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Anmeldeformular Kinderferienbetreuung Salzgitter


Liebe Mitarbeitende, liebe Studierende,
liebe Eltern,

wir freuen uns, nach dem erfolgreichen Waldferienprogramm in Wolfenbüttel nun in den Herbstferien auch in Salzgitter eine Ferienbetreuung anbieten zu können. Das Waldferienprogramm findet in der Zeit vom 12. bis 16. Oktober 2026 statt und richtet sich an Kinder von Ostfalia Angehörigen zwischen 7 und 12 Jahren.

Unter dem Motto "Waldentdecker*innen unterwegs" werden zwei Waldpädagog*innen mit Ihren/euren Kindern eine Woche lang den Wald in der Nähe des Campus in Salzgitter erkunden. Dabei lernen die Kinder den Wald mit seinen kleinen und großen Bewohnern kennen, erleben Besonderheiten des Waldes, können draußen toben und Erfahrungen mit Holz sammeln. Wer Lust hat, kann auch etwas schnitzen: z. B. kleine Gnome und Pilze oder auch ein Buttermesser und Ähnliches. Insgesamt stehen Spiel und Spaß im Vordergrund: Bewegungsspiele, Freispiel und Anderes sollen nicht zu kurz kommen.

Die Betreuungszeit wird jeweils von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr sein. Mitgebrachte Verpflegung wird zur Frühstücks- und Mittagzeit gemeinsam im Wald eingenommen. Der Treffpunkt, von dem aus die Kinder gemeinsam mit den Waldpädagog*innen in den Wald gehen, wird direkt am Campus in Salzgitter sein und rechtzeitig im Vorfeld bekannt gegeben.

Sollte das Wetter einmal nicht mitspielen, stehen uns zwei Räume am Campus zur Verfügung, in denen z. B. mit Ton oder auch Waldmaterialien gearbeitet werden und getobt werden kann.

Wir hoffen, dass Ihnen/euch das Angebot gefällt, wir freuen uns auf Ihre/eure Anmeldungen!

Persönliche Daten des Kindes

Liebe Eltern,
damit Ihre/eure Kinder während ihrer Teilnahme an der Waldferienwoche in allen Belangen gut betreut sind, benötigen wir einige gesundheitliche und persönliche Angaben Ihr/euer Kind betreffend. Bitte beachten Sie/beachtet die unten stehenden ausführlichen Teilnahmebedingungen für Waldveranstaltungen mit Kindern.

Tetanusimpfung: Die Grundimmunisierung im ersten Lebensjahr wurde durchgeführt.
Die Auffrischungsimpfungen wurden dem Alter entsprechend durchgeführt.

Innerhalb der Grundimmunisierung im ersten Lebensjahr ist der Tetanusschutz enthalten. Auffrischungsimpfungen sind um das 6. Lebensjahr und zwischen dem 10. und 17. Lebensjahr empfohlen.

z. B. Unverträglichkeiten, Allergien, Medikamenteneinnahme, andere wichtige Informationen und/oder Einschränkungen (sozial/emotional, motorisch, die Sinne betreffend)

Mein Kind hat folgende Ernährungsgewohnheiten:
Bei meinem Kind sollen Zecken durch die Waldpädagog*innen entfernt werden.
Mein Kind darf auf ausdrückliche Einladung der Waldpädagog*innen Wildkräuter probieren.
Mein Kind darf unter Aufsicht der Waldpädagog*innen ein Taschenmesser benutzen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind zum Zweck der Berichterstattung und zur Bewerbung dieser und ähnlicher Veranstaltungen in der Internetpräsentation oder anderen von der Ostfalia erzeugten Medien abgebildet werden darf. Es werden keine Abbildungen angefertigt, auf denen die Kinder mit ihrem Gesicht zu erkennen sind.
Persönliche Daten der Sorgeberechtigten

Sollten Sie selbst während der Veranstaltung nicht erreichbar sein, oder sollte Ihr Kind von einer anderen Person als den Sorgeberechtigten abgeholt werden, so geben Sie nachfolgend bitte zusätzlich den Namen und die Telefonnummer der betreffenden Person an.

Teilnahmebeitrag (mindestens eines der folgenden Felder ist erforderlich)

Sobald die Mindestteilnahmezahl erreicht ist, versenden wir eine Platzzusage. Mit der Platzzusage wird der Teilnahmebeitrag fällig. Hierzu erhalten Eltern eine gesonderte Information und eine Zahlungsaufforderung per Mail.

Sollte die Teilnahme eines Kindes an der Zahlung des Teilnahmebeitrags scheitern, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Gleichstellungsbüro.

Datenschutz (mindestens eines der folgenden Felder ist erforderlich)
Haftungsausschluss (mindestens eines der folgenden Felder ist erforderlich)
Teilnahmebedingungen (mindestens eines der folgenden Felder ist erforderlich)
Stornierungsregeln

Hinweise zur steuerlichen Behandlung und Gehaltsabrechnung

Hinweise zur steuerlichen Behandlung der Kinderbetreuung und Gehaltsabrechnung für Beschäftigte der Ostfalia

Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet die Ostfalia Hochschule ihren Beschäftigten ein Ferienprogramm für Kinder an und bezuschusst die anfallenden Kosten.

Für die steuerliche Betrachtung dieses bezuschussten Kinderbetreuungsangebots und die Gehaltsabrechnung über das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) unterscheidet der Gesetzgeber nach dem Alter des Kindes:

1. Nicht schulpflichtige Kinder

Die finanzielle Unterstützung für die Ferienbetreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern ist vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Für diese Beschäftigten entsteht kein geldwerter Vorteil, und es erfolgt keine Meldung an das NLBV.

2. Schulpflichtige Kinder

Der Zuschuss zur Ferienbetreuung von schulpflichtigen Kindern stellt rechtlich einen geldwerten Vorteil dar. Da es sich hierbei um eine regelmäßige, planbare Betreuung (und nicht um eine kurzfristige Notbetreuung) handelt, greift kein Freibetrag.

Auswirkung: Die Vergünstigung erhöht ab dem ersten Euro das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt.

Steuerberechnung: Der geldwerte Vorteil fließt in voller Höhe in die Lohnsteuerberechnung ein und wird nach Ihren individuellen steuerlichen Merkmalen (Lohnsteuerklasse) abgerechnet.

Hinweis zur Datenverarbeitung und Meldung:
Das Gleichstellungsbüro der Ostfalia erfasst den übernommenen Kostenanteil für schulpflichtige Kinder und meldet diesen in vollem Umfang als steuerpflichtigen Arbeitslohn an das NLBV.

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Wenn Sie/ihr unsere Angebote finanziell unterstützen wollen/wollt...

kann dies durch eine Spende an den Verein der Freunde und Förderer für Hochschulausbildung in Wolfenbüttel e.V. (VdFF) erfolgen. Überweisungen bitte an:

VdFF e.V.
Volksbank Wolfenbüttel
DE92 2709 2555 5011 7629 00

Verwendungszweck (bitte zwingend angeben, damit die Spende dem gewünschten Zweck zugeordnet werden kann): Gleichstellungsbüro - Ferienbetreuung