Familiengerechte Hochschule
Die Ostfalia hat sich zum Ziel gesetzt, eine familienfreundliche Hochschule zu sein. Sie strebt eine Gestaltung ihrer Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen an, die ihre Angehörigen bei der Wahrnehmung ihrer familiären Verantwortung unterstützt und so die Vereinbarkeit der Anforderungen von Studium und Berufstätigkeit mit Familie und Privatleben bestmöglich begünstigt. Die Hochschule arbeitet kontinuierlich daran, dass Vereinbarkeit dauerhafter Bestandteil der Organisationskultur ist und als Querschnittsaufgabe in der Profil- und Hochschulentwicklung berücksichtigt wird.
Familie in der Hochschule

Von 2008 bis 2014 durchlief die Ostfalia zwei Phasen der Auditierung als familiengerechte Hochschule bei der berufundfamilie gGmbH (externer Link, öffnet neues Fenster) und erhielt das entsprechende Zertifikat.
Mit der Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule (externer Link, öffnet neues Fenster)” im Mai 2014 verpflichtete sich die Ostfalia, die dort formulierten Qualitätsstandards eigenverantwortlich umzusetzen und aktiv an der Weiterentwicklung von vereinbarkeitsorientierten Studien,- Forschungs- und Arbeitsbedingungen zu arbeiten. Die Hochschule ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.”, in dem sich die unterzeichnenden Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen zusammengeschlossen haben, um gemeinsam an der Strategie- und Maßnahmenentwicklung für eine nachhaltige Durchsetzung von Chancengerechtigkeit und Familienorientierung in der Wissenschaft zu arbeiten.
Das Team des Gleichstellungsbüros ist die richtige Anlaufstelle für alle Themen, die die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Sorgeaufgaben betreffen - für Studierende wie Beschäftigte gleichermaßen.
Die zentrale Serviceeinrichtung Personal informiert außerdem Beschäftigte zu den Themen Mutterschutz und Elternzeit.
Was heißt Familie für uns?
Familien sind vielfältig und ihre Haushalts- und Lebenskonstellationen können sehr unterschiedlich sein. Unter Familie verstehen wir nicht nur die klassische Kernfamilie mit Kind/ern und alleinerziehende Elternteile mit Kind/ern, sondern alle sozialen Beziehungsgefüge, in denen langfristig Verantwortung füreinander übernommen und Fürsorge gelebt wird. Dazu gehören
- Familien mit Kind/ern sowie alleinerziehende Personen,
- nicht-eheliche und gleichgeschlechtliche Partnerschaften,
- Patchwork-, Adoptions- und Pflegefamilien,
- Großeltern, die regelmäßig ihre Enkel betreuen und
- Personen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern.
Wir tragen damit auch dem demographischen und sozialen Wandel Rechnung. In Zukunft werden immer mehr Menschen, die im Erwerbsleben stehen, für die Pflege von älteren Angehörigen zuständig sein. Es wird zunehmend wichtig, Elternschaft, Pflegeverantwortung und Berufstätigkeit erfolgreich zu vereinbaren. Und es gibt eine größere Vielfalt von Lebensformen.
Still- und Wickelräume / Angebote für Kinder
An allen Standorten
- Piepmampf:
Die Mensen des Studentenwerks OstNiedersachsen bieten für Kinder bis 6 Jahren Piepmampf-Portionen an. - Kinderhochstühle:
Kinderhochstühle stehen in den Mensen und Kantinen aller Standorte zur Verfügung.
Wolfenbüttel, Salzdahlumer Straße
- Salzdahlumer Straße 46/48, Gebäude A, EG, Raum A 035, barrierefreies WC neben der Aula
- Salzdahlumer Straße 46/48, Gebäude A, 1. OG, Raum A 110, Ruheraum mit Still- und Wickelmöglichkeit
- Salzdahlumer Straße 46/48, Gebäude D, Rechenzentrum, Keller, Raum DU 11, barrierefreies WC
Lageplan (PDF, 254,42 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
Wolfenbüttel, Am Exer
- Am Exer 2b, 1. OG, Raum 123, barrierefreies WC neben dem Fahrstuhl
- Am Exer 2d, EG, Raum 073, Damentoilette
- Am Exer 3c, EG, Raum 012, Damentoilette
- Am Exer 6, EG, Raum 037
- Am Exer 8b, EG, Raum 032, barrierefreies WC
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- Kinderbücher:
In der Bibliothek am Standort Wolfenbüttel können Kinder- und Jugendbücher
(Signatur JB) ausgeliehen werden. - Kinderspielecke:
Eine Kinderspielecke befindet sich in der Kantine "Solferino" in Wolfenbüttel, Am Exer 17.
Wolfsburg
- Robert-Koch-Platz 8a, Gebäude C, Raum 033, barrierefreies WC vor dem bistro4u
- Robert-Koch-Platz 8a, Gebäude D, 2. OG, Raum 213 (kein Waschbecken; Stillmöglichkeit)
- Kleiststraße 26, Gebäude F, Raum F 005, barrierefreies WC
- Poststraße 19, Gebäude G, 1. OG, Raum G 107 (Familienzimmer)
Lageplan (PDF, 112,77 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
Salzgitter
- Gebäude D, EG, Raum 20 (Eltern-Kind-Raum)
- Gebäude A, EG, Raum 17a, Damen- WC
- Gebäude A, EG, Raum 17b, Herren-WC
- Gebäude A, EG, Raum 50c, Herren-WC
- Gebäude B, EG, Raum 14, barrierefreies WC
- Gebäude C, EG, Raum 0.31, barrierefreies WC
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- Kinderspielkiste:
Am Standort Salzgitter kann eine Kinderspielkiste im Studierendenservice-Büro kostenlos ausgeliehen werden.
Suderburg
- Raum B 41, barrierefreies WC
- Raum B 42 (auch Stillmöglichkeit)
- Raum E 22, barrierefreies WC
Lageplan (PDF, 268,16 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
Kinderbetreuung
Kita- und Krippenplätze für Ostfalia-Angehörige
Kita Zwergenbutze, Wolfenbüttel
Im Rahmen der bestehenden Kooperation zwischen der Ostfalia und der Kita Zwergenbutze werden Hochschulangehörige mit Kind(ern) bei der Platzvergabe besonders berücksichtigt.
Um von der bevorzugten Platzvergabe profitieren zu können, ist es wichtig, bei der Anmeldung eine Beschäftigung oder ein Studium an der Ostfalia anzugeben. Nur dann kann ein Kind beim Ostfalia-Platzkontingent in der Kita Zwergenbutze (externer Link, öffnet neues Fenster) berücksichtigt werden.
Leitung: Dagmar Trentlage
Am Exer 23
38302 Wolfenbüttel

Christus Kindertagesstätte, Wolfsburg
Für Studierende und Beschäftigte der Ostfalia stehen in der hochschulnah gelegenen Kindertagesstätte Christus im Rahmen einer Kooperation fünf Krippen- und Kindergartenplätze zur Verfügung.
Da die genannte Platzvergabe in Wolfsburg ausschließlich online erfolgt, ist vorab eine Registrierung auf der Internetseite www.wolfsburg.de/wolles-welt (externer Link, öffnet neues Fenster) erforderlich.
Um vom Platzkontingent der Ostfalia profitieren zu können, muss das Kind dort mit der höchsten Priorität „1“ für die Christus Kindertagesstätte angemeldet werden. Unter „Bemerkungen“ ist eine Beschäftigung oder ein Studium an der Ostfalia zu vermerken. Nur dann kann ein Kind beim Ostfalia-Platzkontingent berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Platzvergabe, auch bei anderen Wolfsburger Kitas, gibt es hier. (externer Link, öffnet neues Fenster)
Leitung: Iris Legath
An der Christuskirche 5
38440 Wolfsburg

Flexible Kinderbetreuung Die Grashüpfer in Wolfenbüttel
Die flexible Kinderbetreuung Am Exer 23 am Standort Wolfenbüttel ist eine selbst organisierte Form der Kinderbetreuung, für Kinder von Studierenden und Beschäftigten aller Fakultäten und Einrichtungen der Ostfalia. Die kostenlose Kinderbetreuung ist als Ergänzung zu anderen festen Betreuungsformen gedacht und kann bis zu 15 Stunden pro Woche und Kind genutzt werden. Studierende mit pädagogischer Ausbildung betreuen hier Kinder von Hochschulangehörigen im Alter von 6 Monaten bis 11 Jahren. Die Betreuung erfolgt nach der verfügbaren Kapazität der Betreuungskräfte und der Reihenfolge des angemeldeten Bedarfs.
Die Ostfalia übernimmt keine Haftung für die betreuten Kinder. Daher setzt die Betreuung eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung für das betreute Kind voraus und erfolgt auf eigene Verantwortung.
Bei den Grashüpfern erwartet die Kinder ein gemütlich eingerichteter Raum, der zu vielerlei Aktivitäten wie Spielen, Malen, Basteln und Lesen einlädt. Im abgetrennten Schlafbereich geht es ruhiger zu - hier wird gekuschelt und geträumt. Wenn das Wetter und die Organisation es zulassen, findet die Betreuung draußen auf der großen Wiese oder auf dem angrenzenden Spielplatz der Kita Zwergenbutze statt. Dort können die Kinder sich richtig austoben. Für schlechteres Wetter gibt es neben den Betreuungsräumen einen Raum, der mit größeren und kleineren Elementen zum Bewegen und Spielen einlädt.
Anmeldung
Vor der ersten Nutzung des Angebots bitten wir rechtzeitig um Vereinbarung eines persönlichen Termins zum Kennenlernen und zur Anmeldung vor Ort. Anfragen sind per Mail an grashuepfer(at)ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) zu richten. Bereits in dieser Mail erbitten wir das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF, 106,31 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei). Wir bitten um zwingende Beachtung der Nutzungsbedingungen (PDF, 90,00 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei). Bei diesem Termin besprechen wir wichtige Fragen und Informationen, die die Betreuungskräfte für die Betreuung des Kindes benötigen.
Da wir flexibel planen, sollte ein Betreuungsbedarf bitte jeweils eine Woche im Voraus angemeldet werden. Wir versuchen, auch in Notfällen eine kurzfristige Betreuung zu ermöglichen und bitten hierzu um möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme.
Was muss ich mitgeben?
- Eigenes Essen und Trinken in geeigneten Gefäßen (bitte keine Süßigkeiten)
- Ersatzkleidung, Windeln und ein Lätzchen
- Ggfs. Kuscheltier oder Kuscheldecke, die bei der Verabschiedung oder beim Einschlafen helfen kann
Kinderbetreuung "Die Grashüpfer"
Am Exer 23
38302 Wolfenbüttel

Wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt
Gerade in den ersten Wochen nach der Geburt stoßen viele Eltern an ihre Grenzen. Das Angebot von wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt (externer Link, öffnet neues Fenster) bietet eine moderne Form der Nachbarschaftshilfe, die dort unterstützt, wo es am meisten gebraucht wird.
Das Angebot ist kostenpflichtig und nicht an jedem Standort verfügbar.
Eine Übersicht über die niedersächischen Standorte gibt es hier: https://www.wellcome-online.de/hilfe-nach-der-geburt/deutschland/niedersachsen/ (externer Link, öffnet neues Fenster).
K.N.U.T. - Kinder-Notfall-Unterstützungstelefon
Bei plötzlichen Engpässen in der Kinderbetreuung
- Wenn das Kind plötzlich krank ist und Arbeitstermine anstehen.
- Die reguläre Kinderbetreuung fällt plötzlich aus.
- Ein Projekt erfordert spontane Mehrarbeit.
- Der Zug hat Verspätung oder es gibt Stau.
In diesen oder ähnlichen Situationen hilft K.N.U.T. (externer Link, öffnet neues Fenster) Das Angebot ist kostenpflichtig, der Anfahrtsradius begrenzt und muss im Einzelfall erfragt werden.
Pa.U.L.A. Partnerin für Unterstützungsleistungen auf Anfrage
Bei planbaren Engpässen in der Kinderbetreuung
- Eine Dienstreise steht bevor.
- Ein geschäftlicher Termin steht an.
- Eine ganztägige Fortbildung findet statt.
- Es gibt einen wichtigen Termin (Klassenkonferenz, Informationsveranstaltung, Elternsprechtag).
In solchen Situationen hilft Pa.U.L.A. (externer Link, öffnet neues Fenster) Das Angebot ist kostenpflichtig, der Anfahrtsradius begrenzt und muss im Einzelfall erfragt werden.
Ha.n.n.A. Haushaltshilfen nach ärztlicher Verordnung
Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Hilfe im Haushalt
- Ein Krankenhausaufenthalt wird erforderlich.
- Es gibt eine längere Erkrankung.
In diesen und ähnlichen Situationen kann ein*e Ärztin*Arzt eine Haushaltshilfe verordnen. Die Krankenkasse kann auf Antrag die Kosten übernehmen.
Dies ist möglich, wenn die Haushaltsführung in der Familie in den Händen der verhinderten Person liegt und mindestens ein Kind im Haushalt lebt, das sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder durch eine Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
Ha.n.n.A. (externer Link, öffnet neues Fenster) vermittelt eine zuverlässige Person für die Kinderbetreuung und Hilfe im Haushalt. Das Angebot ist kostenpflichtig, der Anfahrtsradius begrenzt und muss im Einzelfall erfragt werden.
KALEO Kinder-Betreuungs-Notruf in Wolfsburg
Wenn Unvorhergesehenes passiert und die planmäßige Kinderbetreuung nicht greift, steht allen Wolfsburger Eltern von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr der Kinderbetreuungsnotruf KALEO (externer Link, öffnet neues Fenster) zur Verfügung.
Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit dem 1. Januar 2018 auch für Studentinnen. Das bedeutet Studentinnen fallen unter den darin enthaltenen Gesundheits- und Diskriminierungsschutz, soweit die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf von Lehrveranstaltungen verpflichtend vorgibt (darunter fallen auch Praktika, die im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend zu absolvieren sind). Hochschulen sind bei Kenntnis einer Schwangerschaft verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der schwangeren oder stillenden Studentin und ihres Kindes zu ergreifen. Sie müssen außerdem Maßnahmen ergreifen, die einer Benachteiligung während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegenwirken.
Mutterschutz
Der Mutterschutz für Studentinnen umfasst insbesondere folgende Regelungen:
- Schutzzeiten: Die Schutzzeiten für werdende Mütter gelten während der gesamten Schwangerschaft, insbesondere in den sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und mindestens acht Wochen nach der Geburt, sowie in der Stillzeit im ersten Lebensjahr. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt. Ab dem 1. Juni 2025 haben auch Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben, Anspruch auf Mutterschutz. Die Dauer dieses Schutzes richtet sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.
- Gefährdungsbeurteilung: Wenn verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika für die Schwangere oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen, dürfen der Schwangeren keine Nachteile im Studium entstehen, wenn sie aufgrund der Gefährdung nicht daran teilnehmen kann. Ob eine verpflichtende Veranstaltung oder Prüfung im Rahmen des Studiums eine unverantwortbare Gefährdung darstellt, wird in einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt, die die Fakultät nach Meldung der Schwangerschaft erstellt.
- relatives Studien- und Prüfungsverbot: Gleiches gilt, unabhängig von vorhandenen Gefährdungen, innerhalb der Mutterschutzfristen während der letzten sechs Wochen vor und in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Das bedeutet, die Schwangere entscheidet selbst, ob sie das Studium weiterbetreiben oder die vor- und nachgeburtlichen Schutzfristen in Anspruch nehmen will. In dieser Mutterschutzfrist dürfen Studentinnen nur an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika teilnehmen, wenn sie dies ausdrücklich erklärt haben. Die Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Hochschule stellt für die Erklärung und den Widerruf ein Formular zur Verfügung. Die entsprechenden Formulare sind beim Studierenden-Servicebüro einzureichen.
- Freistellung: Für Untersuchungen während Schwangerschaft und dem Mutterschutz sowie für Stillzeiten innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt des Kindes sind Studentinnen freizustellen.
- Fehlzeiten: Wenn sich schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten ergeben, oder Prüfungen oder studienrelevanten Praktika sowie Labortätigkeiten nicht wahrgenommen werden können, darf daraus kein Nachteil entstehen. Häufig besteht die Möglichkeit, eine Umgestaltung bzw. Anpassung der Studienbedingungen oder des Studienverlaufs vorzunehmen. Wir empfehlen die Situation frühzeitig mit den jeweiligen Dozierenden bzw. der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person zu besprechen, um möglichen Schwierigkeiten entgegen zu wirken. Häufig kann im Vorfeld auch die Fachstudienberatung oder das Lerncoaching unterstützend beraten.
- Nachtarbeitsverbot: Zwischen 20 Uhr und 22 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen dürfen Studentinnen nur an Veranstaltungen, Exkursionen usw. teilnehmen, wenn eine ausdrückliche Erklärung vorliegt und die Teilnahme für Studienzwecke erforderlich ist und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen ist.
Meldung einer Schwangerschaft und Stillzeit
Es besteht keine gesetzliche Meldepflicht über die Schwangerschaft oder Stillzeit. Die Hochschule kann jedoch nur Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn sie Kenntnis über die Schwangerschaft oder Stillzeit hat. Wir empfehlen schwangeren Studierenden und Stillenden daher, ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin sowie eine sich ggf. anschließende Stillzeit so früh wie möglich ihrem jeweiligen Studierenden-Servicebüro mitzuteilen. Als Nachweis wird um die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder des Mutterpasses gebeten. Der weitere Prozessablauf nach der Meldung einer Schwangerschaft ist im ZOIS (externer Link, öffnet neues Fenster) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.
Bei Fragen stehen wir im Gleichstellungsbüro oder das Studierenden-Servicebüro gern zur Verfügung.
Für studentische Beschäftigte, gelten zusätzlich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Beschäftigte. Studentische Beschäftigte sollten die Schwangerschaft oder die Stillzeit daher zusätzlich auch bei der Zentralen Serviceeinrichtung Personal melden.
zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Wortlaut (externer Link, öffnet neues Fenster)
Studium mit Familien- und Pflegeverantwortung
Das Studium mit der Betreuung und/oder Pflege von Kindern oder Angehörigen zu vereinbaren, kann mit besonderen Herausforderungen im Studienverlauf verbunden sein, durch die die Studierfähigkeit zeitweise eingeschränkt sein kann.
Um Studierende bei der Vereinbarung der Anforderungen ihres Studiums und ihres familiären Alltags zu unterstützen, sieht die Hochschule nachteilsausgleichende Sonderregelungen bei der Studien- und Prüfungsorganisation vor, wenn Studierende aufgrund der Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeverantwortung vorübergehend im Studium und/oder bei der Prüfungsvobereitung beeinträchtigt sind.
Nachteilsausgleich
Sowohl Studierenden im Mutterschutz (während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit) als auch Studierenden mit Kind/ern und/oder Pflegeverantwortung können aufgrund ihrer besonderen Situation Nachteile während ihres Studiums entstehen. Für solche Fälle gibt es die Regelungen des Nachteilsausgleichs. Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, bei außergewöhnlichen Belastungen durch Familienaufgaben durch die Modifikation von Studienbedingungen, Prüfungsformen oder Prüfungsmodalitäten einem Nachteil im Studienverlauf entgegenzuwirken (vgl. § 8 Allgemeiner Teil der Bachelor-Prüfungsordnung).
Für den Antrag ist ein Nachweis über die vorhandene Einschränkung bei der Fortführung des Studiums erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über die Gewährung von Sonderregelungen aufgrund von Familien- und/oder Pflegeaufgaben jenseits mutterschutzrechtlicher Vorgaben immer auf den konkreten Einzelfall bezogen erfolgt und eine Ermessensentscheidung des genehmigenden Gremiums ist. In vielen Fällen ist eine Beratung durch das Lerncoaching vor Antragsstellung ratsam.
Es kann auch sinnvoll sein, einfach mit der entsprechenden Lehrperson über die Situation und mögliche nachteilsausgleichende Maßnahmen zu sprechen. Oft lassen sich individuelle Lösungen finden, ohne einen Nachteilsausgleich beantragen zu müssen.
Beurlaubung
Beurlaubung
Studierende mit Familien- oder Pflegeverantwortung können ihr Studium unterbrechen und sich in Zeiten, in denen bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Elternzeit bestünde (das entspricht bis zu sechs Urlaubssemester) beurlauben lassen (vgl. § 8a Immatrikulationsordnung). Die Urlaubssemester aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegeverantwortung werden nicht auf die Anzahl der anderweitig zulässigen Urlaubssemester angerechnet. Der Antrag auf Beurlaubung ist beim Immatrikulationsbüro einzureichen.
Urlaubssemester können nur für volle Semester beantragt werden. Während der Beurlaubung sind Studierende nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen. Außerdem ist zu beachten, dass Studienunterbrechungen Auswirkungen auf die Studienfinanzierung haben können.
Das Studierendenwerk OstNiedersachsen (externer Link, öffnet neues Fenster) berät umfassend zu Aspekten der Studienfinanzierung.
Der Antrag auf Beurlaubung kann beim Immatrikulationsbüro gestellt werden.
Teilzeitstudium
Teilzeitstudium
Gemäß § 19 Abs. 2 NHG in Verbindung mit der Richtlinie zum Teilzeitstudium der Ostfalia können Studierende in einigen Studiengängen in Teilzeit studieren. Ein Teilzeitstudium ist immer nur für zwei direkt aufeinander folgende Semester zulässig. Das Teilzeitstudium soll die Arbeits- und Zeitbelastung für die Studierenden sowie die erforderliche wöchentliche Präsenzzeit in der Hochschule um etwa die Hälfte reduzieren. In der Folge dürfen im Teilzeitstudium höchstens die Hälfte der Studien- und Prüfungsleistungen des entsprechenden Vollzeitstudiums erbracht werden. Nicht alle Studiengänge sind teilzeitgeeignet. Wir empfehlen daher sich im Voraus bei der jeweiligen Fakultät zu informieren.
Es ist zu beachten, dass der Wechsel in ein Teilzeitstudium gravierende Auswirkungen auf Leistungen und Ansprüche wie z.B. BAföG, Stipendien, Kindergeld, Krankenversicherung, usw. haben kann. Das Studierendenwerk OstNiedersachsen (externer Link, öffnet neues Fenster) berät umfassend zu Aspekten der Studienfinanzierung.
In den meisten Fällen ist es unabhängig von einem formalen Teilzeitstudium möglich, individuelle Anpassungen im Studienverlauf vorzunehmen und das Studium mit entsprechendem Umfang fortzuführen. Beratung hierzu bieten die Fachstudienberatungen und das Lerncoaching.
Der Antrag auf Einschreibung in ein Teilzeitstudium kann beim Immatrikulationsbüro eingereicht werden.
Befreiung von Langzeitstudiengebühren
Befreiung von Langzeitstudiengebühren
An den staatlichen Hochschulen in Niedersachsen gibt es keine Studiengebühren. Stattdessen erhalten Studierende bei Aufnahme eines Studiums ein sogenanntes Studienguthaben. Das Studienguthaben ergibt sich aus der Anzahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten grundständigen Studiengang zuzüglich sechs weiterer Semester. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang. Das Studienguthaben vermindert sich um die Zahl der gebührenfreien Semester eines vorangegangenen Studiums an einer im Inland gelegenen Hochschule, die in staatlicher Verantwortung steht oder dauerhaft staatlich gefördert wird. Ist das Studienguthaben aufgebracht, so erheben die Hochschulen Langzeitstudiengebühren in der Höhe von 500 Euro für jedes Semester.
Wenn das Studienguthaben infolge der Betreuung und Erziehung eines oder mehrerer Kinder oder infolge der Pflege von Angehörigen (Eltern, Großeltern, Geschwister, Ehegatten und Kinder, wenn diese eine häusliche Gemeinschaft bilden) aufgebraucht ist und Langzeitstudiengebühren fällig werden, kann ein Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühr gestellt werden (§ 13 Abs. 1, S. 2 NHG).
Weitere Informationen und Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen gibt das Immatrikulationsbüro.
Studienorganisation
Studienorganisation
Bei Schwangerschaft im Studium oder bei gleichzeitiger Familien- und/oder Pflegeverantwortung, kann es wichtig sein, Lehrveranstaltungen und Prüfungen rechtzeitig zu planen und sich bei der Planung auch auf Unvorhergesehenes einzustellen. Es ist immer hilfreich, bei Schwierigkeiten und Herausforderungen möglichst frühzeitig mit den jeweiligen Lehrenden zu sprechen und Fristen und Anpassungsmöglichkeiten abzuklären. Ggf. kann es sinnvoll sein, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Bei der individuellen Studienverlaufsplanung und bei organisatorischen Problemen während des Studiums können die Fachstudienberatung der einzelnen Fakultäten und das Lerncoaching unterstützen.
Bevorzugte Platzvergabe in Lehrveranstaltungen
Bei Lehrveranstaltungen, die als Wahlpflichtveranstaltungen angeboten werden, sollen Schwangere und Studierende mit Familien- und/oder Pflegeverantwortung im Falle der Unvereinbarkeit mit familiären Aufgaben bei der Wahl der Termine bevorzugt berücksichtigt werden (vgl. Richtlinie zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz Kapitel 2.1 Nr. 3).
Bei Bedarf sind die Fachstudienberatungen ansprechbar.
Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende
Lerncoaching
Das Lerncoaching bietet Unterstützung bei der Bewältigung von Herausforderungen während des Studiums. Dies können persönliche Anliegen, wie zum Beispiel fehlende Lernstrukturen, besondere Belastungssituationen, Aufschiebe-Tendenzen, Prüfungsangst oder persönliche Krisensituationen sein.
Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig und die Gespräche sind vertraulich.
Sozial- und Studienfinanzierungsberatung des Studierendenwerks
Die Sozial- und Studienfinanzierungsberatung des Studierendenwerks OstNiedersachsen berät bei Fragen und Schwierigkeiten finanzieller, sozialer und persönlicher Art, bspw. zu Besonderheiten für Studierende beim Jobben, bei Versicherungen, Stipendien, Krediten und staatlichen Unterstützungsleistungen sowie zu Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende, die schwanger sind oder Familien- und/oder Pflegeverantwortung tragen.