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Prof. Dr. Call äußert sich in der Braunschweiger Zeitung zu befristeten Arbeitsverträgen

Aktuelles , , Fakultät Recht

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte kürzlich 55 Klagen von ehemaligen VW-Mitarbeitern stattgegen, die gegen die Befristungen ihrer Verträge, die zuletzt mit Sachgrund um ein halbes Jahr verlängert wurden, vorgegangen waren.

Prof. Dr. Horst Call von der Fakultät Recht der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften stellt im Artikel der Braunschweiger Zeitung klar, dass die erste Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit Arbeitnehmern, die zuvor noch nicht bei dem Arbeitgeber beschäftigt waren, unproblematisch bis zu zwei Jahre erfolgen kann. Soll das Arbeitsverhältnis darüber hinaus verlängert werden, bedarf es zur Wirksamkeit der erneuten Befristung eines sachlichen Grundes. Call betont in dem Artikel, dass der Arbeitgeber den Sachgrund in einem gegen die Befristung gerichteten Verfahren über die Wirksamkeit der Befristung darlegen und beweisen muss. “Die rechtlichen Anforderungen sind hoch. Das muss absolut wasserdicht sein”, so Call.

Den vollständigen Artikel “Experte zu Befristungen: ‘Volkswagen hat Lehrgeld bezahlt’” der Braunschweiger Zeitung kannst du nach Login hier abrufen. (externer Link, öffnet neues Fenster)