Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags

 

Unabhängig von der kompletten Erstattung des Rückmeldebeitrags kann auch nur der Studentenwerksbeitrag auf Antrag zurückerstattet werden, wenn 

1. Sie ein Urlaubssemester oder

2. ein Auslandsstudium absolviert haben. 

 

Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags

Fristende für die Einreichung des Antrags:

  • Bis 31.05. für das Sommersemester
  • Bis 30.11. für das Wintersemester

 

Ansprechpartnerin bei Rückfragen

Frau Doreen Dreier

Telefonnummer: 0531-3914807

E-Mail: d.dreier@stw-on.de

 

Adresse:

Studentenwerk OstNiedersachsen

z. Hd. Frau Dreier

Katharinenstraße 1

38106 Braunschweig