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Orientierungspraktikum

Deine erste praktische Erfahrung im Studium

Das siebwöchige Orientierungspraktikum zu Beginn deines Studiums bietet dir erste praktische Erfahrungen im sozialen Bereich. Als verpflichtender Baustein deines Studiums an der Ostfalia hilft es dir, verschiedene Arbeitsfelder kennenzulernen. Du hospitierst in sozialen Einrichtungen, gewinnst Einblicke in Arbeitsweisen und Herausforderungen und legst so die Grundlage für deine berufliche Orientierung und das weitere Studium.

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Wir haben für alle Studierenden der Sozialen Arbeit ein Verzeichnis von sozialen Trägern. Suche dir jetzt die passende Stelle für dein Orientierungspraktikum.

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Was dich im Orientierungspraktikum erwartet

Das Orientierungspraktikum ist dein erster direkter Kontakt mit dem vielfältigen Berufsfeld der Sozialen Arbeit und ein zentraler Bestandteil des Moduls M2 "Grundlagen der Sozialen Arbeit". Anders als in späteren Praxisphasen geht es hier vor allem darum, verschiedene Handlungsfelder zu erkunden und zu beobachten, ohne bereits vollständige Verantwortung tragen zu müssen. Du lernst unterschiedliche Zielgruppen und Arbeitsansätze kennen – von der Kinder- und Jugendhilfe über Migrationsarbeit bis hin zur Arbeit mit Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen. Diese kompakten sieben Wochen Praxiserfahrung absolvierst du idealerweise in der vorlesungsfreien Zeit zwischen deinem ersten und zweiten Semester.

Gut vorbereitet in die Praxis

Die Hochschule und das Praxisamt unterstützen dich auf deinem Weg:

  • Vorbereitende Seminare: Bereits im ersten Semester nimmst du an verpflichtenden Seminaren teil, die dich auf das Praktikum einstimmen und wichtige Grundlagen vermitteln. Die Teilnahme ist eine Prüfungsvorleistung.
  • Praktikumsplatz finden und genehmigen lassen: Du suchst dir selbstständig eine passende Einrichtung für dein Orientierungspraktikum. Wichtig ist, dass du deine Praktikumsstelle rechtzeitig vor Beginn per Antrag über das Praxisamt genehmigen lässt.
  • Deine Zeit in der Einrichtung: Während deiner Hospitationen gewinnst du durch strukturierte Beobachtungsaufgaben systematische Einblicke. Für die Durchführung des Praktikums gilt ebenfalls eine Anwesenheitspflicht von 75% der vereinbarten Zeit als Prüfungsvorleistung. Sollte es für dich passender sein, kann das Praktikum nach Absprache eventuell auch in Teilzeit absolviert werden, wobei die Gesamtstundenzahl von sieben Wochen Vollzeit erreicht werden muss.

Nach dem Praktikum: Reflexion und Leistungsnachweis

Deine praktischen Erfahrungen werden sorgfältig nachbereitet:

  • Die Praktikumsanalyse: Im Anschluss an dein Praktikum verfasst du eine Praktikumsanalyse. Diese schriftliche Ausarbeitung ist ein wichtiger Leistungsnachweis und fließt mit 50% in die Note deines Moduls M2 "Grundlagen der Sozialen Arbeit" ein. Die Abgabetermine hierfür werden ebenfalls vom Prüfungsausschuss veröffentlicht.
  • Das Auswertungsgespräch: Auf Grundlage deiner Praktikumsanalyse findet im zweiten Semester ein gemeinsames Auswertungsgespräch statt, in dem du deine Erfahrungen reflektieren und diskutieren kannst.
  • Ein wichtiger Schritt für dein Studium: Das Orientierungspraktikum muss spätestens zwischen dem zweiten und dritten Semester absolviert und die Nachbereitung (inklusive Praktikumsanalyse und Auswertungsgespräch) bis zum Ende des dritten Semesters (28.02. bzw. 31.08.) erfolgreich in der elektronischen Prüfungsverwaltung (ePV) eingetragen sein. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für deine Zulassung zum Projektstudium (Modul 10 und Modul 11) im zweiten Studienabschnitt.

Du bringst schon Praxiserfahrung mit? Möglichkeiten der Anrechnung

Wenn du bereits eine einschlägige Berufsausbildung (z.B. als Erzieher:in oder Sozialassistent:in) abgeschlossen hast oder über umfangreiche berufliche Erfahrungen in einem sozialarbeiterischen bzw. sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld verfügst, besteht die Möglichkeit, dir die praktische Durchführung des Orientierungspraktikums anrechnen zu lassen. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise eine mindestens sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit, die von einer Fachkraft angeleitet wurde und nicht bereits als Vorpraktikum anerkannt wurde. Einen formlosen Antrag auf Anrechnung kannst du mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsausschuss einreichen. Bitte beachte: Auch wenn dir der praktische Teil erlassen wird, ist die Teilnahme an den verpflichtenden Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen des Orientierungspraktikums in jedem Fall erforderlich.