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Erstattung von Beiträgen

Rückerstattung des Rückmeldebeitrags

Rechtsgrundlage 

§ 19 Abs. 6 S. 4 NHG (externer Link, öffnet neues Fenster) iVm. der Immatrikulationsordnung der Ostfalia (PDF, 149,33 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)

Gem. § 19 Abs. 6 Niedersächsisches Hochschulgesetz in der zurzeit gültigen Fassung werden Gebühren und Entgelte nur dann erstattet, wenn die Exmatrikulation bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn beantragt wurde.

Bei Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums mit Kolloquium reiche uns bitte zusätzlich deine Ostfalia-Card ein. Nur nach Vorlage der Ostfalia-Card kann eine Rückerstattung erfolgen.

Ausschlussfrist für das Wintersemester 2025/26 ist der 21.10.2025

Rückerstattung des Deutschlandsemester-Ticketbeitrags

Bitte beachte, dass eine Rückerstattung des Beitrags für das Deutschlandsemester-Ticket separat zu beantragen ist (nur bei Exmatrikulation, Rücknahme der Immatrikulation oder Beurlaubung).

Für die Rückerstattung des Deutschlandsemester-Ticket fülle bitte den Antrag auf Erstattung des Deutschlandsemester-Ticketbeitrag aus und reiche diesen direkt beim AStA der Ostfalia Hochschule ein. 

Nähere Informationen zu den Vorausstzungen für eine Erstattung findest du auf den Seiten des AStA klicke hier (externer Link, öffnet neues Fenster)

Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags

Erstattungsmöglichkeiten 

Der Studentenwerksbeitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden. Zum Beispiel wenn du ein Urlaubssemester oder ein Auslandsstudium absolvierst. 

Nähere Informationen zu den Vorausstzungen für eine Erstattung findest du auf den Seiten des Studentenwerks klicke hier (externer Link, öffnet neues Fenster)

 

Fristende für die Einreichung des Antrags:

  • Bis 31.05. für das Sommersemester
  • Bis 30.11. für das Wintersemester