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Rund ums Studium

Nicht nur das Studium selbst hält große Herausforderungen bereit, auch die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Folgende Hinweise haben wir für dich zusammengestellt. Sollten dir Informationen fehlen, sprich uns bitte an. 

Wohnen

In den Wohnheimen des Studierendenwerks OstNiedersachsens gibt es eine kleine Anzahl sogenannter „behindertengerechter“ Wohnplätze. Diese dürften in erster Linie auf die Nutzung mit Rollstuhl ausgerichtet sein. Die Wohnheimverwaltung bemüht sich jedoch, speziellen Anforderungen und individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ggf. ist eine zügigere Wohnraumvergabe möglich.

In Salzgitter gibt es ein von privat (Wohnbau Salzgitter GmbH) betriebenes Studierendenwohnheim in Salzgitter-Gebhardshagen (Lustgarten 31/33), dort sind drei der Appartements rollstuhlgerecht ausgestattet. - Darüber hinaus verfügt die Wohnbau GmbH im gesamten Gebiet Salzgitter über viele rollstuhlgeeignete und -gerechte Wohnungen zu unterschiedlichen Konditionen (je nach Ausstattung und Lage).

Essen: Mensa/Cafeteria

Mensen/Cafeterien an der Ostfalia HaW:

Bitte mach uns darauf aufmerksam, falls in den Mensen und Cafeterien in unseren Gebäuden aller Hochschulstandorte die Tische sich als nicht unterfahrbar erweisen. Wir bemühen uns, zügig Abhilfe zu schaffen.

Bei den Mensen des Studierendenwerkes und anderer Betreiber handelt es sich um Großküchen, es ist i.d.R. nicht möglich, das Essen auf die Bedürfnisse Einzelner abzustimmen. – Eine sorgfältige Kennzeichnung von beispielsweise Zusatzstoffen sowie Allergenen ermöglicht es dir, eine entsprechende Wahl zu treffen.

Siehe z.B. Mensa Wolfenbüttel/Salzdahlumer Straße (externer Link, öffnet neues Fenster)

Hochschulsport

Es gibt z.Zt. keine speziellen Angebote für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen. Wenn du Fragen zu unserem Sportangebot hast, insbesondere zu deinen ganz persönlichen Möglichkeiten, diese zu nutzen, wende dich bitte an die Kolleg/-innen im Hochschulsportbüro.

Finanzierung

Auch für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen gilt: Grundsätzlich sind die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten i.d.R. durch Einkommen oder Vermögen unterhaltspflichtiger Angehöriger (Eltern, Ehepartner/in etc.) oder der Studierenden selbst zu decken. Ist dieses mutmaßlich nicht ausreichend, empfiehlt sich die Beantragung von BAföG.

Das BAföG sieht i.d.R. keinen erkrankungs/behinderungsbedingten Mehrbedarf an Lebenshaltungskosten sowie studienbedingten Mehrbedarf vor, dieser ist durch die Beantragung von Hochschulhilfe (studienbedingter Mehrbedarf) beim zuständigen Integrationsamt (wohnortabhängig) bzw. Renten, Grundsicherung, Transferleistungen (Mehrbedarf an Lebenshaltungskosten) bei den zuständigen Leistungsträgern zu decken.

Informationen hierzu kannst du dir bei der Sozial- und Studienfinanzierungsberatung (externer Link, öffnet neues Fenster) einholen.

Es gibt einige wenige Regelungen im BAföG, welche sich explizit auf Erkrankungen/Behinderung beziehen (z.B. Verlängerung der Förderungshöchstdauer bei krankheits- oder behinderungsbedingten Verzögerungen im Studienverlauf) – diese diskutierst du bitte im gegebenen Fall mit deiner/deinem zuständigen Sachbearbeiter/-in.

Langzeitstudiengebühren

Nach Überschreitung des sogenannten Studienguthabens (Regelstudienzeit + sechs sog. Karenzsemester) werden in Niedersachsen Langzeitstudiengebühren fällig. Diese können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn studienzeitverlängernde Auswirkungen durch Behinderung oder schwere Erkrankung nachgewiesen werden.

Der entsprechende Antrag ist beim Immatrikulationsbüro einzureichen und muss ausführlich begründet werden. In der Regel ist eine amtsärztliche Bescheinigung erforderlich.

Du findest den Antrag auf den Seiten des Immatrikulationsbüros unter “Download & Links”.

Mobilität

Jeder Campus unserer Hochschule lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen (siehe Rubrik Campus/Gebäude – in Arbeit - > vorübergehend: Anreise), auch wenn u.U. die Taktung des ÖPNV nicht ideal ist bzw. noch größere Distanzen zwischen Zug und Hochschule (Campus Suderburg) bzw. Haltestelle Linie 612 und Hochschule (Campus Salzgitter) zu überwinden sind.


Erstattung Semesterticket:
Verfügst du über einen Schwerbehindertenausweis, der dich zur Nutzung des ÖPNVs berechtigt, kannst du dir gegen Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung, einer Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie einer Kopie des Beiblattes in der AStA-Geschäftsstelle (externer Link, öffnet neues Fenster) das Deutschlandticket erstatten lassen.

Informationen findest Du unter folgendem Link: https://asta.ostfalia.de/index.php/rueckerstattung-deutschland-ticket/ (externer Link, öffnet neues Fenster)

Freizeit/Wohnumgebung/Zugänglichkeit

Da die Informationen, die die Städte der Ostfalia-Studienorte zur Verfügung stellen, in diesem Punkt nicht sehr weit führen und wenig hilfreich sind, sei zunächst nur auf die Broschüre „Barrierefrei durch Braunschweig“ (externer Link, öffnet neues Fenster) verwiesen.

Auslandsaufenthalt im Studium

Ein Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule für ein Semester oder Studienjahr ist für Studierende häufig ein Highlight im Studium. Eine Behinderung, chronische Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung muss dich nicht von diesem Schritt abhalten. Wir haben zwar bislang wenig Erfahrung mit diesem Thema – holen aber gern die entsprechenden Erkundigungen dazu ein. Bitte wende dich mit diesem Anliegen gern an die Kolleg/-innen des International Student Office (ISO) und an mich/uns.

Hilfreiche Hinweise findest du darüber hinaus auf dieser Website (externer Link, öffnet neues Fenster).

Auch der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) bietet Informationen zum Auslandslandsaufenthalt: 
https://www.daad.de/de/der-daad/mobilitaet-mit-behinderung/ (externer Link, öffnet neues Fenster)