplanten Beginn sollte man die Bewerbungsphase starten. Bitte beachten Sie außerdem die
Anrechnungsbestimmungen in der Praxiszeitenordnung (§12. S.6).
Für weitere Informationen und Hilfen wenden Sie sich bitte an das
International Student Office
oder an den Auslandsbeauftragten der BELS:
auslandsbeauftragte-r@ostfalia.de.
Besonders wichtig ist, dass die Praxisstelle genehmigt ist und Sie einen betreuenden Professor haben. Dieser steht Ihnen während der Praxissemester zur Seite, falls es zum Beispiel zu Fragen oder Problemen kommen sollte. Auch hier gilt, die entsprechenden Personen rechtzeitig zu kontaktieren, die Betreuung abzusprechen, alle nötigen Unterschriften einzuholen und die Fristen zu wahren. Bitte denken Sie daran, dass die Professoren während der Klausurenzeit und in den Semesterferien nicht erreichbar und somit Unterschriften, etc. bis 15. Juli bzw. 15. Februar einzuholen sind.
Für die Bachelorstudiengänge ist im 7. Semester ein vollständiges Praxissemester vorgesehen.
Dies schließt grundsätzlich die Bachelorarbeit mit einer anwendungsorientierten Themenstellung ein.
Das Praxissemester dauert (mind.) 14 Wochen, die ohne Unterbrechnung zu absolvieren sind.