Am Arbeitsgericht Braunschweig findet derzeit eine juristische Auseinandersetzung zwischen dem AfD-nahen Verein “Zentrum”, der sich als Gewerkschaft einordnet, und der Volkswagen Group Services statt. “Zentrum” verlangt Zugang zum Betrieb in Isenbüttel, damit dort gewerkschaftliche Vertrauensleute gewählt werden können.
Prof. Dr. Horst Call, Arbeitsrechtsexperte an der Fakultät Recht der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, führt in dem Artikel in der Braunschweiger Zeitung vom 06.08.2025 aus, dass das Grundgesetz allen Gewerkschaften, also prinzipiell auch dem AfD-nahen Verein “Zentrum”, ein verfassungsrechtlich geschütztes Koalitionsrecht gewährt. Damit habe “Zentrum” grundsätzlich das Recht, in Betrieben für sich zu werben und Vertrauensleute wählen zu lassen. Allerdings müsse ein Arbeitgeber nicht in jedem Fall betriebsfremden Gewerkschaftsangehörigen Zutritt zum Betrieb gewähren. Dies sei vielmehr im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden.