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Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF)

Sicherheitsrelevante Forschung

Sicherheitsrelevante Forschung umfasst wissenschaftliche Arbeiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die (von Dritten1 (externer Link, öffnet neues Fenster)) missbraucht werden können, um Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben zu schädigen. Diese wird als „besorgniserregend“ bezeichnet, wenn der Missbrauch unmittelbar2 (externer Link, öffnet neues Fenster) erfolgen kann und die möglichen Schäden erheblich sind.

1 Neben einem Missbrauch durch die am Forschungsprozess beteiligten Personen selbst sind hier auch die ungewollten Konsequenzen eines Wissenstransfers an unbeteiligte, eigenmächtig agierende Personen, Personengruppen und staatliche Akteure im Blick zu halten.

2 Unmittelbarkeit liegt vor, wenn keine wertungsmäßig zusätzlichen erheblichen Zwischenschritte gegeben sind. Dabei sind die für den Missbrauch notwendigen Fähigkeiten, Fachwissen, technischen Anlagen und weitere Ressourcen sowie der damit bedingte zeitliche Horizont für die Verwirklichung von Missbrauchsszenarien maßgeblich.

Aufgabenspektrum der KEF der Ostfalia

Zivile Forschungs- und Technologiebereiche bewegen sich oftmalig in einem Spannungsfeld von Forschungsfreiheit und Verantwortung. In diesem Rahmen setzt sich die KEF mit ethischen Fragen und Problemlagen auseinander, die aus aktuellem Anlass die Ostfalia, einzelne Fächer oder Wissenschaftler*innen betreffen. Dabei liegt das Augenmerk auf der Beratung zur sicherheitsrelevanten Forschung im Sinne eines möglichen Dual Use.

  • Einhaltung rechtlicher Regularien, Leitlinien bzw. Verhaltenskodizes der Forschungseinrichtung,
  • notwendige Auflagen für Datenschutz und Datensicherheit,
  • Unsicherheiten durch involvierte Forschende und Drittmittelgebende, z. B. internationale bzw. militärische Kooperationspartnerschaften,
  • Risiko-Nutzen-Abwägung, z. B. die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens, mögliche Schadenshöhe, weitere Handlungsoptionen bzw. mögliche Auflagen zur Risikominimierung, Konsequenzen der Unterlassung des Forschungsvorhabens,
  • Legitimität von Zielen und Zwecken der am Forschungsprojekt beteiligten Personen sowie mögliche unbeabsichtigte Verwendungen durch Dritte und
  • fragliche Einordnung des Projekts als Grundlagenforschung bzw. dessen Anwendungsnähe und entsprechend unmittelbares Missbrauchspotenzial.
  • Regelmäßiger Austausch mit dem Gemeinsamen Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung von DFG und Leopoldina

Kommissionsmitglieder

Vorsitz
Vize-Präsidentin Prof. Dr. I. Schiering

Stellvertretung
Prof. Dr. S. Ohl, Fakultät Elektro- und Informationstechnik


weitere Kommissionsmitglieder:

Professor*innen
Prof. Dr. J.-F. Laß, Fakultät Fahrzeugtechnik
Prof. Dr. F. Klinge, Fakultät Maschinenbau
Prof. Dr. T. Harmsen, Fakultät Soziale Arbeit
Prof. Dr. X. Liu-Henke, Fakultät Maschinenbau
Prof. Dr. A. Ligocki, Fakultät Maschinenbau

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
N. Peters, Fakultät Maschinenbau
K. Bolze, Fakultät Fahrzeugtechnik
G. Bender, Fakultät Wirtschaft

MTV
N. Fladerer, Fakultät Gesundheitswesen
C. Klingenberg, Fakultät Recht
Dr. D. Auerbach, Präsidium/Projektmanagement

Studierende
Lennard Wilhelm, Fakultät Soziale Arbeit
Aaron Müller, Fakultät Versorgungstechnik
 

Leitfragen

Leitfragen für Forschende, die die Notwendigkeit für eine Beratung durch eine KEF nahelegen

  • Kann nach vorhandenem Kenntnisstand ausgeschlossen werden, dass es sich bei der wissenschaftlichen Arbeit um sicherheitsrelevante Forschung im o. g. Sinne und/oder in den o. g. Kontexten handelt?
  • Könnten sich aus der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern oder Geldgebern sicherheitsrelevante Risiken im o. g. Sinne ergeben?
  • Gibt es Rechtsnormen, die die wissenschaftliche Arbeit berühren und ihrer Durchführung möglicherweise entgegenstehen, sodass neben der KEF auch eine Compliance-Stelle zuständig ist?
  • Besteht Besorgnis wegen eines ungewollten Wissens- und Knowhow-Abflusses oder einer unzulässigen Einflussnahme durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure im Rahmen einer Forschungskooperation?

Leitfragen für die Bearbeitung der Anfrage durch die KEFs

  • Ist die notwendige Fachexpertise vorhanden, um die Forschungsarbeit hinsichtlich potenzieller Risiken im o. g. Sinne sowie rechtlicher Fragen und weiterer Forschungsrisiken informiert zu bewerten, oder muss weitere Expertise hinzugezogen werden?
  • Lassen sich Nutzen und Risiken der bekannten bzw. möglichen Forschungsergebnisse im o. g. Sinne zum jetzigen Kenntnisstand ausreichend konkretisieren und ggf. gegeneinander abwägen?
  • Welche konkreten Ziele und Zwecke verfolgen Forschende, Forschungspartner und ggf. die Geldgeber mit dem Forschungsvorhaben?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass sich sicherheitsrelevante Ergebnisse des Forschungsvorhabens verbreiten und dass infolgedessen unmittelbar ein konkreter Missbrauch im Sinne der o. g. Definition besorgniserregender sicherheitsrelevanter Forschung auftritt?
  • Entstehen bzw. erhöhen sich durch die Arbeit sicherheitsrelevante Risiken oder ist das Risikopotenzial gleichbleibend, etwa weil vergleichbar sicherheitsrelevante Informationen und Ergebnisse aus anderen Arbeiten bereits veröffentlicht sind?
  • Wie groß wäre bei einer missbräuchlichen Verwendung der Ergebnisse (durch Dritte) potenziell das Ausmaß des Schadens und sind geeignete Gegenmaßnahmen verfügbar?
  • Welche negativen Konsequenzen könnte die Unterlassung des Forschungsvorhabens haben?

Leitfragen für die abschließende Bewertung und Beratung durch die KEF

  • Kann die Arbeit Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar (von Dritten) zur erheblichen Schädigung der o. g. Rechtsgüter missbraucht werden können?
  • Ist die Arbeit bzw. sind deren Ziele und Zwecke mit der Werteordnung des Grundgesetzes und der Grundordnung bzw. den Leitlinien der Forschungseinrichtung vereinbar?
  • Lassen sich sicherheitsrelevante Risiken des Projekts durch Auflagen (z. B. eine Nutzungsvereinbarung oder alternative Forschungsstrategie) bzw. eine Anpassung der Publikations- und Wissenstransferstrategie hinreichend reduzieren?
  • Sollte das Projekt in einem fortgeschrittenen Stadium erneut von der KEF bewertet werden, wenn sich sicherheitsrelevante Risiken besser einschätzen lassen?
  • Wie lassen sich an der Arbeit beteiligte Forschende für ethische Aspekte sicherheitsrelevanter Forschung sensibilisieren, um unmittelbare und zukünftige Folgen zu bedenken?

Anträge

Wer kann einen Antrag stellen oder einen Hinweis geben?

Mitglieder der Ostfalia Hochschule. Es können auch anonyme Hinweise gegeben werden. Die Kommission ist nicht dazu verpflichtet, anonymen Hinweisen nachzugehen.

Wann soll ein Antrag gestellt werden?

Mitglieder der Ostfalia Hochschule sollen vor der Durchführung potenziell sicherheitsrelevanter Forschungsvorhaben i. S. d. § 1 Abs. 2 einen Antrag auf Prüfung durch die KEF stellen. Ein Antrag auf Prüfung durch die KEF soll auch dann gestellt werden, wenn entsprechende sicherheitsrelevante Aspekte erst während der Durchführung eines Forschungsvorhabens erkennbar werden. 

Wo

Bitte reichen Sie Ihre Anträge bei der Vorsitzenden der Kommission, Vize-Präsidentin Prof. Dr. Ina Schiering, ein (im Betreff KEF schreiben).

Sollten sich bei der Formulierung des Antrags an die Senatskommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung Fragen ergeben, können Sie gerne eines der Mitglieder kontaktieren.