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Korruptionsbekämpfung an der Ostfalia

Hintergrund

Bereits seit 2001 gelten für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen besondere Regelungen zum Korruptionsschutz. Seit dem 01.04.2014 gilt die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie). Ergänzt wird die Richtlinie durch den Runderlass zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (jüngste Fassung vom 15.10.2024). Die Antikorruptionsrichtlinie enthält Regelungen, mit denen der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll und korruptive Praktiken verstärkt aufgedeckt, verfolgt und geahndet werden sollen. Sie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitung und Hilfestellung für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung. Für die Dienststellen sind Ansprechpartner*innen für Korruptionsbekämpfung zu bestellen.


Was ist Korruption?

Korruption bedeutet, dass jemand seine Stellung im Amt, in der Wirtschaft oder in der Politik ausnutzt, um sich selbst oder anderen einen Vorteil zu verschaffen. Das kann auf Wunsch eines anderen oder aus eigener Initiative geschehen. Dabei entsteht oft ein Schaden – entweder für die Allgemeinheit (bei Amt oder Politik) oder für ein Unternehmen (bei wirtschaftlicher Tätigkeit).

Auf den Bereich der Landesverwaltung übertragen, zählen auch Handlungen zur Korruption, die nicht strafbar sind, aber gegen dienstliche Regeln verstoßen. Verbeamtete Personen müssen ihre Aufgaben unparteiisch, unabhängig und ohne eigene Interessen erfüllen – zum Wohl der Allgemeinheit. Wenn sie ihre Pflichten verletzen, kann das auch dann ein Dienstvergehen sein, wenn es keine Straftat ist.

Auch im Arbeitsrecht gibt es abgestufte Maßnahmen bei Pflichtverletzungen – je nach Schwere des Falls. Wenn durch ein Verhalten ein Schaden entsteht, muss geprüft werden, ob Schadensersatz verlangt werden kann.

Grundsätzlich kann an jedem Arbeitsplatz Korruption vorkommen. Besonders gefährdet sind Bereiche, in denen wichtige Informationen vorliegen oder Entscheidungen getroffen werden, die für Dritte erkennbare Vorteile bringen.


Aufgaben der Ansprechperson für Korruptionsbekämpfung

Zum Aufgabenbereich der Ansprechperson für Korruptionsbekämpfung gehören insbesondere:

  • Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung;
  • Vorschläge an die Dienststellenleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht;
  • Beratung bei der Entgegennahme von Sponsoringleistungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit;
  • Kontakthalten zu und Informationsaustausch mit der Aufsichtsbehörde und anderen Stellen und
  • Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung.
     

Korruptionsschutzbeauftragte*r