„Aufgrund der deutlichen Positionierung des Senats hat sich der Hochschulrat entschieden, diesen Weg im Sinne des zügigen Fortgangs des Verfahrens und der Vermeidung von Verzögerungen zu gehen“, heißt es in der Stellungnahme des Gremiums. „Nach reiflicher Prüfung und intensiven Gesprächen mit dem Senat und dem Präsidium ist der Hochschulrat zu dieser Entscheidung gelangt. Es ist nun wichtig, die von Frau Professorin Siegmüller angestoßenen Erneuerungsprozesse gemeinsam mit den Mitgliedern der Ostfalia konsequent voranzutreiben, um die Hochschule zukunftsfähig aufzustellen“, erklärt die Hochschulratsvorsitzende Claudia Kayser.
Ostfalia-Präsidentin Prof. Dr. Julia Siegmüller sagt: „Ich bedauere die Entwicklung und hätte die Ostfalia gerne länger mitgestaltet. Die Hochschule hat viel Potenzial und ich wünsche ihr alles Gute für die Zukunft.“
Das Niedersächsische Hochschulgesetz sieht zum weiteren Verfahren jetzt vor, dass der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, nach rechtlicher Prüfung über die Entlassung aus dem Amt entscheidet. Bis dahin bleibt Präsidentin Prof. Dr. Julia Siegmüller weiter im Amt. Über die Neubesetzung wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung entschieden.
Der Senat der Ostfalia Hochschule hatte am 11. Dezember 2025 einstimmig für die Abwahl der Präsidentin gestimmt. Den Antrag zur Abwahl hatten die stimmberechtigten Mitglieder des Senats im November eingereicht.
Senat und Hochschulrat sind zentrale Gremien der Hochschulen in Niedersachsen. Während der Senat unter anderem die Arbeit des Präsidiums überwacht und die Bestellung oder Entlassung von Präsidiumsmitgliedern beschließt, hat der Hochschulrat eine Beratungsfunktion für die Präsidiums- und Senatsmitglieder. Der Senat hat 13 stimmberechtigte Mitglieder, darunter sieben Professor*innen, vier Angehörige aus der Gruppe der Mitarbeitenden und zwei Studierende. Der Hochschulrat besteht aus fünf mit dem Hochschulwesen vertrauten Personen, vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen, einem Mitglied der Hochschule und einem/r Vertreter*in des Fachministeriums.
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Hauptberuflicher Vizepräsident für Personal und Finanzen Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
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