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Senat der Ostfalia Hochschule stimmt für Abwahl von Präsidentin Prof. Dr. Julia Siegmüller

Pressemitteilung , , Präsidium , Von: David Mache
Ostfalia-Präsidentin Prof. Dr. Julia Siegmüller.
Ostfalia-Präsidentin Prof. Dr. Julia Siegmüller. Foto: Nadine Zimmer/Ostfalia

Der Senat der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften hat in einer nicht öffentlichen Sitzung am 11. Dezember einstimmig für die Abwahl von Präsidentin Prof. Dr. Julia Siegmüller gestimmt. Die stimmberechtigten Senatsmitglieder hatten den Abwahlantrag im November eingebracht. In einer Anhörung vor dem Gremium am 24. November hatte Julia Siegmüller Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats erklären: „Die Abwahl richtet sich ausdrücklich nicht gegen den von der amtierenden Präsidentin angestoßenen Erneuerungsprozess. Eine umfassende Erneuerung ist unbestritten notwendig, um die Hochschule zukunftsfähig aufzustellen. Dies muss jedoch in einem partizipativen Veränderungsprozess geschehen, in den Studierende, Mitarbeitende und Gremien konstruktiv und umfassend einbezogen werden. Gemeinsam mit dem Hochschulrat werden wir dafür Sorge tragen, die Dynamik der Veränderung im Übergang zu einer neuen Führung zu erhalten.“

Das weitere Verfahren laut Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) und einschlägiger Ordnung der Ostfalia sieht nun eine Stellungnahme des Hochschulrates zur Abwahl der Präsidentin vor. Sollte der Hochschulrat die Abwahl bestätigen, würde der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, über die Entlassung aus dem Amt entscheiden. Bis zu einer abschließenden Entscheidung wird Präsidentin Prof. Dr. Julia Siegmüller weiterhin ihre Amtsgeschäfte wahrnehmen.

Senat und Hochschulrat sind zentrale Gremien der Hochschulselbstverwaltung in Niedersachsen. Während der Senat u. a. die Arbeit des Präsidiums überwacht und die Bestellung oder Entlassung von Präsidiumsmitgliedern beschließt, hat der Hochschulrat eine Beratungsfunktion für die Präsidiums- und Senatsmitglieder. Der Senat hat 13 stimmberechtigte Mitglieder, darunter sieben Professor*innen, vier Angehörige aus der Gruppe der Mitarbeitenden und zwei Studierende. Der Hochschulrat besteht aus fünf mit dem Hochschulwesen vertrauten Personen, vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen, einem Mitglied der Hochschule und einer/m Vertreter*in des Fachministeriums.

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