Praktikum im Ausland

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Neben einem Semester an einer Hochschule ist ein Praktikum in einem Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, Auslandserfahrung zu sammeln. Andere Unternehmenskulturen, Arbeitsweisen und tägliche (Fach)Kommunikation in einer Fremdsprache können den eigenen Horizont und die eigenen Kompetenzen maßgeblich erweitern.

Untenstehend finden Sie eine Übersicht aller wichtigen Informationen zum Thema Auslandspraktikum:

1. Gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen? Wenn ja, welche?
Für Praktika im Ausland gelten dieselben Voraussetzungen wie für Inlandspraktika: Die Praktika müssen im fünften und siebten Semester angetreten werden und eine Dauer von jeweils 22 Wochen haben. Die Zulassungsvoraussetzungen wie Credits Points, genehmigtes Unternehmen und Betreuung müssen ebenfalls eingehalten werden.
 
Die vollständigen Informationen stellen die Praxissemesterordnung und die verpflichtende Infoveranstaltung bereit.
 
2. Wann ist der günstigste Zeitpunkt für ein Auslandspraxissemester?
Für die Anerkennung als Praxissemester im fünften oder siebten Semester. Anmeldung vorab!
 
3. Welche Bedingungen für eine Anerkennung als erstes und/oder zweites Praxissemester gibt es?
Sofern von vornherein feststeht, dass das Praxissemester im Ausland absolviert werden soll, siehe 1.
Die Voraussetzungen müssen vor Anmeldung erfüllt sein und die Anmeldung muss vor Praktikumsantritt vorliegen.
Es gelten die selben Anmeldefristen wie für Inlandspraktika: der 15.2. für das folgende Sommmersemester und der 15.7.für das folgende Wintersemester jeden Jahres.
 
Soll das Auslandspraktikum nachträglich als Praxissemester genehmigt werden, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsausschussvorsitzende. Diese nimmt auf Antrag diese Genehmigungen vor und kann ihre Anforderungen / Voraussetzungen hierfür transparent machen.
 
Wenn Sie im Ausland an einer Hochschule studieren und diesen Aufenthalt als Praxissemester anrechnen lassen möchten, finden Sie hier alle relevanten Informationen.
 
4. Kann die Abschlussarbeit im Ausland geschrieben werden und wenn ja, was muss beachtet werden?
Ja, wenn es im Rahmen des zweiten Praxissemesters ist und somit eine unternehmensbezogene Bachelorarbeit erstellt wird.
 
5. In welcher Sprache verfasse ich die Bachelorarbeit?
Grundsätzlich auf Deutsch.
 
6. Wer fungiert als Zweitprüfer neben meinem betreuenden Hochschullehrer als Erstprüfer?
Immer die Betreuerin oder der Betreuer im jeweiligen Unternehmen abhängig von ihrem/seinem Ausbildungsgrad.
 
7. Wo finde ich weitere Informationen und Unterstützung?
8. Wo finde ich Praxisstellen?
9. Ansprechpartner:
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