Leitfaden Prävention LEITFADEN PRÄVENTION Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 19. Dezember 2024 Impressum Herausgeber: GKV-Spitzenverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Internet: www.gkv-spitzenverband.de Verantwortlich: Abteilung Gesundheit, Referat Prävention – Jens Hupfeld, Dr. Anke Siebeneich E-Mail: praevention@gkv-spitzenverband.de Alle Abbildungen und Tabellen sind, wenn nicht anders angegeben, eigene Darstellungen. Quelle ist, sofern nicht anders vermerkt, der GKV-Spitzenverband. Fotos: Titelbild: Oksana Kuzmina – stock.adobe.com Gestaltung: BBGK Berliner Botschaft, Gesellschaft für Kommunikation mbH An der Erstellung des Leitfadens waren beteiligt: AOK-Bundesverband, Berlin BKK Dachverband, Berlin IKK e. V., Berlin Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel KNAPPSCHAFT, Bochum Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Berlin Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 217a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Er ist zugleich der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach § 53 SGB XI. Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Name und Logo sind geschützte Markenzeichen des GKV-Spitzenverbandes. http://www.gkv-spitzenverband.de mailto:praevention@gkv-spitzenverband.de 3 INHALT Inhalt 1 Präambel 8 2 Grundlagen 10 2.1 Gesetzliche Regelungen 10 2.2 Übergreifende Qualitätssicherung 15 2.3 Zum Aufbau dieses Leitfadens 17 3 Präventions- und Gesundheitsförderungsziele 2019–2025 18 3.1 Ziele für die Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten 20 3.2 Ziele für die betriebliche Gesundheitsförderung 20 4 Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten 22 4.1 Gegenstandsbereich und Grundverständnis 22 4.2 Leistungsarten, Förder- und Ausschlusskriterien sowie Anbieterqualifikation 26 4.2.1 Leistungsarten 26 4.2.2 Förderkriterien 27 4.2.3 Ausschlusskriterien 28 4.2.4 Anbieterqualifikation 29 4.3 Der lebensweltbezogene Gesundheitsförderungsprozess 29 4.3.1 Vorbereitungsphase 30 4.3.2 Nutzung/Aufbau von Strukturen 30 4.3.3 Analyse 30 4.3.4 Maßnahmenplanung 31 4.3.5 Umsetzung 31 4.3.6 Evaluation 31 4.3.7 Zyklusphasenübergreifende Partizipation 31 4.4 Gesundheitsförderung und Prävention in der Kommune 32 4.4.1 Gegenstandsbereich und zentrale Anforderungen 32 4.4.2 Verbünde und Netzwerke für Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen 34 4.4.3 Besondere Zielgruppen in der Lebenswelt Kommune 36 4.4.4 Querschnittsthema Klimawandel und Gesundheit 41 4.5 Gesundheitsfördernde Kindertagesstätte 42 4.6 Gesundheitsfördernde Schule 45 4.7 Gesundheitsfördernde Hochschule 47 4 INHALT 5 Individuelle verhaltensbezogene Prävention 50 5.1 Grundlagen 50 5.2 Bedarf und Wirksamkeit 54 5.2.1 Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten 54 5.2.2 Handlungsfeld Ernährung 57 5.2.3 Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement 60 5.2.4 Handlungsfeld Suchtmittelkonsum 66 5.3 Handlungsfelder übergreifende Förderkriterien 68 5.3.1 Strukturqualität: Anbieterqualifikation 69 5.3.2 Konzept- und Planungsqualität: Generelle Anforderungen 71 5.3.3 Prozessqualität 72 5.3.4 Evaluation und Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele 72 5.3.5 Kriterien für besondere Zielgruppen / Einbeziehung von Eltern bzw. erwachsenen Bezugspersonen / Kompaktangebote 73 5.3.6 Breitenwirksamkeit und Nachhaltigkeit 74 5.3.7 Ausschlusskriterien 74 5.3.8 Zertifizierung 75 5.3.9 Nachweis und finanzielle Förderung der Teilnahme 76 5.4 Handlungsfeldspezifische Förderkriterien 77 5.4.1 Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten 77 Präventionsprinzip: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität 77 Präventionsprinzip: Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme 80 5.4.2 Handlungsfeld Ernährung 83 Präventionsprinzip: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung 83 Präventionsprinzip: Vermeidung und Reduktion von Übergewicht 85 5.4.3 Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement 88 Präventionsprinzip: Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement 88 Präventionsprinzip: Förderung von Entspannung und Erholung 91 5.4.4 Handlungsfeld Suchtmittelkonsum 97 Präventionsprinzip: Förderung des Nichtrauchens 97 Präventionsprinzip: Risikoarmer Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums 99 6 Betriebliche Gesundheitsförderung 102 6.1 Gegenstandsbereich und Grundverständnis 102 6.2 Leistungsarten, Förder- und Ausschlusskriterien sowie Anbieterqualifikation 104 6.2.1 Leistungsarten 104 6.2.2 Förderkriterien 104 6.2.3 Ausschlusskriterien 105 6.2.4 Anbieterqualifikation 106 6.3 Der betriebliche Gesundheitsförderungsprozess 106 6.3.1 Vorbereitungsphase 108 6.3.2 Nutzung/Aufbau von Strukturen 108 5 INHALT 6.3.3 Analyse 109 6.3.4 Maßnahmenplanung 109 6.3.5 Umsetzung 109 6.3.6 Evaluation 110 6.3.7 Prozessschritte übergreifende Anforderungen 110 6.4 Betriebliche Gesundheitsförderung als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements 110 6.5 Handlungsfelder 113 6.5.1 Handlungsfeld Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung 114 Präventionsprinzip: Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen 115 Präventionsprinzip: Gesundheitsgerechte Führung 117 Präventionsprinzip: Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen 121 6.5.2 Handlungsfeld Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil 131 Präventionsprinzip: Stressbewältigung und Ressourcenstärkung 132 Präventionsprinzip: Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte 133 Präventionsprinzip: Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag 133 Präventionsprinzip: Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb 134 6.5.3 Handlungsfeld Überbetriebliche Vernetzung und Beratung 134 Präventionsprinzip: Verbreitung und Implementierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke 134 7 Digitale Prävention und Gesundheitsförderung 138 7.1 Digitale Angebote in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention 138 7.1.1 Kennzeichen und Differenzierungsmerkmale 138 7.1.2 Formate 139 7.2 Handlungsfelder übergreifende Förderkriterien für digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention 142 7.2.1 Abgrenzung von Kursen im Präsenz- und IKT-Format 142 7.2.2 Prüfung und Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und weiterer Anforderungen 143 7.2.3 Beleg des gesundheitlichen Nutzens 144 7.2.4 Strukturqualität 146 7.2.5 Konzept- und Planungsqualität 148 7.2.6 Nutzungsdauer 149 7.2.7 Ausschlusskriterien 149 7.2.8 Nachweis der Nutzung und finanzielle Förderung 150 7.2.9 Zertifizierung 150 7.3 Digital unterstützte Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie Betrieben 150 7.3.1 Arten und Anwendungsfelder 150 7.3.2 Qualitätskriterien 151 6 INHALT 8 Anhang 154 8.1 Gesetzliche Regelungen und Erläuterungen 154 8.1.1 Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V) 154 8.1.2 Individuelle verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 5 SGB V) 158 8.1.3 Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V) 159 8.1.4 Digitale Prävention und Gesundheitsförderung (§ 20 Abs. 4 SGB V) in Abgrenzung zu digitalen Gesundheitsanwendungen (§ 33a SGB V) 161 8.2 Berührungspunkte von Leistungen nach § 20a SGB V zu gesetzlichen Zuständigkeiten und Leistungen anderer Träger für besondere Zielgruppen in der Lebenswelt Kommune 163 8.3 Präventionsempfehlung 166 8.4 Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit 167 8.5 Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung – Musterformulare für von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte Maßnahmen 168 8.5.1 Formular für Präsenz- und IKT-Kurse gemäß Kapitel 5 168 8.5.2 Formular für digitale Angebote gemäß Kapitel 7 169 8.6 Perzentile für den Body-Mass-Index von Mädchen und Jungen 170 7 INHALT Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Rechtsnatur, Ziele und Gliederung der Leistungen der Krankenkassen nach § 20 SGB V 15 Abbildung 2: Primärprävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten 23 Abbildung 3: Der lebensweltbezogene Gesundheitsförderungsprozess 32 Abbildung 4: Handlungsfelder und Präventionsprinzipien der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention 52 Abbildung 5: Gliederung des Handlungsfeldes Stress- und Ressourcenmanagement 63 Abbildung 6: Voraussetzungen für die Anbieterqualifikation 71 Abbildung 7: Der betriebliche Gesundheitsförderungsprozess 107 Abbildung 8: Betriebliches Gesundheitsmanagement 111 Abbildung 9: Handlungsfelder und Präventionsprinzipien in der betrieblichen Gesundheitsförderung 113 Abbildung 10: Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung (Themen) 115 Abbildung 11: Handlungsempfehlungen für eine gesunde Gestaltung mobiler Arbeit 131 Abbildung 12: Charakteristika digitaler Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote 141 Abbildung 13: Differenzierung von zertifizierungsfähigen Präventionsmaßnahmen gemäß Kapitel 5 und Kapitel 7 hinsichtlich Lernformaten 143 Abbildung 14: Abgrenzung digitaler Angebote nach § 20 SGB V und DiGA nach § 33a SGB V 162 Abbildung 15: Präventionsempfehlung 166 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität 80 Tabelle 2: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme 83 Tabelle 3: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung 85 Tabelle 4: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Vermeidung und Reduktion von Übergewicht 88 Tabelle 5: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement 91 Tabelle 6: Anbieterqualifikation für Progressive Relaxation (PR) und Autogenes Training (AT) 93 Tabelle 7: Anbieterqualifikation für Hatha-Yoga 94 Tabelle 8: Anbieterqualifikation für Tai-Chi und Qigong 95 Tabelle 9: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Förderung von Entspannung und Erholung – Förderung gesunden Schlafes 97 Tabelle 10: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Förderung des Nichtrauchens 99 Tabelle 11: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Risikoarmer Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums 101 8 1 PRäAmBel 1 Präambel Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben, um Lebensqualität und Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten unabhängig von Geschlecht und sozialer Stellung langfristig zu erhalten und ihnen ein gesundes Altern zu ermöglichen. Der Wandel des Krankheitsspektrums zu den chronisch-degenerativen Erkrankungen, der demografische Alterungsprozess, der Klimawandel und andere globale Umweltveränderungen sowie die sich verändernden Anforderungen in der Arbeitswelt und im Privatleben machen eine Intensivie- rung vorbeugender, auf die Minderung gesundheitlicher Belastungen und die Stärkung gesundheitlicher Potenziale und Ressourcen gerichteter Strategien und Interventionen erforderlich. Gesundheit unterliegt umweltbezogenen, gesellschaftlichen und persönlichen Einflüssen. Sie hängt von der natürlichen Umge- bung ebenso ab wie von den alltäglichen sozialen Lebensumständen und der persönlichen Lebensweise. Da Krankheiten und ihre Risikofaktoren in der Bevölkerung sozial ungleich verteilt sind, ist gerade auf Versicherte in sozial benachteiligter Lage ein besonderes Augenmerk zu richten. Dies gilt umso mehr, als gerade diese Versicherten präventive Angebote mit Kommstruktur aller Erfahrung nach nur unterpropor- tional nutzen. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung nach den §§ 20, 20a und 20b des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) vor, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien ent- sprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht im Rahmen von §§ 20, 20a und 20b SGB V durchgeführt oder gefördert werden. In Zweifelsfällen können die jeweiligen Aufsichtsbehörden eingeschaltet werden. Seit der erstmaligen Verabschiedung der „Gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Krite- rien“ zur Umsetzung der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung am 21. Juni 2000 haben die Krankenkassen ihre Leistungen auf diesen Feldern erheblich ausgebaut. Der Leitfaden bildet seitdem das zentrale Instrument der Qualitätssicherung und -entwicklung. Die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse wurden und werden kontinuierlich integriert. Die Weiterentwicklung erfolgt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes sowie des Sachverstan- des der Menschen mit Behinderung. Alle Gesetze werden in der am 1. Dezember 2023 geltenden Fassung zitiert. Die angegebenen Internetquellen wurden im August 2024 überprüft. Der Schutz vor Krankheit und die Förderung der Gesundheit sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Wesentliche Determinanten des Gesundheitszustandes der Bevölkerung liegen außerhalb des Einfluss- bereichs der Gesundheitspolitik und -versorgung im engeren Sinne: Die Qualität der natürlichen Umwelt- bedingungen (Luft, Boden, Wasser, Klima) sowie des Ernährungssystems (von der Produktion bis zum Verzehr der Nahrungsmittel), von Bildung und Erziehung, berufliche Anforderungen und Belastungen, die Integration in den Arbeitsmarkt und die soziale Teilhabe, die Einkommenssituation einschließlich des sozialen Schutzes gegen Verarmung sowie die Wohnbedingungen in der Kommune beeinflussen nach- haltig das Risiko zu erkranken und die Chancen, gesund zu bleiben. Diese Determinanten wirken auch auf die individuelle Fähigkeit und Bereitschaft ein, Verantwortung für das persönliche Gesundheitsver- halten im Sinne der Verhaltensprävention zu übernehmen. Notwendig ist die gesundheitsförderliche 9 1 PRäAmBel Ausrichtung der genannten Lebensbereiche und Politikfelder einschließlich des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen. Prävention und Gesundheitsförderung sind daher in unterschiedlichen Bereichen, politischen Ressorts und bei verschiedenen Akteuren zu verorten. Auch innerhalb der gesundheitlichen Versorgung sind neben den Krankenkassen zahlreiche weitere Akteure für die Krankheitsverhütung und Gesundheitsförderung zuständig: die gesundheitliche Aufklä- rung mit ihrem bevölkerungsweiten Fokus, der öffentliche Gesundheitsdienst mit seiner regionalen und kommunalen Ausrichtung, die Unfallversicherung, der staatliche und der betriebliche Arbeitsschutz mit ihrem Arbeitsweltbezug sowie zahlreiche freie und gemeinnützige Initiativen und Organisationen. Prä- ventive Bezüge haben auch Leistungen, für die die Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit verantwortlich sind. Im Idealfall arbeiten diese Akteure zielbezogen entsprechend ihrer spezifischen Kompetenzen und Zuständigkeiten zusammen und ergänzen einander. Der Beitrag der GKV zur Verbes- serung der gesundheitlichen Rahmenbedingungen sowie des Gesundheitszustandes und verhaltens der Versicherten bildet daher einen Baustein im Rahmen eines größeren Verbundes unterschiedlicher ver- antwortlicher Akteure. Sozialversicherungsträger, Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände, Sozialpartner sowie Patienten- vertretungen und zivilgesellschaftlicher Akteure arbeiten in der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) zusammen, welche mit dem Präventionsgesetz vom 25. Juli 2015 geschaffen wurde. Die NPK entwickelt die nationale Präventionsstrategie zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Prävention und Gesundheitsförderung sowie der Zusammenarbeit der verantwortlichen Akteure (Bundesrahmenemp- fehlungen) und analysiert deren Umsetzung im Rahmen des alle vier Jahre vorzulegenden trägerübergrei- fenden Präventionsberichts. Die Bundesrahmenempfehlungen formulieren Ziele für die lebens- und arbeitsweltbezogene Prävention und Gesundheitsförderung im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen Vorgehens. Die GKV als ein Träger der NPK legt diese Zielstellungen zugrunde und definiert für ihre eigenen kooperativen Aktivitäten daran ausgerichtete Ziele. Die Krankenkassen leisten mit dem auf diesem Leitfaden basierenden präventiven und gesundheits- förderlichen Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und Gesundheitskompetenz ihrer Versicherten und unterstützen gesundheitsförderliche Strukturen in Lebenswelten und Betrieben. Wegen der Abhängigkeit der menschlichen Gesundheit von den lebensför- dernden Ökosystemen sollen Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen der GKV möglichst so ausgerichtet werden, dass sie mittelbar dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zugutekommen.1 1 In diesem Kontext steht der Auftrag der GKV zur Gesundheitsförderung und Prävention im Einklang mit der Agenda 2030 der Vereinten Natio- nen, die mit gemeinschaftlichen internationalen Zielen eine nachhaltige Entwicklung anstrebt (vgl. insbesondere die Ziele „Gesundheit und Wohlergehen“, „Maßnahmen zum Klimaschutz“ und „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“). 10 2 GRUNDlAGeN 2 Grundlagen 2.1 Gesetzliche Regelungen Die gesetzlichen Regelungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung der Krankenkassen sind in den §§ 20, 20a, 20b und 20c SGB V niedergelegt. Der Gesamtkomplex der von diesen Paragrafen bezeichneten Leistungen gliedert sich in: • Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V • Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V • Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben nach §§ 20b und 20c SGB V Die Absätze 1–3 von § 20 SGB V definieren die übergreifenden Anforderungen für alle Leistungen der Krankenkassen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung, Absatz 4 enthält die o. g. Gliederung nach Leistungsarten der verhaltensbezogenen Prävention, lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention sowie betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Folgenden werden die Regelungen des § 20 Abs. 1–4 SGB V dargestellt und erläutert. Primäre Prävention und Gesundheitsförderung (§ 20 SGB V) „(1) 1Die Krankenkasse sieht in der Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krank- heitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor. 2Die Leistungen sollen insbesondere zur Vermin- derung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen und kind- und jugendspezifische Belange berücksichtigen. 3Die Krankenkasse legt dabei die Handlungs- felder und Kriterien nach Absatz 2 zugrunde. (2) 1Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt unter Einbeziehung unabhängigen, insbesondere gesundheitswissenschaftlichen, ärztlichen, arbeitsmedizinischen, psychotherapeutischen, psychologi- schen, pflegerischen, ernährungs-, sport-, sucht-, erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Sachverstan- des sowie des Sachverstandes der Menschen mit Behinderung einheitliche Handlungsfelder und Krite- rien für die Leistungen nach Absatz 1 fest, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalt, Methodik, Qualität, intersektoraler Zusammenarbeit, wissenschaftlicher Evaluation und der Mes- sung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele. 2Er bestimmt außerdem die Anforderungen und ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen, um insbesondere die einheitliche Qualität von Leistungen nach Absatz 4 Nummer 1 und 3 sicherzustel- len. 3Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen stellt sicher, dass seine Festlegungen nach den Sätzen 1 und 2 sowie eine Übersicht der nach Satz 2 zertifizierten Leistungen der Krankenkassen auf seiner Internetseite veröffentlicht werden. 4Die Krankenkassen erteilen dem Spitzenverband Bund der Kranken- kassen hierfür sowie für den nach § 20d Absatz 2 Nummer 2 zu erstellenden Bericht die erforderlichen Auskünfte und übermitteln ihm nicht versichertenbezogen die erforderlichen Daten. (3) 1Bei der Aufgabenwahrnehmung nach Absatz 2 Satz 1 berücksichtigt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auch die folgenden Gesundheitsziele im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention: 11 2 GRUNDlAGeN 1. Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln, 2. Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen, 3. Tabakkonsum reduzieren, 4. gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung, 5. gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen und Patienten stärken, 6. depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln, 7. gesund älter werden und 8. Alkoholkonsum reduzieren. 2Bei der Berücksichtigung des in Satz 1 Nummer 1 genannten Ziels werden auch die Ziele und Teilziele beachtet, die in der Bekanntmachung über die Gesundheitsziele und Teilziele im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung vom 21. März 2005 (BAnz. S. 5304) festgelegt sind. 3Bei der Berücksichtigung der in Satz 1 Nummer 2, 3 und 8 genannten Ziele werden auch die Ziele und Teilziele beachtet, die in der Bekanntmachung über die Gesundheitsziele und Teilziele im Bereich der Prävention und Gesundheitsför- derung vom 27. April 2015 (BAnz. AT 19.05.2015 B3) festgelegt sind. 4Bei der Berücksichtigung der in Satz 1 Nummer 4 bis 7 genannten Ziele werden auch die Ziele und Teilziele beachtet, die in der Bekanntma- chung über die Gesundheitsziele und Teilziele im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung vom 26. Februar 2013 (BAnz. AT 26.03.2013 B3) festgelegt sind. 5Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen berücksichtigt auch die von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz im Rahmen der gemeinsamen deut- schen Arbeitsschutzstrategie nach § 20a Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes entwickelten Arbeitsschutzziele. (4) Leistungen nach Absatz 1 werden erbracht als 1. Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach Absatz 5, 2. Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Kran- kenversicherung Versicherte nach § 20a und 3. Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung) nach § 20b.“ erläuterung zu § 20 Abs. 1 SGB V Satz 1 verpflichtet die Krankenkassen, in ihrer Satzung präventive und gesundheitsfördernde Leistungen für ihre Versicherten vorzusehen. Ihrer Zielsetzung nach müssen diese Leistungen auf die „Verhinde- rung und Verminderung von Krankheitsrisiken“ (primäre Prävention) sowie die „Förderung des selbst- bestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten“ (Gesundheitsförderung) gerichtet sein. Die Verknüpfung der Primärprävention mit der Gesundheitsförderung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Verhütung erworbener (nicht erblicher) Erkrankungen sowohl die Minderung von Belastungen (Gesundheitsrisiken wie z. B. Bewegungsmangel oder Suchtmittelkonsum) erfordert als auch die Meh- rung von Möglichkeiten, solche Risiken zu meiden (z. B. durch Bildung), sie besser zu bewältigen (z. B. über Erholungsmöglichkeiten in der Freizeit oder Handlungsspielräume bei der Arbeit) bzw. ihnen etwas Positives entgegen zu setzen (z. B. durch soziale Unterstützung). Primärprävention und Gesundheitsför- derung bilden somit komplementäre Strategien der Verhütung von Erkrankungen und der Sicherung der Gesundheit. Mit dem Begriffsverständnis von Gesundheitsförderung als „Förderung des selbstbestimmten gesund- heitsorientierten Handelns“ adaptiert der Gesetzgeber in § 20 Abs. 1 SGB V die Definition der Welt- gesundheitsorganisation aus der 1986 verabschiedeten Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung („Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung 12 2 GRUNDlAGeN über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen“2) für die GKV. Die in der Ottawa-Charta bezeichnete Handlungsebene „Entwicklung persönlicher [gesund- heitsbezogener] Kompetenzen“ wird in der Begriffsdefinition des § 20 Abs. 1 SGB V besonders betont und in das Aufgabenportfolio der GKV integriert. Die weiteren Handlungsebenen der Ottawa-Charta wie insbesondere die „Unterstützung gesundheitsbezogener Gemeinschaftsaktionen“ sowie die „Schaffung gesundheitsförderlicher Lebenswelten“ werden in den §§ 20a und 20b SGB V berücksichtigt (siehe hierzu die Kapitel 4 und 6 dieses Leitfadens). Mit der kombinierten Ausrichtung auf die Minderung gesundheit- licher Risiken und die Mehrung gesundheitlicher Ressourcen besitzen die Leistungen nach § 20 SGB V stets vorbeugenden Charakter, d. h., sie setzen im Vorfeld von Erkrankungen an. Maßnahmen der Kran- kenbehandlung und Rehabilitation können daher nicht Teil der Leistungen nach § 20 SGB V sein. Auch die an anderer Stelle im SGB V normierten präventiven Leistungen wie insbesondere Schutzimpfungen (§ 20i SGB V), Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen durch Individual- und Gruppenprophylaxe (§§ 21, 22 und 22a SGB V), Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Hebammenhilfe (§§ 23, 24 und 24d SGB V) sowie zur Früherkennung von Erkrankungen (§ 25 und 26 SGB V) sind ebenfalls nicht Bestand- teil von Leistungen nach § 20 Abs. 1 SGB V. Ausgeschlossen aus dem Leistungsspektrum des § 20 SGB V sind ferner Maßnahmen zur Verhütung von Verschlimmerungen von Erkrankungen (tertiäre Prävention) im Rahmen von Leistungen zur Rehabilitation nach den §§ 40–43b SGB V. Zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns kommt ein breites Spektrum an Maßnahmen in Betracht. Nicht alle diese Maßnahmen können von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden, weil sie in die Zuständigkeit anderer Träger fallen (z. B. Gesundheitsförderung als Teil des Bildungsauftrags öffentlicher Schulen) oder der Eigenverantwortung der Versicherten zuzurechnen sind (z. B. gesunde Nahrungsmittel, ausreichend Bewegung). Gemäß dem Charakter der gesetzlichen Krankenversicherung als einer Gemein- schaft zur solidarischen Absicherung von Krankheitsrisiken fallen insbesondere solche Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihrer Zielsetzung nach auf Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensführung der Versicherten zur Verhütung des Versicherungsfalls „Krankheit“ gemäß § 1 Abs. 1 SGB V ausgerichtet sind. Der Final- bezug der Leistungen auf die Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensführung zur Verhütung des Versicherungsfalls „Krankheit“ kann dabei unmittelbar (z. B. bei der direkten Motivation und Befähigung für gesundheitsförderliche Verhaltensänderungen) oder mittelbar (z. B. durch Unterstützung der Imple- mentation organisatorischer Änderungen in Lebenswelten, um gesundheitsbewusstes Verhalten im All- tag zu erleichtern) gegeben sein. Satz 2 verlangt, dass Maßnahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozialer oder geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Zur Reduzierung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit haben die Krankenkassen ihre Maßnahmen daher vorrangig auf solche Versicherten bzw. Gruppen von Versicherten auszurichten, die nach gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen überdurchschnittlich hohen Gesundheitsrisiken aus- gesetzt sind und/oder von sich aus keine oder nur eine unterdurchschnittliche Neigung zur Beteiligung an Gesundheitsförderung und Prävention zeigen. Zur Reduzierung geschlechtsbezogener gesundheitlicher Ungleichheiten tragen die Krankenkassen den besonderen Bedarfen und Bedürfnissen von Männern und Frauen bei der Maßnahmenplanung und Zielgruppenansprache Rechnung und berücksichtigen dabei die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Männern und Frauen. 2 Weltgesundheitsorganisation (1986). Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (https://iris.who.int Ottawa Charter for Health Promotion). https://iris.who.int 13 2 GRUNDlAGeN Satz 3 legt fest, dass die Krankenkassen bei der Leistungsgewährung an die vom GKV-Spitzenverband in diesem Leitfaden getroffenen Festlegungen gebunden sind. Leistungen, die nicht den hier beschriebenen Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht erbracht oder geför- dert werden. Für Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote nach den §§ 20, 20a und 20b SGB V gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für alle anderen Leistungen der GKV (vgl. § 12 Abs. 1 SGB V). Danach müssen „die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Not- wendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Ver- sicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“. erläuterung zu § 20 Abs. 2 SGB V Die Norm zielt auf die Sicherstellung einer hohen und kassenübergreifend einheitlichen Qualität der Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen der Krankenkassen. Satz 1 beauftragt den GKV-Spit- zenverband, einheitliche Handlungsfelder und Kriterien für alle primärpräventiven und gesundheitsför- dernden Leistungen der Krankenkassen festzulegen und hierbei den Sachverstand der für Prävention und Gesundheitsförderung relevanten wissenschaftlichen Disziplinen – insbesondere Gesundheitswis- senschaft, Medizin, Arbeitsmedizin, Psychotherapie, Psychologie, Pflegewissenschaft, Ernährungswissen- schaft, Sportwissenschaft, Suchtforschung, Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaft – sowie den Sachverstand der Menschen mit Behinderung zu nutzen. Durch Festlegung gemeinsamer Handlungsfel- der wird die thematische Vielfalt möglicher Leistungen beschränkt, indem die Krankenkassen ihre Aktivi- täten auf eine begrenzte Zahl prioritärer Aktivitätsbereiche ausrichten. Die festzulegenden – in diesem Leitfaden im Folgenden festgelegten – Kriterien für die Leistungen formulieren Fördervoraussetzungen im positiven („Förderkriterien“) wie im negativen Sinne („Ausschlusskriterien“), insbesondere zu den Themen: • Bedarf: die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung eines relevanten Gesundheitsproblems; übli- cherweise wird „Bedarf“ anhand von Indikatoren, wie z. B. der Verbreitung, medizinischen Bedeutung (z. B. durch Einbußen an Lebenserwartung und -qualität) und volkswirtschaftlichen Relevanz von grundsätzlich prävenierbaren Gesundheitsproblemen, abgebildet • Zielgruppen: mit den unterschiedlichen Maßnahmen adressierte Personen, für die ein Bedarf im o. g. Sinne existiert • Zugangswege: Verbreitungswege der Maßnahmen und Modi der Erreichung der Zielgruppen • Inhalt: Bestimmung erforderlicher Bestandteile der Maßnahmen • Methodik: Vorgehensweisen bei der Maßnahmedurchführung • Qualität: möglichst hoher Grad der Erreichung der angestrebten Maßnahmewirkungen (Ergeb- nisqualität); der Ergebnisqualität als Voraussetzungen vorgelagert sind Struktur-, Planungs- und Prozessqualität • intersektorale Zusammenarbeit: Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren außerhalb des Gesundheitswesens • wissenschaftliche Evaluation: Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse der Maßnahmen • Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele (als Teilbereich der Evaluation): Überprüfung des Maßnahmeerfolgs im Hinblick auf die vorab definierten Ziele Satz 2 verpflichtet den GKV-Spitzenverband zur Festlegung der Anforderungen und eines einheitlichen Verfahrens der Zertifizierung der Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention und der 14 2 GRUNDlAGeN verhaltensbezogenen Maßnahmen im Rahmen betrieblicher Gesundheitsförderung. Durch die Norm soll eine bundesweit einheitliche Qualität der Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen der Krankenkassen sichergestellt werden. Im Interesse der Transparenz für Versicherte, Anbietende von Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie ärztlichen Fachpersonen im Rahmen der Präventionsempfehlung nach § 20 Abs. 5 SGB V hat der GKV-Spitzenverband die gemeinsamen Hand- lungsfelder und Kriterien, die Anforderungen und ein Verfahren für die Zertifizierung der individuellen verhaltensbezogenen Präventionsangebote3 zusammen mit einer Übersicht zertifizierter Leistungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen4 (Satz 3). Die hierzu erforderlichen Auskünfte und Daten haben die Krankenkassen dem GKV-Spitzenverband nicht versichertenbezogen zur Verfügung zu stellen (Satz 4). erläuterung zu § 20 Abs. 3 SGB V Der GKV-Spitzenverband hat bei der Festlegung der Handlungsfelder und Kriterien im Rahmen dieses Leitfadens auch die vom Kooperationsverbund „gesundheitsziele.de“ erarbeiteten nationalen Gesund- heitsziele im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention sowie die von der Nationalen Arbeits- schutzkonferenz erarbeiteten Arbeitsschutzziele zu berücksichtigen. erläuterung zu § 20 Abs. 4 SGB V Die abschließende Aufzählung der unterschiedlichen Leistungsarten – verhaltensbezogene Prävention, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie betriebliche Gesundheitsförderung – fun- giert als Einweisungsnorm für die §§ 20 Abs. 5, 20a und 20b SGB V. Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention umfassen Interventionen, die auf einzelne Menschen und ihr Verhalten ausgerichtet sind und die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten einer gesunden, Störungen und Erkrankungen vorbeu- genden Lebensführung aufzeigen und stärken (vgl. Kapitel 5 dieses Leitfadens). Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie betriebliche Gesundheitsförderung zielen darauf ab, durch Struk- turbildung die gesundheitlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und damit zugleich gesundheitsför- derliches Verhalten zu erleichtern (vgl. Kapitel 4 und 6 dieses Leitfadens) (vgl. Abbildung 1). 3 Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten gemäß Kapitel 5 und von digitalen Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten gemäß Kapitel 7 unter www.gkv-spitzenverband.de Krankenversicherung Prävention, Selbsthilfe, Beratung Leitfaden Prävention Dokumente und Links. 4 Übersicht über die zertifizierten Leistungen unter www.gkv-spitzenverband.de Services Informationen für Versicherte Präventionskurse. http://gesundheitsziele.de http://www.gkv-spitzenverband.de http://www.gkv-spitzenverband.de 15 2 GRUNDlAGeN Abbildung 1: Rechtsnatur, Ziele und Gliederung der leistungen der Krankenkassen nach § 20 SGB V Die gesetzlichen Regelungen in § 20 Absatz 6 SGB V betreffen die Höhe der von den Krankenkassen zu verausgabenden Mittel für Leistungen der Gesundheitsförderung und Primärprävention und sind nicht Gegenstand dieses Leitfadens. 2.2 Übergreifende Qualitätssicherung Wie alle anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auch müssen Leistungen der Pri- märprävention und Gesundheitsförderung dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen sowie in der fachlich gebotenen Qualität und unter Beachtung des Wirtschaft- lichkeitsgebots erbracht werden. Daher sind insbesondere die Anbietenden entsprechender Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet (§§ 2, 70, 135a SGB V). Vor der Entscheidung über die Förderung prüft die Krankenkasse die Einhaltung der Qualitätskriterien und weiteren Anforderungen dieses Leitfadens. Im Bereich der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V haben die Krankenkassen die Zentrale Prüfstelle Prävention (www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) mit der Prüfung der Fördervoraussetzungen beauftragt. Bei Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten (§ 20 Abs. 4 Nr. 2 SGB V) sowie bei Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20 Abs. 4 Nr. 3 SGB V) prüfen die Krankenkassen in der Regel selbst die Einhaltung der Kriterien und weiteren Fördervoraussetzungen. Die Leistungen der Krankenkassen in der primären Prävention und Gesundheitsförderung werden ein- heitlich dokumentiert.5 Die Dokumentation stellt Transparenz über die Leistungsinanspruchnahme und -erbringung auch unter qualitativen Gesichtspunkten her. 5 GKV-Spitzenverband & Medizinischer Dienst Bund (Hrsg.) (fortlaufend). Präventionsbericht. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung. Essen und Berlin. Verpflichtende Satzungsleistung zur • Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (Primärprävention) • Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) • Beitrag zur Verminderung der sozial bedingten und geschlechtsbezogenen Ungleichheit von Gesundheitschancen • Drei Leistungsarten: Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 5) Leistungen zur Gesundheits- förderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a) Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§§ 20b und c) http://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de 16 2 GRUNDlAGeN Für eine kontinuierliche Sicherung und Verbesserung der Planungs-, Prozess- und Ergebnisqualität im Routinebetrieb ist eine begleitende stichprobenartige Evaluation sinnvoll. Hierfür werden gemeinsame und einheitliche Instrumente und ein kassenübergreifendes System der anonymen Datenerhebung und -auswertung entwickelt. Hiermit kann stichprobenartig Aufschluss gewonnen werden, zu welchem Grad die vorab festgelegten Maßnahmenziele erreicht wurden. Das System soll eine kontinuierliche Weiterent- wicklung der Leistungen auch im Dialog mit den Anbietenden entsprechender Leistungen unterstützen. Die in § 20 Abs. 3 SGB V genannten Gesundheitsziele sind, soweit sie die Primärprävention und Gesund- heitsförderung betreffen, in den Handlungsfeldern und Kriterien dieses Leitfadens berücksichtigt.6 Der GKV-Spitzenverband beteiligt gemäß § 20 Absatz 2 SGB V kontinuierlich unabhängigen Sachverstand an der Weiterentwicklung der Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen der primären Prävention und Gesundheitsförderung im Hinblick auf die Integration neuer Erkenntnisse sowie aufgrund der in der Praxis gewonnenen Erfahrungen. Die „Beratende Kommission des GKV-Spitzenverbandes für Primär- prävention und betriebliche Gesundheitsförderung“ besteht aus einem Kreis ständiger Mitglieder sowie einem erweiterten Mitgliederkreis, der themenbezogen zur Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Leitfadens eingeladen wird. Ständige Mitglieder der „Beratenden Kommission“ sind: • Deutsche Gesellschaft für Public Health (DGPH) • Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) • Deutscher Behindertenrat (DBR) • Robert Koch-Institut (RKI) Die ständigen Mitglieder entsenden je eine Vertretung in die „Beratende Kommission“. Ständige Gäste sind jeweils eine Vertretung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Gesundheitsminis- terkonferenz der Länder (GMK). Der erweiterte Mitgliederkreis der „Beratenden Kommission“ bringt seine jeweilige wissenschaftliche Fachexpertise in Stellungnahmen zu Entwürfen des Leitfadens Prävention ein. Die „Beratende Kommission“ tagt im Regelfall ein- bis zweimal pro Jahr und unterstützt den GKV-Spitzen- verband insbesondere hinsichtlich der folgenden Themenfelder: • Weiterentwicklung der Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse sowie der aus der Praxis gewon- nenen Erfahrungen. Hierzu zählen u. a. die Aufnahme neuer Handlungsfelder und die Prüfung bereits genannter bzw. neu aufzunehmender Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden. • Qualitätssicherung 6 Siehe Übersicht unter www.gkv-spitzenverband.de Krankenversicherung Prävention, Selbsthilfe, Beratung Prävention und betrieb- liche Gesundheitsförderung Präventions- und Gesundheitsförderungsziele Dokument: Berücksichtigung der vom Kooperationsverbund „gesundheitsziele.de“ verabschiedeten Ziele und Teilziele im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention im GKV-Leitfaden Prävention. http://www.gkv-spitzenverband.de http://gesundheitsziele.de 17 2 GRUNDlAGeN • Weiterentwicklung praktikabler und ökonomischer Methoden zur Auswertung gesundheitsbezogener Daten und ggf. Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen • Empfehlungen zu weiteren Kooperationen • Erfahrungsaustausch über Praxismodelle • Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse • Ziele der GKV für die Primärprävention und Gesundheitsförderung. 2.3 Zum Aufbau dieses Leitfadens Dieses Kapitel zeigt den Aufbau des Leitfadens und beschreibt die Inhalte der einzelnen Abschnitte. • Kapitel 3 beschreibt die angestrebten Präventions- und Gesundheitsförderungsziele. Aus dem in den Kapiteln 4–7 beschriebenen Spektrum förderfähiger Leistungen werden diejenigen hervorgehoben, die vorrangig ausgeweitet werden sollen. • Kapitel 4–7: In den Kapiteln 4–7 werden die nach den §§ 20, 20a und 20b SGB V förderfähigen Leis- tungen detailliert beschrieben und die rechtlichen Anforderungen definiert, die Leistungen erfüllen müssen, sodass Krankenkassen sie erbringen oder ihre Erbringung finanziell fördern können. Ferner werden Ausschlusskriterien aufgeführt, bei deren Vorliegen eine Förderung nicht möglich ist (siehe Zentrale Regelungen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen auf einen Blick). - Kapitel 4 enthält die Regelungen zu den Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen in Lebenswelten (außer Betrieben) nach § 20a SGB V. - Kapitel 5 enthält die Regelungen zu den Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Präven- tion (Präventionskurse). Die Zertifizierung von Angeboten der individuellen verhaltensbezogenen Prävention erfolgt im Auftrag der Krankenkassen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention. Weitere, ausführliche Informationen zur Zertifizierung finden Sie bei den Downloads unter: www.zentrale- pruefstelle-praevention.de. - Kapitel 6 enthält die Regelungen zu den Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V. - Kapitel 7 enthält die Regelungen zu den digitalen Angeboten in Prävention und Gesundheitsförderung • Kapitel 8 enthält Erläuterungen zu den gesetzlichen Grundlagen, Übersichten sowie Hinweise auf komplementäre Leistungen anderer Träger, Musterformulare und weitere Materialien, die bestimmte Inhalte der Kapitel 4–7 näher erläutern oder konkretisieren. Diese Materialien wurden zur besseren Lesbarkeit aus dem Haupttext ausgegliedert und als Anhang zum Leitfaden aufgenommen. Zentrale Regelungen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen auf einen Blick Kapitel Für welche Leistungen? Kapitel 4.2 Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten Kapitel 5.3 + 5.4 individuelle verhaltensbezogene Prävention (Präventionskurse) Kapitel 6.2 + 6.5 betriebliche Gesundheitsförderung Kapitel 7.2 digitale Angebote der individuellen verhaltensbezogenen Prävention http://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de http://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de 18 3 PRäVeNtioNS- UND GeSUNDheitSFöRDeRUNGSZiele 2019–2025 3 Präventions- und Gesundheitsförderungsziele 2019–2025 Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für Prävention und Gesundheitsförderung sind in diesen Aufgabenfeldern gemeinsame Ziele notwendig, um die Aktivitäten und Leistungen der unter- schiedlichen Verantwortlichen auf prioritäre Felder, z. B. Zielgruppen, Lebenswelten oder bestimmte Maßnahmearten, zu bündeln. Seit 2007 richtet die GKV ihre Präventions- und Gesundheitsförderungs- aktivitäten in Lebenswelten einschließlich Betrieben daher an gemeinsamen Präventions- und Gesund- heitsförderungszielen aus und dokumentiert den Stand der Erreichung im Rahmen der GKV-Präventions- berichte. Die bis einschließlich 2018 geltenden Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV sind synergetisch auf die Ziele-Festlegungen von Initiativen mit nationaler Bedeutung7 bezogen; durch Kooperationsvereinbarungen der GKV mit der Unfallversicherung, der Nationalen Arbeitsschutzkonfe- renz (NAK), der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden fördert die GKV darü- ber hinaus die notwendige Abstimmung und Zusammenarbeit der Verantwortlichen vor Ort. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vom 25. Juli 2015 wurde die NPK als Arbeitsgemeinschaft der Spitzenorganisationen von gesetzlicher Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie sozialer Pflegeversicherung8 beauftragt, eine nationale Präventionsstrategie zu formulieren. Ein Hauptelement der nationalen Präventionsstrategie sind die bundes einheitlichen Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention (Bundesrahmen- empfehlungen), welche die NPK am 29. August 2018 in einer weiterentwickelten Fassung verabschiedet hat. In den Bundesrahmenempfehlungen sind drei am Lebenslauf orientierte Ziele mit jeweils spezifi- schen Zielgruppen definiert: • Gesund aufwachsen Zielgruppen: werdende und junge Familien, Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende • Gesund leben und arbeiten Zielgruppe: Personen im erwerbsfähigen Alter – Erwerbstätige Zielgruppe: Personen im erwerbsfähigen Alter – Arbeitslose Menschen Zielgruppe: ehrenamtlich tätige Personen • Gesund im Alter Zielgruppe: Personen nach der Erwerbsphase in der Kommune Zielgruppe: Bewohnende stationärer Pflegeeinrichtungen9 Für die Zielgruppen werden Handlungsfelder sowie zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen in der lebens- und arbeitsweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung beschrieben. Leistungen 7 Berücksichtigt wurden insbesondere die Ziele-Festlegungen folgender Initiativen: Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit (Qualitätskriterien für die soziallagenbezogene Gesundheitsförderung), Gemeinsame Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), der Nationale Aktionsplan IN FORM der Bundesregierung gegen Bewegungsmangel, Fehlernährung, Übergewicht und damit zusammenhängende Krankhei- ten sowie das Forum „gesundheitsziele.de“ (insbesondere Nationales Gesundheitsziel gesund aufwachsen). 8 In der Nationalen Präventionskonferenz wirken die Spitzenorganisationen von gesetzlicher Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, sozialer Pflegeversicherung sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung als stimmberechtigte Mitglieder mit Vertretungen des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialpartner, der Patientenvertretung und des Präventions- forums als Mitglieder mit beratender Stimme zusammen (www.npk-info.de Die NPK). 9 Für die entsprechenden Präventionsleistungen ist die soziale Pflegeversicherung zusammen mit den jeweiligen Einrichtungen verantwortlich, vgl. GKV-Spitzenverband (2023). Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. Berlin. http://gesundheitsziele.de http://www.npk-info.de 19 3 PRäVeNtioNS- UND GeSUNDheitSFöRDeRUNGSZiele 2019–2025 zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung sollen für alle Zielgruppen und Hand- lungsfelder als gesamtgesellschaftlicher Ansatz in Form eines systematischen Prozesses in die Strukturen und Prozesse der Lebenswelten eingebracht und umgesetzt werden. Die Landesrahmenvereinbarungen zwischen den Sozialversicherungsträgern und den in den Ländern zuständigen Stellen berücksichtigen und konkretisieren diese Ziele unter Berücksichtigung regionaler und landesspezifischer Bedarfe. Mithilfe des Präventionsberichts der NPK soll der Stand der Zielerreichung bundesweit und trägerübergreifend dokumentiert werden. Die Bundesrahmenempfehlungen formulieren als Kernintentionen der lebens- und arbeitswelt- bezogenen Prävention und Gesundheitsförderung • die Stärkung bzw. Schaffung von Strukturen, welche einen Beitrag zu gesundheitsförderlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen leisten, • die Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Menschen sowie • die Förderung von Ressourcen für ein gesundes Leben. Sie betonen die besondere Bedeutung der Kommunen für den Gesamtkomplex lebensweltbezogener Prävention und Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein besonderes Augenmerk gilt der Förderung gesundheitlicher und geschlechtsbezogener gesundheitlicher Chancengleichheit durch Ausrichtung der Leistungen an den sozial und geschlechtsbezogen differierenden Bedarfen und Bedürf- nissen der unterschiedlichen Zielgruppen in den jeweiligen Lebenswelten. Als lebensphasenübergreifendes Struktur- und Prozessziel wird in den Bundesrahmenempfehlungen die Unterstützung der für die jeweiligen Lebenswelten Verantwortlichen (insbesondere auf kommunaler Ebene) bei der Etablierung von Steuerungsstrukturen für Prävention und Gesundheitsförderung hervor- gehoben. Funktionierende Steuerungsstrukturen mit allen relevanten Akteuren bilden die Basis für eine systematische und bedarfsgerechte Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung. In inhaltli- cher Hinsicht betonen die Bundesrahmenempfehlungen lebensphasenübergreifend einen hohen Bedarf an der Förderung ausreichender Bewegung und Bewegungsmöglichkeiten, gesunder Ernährung und Ver- pflegungsmöglichkeiten sowie einer Stärkung psychosozialer Gesundheitsressourcen. Für die Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt heben die Bundesrahmenempfehlungen den Schutz und die Stärkung des Muskel-Skelett-Systems einerseits und der psychischen Gesundheit der Erwerbstätigen andererseits als prioritäre Ziele hervor. Die im Folgenden dargestellten Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV für die Jahre 2019–2025 operationalisieren die Zielstellungen der Bundesrahmenempfehlungen für die GKV. Sie konzentrieren sich auf die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V und die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V. Sie konkretisieren den gesetz- lichen Auftrag an die Krankenkassen zur Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen und der gesund- heitlichen Chancengleichheit, der Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie der Förderung selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns. Sie sind zudem synergetisch auf die Unterstützung abgestimmter und verzahnter Aktivitäten der unterschiedlichen Verantwortlichen und Zuständigen in den jeweiligen Lebenswelten bezogen. Krankenkassen sind hiernach aufgefordert, diejenigen Maßnahmen gemäß den in diesem Leitfaden festgelegten Handlungsfeldern und Qualitätskriterien vorrangig auszuweiten, die zur Zielerreichung bei- tragen. Die Vielfalt an Handlungsmöglichkeiten für die Krankenkassen vor Ort und die Möglichkeit der 20 3 PRäVeNtioNS- UND GeSUNDheitSFöRDeRUNGSZiele 2019–2025 eigenen Schwerpunktsetzung gemäß diesem Leitfaden bleibt dabei bestehen. Die arbeitsweltbezoge- nen Ziele (Kapitel 3.2) sind mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) abgestimmt. Mit den zielbezogenen Leistungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie erbringt die GKV einen maßgeblichen Beitrag zu deren Erfolg. Der Grad der Zielerreichung wird wie bisher durch die GKV-Präventionsberichte dokumentiert (beginnend 2020 mit der Bestimmung des Ausgangsniveaus im Jahr 2019). 3.1 Ziele für die Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (1) Die Zahl der Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), die mit Unterstützung der Krankenkassen intersektoral zusammengesetzte Steuerungsgremien für die Gesundheitsförderung und Prävention unter Beteiligung der Zielgruppen der Maßnahmen etabliert haben, ist erhöht. (2) In die Leistungen für die Zielgruppe arbeitslose Menschen im Kooperationsprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung mit Jobcentern und Agenturen für Arbeit sind auch Beiträge der in Städten, Landkreisen und Gemeinden politisch verantwortlichen Stellen und weiterer freige- meinnütziger Träger integriert. (3) Zahl und Anteil der von Krankenkassen mit Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen erreichten Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen - in sozialen Brennpunkten / Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf, - in Kooperation mit kommunalen Ämtern und/oder mit dem kommunalen Steuerungsgremium bei Planung und Umsetzung, - mit partizipativer Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Eltern in die Maßnahme- planung und -gestaltung, - mit kombiniert verhältnis- und verhaltensbezogener Ausrichtung sind erhöht. (4) Zahl und Anteil der auf Angehörige vulnerabler Zielgruppen ausgerichteten Präventions- und Gesund- heitsförderungsaktivitäten für - ältere Menschen in der Kommune, - Menschen mit Behinderungen, - Menschen mit Migrationshintergrund, - Alleinerziehende, - Kinder aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien sowie der damit erreichten Personen sind erhöht. 3.2 Ziele für die betriebliche Gesundheitsförderung (1) Zahl und Anteil der betreuten Betriebe, die über ein Steuerungsgremium für die betriebliche Gesund- heitsförderung unter Einbeziehung der für den Arbeitsschutz und das betriebliche Eingliederungs- management zuständigen Akteure verfügen, sind erhöht. (2) Fachkräfte der Krankenkassen kennen das Leistungsspektrum aller Träger zur arbeitsweltbezogenen Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung sowie die Verknüpfungsmöglichkeiten von Leistungen der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung mit den Leistungen von 21 3 PRäVeNtioNS- UND GeSUNDheitSFöRDeRUNGSZiele 2019–2025 Unfall- und Rentenversicherungsträgern zum Arbeitsschutz, zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur betrieblichen Wiedereingliederung. (3) Die Zahl der durch überbetriebliche Beratung und Vernetzung erreichten Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten ist erhöht. (4) Zahl und Anteil der Betriebe mit Aktivitäten zur Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung (Gesundheitszirkel, Zukunftswerkstätten, Arbeitssituationsanalysen und vergleichbare Formate) im Rahmen eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses sind erhöht. (5) Zahl und Anteil der Betriebe mit einem hohen Anteil Beschäftigter ohne abgeschlossene Berufsausbil- dung, die Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung durchführen, sind erhöht. (6) Schutz und Stärkung des Muskel-Skelett-Systems in der Arbeitswelt: Zahl und Anteil der mit verhält- nis- und verhaltensbezogenen Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belas- tungen des Bewegungsapparates sowie zur Förderung von Bewegung im Betrieb und im betrieblichen Umfeld erreichten Betriebe sind erhöht. (7) Schutz und Stärkung der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt: Zahl und Anteil der Betriebe, die auf die Stärkung psychosozialer Ressourcen und die Minderung von Risiken für die psychische Gesundheit bei Beschäftigten gerichtete verhältnis- und verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen durch- führen, sind erhöht. 22 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN 4 Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten 4.1 Gegenstandsbereich und Grundverständnis Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sind in § 20a SGB V geregelt. Lebenswelten sind danach „für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbeson- dere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports“. Lebenswelten im Sinne des § 20a SGB V sind von ihrer Umwelt durch eigene Mitgliedschafts- bzw. Zugehörigkeitsregeln abgegrenzt und weisen jeweils rechtlich geregelte interne Rollen- und Kompetenzgefüge auf. Dies unterscheidet sie von sozialen Primärgruppen wie der Familie. Jeder Mensch gehört meist mehreren Lebenswelten an. Lebenswelten als soziale Sys- teme verfolgen in der Regel andere Primärzwecke als die Gesundheitsförderung und Prävention (das soziale System Schule z. B. das Ziel der Bildung bzw. Ausbildung). Gleichwohl können in ihnen die Bedin- gungen von Gesundheit positiv beeinflusst und mitgestaltet werden und Menschen für Gesundheitsför- derung und Prävention sensibilisiert sowie dazu motiviert und angeleitet werden. Dies setzt voraus, dass die Menschen sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum in den Lebenswelten aufhalten. Entsprechend der oben zitierten, nicht abschließenden Aufzählung bilden insbesondere Kommunen (Quartiere, Städte, Landkreise und Gemeinden sowie der ländliche Raum), Kindergärten/Kindertagesstät- ten, Schulen, Hochschulen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, Jugend-, Frauen- und Seniorenzentren sowie Vereine und andere Einrichtungen der Freizeit- gestaltung Lebenswelten im Sinne des § 20a Abs. 1 SGB V. Mit gesundheitsfördernden und präventiven Leistungen in diesen Lebenswelten können auch die gesundheitlichen Bedingungen in Familien positiv beeinflusst werden. Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten zielen stets auf die Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) und die Verhinderung oder Verminderung von Krankheitsrisiken (Primärprävention). Gesundheitsfördernde und präventive Leistungen in Lebenswelten sind dabei gleichermaßen an die Menschen in den Lebenswelten und auf die Lebenswelten als Organisation bzw. soziales System gerichtet. Der Lebenswelt- oder Setting-Ansatz ist geprägt durch eine enge Verknüpfung von Interventionen, die sowohl die gesundheitlich relevanten Rah- menbedingungen (Verhältnisse) in den Blick nehmen als auch das gesundheitsbezogene Verhalten. Über eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Rahmenbedingungen in der jeweiligen Lebenswelt werden die Motivation, das Erlernen und die Ausübung gesundheitsförderlicher Verhaltensweisen ermöglicht bzw. erleichtert (Abbildung 2). 23 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Abbildung 2: Primärprävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten Zu den gesundheitlich relevanten Rahmenbedingungen zählt auch die Qualität der natürlichen Umge- bung, von der der Mensch als Lebewesen und Teil der Natur trotz aller technischen Errungenschaften abhängig ist und bleibt. Für die GKV ist es daher ein Anliegen, dass gesundheitsfördernde Interventio- nen möglichst so gestaltet werden, dass sie mittelbar zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Die Krankenkassen initiieren, unterstützen und begleiten Präventions- und Gesundheitsförderungspro- jekte und -programme10 in Lebenswelten zeitlich befristet, im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Lebens- weltbezogene Leistungen setzen ein eigenes Engagement des Trägers der Lebenswelten voraus. Der Umfang dieses Engagements kann in Abhängigkeit von der (finanziellen) Leistungsfähigkeit und/oder dem Grad der sozialen Benachteiligung der Zielgruppen variieren. 10 Projekte sind einzelne, zeitlich begrenzte Vorhaben mit einem spezifischen Ziel. Dagegen sind Programme aufeinander abgestimmte, zusam- menhängende Projekte, um ein übergeordnetes Ziel zu erreichen. Programme haben oft eine längere Laufzeit und erfordern eine strategische Ausrichtung. Kommune Kita (Hoch-) Schule Einrichtung Freizeitgestaltung weitere Lebenswelt Kombination von auf Basis des selbst oder unter Nutzung bereits vorhandener Daten ermittelten Bedarfs verhältnisbezogenen Maßnahmen Unterstützung bei Aufbau und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen, z. B. • Beratung zur Umgestaltung gesundheitsrelevanter Bedingungen, z. B. der Gemeinschaftsverpflegung, Stadtteilgestaltung • Initiierung von Steuerungsgremien • Schulung von Multiplikatoren (Fachkräfte und Personen aus den Zielgruppen, z. B. Peers) • Vernetzung mit anderen Einrichtungen in der Region • Kooperation, z. B. mit kommunalen Akteuren wie Stadtteilzentren, Sportvereinen Information, Motivation, Kompetenzvermittlung, z. B. • Angebote zur Bewegungsförderung, zur gesundheitsförderlichen Ernährung u. Ä. • Angebote zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung • Aufklärung zu stoffgebundenen und stoffungebundenen Suchtgefahren und Suchtprävention • Förderung von Gesundheitskompetenz zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns verhaltensbezogenen Maßnahmen 24 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten stehen allen GKV-versicherten Menschen in der jeweiligen Lebenswelt unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Kranken- kasse zur Verfügung. Bei den Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten liegt ein besonderes Augenmerk auf der Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen. Daher sind die Leistungen so auszurichten, dass sie die gesundheitliche Chancengleichheit fördern. Durch lebenswelt- bezogene Maßnahmen können sozial benachteiligte Menschen und Menschen mit Behinderungen besser als mit Angeboten der individuellen verhaltensbezogenen Prävention erreicht werden. Hierzu sollen die Leistungen insbesondere auf solche Lebenswelten ausgerichtet werden, in denen Menschen, die in sozial benachteiligenden Bedingungen leben, erreicht werden können. Zur Erreichung sozial benachteiligter Zielgruppen geeignete Lebenswelten sind insbesondere: • Kindergärten/Kindertagesstätten, vor allem in Stadt- und Ortsteilen, die stark von Einkommensarmut, Integrationsproblemen und Arbeitslosigkeit betroffen sind und ein eingeschränktes soziales Netzwerk haben • Grund-/Haupt-/Realschulen (samt zusammenfassenden Schulformen wie z. B. Mittelschulen/Gesamt- schulen), Förderschulen sowie Berufsschulen • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, dazu zählen auch besondere Wohnformen und Tagesförderstätten • Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe • Jugend-, Frauen- und Seniorenzentren • Vereine und andere Einrichtungen der Freizeitgestaltung • Kommunen mit niedrigem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen bzw. hohem Anteil an Arbeits- losen, Menschen, die Grundsicherung oder Bürgergeld nach SGB II erhalten, und Menschen mit Migrationshintergrund • Kommunen im ländlichen Raum, insbesondere Gebiete mit schlechter Infrastruktur und einem hohen Anteil älterer Menschen Da die Kommunen alle übrigen genannten Lebenswelten umfassen und sie auch politische Gestaltungs- kompetenz für ihr Gebiet besitzen, bilden sie gewissermaßen das Dach über den anderen Lebenswelten. Lebenswelten sind oder umfassen zugleich Arbeitsstätten für die dort beschäftigten Menschen. Bei präventiven und gesundheitsfördernden Leistungen für Beschäftigte in diesen Lebenswelten gelten die Anforderungen des Kapitels 6 (Betriebliche Gesundheitsförderung) dieses Leitfadens. Es kann sinnvoll sein, Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten mit Leistungen der betrieb- lichen Gesundheitsförderung zu verbinden. Die Leistungen sollen im Rahmen eines Prozesses im Sinne eines Lernzyklus (Gesundheitsförderungspro- zess vgl. Kapitel 4.3) implementiert werden. Vorrangiges Förderziel der lebensweltbezogenen Interventionen besteht im Sinne der Nachhaltigkeit im Aufbau und der Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Dies umfasst insbesondere: • Umgestaltung gesundheitsrelevanter Bedingungen, z. B. der Gemeinschaftsverpflegung, Stadtteilgestaltung • Initiierung von Steuerungsgremien 25 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN • Schulung von Multiplikatoren (Fachkräfte und Personen aus den Zielgruppen, z. B. Peers) • Vernetzung mit anderen Einrichtungen in der Region Bei allen Aktivitäten der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention arbeiten die Kran- kenkassen mit den für die jeweilige Lebenswelt Verantwortlichen, insbesondere den Einrichtungsträgern sowie den zuständigen Gebietskörperschaften, eng zusammen. Insbesondere ist es erforderlich, dass die Verantwortlichen für die Lebenswelt bereit sind, an der Umsetzung von Maßnahmen mitzuwirken. Ihr Engagement ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Verstetigung der mit Unterstützung von Kran- kenkassen initiierten Maßnahmen. Maßnahmen in Lebenswelten sollen möglichst in institutionen- und lebensphasenübergreifende Stra- tegien und Vernetzungsprozesse eingebettet sein. Hierdurch lassen sich Angebote und Aktivitäten der verschiedenen Träger über Ressortgrenzen hinweg aufeinander abstimmen und bedarfsgerechte Unter- stützungsangebote, z. B. von der Schwangerschaft bzw. Geburt bis zur Berufsausbildung, sicherstellen (Präventionsketten).11 Für die lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention in Bildungsein- richtungen (insbesondere in Kitas und Schulen) sind in den vergangenen Jahren unter der Federführung der zuständigen Landesministerien in den Bundesländern Landesprogramme zur integrierten Förderung von Bildung und Gesundheit aufgelegt worden, an denen die Krankenkassen konstruktiv mitwirken. Zudem bestehen hier gemeinsame Schnittmengen zum Präventionsauftrag der Unfallversicherungs- träger. Landesbehörden, Krankenkassen und Unfallversicherungsträger stimmen sich darin über ihre jeweiligen Vorhaben ab und kooperieren bedarfsbezogen.12 Sofern die in einer Einrichtung bestehenden Bedarfe in die Zuständigkeit anderer Partner fallen, nehmen Krankenkassen auch aktiv eine Lotsenfunk- tion wahr, vermitteln den Kontakt zu den Verantwortlichen in den jeweils zuständigen Organisationen und treffen bedarfsbezogen Absprachen über eine Zusammenarbeit. Die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sollen möglichst in engem Zusammenwirken mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst sowie bei arbeitslosen Menschen mit Jobcen- tern / Agenturen für Arbeit entsprechend den Landesrahmenvereinbarungen in Abhängigkeit von landes- spezifischen Bedarfen erbracht werden. In der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention kooperieren die Krankenkassen auch untereinander. Die krankenkassenübergreifende Zusammenarbeit gemäß den in den Landesrahmen- vereinbarungen nach § 20f SGB V13 vorgesehenen Regularien reicht von wechselseitiger Information und Abstimmung über geplante Vorhaben bis zu gemeinsamer Durchführung und Finanzierung von Maßnah- men. Insbesondere das „GKV-Bündnis für Gesundheit“, eine Initiative aller gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a Absätze 3–8 SGB V, zielt darauf ab, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten gemeinsam voranzubringen (www.gkv-buendnis.de). Unabhängig davon, ob unterschiedliche Kranken- kassen oder eine einzelne Krankenkasse in einer Lebenswelt Leistungen erbringen, stehen die erbrach- ten Leistungen allen GKV-Versicherten in der jeweiligen Lebenswelt zur Verfügung. 11 Bei Präventionsketten handelt es sich um kommunale, lebensphasenübergreifende Gesundheitsstrategien, die die Voraussetzungen für ein möglichst langes und gesundes Leben für alle Menschen der Kommune verbessern, unabhängig von der jeweiligen sozialen Lage. Die Gesund- heitsstrategien schaffen den Rahmen, um die auf kommunaler Ebene verfügbaren Unterstützungsangebote öffentlicher und privater Träger zusammenzuführen und sie über Altersgruppen und Lebensphasen hinweg aufeinander abzustimmen. Vgl. Richter-Kornweitz, A., Kilian, H., Holz, G. Präventionskette / Integrierte kommunale Gesundheitsstrategie. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.) (2021). Leitbegriffe der Gesundheitsförderung. Köln. (Letzte Aktualisierung am 12.03.2023, https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/ praeventionskette-integrierte-kommunale-gesamtstrategie-zur-gesundheitsfoerderung-und-praevention). 12 Nationale Präventionskonferenz (2018). Bundesrahmenempfehlungen nach § 20d Abs. 3 SGB V. Erste weiterentwickelte Fassung vom 29. August 2018. S. 19. (www.npk-info.de). 13 Download Landesrahmenvereinbarungen: www.npk-info.de/die-npk/downloads. http://www.gkv-buendnis.de https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/praeventionskette-integrierte-kommunale-gesamtstrategie-zur-gesundheitsfoerderung-und-praevention/ https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/praeventionskette-integrierte-kommunale-gesamtstrategie-zur-gesundheitsfoerderung-und-praevention/ http://www.npk-info.de http://www.npk-info.de/die-npk/downloads 26 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Über die in diesem Leitfaden beschriebenen Kriterien hinaus können Krankenkassen modellhaft unter wissenschaftlicher Begleitung innovative lebensweltbezogene Präventions- und Gesundheitsförderungs- angebote entwickeln und fördern. Auch die im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit gewonnenen Erkenntnisse aus der Erprobung modellhafter Ansätze fließen in die Weiterentwicklung dieses Leitfadens ein. 4.2 leistungsarten, Förder- und Ausschlusskriterien sowie Anbieterqualifikation Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention, die in einer Lebenswelt durchgeführt werden, bedürfen stets der Zustimmung des Trägers dieser Lebenswelt (z. B. Kita, Schule). Träger und Einrichtun- gen können von Krankenkassen unterstützt werden • durch krankenkasseneigene oder -beauftragte Fachkräfte, • durch nach einem spezifischen Multiplikatoren-Schulungskonzept geschulte Fachkräfte oder andere Personen aus der Lebenswelt/Zielgruppe („Peers“), • durch qualitätsgesicherte Konzepte und Programme und/oder • mit finanziellen Mitteln. Die Krankenkassen können eigene Konzepte, Projekte und Programme entwickeln, erproben, umsetzen und evaluieren. Sie können mit geeigneten Fachkräften und -institutionen, wie z. B. Universitäten und gemeinnützigen Vereinen, kooperieren oder diese mit der Umsetzung beauftragen. Alle Leistungen müssen mit den fördernden Krankenkassen im Vorfeld abgestimmt werden. Eine Abrech- nung von zuvor nicht abgestimmten Leistungen ist nicht zulässig. 4.2.1 Leistungsarten Mögliche Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sind dabei insbesondere: • Unterstützung bei Bedarfsermittlung und Zielentwicklung • Moderation und Projektmanagement • Beratung zur verhältnispräventiven Umgestaltung • Fortbildung von Multiplikatoren (Fachkräfte sowie Personen aus der Lebenswelt/Zielgruppe im Sinne von „Peer-Education“) zu Prävention und Gesundheitsförderung • Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen (Information, Motivation und Kompetenzvermittlung) • Dokumentation, Evaluation, Qualitätssicherung • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit • Förderung von Vernetzungsprozessen Die Krankenkassen können bei ihren Leistungen auch digitale Angebote integrieren (vgl. Kapitel 7.3). Dabei sind die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie die Nutzbarkeit durch Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen; der Gefahr der Exklusion digital weniger affiner Bevölkerungsgruppen („Digital Divide“) ist vorzubeugen.14 14 Die Vorbeugung von Digital Divide kann durch flankierende Leistungen zur Förderung digitaler Gesundheitskompetenz bzw. in Lebenswelten mit unzureichender digitaler Infrastruktur oder bei Zielgruppen mit unzureichenden Zugangsmöglichkeiten auch durch Bereitstellung alter- nativer nicht-digitaler Partizipationsmöglichkeiten erfolgen. 27 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN 4.2.2 Förderkriterien Lebensweltbezogene Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen können von Krankenkassen unterstützt werden, wenn sie einen direkten Gesundheitsbezug haben und entlang des oben dargestell- ten Gesundheitsförderungsprozesses die nachstehenden Bedingungen erfüllen: Bedarf Für die geplanten Aktivitäten wird ein Bedarf nachgewiesen. Zielgruppenbestimmung Die Zielgruppen werden unter besonderer Berücksichtigung sozial benachteiligter Personengruppen definiert. Die Ansprache und Einbeziehung in die Maßnahme erfolgt stigmatisierungsfrei (z. B. bei der Benennung von Angeboten). Vielfalt/Diversität Die Vielfalt/Diversität der Zielgruppen wird berücksichtigt. Relevante Merkmale der Vielfalt (Diversi- tät) sind u. a. Alter, Geschlecht, Behinderung, Migrationshintergrund, sozioökonomischer Hintergrund, Religion/Weltanschauung. Niedrigschwelligkeit Zugangshürden für eine Beteiligung an der Aktivität werden vorab aus der Perspektive der Zielgruppe reflektiert, wobei die Mitglieder der Zielgruppe möglichst einzubeziehen sind. Durch geeignete Maßnah- men sollen identifizierte Zugangshürden wenn möglich gesenkt werden. Partnerschaften Die originär zuständigen Träger beteiligen sich mit ihren jeweiligen Kompetenzen und finanziellen sowie personellen Ressourcen an der Prävention und Gesundheitsförderung. Vorhandene Strukturen, Einrich- tungen, Netzwerke und Akteure, Finanzierungsträger (Drittmittel) im Setting werden ermittelt und mög- lichst genutzt bzw. eingebunden. Ressortübergreifende Strukturen werden gefördert. Partizipation In den gesamten Gesundheitsförderungsprozess sind die Zielgruppen und ggf. weitere Beteiligte aktiv einbezogen. Zieldefinition Die definierten Ziele sowie die zur Zielerreichung vorgesehenen Maßnahmen sollen möglichst konkret und messbar formuliert werden. Dabei ist der Verhältnis- und der Verhaltensbezug zu beachten. Finanzierungskonzept Ein Finanzierungskonzept liegt vor, welches die Aktivitäten in allen Phasen des Gesundheitsförderungs- prozesses umfasst (siehe Abbildung 3). Insbesondere die für die Lebenswelt zuständigen Träger bringen einen angemessenen Anteil an Mitteln – auch in Form geldwerter Leistungen – in die Aktivitäten ein. Transparenz Die Partner informieren sich gegenseitig laufend über den jeweils aktuellen Sachstand. 28 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Ausrichtung der Interventionen Die geplanten Aktivitäten stärken über die Krankheitsvermeidung hinaus die gesundheitsfördernden und -schützenden Ressourcen Einzelner und verbessern die Rahmenbedingungen. Nachhaltigkeit Ein Nachhaltigkeitskonzept, z. B. zur Verstetigung des Prozesses, auch durch (weitergebildete) Fachkräfte in den Einrichtungen bzw. Peers aus den Zielgruppen/Lebenswelten, zur Strukturbildung und Vernetzung liegt vor. Dokumentation Die für die Lebenswelt Verantwortlichen verpflichten sich zur Mitwirkung am Verfahren der GKV-Doku- mentation der Maßnahmen in Lebenswelten. Qualitätssicherung Die für die Lebenswelt Verantwortlichen verpflichten sich zur Teilnahme an Qualitäts sicherungs- maßnahmen. Zugang Die Leistungen stehen grundsätzlich allen Zielgruppen in der Lebenswelt offen, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Dies gilt auch, wenn nicht alle Krankenkassen an dem jeweili- gen Vorhaben beteiligt sind oder die Leistungen durch eine Krankenkasse erbracht werden. 4.2.3 Ausschlusskriterien Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere: • Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder Verantwortlicher gehören (z. B. die Suchtberatung sowie weitere gesetzlich geregelte Beratungs-, Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufträge)15 • isolierte, nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Maßnahmen externer Anbietender • individuumsbezogene Abrechnung von Maßnahmen • Förderanträge, die nicht von der Einrichtung / dem Einrichtungsträger selbst gestellt werden • Forschungsprojekte ohne Interventionsbezug • Screenings ohne verhältnis- und verhaltensbezogene Intervention • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen • Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken für bestimmte Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen • ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände (z. B. bei Stadtteil-, Schul- und Kita-Festen, in öffentlichen Bereichen) oder ausschließlich mediale Aufklärungskampagnen • berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an das Vorhaben gebunden sind • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und technische Hilfsmittel, Computer und andere digitale Geräte, Bring- und Fahrdienste • Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Stellen, z. B. in Beratungseinrichtungen16 • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind 15 Siehe Anhang, Abschnitt 8.2: Berührungspunkte / Abgrenzungen von Leistungen nach § 20a SGB V zu gesetzlichen Anspruchsgrundlagen ande- rer Träger für Zielgruppen in der Lebenswelt Kommune. 16 Eine Ausnahme besteht bei der Finanzierung der Koordinierungsstellen des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Diese werden im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit (www.gkv-buendnis.de) maßgeblich durch die GKV finanziert. http://www.gkv-buendnis.de 29 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN 4.2.4 Anbieterqualifikation Organisations- und Prozessberatung: Die Beratung und Unterstützung der Lebenswelt-Verantwortli- chen zu allen Schritten des Gesundheitsförderungsprozesses (siehe Abbildung 3) erfolgt mit Ausnahme der Durchführung verhaltensbezogener Maßnahmen (s. u.) durch krankenkasseneigene oder -beauf- tragte Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss17 mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Public Health bzw. Gesundheitsförderung und Prävention sowie insbe- sondere zu den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. Darüber hinaus sind Systemkenntnisse der gesetzlichen Zuständigkeiten in der lebensweltbezogenen Gesund- heitsförderung und Prävention, insbesondere Kenntnisse über gemeinsam abgestimmte Vorgehenswei- sen der Sozialleistungsträger wünschenswert. Verhaltensbezogene Maßnahmen: Die Durchführung verhaltensbezogener Maßnahmen der Gesund- heitsförderung und Prävention im Rahmen des Lebenswelt-/Setting-Ansatzes (z. B. Übungsgruppen, Seminare, Workshops, Beratungen) im Prozessschritt „Umsetzung“ (siehe Abbildung 3 unter Umset- zung, Kasten 2) erfolgt durch krankenkasseneigene oder –beauftragte Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss (siehe vorhergehende Fußnote) mit dadurch belegten fach- wissenschaftlichen und fachpraktischen Kompetenzen im jeweiligen Themenbereich18 sowie fachüber- greifend in Gesundheitsförderung/Prävention. Im Interesse der Nachhaltigkeit können die Maßnahmen auch durch in Gesundheitsförderung und Prävention geschulte Fachkräfte oder „Peers“ (Multiplikatoren) in den Lebenswelten umgesetzt und über den Förderzeitraum hinaus eigenständig weitergeführt wer- den. Für projektbezogene Qualifizierungen von Fachkräften in den Lebenswelten sowie Maßnahmen der „Peer-Education“ zu Themen der Gesundheitsförderung und Prävention ist immer ein spezifisches ziel- gruppenadäquates Schulungskonzept durch ausgewiesene Fachkräfte notwendig. 4.3 Der lebensweltbezogene Gesundheitsförderungsprozess Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten ist ein Prozess mit den Elementen: • Bedarfsermittlung im Hinblick auf vorhandene gesundheitliche Risiken und Potenziale • eine daraus abgeleitete Zielbestimmung • Entwicklung von Vorschlägen für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen, -projekten und -programmen zur Verbesserung gesundheitsrelevanter Verhältnisse und Verhaltensweisen • Unterstützung von deren Umsetzung Unter direkter und kontinuierlicher Beteiligung der Betroffenen (Partizipation) und der Verantwortlichen für die jeweilige Lebenswelt sollen die Gesundheitspotenziale/-risiken in der Lebenswelt ermittelt und ein Prozess geplanter organisatorischer Veränderungen angeregt und unterstützt werden. Bei einer nachhal- tigen Etablierung von Gesundheitsförderung in der Lebenswelt wiederholt sich dieser Prozess im Sinne eines Lernzyklus: An die Umsetzung schließt sich unter Nutzung der Evaluationsergebnisse wiederum eine Analysephase an, in der die bereits durchgeführten Maßnahmen bewertet werden, um darauf auf- bauend weitere Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen bzw. erfolgreiche Maßnahmen weiterzufüh- ren (vgl. Abbildung 3). 17 Durch bestandene Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gemäß dem Verzeichnis nach § 90 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder durch bestandene Prüfung abgeschlossenes handlungsfeldbezogenes Studium an einer staatlichen Uni- versität oder Hochschule oder einer nach § 70 Hochschulrahmengesetz (HRG) anerkannten Hochschule. 18 Zu den Bereichen Bewegung und fernöstliche Entspannungsverfahren vgl. die Spezifizierungen in den Kapiteln 5.4.1 und 5.4.3. 30 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Der Gesundheitsförderungsprozess gliedert sich in die Schritte „Vorbereitung“, „Nutzung/Aufbau von Strukturen“, „Analyse“, „Maßnahmenplanung“, „Umsetzung“ und „Evaluation“.19 Die Sensibilisierung aller Beteiligten für die Gesundheitsförderung sowie die interne Öffentlichkeitsarbeit sind kontinuierliche Auf- gaben während des gesamten Prozesses. Damit die Aktivitäten im Rahmen des Gesundheitsförderungs- prozesses langfristig Bestand haben und eine nachhaltige Wirkung erzielen können, ist die Beratung und Qualifizierung der Träger und Verantwortlichen von Lebenswelten zur eigenständigen Weiterführung essenziell. 4.3.1 Vorbereitungsphase Durch persönliche und/oder mediengestützte Information und Beratung wecken und unterstützen die Krankenkassen das Interesse für Gesundheitsförderung und Prävention bei den für die Lebenswelt Verantwortlichen. In der persönlichen Beratung können interessierte Lebenswelt-Verantwortliche für nachhaltige Gesundheit in der Lebenswelt sensibilisiert, und es kann ein gemeinsames Verständnis von Gesundheitsförderung nach dem Lebenswelt-/Setting-Ansatz vorbereitet werden. Am Ende der Vor- bereitungsphase steht die Grundsatzentscheidung, überhaupt in einen Gesundheitsförderungsprozess einzutreten. 4.3.2 Nutzung/Aufbau von Strukturen Zu Beginn von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention ist es wichtig, die relevanten Akteure in der Lebenswelt einschließlich Vertretungen der Zielgruppen zusammenzubringen. Dabei wird empfohlen, dass Krankenkassen sich möglichst in bereits vorhandene Strukturen und Netzwerke einbrin- gen bzw. bereits aktive Partner mit einbeziehen, sodass ein untereinander abgestimmtes Handeln – am besten innerhalb einer integrierten kommunalen bzw. kommunenübergreifenden Gesamtstrategie – erfolgen kann. Das schließt die Nutzung bereits vorhandener Strukturen kassenartenübergreifender Organisationen und der Qualitätssicherung ein.20 Die Krankenkassen wirken darauf hin, ein Steuerungsgremium zu bilden, welches den Gesamtprozess steuert und koordiniert. In diesem Gremium sollten die Verantwortlichen für die jeweilige Lebenswelt und ggf. weitere Akteure mitwirken, die Präventions- und Gesundheitsförderungsaufgaben für die Ziel- gruppen in der Lebenswelt vorsehen (z. B. Öffentlicher Gesundheitsdienst). Im Steuerungsgremium sind die Möglichkeiten einer Verstetigung und Sicherung der Nachhaltigkeit stets zu berücksichtigen. Vor der Umsetzung von Maßnahmen ist es entscheidend, dass im Steuerungsgremium ein gemeinsames Ver- ständnis von lebensweltbezogener Gesundheitsförderung entwickelt wird. Ein grundsätzliches Einver- nehmen ist ebenfalls von großer Bedeutung, um wirksame Schritte zur Förderung gesunder Verhältnisse und eines gesunden Verhaltens planen und durchführen zu können. 4.3.3 Analyse Ziel dieser Phase ist die Ermittlung des Handlungsbedarfs durch Erhebung der gesundheitlichen Situa- tion im Setting einschließlich Risiken und Potenzialen. Für die Lebenswelt als Ganzes und die einzelnen 19 Zu Qualitätskriterien des lebensweltbezogenen Gesundheitsförderungsprozesses vgl. auch: Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancen- gleichheit (2021). Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Berlin; sowie am Beispiel von Maßnahmen der Übergewichtsprävention bei Kindern und Jugendlichen: BZgA (2010). Quali- tätskriterien für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Primärprävention von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen. Köln. 20 Hierzu haben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung(BVPG) und die Landesvereinigungen für Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und weiteren Kooperationspartnern ein bundesweites Netzwerk zur Dokumentation und partizipativen Qualitätsentwicklung von Projekten der Gesund- heitsförderung bei sozial Benachteiligten sowie in den Bundesländern „Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit“ zur Unter- stützung vor Ort aufgebaut (www.gesundheitliche-chancengleichheit.de). Diese Strukturbildung ist eine Gemeinschaftsinitiative von GKV und öffentlicher Hand im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de 31 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Bereiche und Zielgruppen sollen die gesundheitliche Situation, Veränderungsbedarfe und –potenziale, gesundheitliche Belastungsschwerpunkte sowie Ressourcen möglichst systematisch ermittelt werden. Dies kann auch durch Nutzung bereits vorhandener Daten und Erkenntnisse über die gesundheitlichen Bedingungen (z. B. aus der regionalen/kommunalen Gesundheitsberichterstattung, aus wissenschaft- licher Literatur etc.) erfolgen. Geeignete Analyseinstrumente zur Erfassung gesundheitlicher Risiken und Potenziale sind u. a. Begehungen, standardisierte Zielgruppenbefragungen und beteiligungsorientierte Verfahren, wie z. B. Fokusgruppen, Gesundheitszirkel oder -werkstätten. 4.3.4 Maßnahmenplanung Das Steuerungsgremium interpretiert und bewertet die gesammelten Informationen und leitet daraus Interventionsziele ab. Diese werden in Abstimmung priorisiert und fließen in einen Maßnahmenplan für die einzelnen Handlungsbereiche und Personengruppen ein. Dieser Maßnahmenplan sollte sowohl ver- hältnis- als auch verhaltensbezogene Maßnahmen enthalten und sowohl die Stärkung von Ressourcen der Zielgruppen als auch die Reduzierung von Risiken vorsehen. Er bringt die Maßnahmen nach Priorität und Machbarkeit in eine Reihenfolge und legt die Rollen und Verantwortlichkeiten von Akteuren, Koope- rationspartnern sowie Finanziers für die Gestaltung der einzelnen Interventionen und Interventions- schritte inner- und außerhalb des Settings fest. Der Maßnahmenplan enthält zudem im Rahmen der Qualitätssicherung die in Abstimmung getroffenen (Zwischen-)Ergebnisparameter und Bewertungsmaß- stäbe von Interventionen sowie Routinen für die Dokumentation der Maßnahmen. Ferner sind darin die Zeitplanung und einzelne Fristen festgelegt. Das Steuerungsgremium wirkt auf die Realisierung des Plans hin. 4.3.5 Umsetzung Die von den Projektverantwortlichen / vom Steuerungsgremium beschlossenen verhältnis- und verhal- tenspräventiven Maßnahmen werden entsprechend dem Maßnahmenplan schrittweise umgesetzt. 4.3.6 Evaluation Die Krankenkassen wirken darauf hin, dass zu den erfolgten Maßnahmen eine Struktur-, Prozess- und Ergebnisevaluation21, auch unter dem Gesichtspunkt der Verstetigung und Nachhaltigkeit, durchgeführt wird. Die Evaluation umfasst die regelmäßige Dokumentation und Reflexion der Umsetzung von Interven- tionen anhand festgelegter Routinen mittels wissenschaftlicher Methoden und Instrumente.22 Die Evalua- tionsergebnisse können für die Bestimmung des Handlungsbedarfs im folgenden Zyklus genutzt werden. 4.3.7 Zyklusphasenübergreifende Partizipation Beteiligungsorientierte Methoden, wie z. B. Fokusgruppen, Gesundheitszirkel und -werkstätten, sind geeignete Instrumente sowohl zur Analyse, Maßnahmenplanung und Umsetzung als auch zur Evaluation (vgl. Punkt „Analyse“). Dabei sind die Kompetenzen der Zielgruppen in allen Phasen des Gesundheitsför- derungsprozesses möglichst einzubeziehen und zu fördern (Empowerment). Für kleinere Kinder kommen als Instrumente der Mitgestaltung entwicklungsgemäße, insbesondere spielerische und nicht verbale Beteiligungsmethoden in Betracht. Je nach Zielgruppe können auch andere niedrigschwellige Instru- mente in Betracht gezogen werden. 21 Eine Ergebnisevaluation kann bei der Verwendung bereits evaluierter Konzepte entfallen. 22 Die gemeinsamen GKV-Evaluationsinstrumente für lebensweltbezogene Gesundheitsförderungsaktivitäten (in Schulen sowie für verhaltensbe- zogene innerhalb der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung) stehen auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zum Download und zur kostenfreien Verwendung zur Verfügung (www.gkv-spitzenverband.de Prävention, Selbsthilfe, Beratung Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung Evaluation). http://www.gkv-spitzenverband.de 32 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Abbildung 3: Der lebensweltbezogene Gesundheitsförderungsprozess Weitere Hinweise und Praxistipps zum Gesundheitsförderungsprozess insbesondere für Lebens- weltverantwortliche sind auf der Internetseite des GKV-Bündnisses für Gesundheit (www.gkv- buendnis.de Klick auf Lebenswelt Wegweiser) zu finden. 4.4 Gesundheitsförderung und Prävention in der Kommune 4.4.1 Gegenstandsbereich und zentrale Anforderungen Die Kommune bildet ein besonders geeignetes Setting der Gesundheitsförderung und Prävention, weil die kommunale Lebenswelt von hoher gesundheitlicher Relevanz für die dort lebenden Menschen ist und sozial benachteiligte und gesundheitlich belastete Menschen hier ohne Stigmatisierung in ihren all- täglichen Lebenszusammenhängen erreicht werden können. Die Lebenswelt Kommune umgreift auch die Lebenswelten des Lernens (Bildungseinrichtungen, vgl. Kapitel 4.6 und 4.7), des Arbeitens (Betriebe, siehe Kapitel 6 Betriebliche Gesundheitsförderung) und der Freizeitgestaltung. In der Kommune werden Vorbereitungs- phase Kontinuierliche Sensibilisierung, Partizipation, Empowerment und interne Öffentlichkeitsarbeit Information und Beratung der für die Lebenswelt Verantwortlichen Sensibilisierung und Motivierung der LW- Verantwortlichen und ggf. der Angehörigen der Zielgruppen Entscheidung zum Einstieg in einen Gesundheits- förderungsprozess Auftragsklärung/ grundsätzliche Zielsetzung Vernetzung von externen und internen Akteuren Möglichst Nutzung vorhandener Strukturen kassenarten- übergreifender Organisationen Aufbau eines Steuerungs- gremiums (sofern nicht bereits entspr. Strukturen existieren) Entwicklung eines gemeinsamen Gesundheitsför- derungsverständ- nisses Sicherung von Nachhaltigkeit, Verstetigung Analysen zur Ermittlung von gesundheitlichen Belastungs- schwerpunkten, Veränderungs- bedarfen/ -potenzialen bei betroffenen Gruppen Analyse von Ressourcen Verhältnisbezo- gene Maßnahmen, z. B. organisatori- sche Maßnahmen, strukturelle oder gestalterische Veränderungen, Informationsfluss Verhaltensbezo- gene Maßnahmen, z. B. zu Bewegung, Ernährung, Stress, Suchtmittelkonsum Zielkonkretisie- rung, Priorisie- rung von Zielen, Einigung über (Zwischen-) Parameter/Bewer- tungsmaßstäbe Systematische Ableitung von Maßnahmen nach Zielsetzung, Dringlichkeit und verfügbaren Ressourcen Aufgabenverteilung Zeitplanung Strukturevaluation Prozessevaluation: Begleitende Bewertung der Durchführung Ergebnis- evaluation: Systematische Erfassung von Auswirkungen der Interventionen Systematischer Einsatz von Methoden/ Instrumenten, z. B. subjektive Befragungen, Beobachtungen Nutzung/ Aufbau von Strukturen Analyse Maßnahmen- planung Umsetzung Evaluation Quelle: Modifiziert in Anlehnung an Mahltig, G. & Voermans, S. (2011). Vernetzung und Qualität – Vernetzung als Erfolgsfaktor im Gesundheitswesen. In: Klusen, N., Meusch, A., Thiel, E. (Hrsg.): Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Baden-Baden (Nomos). S. 29–56. http://www.gkv-buendnis.de http://www.gkv-buendnis.de 33 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN auch solche Zielgruppen erreicht, die über die Einrichtungen wie Kita, Schule, Betrieb in der Regel nicht erreicht werden, z. B. Arbeitslose, pflegende Angehörige und ältere Menschen. Sie können über Einrich- tungen der Freizeitgestaltung (z. B. Sportvereine, Jugendhäuser, Eltern-, Arbeitslosen- und Seniorentreffs) oder über die Kommune selbst erreicht werden. Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen können sich auf ganze Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), Teile derselben (z. B. Stadtteile) oder den ländlichen Raum (ggf. kommunenübergreifend) beziehen. Die Kommunen verfügen über das grundgesetzlich verbriefte Recht, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Artikel 28 Abs. 2 Grundge- setz). Bei der Gesundheitsförderung und Prävention kommt daher den Kommunen selbst eine Schlüssel- funktion zu. Es ist grundsätzlich Aufgabe der Kommunen, einen gesundheitsförderlichen Entwicklungs- prozess anzustoßen, zu koordinieren und zu leiten. In diesen sind immer auch andere verantwortliche und zivilgesellschaftliche Akteure einzubinden.23 Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und -verhaltens der Menschen in der Kommune bildet dabei einen wichtigen Baustein im Rahmen eines größeren Verbundes an unterschiedlichen verantwortlichen Akteuren.24 Zielgruppen für Leistungen der Krankenkassen sind sowohl die kommunal verantwortlichen Fachkräfte, die durch Beratung und Qualifi- zierung zur strukturellen Verankerung und nachhaltigen Umsetzung kommunaler Gesundheitsförderung und Prävention befähigt werden, als auch die in der Kommune lebenden Menschen. Ziel bei der Nutzung und Schaffung von Strukturen ist grundsätzlich die Nachhaltigkeit und Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention in den Kommunen. Das schließt ein, dass das Ziel Gesundheit in den Zielekatalog der Kommune aufgenommen ist bzw. wird und dass die verantwortlichen Partner ihren jeweiligen inhaltlichen und finanziellen Teil erfüllen. Da in der Kommune viele Akteure sowie Bedarfe im Kontext der Gesundheitsförderung und Prävention zusammentreffen, werden für Leistungen nach dem Lebenswelt-Ansatz in Kommunen Kooperationen empfohlen, die krankenkassenübergreifend und bedarfsbezogen sowie auch sozialversicherungsträger- übergreifend sind. Schnittstellen zu anderen Sozialversicherungsträgern, kommunalen Einrichtungen und Bildungsträgern mit Bezug zur Primärprävention und Gesundheitsförderung sind im Anhang dar- gestellt (siehe Kapitel 8.2 Berührungspunkte / Abgrenzungen von Leistungen nach § 20a SGB V zu gesetz- lichen Anspruchsgrundlagen anderer Träger für besondere Zielgruppen in der Lebenswelt Kommune). Krankenkassen unterstützen Kommunen zu allen Schritten des Gesundheitsförderungsprozesses ent- sprechend den Qualitätskriterien dieses Leitfadens. Auf Bundes- und Landesebene leistet die GKV- Gemeinschaft zusätzlich Unterstützung über das kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit.25 23 Quilling, E. & Kruse, S. (2018). Evidenzlage kommunaler Strategien der Prävention und Gesundheitsförderung: Eine Literatur- und Datenbank- recherche (Rapid Review). GKV-Bündnis für Gesundheit. Herausgegeben vom GKV-Spitzenverband. (www.gkv-buendnis.de Publikationen). Böhme, C., Reimann, B. (2018). Integrierte Strategien kommunaler Gesundheitsförderung. Rahmenbedingungen, Steuerung und Koopera- tion – Ergebnisse einer Akteursbefragung. Berlin (Deutsches Institut für Urbanistik) (https://difu.de Publikationen Integrierte Strategien kommunaler Gesundheitsförderung). 24 Diese Komplexität kommt u. a. darin zum Ausdruck, dass in den Kommunen immer mehrere Ämter mit gesundheitsfördernden Aufgaben befasst sind, mindestens die Ämter für Gesundheit, Umweltschutz, Jugend und Familie, Soziales, Bildung sowie Stadtentwicklung. Hieraus resultiert bereits ein erheblicher verwaltungsinterner Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf; vgl. Bär, G., Böhme, C., Reimann, B. (2009). Kinder- und jugendbezogene Gesundheitsförderung im Stadtteil. S. 12 und 16 f. 25 Link: www.gkv-buendnis.de Förderprogramm. http://www.gkv-buendnis.de https://difu.de http://www.gkv-buendnis.de 34 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Nachhaltige Verbesserungen der Gesundheit erwarten die Krankenkassen insbesondere von solchen Projekten, die in kommunale Gesamtstrategien eingebettet sind, mit denen Kommunen ihre Verant- wortung und ihren Gestaltungswillen für gesündere und sozial ausgleichende Lebensbedingungen auch durch Einbringung von kommunalen bzw. anderweitig beschafften Drittmitteln dokumentieren. Hierbei können auch Instrumente und Datenquellen der Stadtplanung und des Umweltschutzes genutzt werden, ggf. ergänzt um spezifische gesundheitsbezogene Analysen. Aus den Erfahrungen des Netzwerks für Gesunde Städte sowie dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (siehe folgender Abschnitt) ergeben sich folgende übergreifende Qualitätskriterien für eine gesundheitsförderliche Stadt(teil)entwicklung: • die Aufnahme des Ziels Gesundheit in den Zielekatalog der Kommune • eine systematische und in die Sozialberichterstattung integrierte Gesundheitsberichterstattung • daraus abgeleitete, mit Zielen aller einschlägigen kommunaler Ressorts (insbesondere Stadtentwick- lung, Jugendhilfe, Bildung) abgeglichene und unter Beteiligung der dort lebenden Menschen entwi- ckelte Gesundheitsziele • die Schaffung geeigneter Abstimmungs-, Koordinierungs- und Umsetzungsstrukturen (Gesundheits- konferenzen, Stadtteilzentren, Vernetzungs- und Beteiligungsbüros, Quartiersmanagement) • die Etablierung von Gesundheitsverträglichkeit als Entscheidungskriterium für öffentliche Planungen 4.4.2 Verbünde und Netzwerke für Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen Die folgenden Verbünde und Netzwerke spielen eine wesentliche Rolle bei der Qualitätsentwicklung und Verbreitung guter Praxis in Gesundheitsförderung und Prävention auf kommunaler Ebene. Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit Der 2003 gegründete Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit26 ist ein bundesweiter Zusammenschluss von 75 Kooperationspartnern aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Umwelt, Stadt- entwicklung, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren relevanten Bereichen. Er macht Angebote der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung über seine Datenbank transparent, vernetzt Institu- tionen aus verschiedenen Bereichen, fördert den Austausch von Wissenschaft und Praxis und verknüpft bestehende Strukturen. Der Kooperationsverbund betreibt 16 Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit. Ihr Auftrag ist es, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf Landes- und kommunaler Ebene anzuregen, Good-Practice-Projekte zu identifizieren und zu verbrei- ten und damit die Qualitätsentwicklung zu fördern. Ein Schwerpunkt der Arbeit des Kooperationsverbun- des ist seit 2011 der kommunale Partnerprozess „Gesundheit für alle!“, in dessen Rahmen kommunale, lebensphasenübergreifende Gesundheitsstrategien („Präventionsketten“) die Voraussetzungen für ein möglichst langes und gesundes Leben für alle Menschen der Kommune unabhängig von der jeweiligen sozialen Lage verbessern sollen. Die Gesundheitsstrategien schaffen den Rahmen, um die auf kommuna- ler Ebene verfügbaren Unterstützungsangebote öffentlicher und privater Träger zusammenzuführen und sie über Altersgruppen und Lebensphasen hinweg aufeinander abzustimmen. Die Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit begleiten und beraten Kommunen hierbei, u. a. durch sogenannte Praxislernstätten.27 26 Link: www.gesundheitliche-chancengleichheit.de, unter „Gesundheitsförderung im Quartier“ sowie unter „Gesundheit für alle! PARTNERPROZESS“. 27 Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit (2021). Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Berlin. Richter-Kornweitz, A. (2013): Werkbuch Präventionskette. Herausfor- derungen und Chancen beim Aufbau von Präventionsketten in Kommunen, Landesvereinigung für Gesundheit & Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen, Hannover. http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de 35 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Netzwerk für Gesunde Städte Das Netzwerk für Gesunde Städte28 ging 1989 aus einer Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hervor. Die dem Netzwerk angehörenden Kommunen setzen das Thema Gesundheit im Sinne einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik auf allen Ebenen und in allen Politikbereichen auf die Tagesord- nung. Sie verpflichten sich per Rats- bzw. Kreistagsbeschluss, die folgenden Mindestkriterien zur kommu- nalen Gesundheitsförderung zu unterstützen: • Erstellen einer regelmäßigen Gesundheitsberichterstattung, die Eingang in politische Entscheidungen hält • Definition spezifischer gesundheitsbezogener Problemfelder • Implementierung kommunaler Gesundheitskonferenzen, die einer Vereinbarung kommunaler Gesundheitsziele dienen • gemeinsame Entwicklung, Umsetzung und Evaluation eines Gesundheits-Aktions-Programms • intensive Öffentlichkeitsarbeit Der Hauptansatzpunkt liegt in der Stärkung des interdisziplinären und intersektoralen Charakters von Gesundheitsförderung. Kommunalpolitische Entscheidungen werden auch und besonders unter dem Aspekt der Gesundheitsförderung betrachtet. Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt Anknüpfungspunkte für eine soziallagenbezogene kommunale Gesundheitsförderung bietet das Pro- gramm der deutschen Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt- Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“29. Das unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen 1999 ins Leben geru- fene Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ wurde 2020 in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ überführt. Ziel ist die Behebung komple- xer städtebaulicher, funktionaler wie auch sozioökonomischer Missstände sowie die Stabilisierung und Aufwertung von Lebensbedingungen und Lebensqualität aller dort lebender Menschen. Hierüber sollen mehr Nutzungsvielfalt, Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit erreicht werden. Ferner stehen die Erhöhung von Gesundheits- und Bildungschancen, Integration, Umweltgerechtigkeit, Klima- schutz und der Sicherheit vor Ort im Fokus. Im neuen Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont. Im Zentrum steht die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung benachteiligter Stadt- und Ortsteile. Anhand eines integrierten Handlungsprogramms sollen Probleme identifiziert, Maßnahmen zur Problemlösung formuliert und Umsetzungsmöglichkeiten entwickelt werden. Notwendige Bedingung für „sozialen Zusammenhalt“ ist die Aktivierung und Beteiligung der Bevölkerung des Stadtteils. Die dort lebenden Menschen sind daher stets in die Prozesse der Maßnahmenplanung und -umsetzung einzubeziehen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kommt dem Quartiersmanagement eine besondere Funktion zu. Es bringt die unterschiedlichen Akteure aus Politik, Verwaltung, Schulen, freien Trägern, Bewohnerschaft, Gewerbe etc. durch Bildung und Moderation bereichsübergreifender Initiativen und Arbeitsgruppen zusammen. Gesundheitsförderung im ländlichen Raum Zur Gesundheitsförderung im ländlichen Raum gibt es erfolgversprechende Beispiele, die für ein koope- ratives Engagement der Krankenkassen mit den verantwortlichen Partnern genutzt werden können: 28 Link: www.gesunde-staedte-netzwerk.de. 29 Link: www.staedtebaufoerderung.info Programme Sozialer Zusammenhalt, Es geht „darum, lokale Initiativen, Organisationen, insbeson- dere auch der Gemeinwesenarbeit und Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Unternehmen im Quartier miteinander zu vernetzen und die individuellen Problemlösungskompetenzen der Quartiersbewohnerinnen und Quartiersbewohner im Sinne des Empowerments zu stärken“. http://www.gesunde-staedte-netzwerk.de/ http://www.staedtebaufoerderung.info 36 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN • „Gesundheitsregionenplus“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.lgl.bayern.de/gesundheit/gesundheitsversorgung/gesundheitsregionenplus • Innovationsfondsprojekt „Trittsicher in die Zukunft“ der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors- ten und Gartenbau in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und der Robert- Bosch-Gesellschaft für Medizinische Forschung. Die praktische Umsetzung wird durch den Deutschen Turner-Bund und den Deutschen Olympischen Sportbund unterstützt (zukunft-trittsicher.de). 4.4.3 Besondere Zielgruppen in der Lebenswelt Kommune Nachfolgend werden beispielhaft einige Zielgruppen für Maßnahmen kommunaler Gesundheitsförde- rung und Prävention betrachtet, die einen besonderen Bedarf an Unterstützung haben. werdende Familien und Alleinerziehende in der Kommune Werdende Eltern (das sind Erziehungsberechtigte mit Säuglingen, Kleinkindern und Kindern im Kinder- gartenalter) zeigen sich tendenziell besonders empfänglich für Gesundheitsthemen, sodass bei ihnen gute Chancen bestehen, einen gesundheitsförderlichen und ökologisch nachhaltigen Lebensstil zu fördern und weiterzuentwickeln. Diese Familien sowie Alleinerziehende sollen als Zielgruppe bei lebens- weltbezogenen Maßnahmen in Kommunen stärker berücksichtigt werden. Alleinerziehende sind durch ihre Lebenslage (häufig schlechtere sozioökonomische Lage, höhere Stressbelastung) oft erheblichen Belastungen ausgesetzt. Alleinerziehende weisen gegenüber Erziehenden in einem Zwei-Eltern-Haus- halt höhere gesundheitliche Risiken auf (u. a. stärkere psychische Belastungen, vor allem Depressionen30; höherer Tabak-/Alkoholkonsum31). Im kommunalen Setting können sich Krankenkassen an evaluierten verhaltensorientierten Programmen für Familien und Alleinerziehende, die nicht explizit in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Kran- kenkassen fallen, die aber gesundheitsförderliche Aspekte berücksichtigen und entsprechende Effekte versprechen,32 anteilig für die gesundheitsförderlichen Inhalte beteiligen. Diese Programme müssen in eine Gesamtkonzeption eingebunden sein, um ggf. aus dem gemeinsamen Projektbudget anteilig finan- ziert werden zu können. ältere/alte menschen in der Kommune33 Aufgrund der demografischen Entwicklung und damit im Zusammenhang stehender Herausforderungen (z. B. sozialräumlicher Infrastrukturmängel) ist der Zielgruppe „ältere/alte Menschen“ in der Prävention und Gesundheitsförderung verstärkt Beachtung zu schenken.34 Gesundheit, Lebensqualität, Selbstbe- stimmung, Mobilität und Selbstständigkeit sollen möglichst bis ins hohe Alter erhalten, die Entste- hung von Krankheit und Pflegebedürftigkeit vermieden und hinausgezögert werden. Auch im höhe- ren Lebensalter können gesundheitliche Risiken durch einen gesundheitsbewussten Lebensstil und 30 Rattay, P. et al. (2017). Gesundheit von alleinerziehenden Müttern und Vätern in Deutschland. Journal of Health Monitoring 2(4). S. 24–44. DOI 10.17886/RKI-GBE-2017-112. 31 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (2013). Tabakabhängigkeit. S. 16. Download: www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/ Broschueren/Suchtmed_Reihe_2_Tabak.pdf. Franke, A., Mohn, K., Sitzler, F., Welbrink, A. & Witte, M. (2001). Alkohol- und Medikamentenabhän- gigkeit bei Frauen. Weinheim. 32 z. B. Angebote zur Stärkung von Elternkompetenz; nicht bezuschussungsfähig sind Angebote zur frühkindlichen Förderung. 33 Für ältere/alte Menschen in der Lebenswelt Kommune, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, erbringt die Soziale Pflegeversicherung Präventionsleistungen nach § 5 SGB XI gemäß dem Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen (GKV-Spitzenverband der Pflege- kassen 2023). 34 vgl. Kooperationsverbund gesundheitsziele.de (2012). Nationales Gesundheitsziel „Gesund älter werden“. Berlin. http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/gesundheitsversorgung/gesundheitsregionenplus/ http://zukunft-trittsicher.de http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Broschueren/Suchtmed_Reihe_2_Tabak.pdf http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Broschueren/Suchtmed_Reihe_2_Tabak.pdf http://gesundheitsziele.de 37 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN umweltbezogene Maßnahmen reduziert werden.35 Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf alleinlebende und sozial benachteiligte ältere/alte Menschen zu legen. Die für ältere/alte Menschen zugeschnittenen Leistungen sollen wohnortnah, niedrigschwellig, im Rah- men kommunaler Strukturen und in Kooperation mit verschiedenen Akteuren vor Ort sowie möglichst unter Berücksichtigung der Präferenzen und Bedürfnisse älterer Menschen erbracht werden.36 Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sind auch für ältere und alte Menschen sinnvoll, die bereits pflegebedürftig sind und zu Hause von Angehörigen oder durch ambulante Pflegedienste versorgt werden.37 Für einen bedarfsgerechten Zugang der Versicherten zu diesen Leistungen ist eine Zusammenarbeit mit den Stellen, die die Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder die Beratung in der eigenen Häuslichkeit (§ 37 SGB XI) durchführen, zu empfehlen. Bei allen an ältere/alte Menschen in der Kommune gerichteten Gesundheitsförderungs- und Präventions- leistungen sind zur Vermeidung von Doppelförderungen jeweils die gesetzlich geregelten (Finanzierungs-) Zuständigkeiten z. B. nach dem Pflegeversicherungs- und Sozialhilferecht zu berücksichtigen. Partnerschaften können insbesondere eingegangen werden mit: • Bürger- und Seniorenzentren, Begegnungsstätten • Wohnungsbaugesellschaften/-genossenschaften • Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und von Religionsgemeinschaften, (städtischen) Seniorenein- richtungen hinsichtlich eines gesundheitsfördernden und nachhaltigen Verpflegungsangebots über offene Mittagstische in den Einrichtungen bzw. einem Angebot von „Essen auf Rädern“38 • Ambulanten Pflegediensten • Pflegestützpunkten • Koordinierungsstellen für Gesundheitsförderung in den Kommunen • Seniorenräten auf kommunaler oder Landesebene • Vereinen, insbesondere Sportvereinen, im ländlichen Raum, auch mit Landfrauenverbänden • Volkshochschulen Arbeitslose Menschen in der Lebenswelt Kommune Anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor. So weisen ca. 35 % der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesundheitliche Einschränkungen auf. Arbeitslose leiden insbesondere unter psychischen Belastungen und in der Folge vielfach auch an 35 Studien zufolge wiesen Menschen, die erst im Alter von etwa 65 Jahren gesundheitsbewusster lebten (d. h. sich mehr bewegten und gesünder ernährten), eine messbar höhere körperliche Leistungsfähigkeit und Lebensqualität auf, als Inaktive der gleichen Altersgruppe: Hammer, M., Lavoie, K., Bacon, S. (2014). Taking up physical activity in later life and healthy aging: the English Longitudinal Study of Ageing. British Journal of Sports Medicine, 48, 239–243. Kuhlmann, A. (2009). Gesundheitsförderung und Prävention für ältere Menschen im Setting Kommune. Kurz- Expertise, gefördert durch das BMG. Berlin. 36 vgl. als Beispiele: • Gesundheitsförderung und Prävention für ältere Menschen im Quartier (vdek in Kooperation mit dem AWO-Bundesverband): www.gesunde-lebenswelten.com/gesund-vor-ort/aeltere-menschen/quartiersprojekt-fuer-aeltere-14. • Kommunale Gesundheitsförderung für und mit Menschen im mittleren Lebensalter (vdek in Kooperation mit der Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover (ÖGD) und der Medizinische Hochschule Hannover: www.gesunde-lebenswelten.com/gesund-vor-ort/ weitere-projekte/kommunale-gesundheitsfoerderung-fuer-und-mit-menschen-im-mittleren-lebensalter-27. • Stellmacher, T. & Wolter, B. (2018). Bestandsaufnahme von Interventionen (Modelle guter Praxis) zur Gesundheitsförderung und Prävention bei älteren Menschen. Ergebnisbericht. Berlin. (Hrsg. GKV-Spitzenverband) (www.gkv-buendnis.de Publikationen). 37 Braesecke, G., Lingott, N., Schiffhorst, G. (2020). Prävention in der ambulanten Pflege. Bestandsaufnahme von zielgruppenspezifischen präven- tiven und gesundheitsförderlichen Bedarfen, Potenzialen und Interventionsmaßnahmen (Schriftenreihe Modellprogramm zur Weiterentwick- lung der Pflegeversicherung Band 16 (Hrsg. GKV-Spitzenverband). Berlin. (www.gkv-spitzenverband.de Pflegeversicherung Forschung Publikationen der Forschungsstelle Pflegeversicherung). 38 Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.) (2023). DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung mit „Essen auf Rädern“ und in Senioren- einrichtungen. 2. Auflage. Bonn. (www.dge.de Gemeinschaftsgastronomie DGE-Qualitätsstandards). http://www.gesunde-lebenswelten.com/gesund-vor-ort/aeltere-menschen/quartiersprojekt-fuer-aeltere-14/ http://www.gesunde-lebenswelten.com/gesund-vor-ort/weitere-projekte/kommunale-gesundheitsfoerderung-fuer-und-mit-menschen-im-mittleren-lebensalter-27/ http://www.gesunde-lebenswelten.com/gesund-vor-ort/weitere-projekte/kommunale-gesundheitsfoerderung-fuer-und-mit-menschen-im-mittleren-lebensalter-27/ http://www.gkv-buendnis.de http://www.gkv-spitzenverband.de http://www.dge.de 38 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN psychischen Störungen.39 Zugleich ist ein beruflicher Wiedereinstieg für gesundheitlich eingeschränkte Erwerbslose erheblich erschwert. Mit Maßnahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention wird dieser Personenkreis eher schwer erreicht.40 Arbeitslose Versicherte sind von daher eine sozial benachteiligte Gruppe mit besonderem Präventions- und Gesundheitsförderungsbedarf. Für arbeitslose Versicherte zugeschnittene Leistungen, die insbesondere auf die Bewältigung der mit der Arbeitslosigkeit verbundenen psychischen Belastungen und die Stärkung von Bewältigungskompetenzen und Selbstwertgefühl gerichtet sind, sollen in Kooperation mit weiteren verantwortlichen Partnern in der Kommune erbracht werden.41 Für eine Verzahnung von Gesundheitsförderung mit Arbeitsförderungs- maßnahmen sind die Jobcenter – sowohl Einrichtungen gemäß § 44b SGB II als auch kommunale Träger der Grundsicherung (Optionskommunen) – als Partner bedeutsam, ebenso wie die Agenturen für Arbeit. Die Kommune ist – über ihre mögliche Rolle als Trägerin der Grundsicherung hinaus – immer zentrale Akteurin und Partnerin der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention für die Ziel- gruppe. Es ist zu empfehlen, weitere Partner einzubeziehen, die dazu beitragen, auch Rahmenbedingun- gen gesundheitsförderlich weiterzuentwickeln und die Gesundheit der Zielgruppe zu stärken, wie z. B.42 • Arbeitslosenvertretungen, • Beschäftigungsträger, • Sportvereine, • Wohlfahrtsverbände, • Nachbarschafts- und Stadtteilzentren. Bei einem gemeinsamen Vorgehen mit den Krankenkassen haben die Jobcenter / Agenturen für Arbeit folgende Aufgaben: Sie sollen die Zielgruppe für die Thematik „Gesundheit“ zur Verbesserung der indi- viduellen (Wieder-)Eingliederungschancen ins Erwerbsleben sensibilisieren und sie für einen gesund- heitsförderlichen Lebensstil und – unter Beachtung des Grundsatzes der Freiwilligkeit – ggf. zu einer Teilnahme an gesundheitsfördernden und primärpräventiven Maßnahmen motivieren. Hierbei sind unterschiedliche Zugänge zur Zielgruppe möglich, z. B. über speziell geschulte Integrationsfachkräfte, beauftragte Träger von Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen oder über die Fachdienste der Bundes- agentur für Arbeit. Bei verhaltenspräventiven Bausteinen, die die Krankenkassen bereitstellen, sollte es sich insbesondere um zielgruppenspezifische Programme für Arbeitslose handeln.43 Zielgruppen gesund- heitsförderlicher Programme können dabei gemäß § 20a Abs. 1 Satz 5 SGB V auch Personen sein, deren berufliche Eingliederung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen besonders erschwert ist. 39 Robert Koch-Institut (Hrsg.). Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung und Gesundheit. GBE kompakt 1/2012. Berlin. Hollederer, A. (2021). Gesundheit und Krankheit von Arbeitslosen sowie Chancen und Grenzen arbeitsmarktintegrativer Gesundheitsförderung. In: Ders. (Hrsg.) Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen. S. 12–35. 40 Gesundheitsberichterstattung des Bundes September 2006 (RKI Hrsg.). Gesundheit in Deutschland. Berlin. 41 Siehe auch Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (2012). Gemeinsam handeln: Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen. Eck- punkte zum Vorgehen im kommunalen Rahmen (www.gesundheitliche-chancengleichheit.de in der Rubrik „Materialien“). 42 Nationale Präventionskonferenz (2018). Bundesrahmenempfehlungen nach § 20d Abs. 3 SGB V. Erste weiterentwickelte Fassung vom 29. August 2018. Berlin. S. 30. 43 Evaluationsbericht Modellprojekt Arbeits- und Gesundheitsförderung von GKV und Bundesagentur für Arbeit (www.gkv-spitzenverband.de Krankenversicherung Prävention, Selbsthilfe, Beratung Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung Evaluation). http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de http://www.gkv-spitzenverband.de 39 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Im bundesweiten Programm „teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“ kooperieren die gesetz- lichen Krankenkassen mit Jobcentern bzw. den Agenturen für Arbeit. Das Programm wird durch das GKV-Bündnis für Gesundheit gefördert. Ziel des Programms ist es, die gesundheitsorientierte Lebensqualität arbeitsloser Menschen zu unterstützen, ihre Ressourcen und Gesundheit zu stär- ken und gleichzeitig den (Wieder)einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.44 Kinder und Jugendliche, insbesondere mit Suchtgefährdung bzw. aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien, in der Kommune Jugendliche sind in ihrem Lebensumfeld mannigfachen Suchtgefahren ausgesetzt: Werbung für legale Drogen wie Alkohol, die Festkultur im Familien- und Freundeskreis oder im Vereins- oder Gemeinde- kontext sowie der Suchtmittelkonsum von erwachsenen Bezugspersonen begünstigen bei Jugendlichen den Einstieg in und die Verfestigung eines riskanten Suchtmittelkonsums. Ergänzend zu suchtpräventi- ven Maßnahmen an Schulen (vgl. Kapitel 4.6 Gesundheitsfördernde Schule) sind daher an Jugendliche gerichtete Maßnahmen der Suchtprävention auf Gemeindeebene sinnvoll. Bewährt haben sich kombi- nierte Ansätze einer zugleich verhältnis- und verhaltensbezogenen Präventionsarbeit mit Vernetzung und zielgerichteter Zusammenarbeit aller Zuständigen und Verantwortlichen auf Gemeindeebene. Eine kommunal verankerte verhältnisbezogene Präventionsstrategie mit dem Ziel, schädlichen Alkoholkonsum und Alkoholexzesse im Vorfeld zu verhindern, beinhaltet neben Verantwortung und Vorbildverhalten von Erwachsenen im Umgang mit Alkohol die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auf Festen, in der Gastronomie und im Einzelhandel sowie eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung. In Kommu- nen kann der Zugang zu gefährdeten Jugendlichen für verhaltensbezogene Präventionsmaßnahmen auch durch Partner vermittelt werden, wie z. B. • Jugendämter, • ärztliche Fachpersonen, • psychotherapeutische Fachpersonen, • Schulsozialarbeit, • Polizei oder Justiz. Neben Alkohol und Tabak können im Rahmen derartiger gemeindebasierter Präventionsprojekte bedarfsbezogen auch weitere Suchtthemen, wie der Konsum von Cannabis, thematisiert werden. Kran- kenkassen können kombiniert verhältnis- und verhaltenspräventiv angelegte Aktivitäten auf Gemeinde- ebene mit Vernetzung aller Zuständigen und Verantwortlichen in Bezug auf einzelne Suchtmittel sowie suchtmittelübergreifend fördern. 44 Die Ergebnisse der Evaluation durch das IGES Institut, das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und das SOKO Institut wurden in einer Zusammenfassung veröffentlicht: GKV-Spitzenverband (Hrsg.). (2021). Evaluation des Modellprojekts „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“. Zusammenfassung. (www.gkv-buendnis.de). http://www.gkv-buendnis.de 40 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Das GKV-Bündnis für Gesundheit fördert das Programm „HaLT – Hart am LimiT“, ein Programm zur kommunalen Alkoholprävention mit über 150 Standorten in 13 Bundesländern (2024). Das Pro- gramm besteht aus zwei Bausteinen: HaLT-proaktiv (kommunal verankerte Präventionsstrategie) und HaLT-reaktiv (Prävention auf der individuellen Ebene). HaLT ist als lernendes Netzwerk orga- nisiert, das sowohl bundesweit als auch auf Länderebene koordiniert wird. Die Umsetzung erfolgt auf kommunaler bzw. regionaler Ebene.45 Eine besonders vulnerable Zielgruppe sind Kinder aus suchtbelasteten Familien bzw. aus Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil46. Diese unterliegen einer hohen Gefährdung für die Entwicklung eines eigenen Suchtverhaltens bzw. anderer psychischer und körperlicher Störungen. Krankenkassen för- dern daher spezielle präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen für die Zielgruppe Kinder sucht- kranker bzw. psychisch erkrankter Eltern, die darauf zielen, die Resilienz der Kinder zu stärken, z. B. im Rahmen von Spielgruppen, Gesprächsangeboten, Einzelberatungen sowie erlebnispädagogischen Ange- boten.47 Bei allen Aktivitäten sollte die Bildung verlässlicher und tragfähiger Beziehungen im Vordergrund stehen. Es sollte darauf hingewirkt werden, dass die von Sucht- oder anderen psychischen Problemen betroffenen Eltern selbst therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Im Verweigerungsfall ist dies jedoch kein Hinderungsgrund für die Durchführung der an die Kinder gerichteten gesundheitsförderlichen und präventiven Maßnahmen. Krankenkassen können ferner die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Schulen zur Stärkung der Resilienz von Kindern aus suchtbelasteten Familien durch die För- derung entsprechender Fortbildungen unterstützen. Menschen in Lebenswelten der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports in der Kommune Lebenswelten der Freizeitgestaltung im Sinne dieses Leitfadens sind freigemeinnützige Einrichtungen bzw. Vereine ohne Erwerbszweck mit und ohne formelle Mitgliedschaftsregelungen in unterschiedlicher Trägerschaft, in denen Menschen sich begegnen und an gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen. Lebens- welten der Freizeitgestaltung bieten die Möglichkeit, Freizeit erlebnisreich und kreativ zu gestalten. Häufig bieten sie darüber hinaus Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und für die persönliche Lebensgestaltung im Kreis Gleichgesinnter. Insbesondere sind dies Sportvereine, Jugendhäu- ser, Kulturvereine, Elterntreffs/-cafés, Altenbegegnungsstätten und weitere vergleichbare Strukturen. In diesen Lebenswelten können Krankenkassen gesundheitsbezogene Angebote fördern, die den Vereins- bzw. Einrichtungszweck ergänzen und dabei helfen, den Verein bzw. die Einrichtung selbst gesundheits- förderlich weiterzuentwickeln. Dies kann z. B. die Integration von Maßnahmen der Suchtprävention in die alltägliche Vereinsarbeit und Sportveranstaltungen sowie die Unterbreitung niedrigschwelliger gesund- heitsförderlicher Zusatzangebote in Elterncafés oder die Aufklärung und Motivation zu ökologisch nach- haltigem und gesundheitsförderlichem Alltagsverhalten beinhalten. Empfohlen wird für diese Art der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung eine Einbindung in kommunale Strukturen und Konzepte. Für die GKV-Unterstützung sind die in Kapitel 4.2 beschriebenen Leistungsarten, Förder- und Ausschluss- kriterien maßgeblich. 45 Weitere Informationen unter www.gkv-buendnis.de Bündnisaktivitäten Bundesweite Aktivitäten HaLT. 46 AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe (Hrsg.) (2020). Abschlussbericht Arbeitsgruppe Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern. Hannover. (www.ag-kpke.de). GKV-Spitzenverband (Hrsg.) (2021). Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern. Handlungsrahmen für eine Beteiligung der Krankenkassen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention. Berlin. (www.gkv-buendnis.de). 47 Kinder mit fetalem Alkoholsyndrom (FASD) stellen eine spezifische Zielgruppe mit besonderen Beeinträchtigungen und Risiken dar, auf die Angebote der Gesundheitsförderung bedarfsbezogen eingehen sollen. http://www.gkv-buendnis.de http://www.ag-kpke.de http://www.gkv-buendnis.de 41 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN 4.4.4 Querschnittsthema Klimawandel und Gesundheit Der Klimawandel stellt eine zentrale Herausforderung für die Gesundheitsförderung und Prävention im 21. Jahrhundert dar. Mehr (neuartige) Infektionskrankheiten, Allergien, Verletzungen infolge von Extrem- wetterereignissen, hitzebedingte Todesfälle, Angstzustände, posttraumatische Belastungen und Depres- sionen können die Folge sein. Der Klimawandel hat weitreichende Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft und erfordert daher eine umfassende Betrachtung von Mensch, Natur und Umwelt. Von den gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels sind Menschen z. B. in Abhängigkeit vom Lebens- alter, von sozioökonomischen Bedingungen oder Vorerkrankungen unterschiedlich stark betroffen.48, 49 Im Pariser Klimaabkommen hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, den Temperaturanstieg in der Atmosphäre auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und Anstrengungen auf eine Begrenzung von nicht mehr als 1,5 Grad zu unternehmen. Das deutsche Klimaschutzgesetz50 sieht hierzu vor, die CO2-Emissionen in Deutschland bis 2030 um mindestens 65 % gegenüber dem Stand von 1990 zu redu- zieren.51 Die praktische Umsetzung dieser Verpflichtung erfordert grundlegende Änderungen in allen Lebensbereichen. Die kommunale Ebene spielt für die Erreichung der Klimaschutzziele eine wichtige Rolle: Viele Städte und Landkreise haben Klimaschutzkonzepte entwickelt und messen ihre Umsetzung in regelmäßigen Abständen.52 Viele Klimaschutzmaßnahmen kommen auch der menschlichen Gesund- heit zugute: Kommunale Mobilitätskonzepte, die das Zufußgehen und den Radverkehr fördern, oder die Anlage von schattenspendenden und CO2 absorbierenden Grünflächen sind Beispiele hierfür. Im individuellen Alltagsverhalten liegen ebenfalls große Potenziale für eine Reduktion von Treibhausgas- emissionen mit positiven gesundheitlichen Folgen, insbesondere durch veränderte Bewegungs- und Ernährungsmuster (siehe die Ausführungen in Kapitel 5.4.1 und 5.4.2). Neben dem Klimaschutz bildet die Klimaanpassung das zweite Standbein der Klimapolitik: Trotz der Priorität von Emissionssenkung zum Abwenden katastrophaler Konsequenzen muss sich das Gemeinwesen auf das häufigere Auftreten von Wetterextremen einstellen, um Folgeschäden für die menschliche Gesundheit zu verhüten.53 Unter den klimawandelbedingten Gesundheitsgefahren mit Bezug zum Präventions- und Gesundheitsförderungs- auftrag der GKV stechen insbesondere die sich häufenden Hitzeperioden hervor, für die gezielte Vor- sorge auf kommunaler Ebene zu treffen ist. Kommunale Aufgabe hitzeaktionsplanung Durch kommunale Hitzeaktionspläne, die über die Weitergabe von Informationen hinausgehen, kann die Mortalität bei vulnerablen Gruppen, wie insbesondere älteren Menschen, gesenkt werden.54 Die Gesund- heitsministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dass alle kreisfreien Städte und Landkreise bis 2025 Hitzeaktionspläne entsprechend den unter Federführung des Bundesumweltministeriums hierzu 48 Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnet den Klimawandel als die derzeitig größte gesundheitliche Bedrohung der Menschheit: World Health Organization (2021). COP26 Special Report on Climate Change and Health: the Health Argument for Climate Action. Genf: WHO. S. 2 (www.who.int Publications). 49 Robert Koch-Institut (2023). Sachstandsbericht Klimawandel und Gesundheit. Berlin (www.rki.de Gesundheit A-Z Klimawandel und Gesundheit). 50 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12.12.2019 in der Fassung vom 18.08.2021 (www.gesetze-im-internet.de KSG). 51 Bei den derzeitigen Emissionen würde die 1,5 Grad-Marke jedoch bereits gegen Ende der 2020er Jahre erreicht. Vgl. Schulz, C. M. & Simon, B. (2021). Anthropozän – Die Überschreitung planetarer Grenzen. In: Traidl-Hoffmann, C., Schulz, C., Herrmann, M., Simon, B. (Hrsg.). Planetary Health. Klima, Umwelt und Gesundheit im Anthropozän (S. 7–26). Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft. 52 Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) (2020). Klimaschutz und Gesundheit. Umwelt- und Lebensqualität in Kommunen sichern und fördern. Köln. (https://difu.de Publikationen Klimaschutz & Gesundheit). Bertelsmanns Stiftung (2020). Monitor Nachhaltige Kommune. Bericht 2020. Schwerpunktthema Klima und Energie. Gütersloh (www.dstgb.de Aktuelles Archiv 2021 Klimaschutz hat in Kommunen hohen Stellenwert). 53 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) (2020). Den Klimawandel gesundheitlich meistern! Empfehlungen zur Vorsorge. Bonn. (www.bmu.de Publikationen). 54 Belege in: Blättner, B., Grewe, H. A., Janson, D. et al. (2021). Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Städte und Kommunen. Public Health Zentrum Fulda. (www.hs-fulda.de). http://www.who.int http://www.rki.de http://www.gesetze-im-internet.de https://difu.de http://www.dstgb.de http://www.bmu.de http://www.hs-fulda.de 42 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN entwickelten Empfehlungen55 verabschieden und implementieren.56 In jeder Kreisgesundheitsbehörde bzw. jedem städtischen Gesundheitsamt (in den Stadtstaaten dem Bezirksgesundheitsamt) soll hier- nach eine Koordinierungsstelle geschaffen werden, in der Krankenhäuser, niedergelassene Ärzteschaft, Rettungsdienste, Feuerwehren, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen, Wohlfahrts- und Hilfsorganisatio- nen, Bildungseinrichtungen und bürgerschaftliche Organisationen und Netzwerke (Vereine, Nachbar- schaftszentren usw.) zusammenwirken. Die Koordinierungsstelle stimmt sich mit den Zuständigen für die Hitzeaktionsplanung in der Landesgesundheitsbehörde engmaschig ab.57 Die kommunale Koordinie- rungsstelle gibt im Falle bevorstehender Hitzeereignisse Hinweise zum Verhalten und zur Kühlung von Innenräumen auf zuvor abgestimmten Kommunikationswegen heraus. Für vulnerable Personengruppen, wie insbesondere ältere Menschen, Pflegebedürftige, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Säug- linge und Kleinkinder sowie Personen mit Arbeit oder längerem Aufenthalt im Freien sollen zielgruppen- spezifische Maßnahmenpläne im Hinblick auf Flüssigkeitsversorgung, Ernährung, Bewegung, Medikation usw. mit konkreten Betreuungsmaßnahmen erarbeitet und bei Eintritt des Hitzeereignisses umgesetzt werden. Hitzeaktionspläne sollten auch längerfristig wirkende gebäudebezogene (z. B. Thermovergla- sung) und städtebauliche (z. B. schattenspendende und feuchtigkeitsspeichernde Grünanlagen) Maßnah- men enthalten. Krankenkassen können Städte, Landkreise und Gemeinden zu gesundheitlich relevanten Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung u. a. durch folgende Maßnahmen unterstützen: • Mitwirkung an der Entwicklung oder Weiterentwicklung von kommunalen Konzepten hinsichtlich gesundheitsrelevanter Themen • Mitwirkung in kommunalen Gremien zum Klima- und Hitzeschutz • Information der Menschen in der Kommune zum Schutz der Gesundheit im Kontext klimatischer Veränderungen • Fortbildung von Fachkräften in Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie z. B. Stadtteil- oder Gemeindezentren, Pflegeeinrichtungen) sowie von ehrenamtlich Helfenden zum Schutz vor Gesundheitsrisiken infolge klimatischer Veränderungen Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat für interessierte Akteure einen Wegweiser zur Gesundheits- förderung und Prävention in der Kommune erstellt. Der Wegweiser bietet Informationen, Tipps und Handlungsempfehlungen, um geeignete Maßnahmen zu planen und umzusetzen (GKV- Bündnis: Wegweiser Kommune (gkv-buendnis.de)). 4.5 Gesundheitsfördernde Kindertagesstätte Kindertagesstätten (Kitas) eignen sich in besonderer Weise als Setting der Gesundheitsförderung und Prävention, weil hier Kinder in einer Lebensphase erreicht werden, in der gesundheitsförderliche und ökologisch nachhaltige Lebensgewohnheiten entscheidend beeinflusst und geprägt werden können. 55 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) (2017). Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitze- aktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Bonn. (www.bmu.de Themen Gesundheit Gesundheit im Klimawandel Handlungsempfehlungen zu Hitzeaktionsplänen). 56 Gesundheitsministerkonferenz (2020). Beschlüsse der 93. GMK: TOP: 5.1 Der Klimawandel – eine Herausforderung für das deutsche Gesund- heitswesen. (www.gmkonline.de Beschlüsse). 57 Die Landesgesundheitsbehörden ihrerseits bilden für überregionale Aufgaben (z. B. Regeln für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Evaluation der Folgen von Hitzeereignissen) ein eigenes landesbezogenes Netzwerk unter Einbindung der kommunalen Verbände sowie der Verantwortlichen im Gesundheits- und Sozialwesen. https://www.gkv-buendnis.de/gesunde-lebenswelten/kommune/wegweiser/#wegweiser https://www.gkv-buendnis.de/gesunde-lebenswelten/kommune/wegweiser/#wegweiser http://www.bmu.de http://www.gmkonline.de 43 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Damit werden u. a. wichtige Grundsteine für die weitere Bildung und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder insgesamt gelegt. Ausgehend vom Setting Kita können auch die gesundheitlichen Rahmenbedin- gungen in den Familien positiv beeinflusst werden, denn insbesondere in der frühen Lebensphase von Kindern haben Eltern ein großes Interesse an der gesunden Entwicklung ihres Kindes. Die Schaffung gesundheitsförderlicher Strukturen und Abläufe in Kitas kann schließlich auch zur Verringerung der Belastungen und damit zur Verbesserung der Gesundheit des erzieherisch tätigen Personals beitragen. Insbesondere in Kitas in sozial benachteiligten Kommunen/Stadtteilen können Kinder mit sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen erreicht werden. Bei der Planung gesundheitsfördernder Maß- nahmen sollten daher Kitas in sozial benachteiligten Kommunen/Stadtteilen besonders berücksichtigt werden. Das Ziel der pädagogischen Arbeit der Kita, die Entwicklung einer „eigenverantwortlichen und gemein- schaftsfähigen Persönlichkeit“58, kann auch durch Gesundheitsinterventionen zur Unterstützung der physischen, psychischen und sozialen Entwicklung der Kinder wesentlich gefördert werden. Gesundheits- förderung und Prävention in Kitas sind daher nicht als isolierte Zusatzaufgaben zu begreifen, sondern stellen einen integralen Bestandteil ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags dar. Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung in Kitas sollen insbesondere die Förderung von Bewegung, gesunder Ernährung59, Entspannung, Stressbewältigung, Stärkung psychischer Ressourcen (wie z. B. Selbstwertgefühl, Selbstwirksamkeit) und Resilienz (Widerstandsfähigkeit), sozial-emotionaler Kompetenzen umfassen und in deren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag integriert sein.60 In vielen Kitas werden entsprechende Ansätze bereits verfolgt, und der Schutz der natürlichen Lebens- grundlagen sollte dabei als Querschnittsthema integriert werden. Die Rolle der Krankenkassen kann deshalb darin bestehen, solche Ansätze mit gesundheitsförderlichen Programmen und Projekten zu begleiten. Die Integration von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den pädagogischen Alltag stärkt nicht nur die Gesundheits- und Bildungsressourcen der Kinder, sondern erleichtert dem Kita-Team auch die Wahrnehmung seiner pädagogischen Aufgaben: So können emotionale Spannungen sowie aggressive Handlungen verringert, das Zusammengehörigkeitsgefühl sowie die Freude und der Genuss bei gemeinsamen Aktivitäten gesteigert und die Lernmotivation sowie die Konzentration der Kinder ver- größert werden. Diese Effekte wiederum können die Belastungen des Erziehungspersonals reduzieren und sich damit auch positiv auf dessen Gesundheit und Leistungsfähigkeit auswirken. Förderlich für die Umsetzung und unterstützend für das Personal können auch Austausch und Vernetzung der Kitas unter- einander sein. Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen ist auf eine enge Kooperation mit den Eltern und auf die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse, Kompetenzen und Voraussetzungen zu achten. Hierzu gehö- ren eine Transparenz des Geschehens in der Kita für die Eltern und ihre möglichst aktive Einbindung in gemeinsame Aktivitäten, wie z. B. die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen mit dem Kita- Team. Dabei bietet es sich auch an, Möglichkeiten zur Veränderung familiärer Gewohnheiten, z. B. bei der 58 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen entsprechend § 22 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe. 59 Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.) (2023). DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas. 6. Auflage. Bonn. (www.dge.de Gemeinschaftsgastronomie DGE-Qualitätsstandards). 60 Kooperationsverbund gesundheitsziele.de (2010). Nationales Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernäh- rung“. (Hrsg. vom Bundesministerium für Gesundheit) Berlin. http://www.dge.de http://gesundheitsziele.de 44 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Ernährung, der Alltagsmobilität und dem Medienkonsum, zu erörtern. Eltern mit Migrationshintergrund und geringen Deutschkenntnissen sollten hierbei möglichst bedarfsgerecht (z. B. durch mutter sprach- liche Materialien bzw. Angebote) informiert und einbezogen werden. Die Krankenkassen beteiligen sich partnerschaftlich an gesundheitsfördernden Projekten und Pro- grammen zur integrierten Förderung von Bildung und Gesundheit in Kitas mit verhaltens- und verhält- nispräventiver Ausrichtung. Dabei beteiligen sich der Kitaträger, das Kita-Team sowie Krankenkassen und Unfallversicherungsträger gemäß ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich an dem Prozess der integrierten Bildungs- und Gesundheitsförderung. Hierbei ist die Kooperation mit den zuständigen kommunalen Ämtern ( Jugend- und Gesundheitsamt) sowie Vereinen vor Ort zu empfehlen. Insbesondere bei Maßnahmen im Handlungsfeld Bewegung ist die Zusammenarbeit mit Sportvereinen sinnvoll, um die dauerhafte Bindung der Kinder an gesundheitssportliche Aktivitäten zu gewährleisten. Weitere Akteure können je nach Schwerpunkt und regionalen Gegebenheiten einbezogen werden. Leistungen der Krankenkassen in Kitas können zunächst an einzelnen Handlungsfeldern der Gesund- heitsförderung anknüpfen. So sind z. B. Angebote zu gesunder Ernährung und Bewegung schon heute integraler Bestandteil des Kita-Alltags in sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Bei entsprechender Nachfrage der Kitas kann die Arbeit des Personals und die Qualität der Angebote hierbei dadurch unter- stützt werden, dass vermehrt bereits praxisgetestete, evaluierte und standardisierte gesundheitsförder- liche Projekte und Programme oder Module daraus in die pädagogisch gestalteten Abläufe in der Kita aufgenommen werden. Die Krankenkassen können diesen Transfer begleiten und fördern, z. B. durch Fortbildung und Beratung des Personals. Das Engagement des Kita-Trägers und der Kita-Leitung für die Gesundheitsförderung und Prävention bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung und Verstetigung der von den Krankenkassen geförderten Maßnahmen. Die Krankenkassen wirken daher darauf hin, dass der Kitaträger den Beschluss zum Einstieg in einen integrierten Prozess der Bildungs- und Gesundheitsförderung fasst sowie ein ent- scheidungskompetentes internes oder einrichtungsübergreifendes Steuerungsgremium etabliert (mit Beteiligung des Kita-Trägers, der betrieblichen Verantwortlichen, der Krankenkasse, des zuständigen Unfallversicherungsträgers sowie der Eltern). Wo immer möglich und sinnvoll, sollte das Kita-Team wei- tere Unterstützungsmöglichkeiten für die eigene Arbeit nutzen. Bei der Beratung zu und Vermittlung von Angeboten Dritter nehmen Krankenkassen aktiv ihre Lotsenfunktion wahr.61 In den letzten Jahren haben einzelne Bundesländer Landesprogramme zur integrierten Förderung von Bildung und Gesundheit in der Kita unter Beteiligung der Krankenkassen aufgelegt. Teilnehmende Kitas erhalten darin fachliche Unterstützung für Initiierung und Umsetzung eines Qualitäts- und Organisations- entwicklungsprozesses, u. a. durch Schulungen von erzieherisch tätigem Personal und fachliche Beratung zu den Schritten des Gesundheitsförderungsprozesses. 61 In der Gemeinde können z. B. ärztliche und psychotherapeutische Fachpersonen für Kinder, zahnärztliche Fachpersonen, kommunale Ämter ( Jugend-, Gesundheits-, Sozialamt), Stadtteiltreffs, Beratungsstellen, Polizeidienststellen, kulturelle Einrichtungen und Vereine, insbeson- dere Sportvereine, themen- und anlassbezogen den Gesundheitsförderungsprozess in der Kita unterstützen und den Kita-Alltag (z. B. durch Exkursionen) bereichern. Die Unfallversicherungsträger als weitere mögliche Partner können beratende Unterstützung zur gesundheitsförder- lichen Organisationsentwicklung leisten, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit von erzieherisch tätigem Personal und Kindern, die Bewegungsförderung sowie den Bau, die Ausstattung und die Einrichtung von Kitas bei Fragen zu Möglichkeiten der Gestaltung von Bewegungsräumen / bewegungsfreundlichen Spielflächen (Internetquelle: sichere-kita.de Plattform der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit Informationen, Arbeitshilfen und Regularien zur sicherheits- und gesundheitsfördernden Kitaentwicklung). Die Vernetzungsstellen für Kita- und Schulverpflegung können bei Fragen zu Verpflegungsangeboten Beratung anbieten. http://sichere-kita.de 45 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Beispiele für Landesprogramme zur integrierten Bildungs- und Gesundheitsförderung in der Kita: • Nordrhein-Westfalen: Der anerkannte Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung (www.bewegungskindergarten-nrw.de) • Berlin: „Kitas bewegen – für die gute gesunde Kita“ (www.gute-gesunde-kitas-in-berlin.de) Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat für interessierte Akteure einen Wegweiser zur Gesundheits- förderung und Prävention in der Kita erstellt. Der Wegweiser bietet Informationen, Tipps und Handlungsempfehlungen, um geeignete Maßnahmen zu planen und umzusetzen (GKV-Bündnis: Wegweiser Kita (gkv-buendnis.de)). 4.6 Gesundheitsfördernde Schule62 Die Schule eignet sich besonders für zielgruppenorientierte Maßnahmen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung, weil hier alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft erreicht werden können. Die gesundheitlichen Bedingungen an Schulen sind mitentscheidend dafür, mit welcher Qualität die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen kann. Bildungspolitische Reformen, wie z. B. der Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Inklusion von Lernenden mit Behinde- rungen, stellen das System „Schule“ vor besondere Herausforderungen und bieten gleichzeitig Ansatz- punkte auch für die lebensweltbezogene schulische Gesundheitsförderung und Prävention. Lernende sowie Lehrende engagieren sich zudem in den letzten Jahren vermehrt für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Hierdurch ergeben sich ebenfalls Anknüpfungspunkte für eine mit ökologischer Nachhaltigkeit verknüpfte Gesundheitsförderung und Prävention („Planetare Gesundheit“). Die seit Anfang der 1990er Jahre etablierten Aktivitäten und Strukturen und die Erfahrungen der GKV in diesem Feld zeigen, dass es Schulen gelingen kann, sich zu gesundheitsfördernden Schulen zu entwickeln.63 Die Projekte und Programme sollen die Lernenden befähigen, ihr physisches, psychisches und soziales Gesundheitspotenzial auszuschöpfen, indem sie insbesondere frühzeitig in ihren Lebens- und Gesund- heitskompetenzen gestärkt und ihre gesundheitlichen Ressourcen und Resilienz umfassend unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen verhältnis- und gleichermaßen verhaltenspräventiv sowie partizipativ angelegt sein. Die Bedarfe und Bedürfnisse der Lernenden, deren Einstellungen sowie lebens- und sozial- räumlichen Voraussetzungen sind zu berücksichtigen.64 Krankenkassen beraten Schulen zu verhältnisbezogenen Maßnahmen mit dem Ziel, ein gesund- heitsförderndes Arbeits- und Lernumfeld zu schaffen, das zugleich zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beiträgt. Hierzu zählen insbesondere eine angemessene und ökologisch nach- haltig orientierte Gestaltung der Gebäude, Einrichtung/Möblierung, Spielflächen/Ruhebereiche, des 62 Neben den allgemein- und berufsbildenden Schulen stellen auch Schulen, an denen Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden können, wichtige Lebenswelten dar, in denen sich Krankenkassen gesundheitsförderlich und präventiv engagieren. Die für Schulen geltenden Förderkriterien gelten für die zu einem Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg führenden Schulen entsprechend. 63 Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2008). Gutachten 2007. Kooperation und Verantwortung Band II. Baden-Baden, S. 364–432. Paulus, P., Schumacher, L., Sieland, B., Burrows, E., Rupprecht, S., Schwarzenberg, K. (2014). Evaluationsbericht „Gemeinsam gesunde Schule entwickeln“. Eine Initiative der DAK-Gesundheit. Lüneburg: Zentrum für Angewandte Gesundheitswissenschaf- ten (ZAG Forschungs- und Arbeitsberichte, Band 30), Internet: www.gesundheitliche-chancengleichheit.de und www.schulen-entwickeln.de. Kliche, T. et al. (2010). (Wie) wirkt Gesundheitsfördernde Schule? Effekte des Kooperationsprojektes „gesund leben lernen“. Prävention und Gesundheitsförderung. S. 377–388. Download: DOI 10.1007/s11553-010-0243-4. 64 Beschluss der Kulturministerkonferenz (KMK) vom 15.11.2012. Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule. http://www.bewegungskindergarten-nrw.de http://www.gute-gesunde-kitas-in-berlin.de https://www.gkv-buendnis.de/gesunde-lebenswelten/kita/wegweiser/#wegweiser https://www.gkv-buendnis.de/gesunde-lebenswelten/kita/wegweiser/#wegweiser http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de http://www.schulen-entwickeln.de 46 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Verpflegungsangebots65 sowie der Pausengestaltung. Sofern die Maßnahmen Aspekte von Sicherheit und Unfallschutz berühren, sind die zuständigen Unfallversicherungsträger einzubeziehen66. Gleichzeitig können Krankenkassen Schulen insbesondere zu folgenden Themen und Handlungsfeldern durch verhaltensbezogene Maßnahmen unterstützen: • Ernährungsbildung • Bewegungs-, Spiel- und Sportförderung • Stressprävention, Selbstmanagement, gesundheitsförderlicher Umgang miteinander (Kontrollfähig- keit, Selbststeuerung, Konfliktlösung, insbesondere Gewalt- und Mobbingprävention) • Prävention von Abhängigkeitsverhalten durch Vermeidung des Einstiegs in den Konsum legaler und illegaler Suchtmittel bzw. suchtriskanter Verhaltensweisen, Vermeidung einer exzessiven Nutzung elektronischer Medien Der Erfolg von Maßnahmen der Gesundheitsförderung in Schulen hängt in hohem Maße von der Umset- zungsfähigkeit und -bereitschaft der Lehrenden ab. Daher müssen auch die gesundheitlichen Belange und Probleme dieser Gruppe unter Berücksichtigung der originären Zuständigkeiten der Schulträger innerhalb der jeweiligen Projekte und Programme flankierend berücksichtigt werden. Das Engagement des Schulträgers und der Schulleitung für die Gesundheitsförderung und Prävention bildet eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung und Verstetigung der von den Kranken- kassen geförderten Maßnahmen. Damit Gesundheitsförderung im Setting Schule nachhaltig wirksam wird, müssen folgende strukturelle Bedingungen erfüllt sein bzw. werden: • die Entscheidung der Schulkonferenz (Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen), in einen Gesund- heitsförderungsprozess einzutreten • die Einbindung des Schulträgers und der Schulaufsicht in den Gesamtprozess • Bildung einer Steuerungsgruppe bzw. Bestellung eines entscheidungskompetenten Schulprojekt- teams, in dem alle relevanten Gruppen und Akteure vertreten sind (sofern nicht bereits vorhanden) • Integration des Themas „Gesundheit“ in Schulprogramm bzw. schulisches Leitbild • Bereitschaft der Schule zur Mitwirkung in Netzwerken gesundheitsfördernder Schulen und/oder Lan- desprogrammen zur guten gesunden Schule67, sofern vorhanden Die Krankenkassen bringen sich in gesundheitsförderliche und präventive Projekte und Programme im Setting Schule sowie in die Integration entsprechender Elemente in den Unterricht partnerschaftlich ein. Sie unterstützen diesen Prozess mit erprobten und evaluierten gesundheitsförderlichen Projekten, 65 Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.) (2023). DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen. 5. Auflage. Bonn. (www.dge.de Gemeinschaftsgastronomie DGE-Qualitätsstandards). Die dort beschriebenen Qualitätskriterien sollten gleichermaßen für die von Schulen selbst erstellten und für die von externen Anbietenden bezogenen Angebote gelten. 66 Plattform www.sichere-schule.de der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit Informationen, Arbeitshilfen und Regularien zur sicherheits- und gesundheitsfördernden Schulentwicklung einschließlich Verkehrssicherheit. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.) (2017). Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule. Informationen und Umsetzungshilfen für Schulleitungen. DGUV Information 202- 058. Berlin. 67 Landesprogramme zur Entwicklung einer guten gesunden Schule unter Federführung der zuständigen Landesministerien/Senatsverwaltungen (Stand Frühjahr 2023): • Berlin: Landesprogramm für die „Gute gesunde Schule (www.berlin.de) • Brandenburg: Gute gesunde Schule – Landesprogramm (mbjs.brandenburg.de) • Landesprogramm Bayern: gute gesunde Schule Bayern (www.ggs.bayern.de) • Mecklenburg-Vorpommern (MV): Landesprogramm Gute Gesunde Schule MV (www.bildung-mv.de) • Nordrhein-Westfalen (NRW): Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW: Start (www.bug-nrw.de) Die Landesprogramme für die gute gesunde Schule haben sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zur Verbesserung der Bildungsqualität und der gesundheitlichen Situation aller Beteiligten zu leisten. Schulen, die an den Landesprogrammen teilnehmen, erhalten Informationsmaterialien, Beratungen und Fortbildungen. Darüber hinaus werden gesundheitsförderliche Projekte unterstützt und Netzwerke aufgebaut. Die Umset- zung der Landesprogramme für die gute gesunde Schule wird von Krankenkassen, Unfallkassen und Ministerien unterstützt. http://www.dge.de http://www.sichere-schule.de http://www.berlin.de https://mbjs.brandenburg.de/ http://www.ggs.bayern.de http://www.bildung-mv.de http://www.bug-nrw.de 47 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Programmen oder Modulen und begleiten den Transfer, z. B. durch Fortbildung und Beratung der Schu- len und Lehrkräfte. Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat für interessierte Akteure einen Wegweiser zur Gesundheits- förderung und Prävention in der Schule erstellt. Der Wegweiser bietet Informationen, Tipps und Handlungsempfehlungen, um geeignete Maßnahmen zu planen und umzusetzen (GKV-Bündnis: Wegweiser Schule (gkv-buendnis.de)). 4.7 Gesundheitsfördernde hochschule Im Präventionsgesetz findet die Gesundheitsförderung und Prävention in der „Lebenswelt des Studie- rens“ eine besondere Berücksichtigung. Zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehört es, insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in den Hochschulen zu unterstützen. Entgegen einer verbreiteten Auffassung sind Studierende keine überdurchschnittlich gesunde Bevölke- rungsgruppe. Sie schätzen ihre Gesundheit schlechter ein und nennen häufiger physische und psychi- sche Beschwerden als nichtstudierende Gleichaltrige. Auch verhalten sie sich in bestimmten Bereichen häufiger nicht gesundheitsbewusst, wie z. B. hinsichtlich eines problematischen Konsums von Alkohol, diverser illegaler Drogen sowie Schmerzmitteln. Hinzu kommt, dass sie weniger Sport treiben. Mehr als 10 % von ihnen haben gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das Studium selbst wird von vielen Studie- renden als belastend empfunden: Leistungsanforderungen, hoher Zeitaufwand und verdichtete Studien- abläufe führen u. a. zu Stress. Wer neben dem Studium arbeitet oder eine Familie gründet, beansprucht die Gesundheit noch stärker.68 Gesundheitsfördernde Hochschulen stärken die Gesundheitskompetenz von Studierenden durch ziel- gruppenspezifische Maßnahmen (Verhaltensprävention) und schaffen entsprechende Rahmenbedingun- gen (Verhältnisprävention). In einer „Gesundheitsfördernden Hochschule“ ist die Gesundheitsförderung sektorenübergreifend als Querschnittsaufgabe verankert und wird von vielen Akteuren getragen. Dazu gehören ein Steuerungskreis und Arbeitsgruppen, in denen die Professorenschaft, Lehrbeauftragte und Studierende sowie Hochschulleitung, Studienberatung und Gleichstellungsbeauftragte u. a. vertreten sind. Das Engagement des Trägers der Hochschule und ihrer Leitung für die Gesundheitsförderung und Prävention bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung und Verstetigung der von den Kran- kenkassen geförderten Maßnahmen. Universitäten und Fachhochschulen kommt für die Gesundheitsförderung und Prävention eine beson- dere gesellschaftliche Bedeutung zu. Sie können Einfluss nehmen auf die Herausbildung des Gesund- heitsbewusstseins von rund drei Millionen Studierenden, die hier zu Fach- und Führungskräften oder Forschenden ausgebildet werden und perspektivisch verantwortungsvolle Aufgaben in unserer Gesell- schaft übernehmen. Absolvierende der Hochschulen sind damit auch wichtige Multiplikatoren für die Gesundheitsförderung und Prävention. 68 Grützmacher, J., Gusy, B., Lesener, T., Sudheimer, S., Willige, J. (2018). Gesundheit Studierender in Deutschland 2017. Ein Kooperationsprojekt zwischen dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, der Freien Universität Berlin und der Techniker Krankenkasse. Berlin und Hamburg (www.tk.de). https://www.gkv-buendnis.de/gesunde-lebenswelten/schule/wegweiser/#wegweiser https://www.gkv-buendnis.de/gesunde-lebenswelten/schule/wegweiser/#wegweiser https://www.gkv-buendnis.de/glossar/?no_cache=1&filter=g&name=Gesundheitsfˆrderung https://www.gkv-buendnis.de/glossar/?no_cache=1&filter=p&name=Pr‰vention https://www.gkv-buendnis.de/glossar/?no_cache=1&filter=m&name=Multiplikatoren https://www.tk.de 48 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Die nachfolgenden Gütekriterien wurden vom Arbeitskreis gesundheitsfördernde Hochschulen (AGH) 2005 erstmals erstellt und 2020 aktualisiert.69 Sie sind die Grundlage für die Durchführung von Gesund- heitsprojekten an Hochschulen: 1. Eine gesundheitsfördernde Hochschule arbeitet nach dem Setting-Ansatz. 2. Eine gesundheitsfördernde Hochschule orientiert sich am Konzept der Salutogenese70 und nimmt Bedingungen und Ressourcen für Gesundheit umfassend in den Blick. Eine gesundheitsfördernde Hochschule betrachtet Gesundheit als mehrdimensionales Konzept. 3. Eine gesundheitsfördernde Hochschule erarbeitet und verankert ein Konzept der Gesundheitsförde- rung in ihrer Hochschulorganisation und Hochschulpolitik. 4. Eine gesundheitsfördernde Hochschule berücksichtigt Gesundheitsförderung als strukturelle Quer- schnittsaufgabe bei allen Prozessen und Entscheidungen. Dies bezieht sich auf Beschäftigung, Lehre, Studium, Forschung und Wissensmanagement. 5. Eine gesundheitsfördernde Hochschule beauftragt eine hochschulweit zuständige Steuerungs- gruppe – in der die relevanten Bereiche und Statusgruppen der Hochschule vertreten sind – mit der Entwicklung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen. 6. Eine gesundheitsfördernde Hochschule betreibt ein transparentes Kommunikations- und Informati- onsmanagement. Die Hochschule formuliert Ziele und Maßnahmen auf der Grundlage regelmäßiger Analysen und Evaluationen, die im Rahmen einer kontinuierlichen Gesundheitsberichtserstattung zusammengefasst werden. 7. Eine gesundheitsfördernde Hochschule führt gesundheitsfördernden Maßnahmen für alle Status- gruppen durch, die sich sowohl an einer Verhaltens- als auch Verhältnisdimension orientieren. Dabei sind die Verhaltens- und Verhältnisebene zu verschränken und partizipativ auszurichten. 8. Eine gesundheitsfördernde Hochschule verpflichtet sich durch die Unterzeichnung der Okanagan Charta dem normativen Prinzip der nachhaltigen Entwicklung sowie einer globalen und intergene- rationellen Gerechtigkeit. Sie fördert die Stärkung von Kompetenzen, die für die Mitgestaltung der gesellschaftlichen Herausforderungen notwendig sind. Hochschulen werden durch Bildung, Lehre, Forschung und Praxistransfer Impulsgeber für einen Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit für die gesamte Gesellschaft. 9. Eine gesundheitsfördernde Hochschule integriert in ihr Konzept zur Gesundheitsförderung die The- men Chancengleichheit, Inklusion, Diversity, Gender Mainstreaming sowie Cultural Mainstreaming. Die Steuerungsgruppe schafft Synergien mit allen Personen, die in diesen Bereichen an der Hoch- schule tätig sind. 10. Eine gesundheitsfördernde Hochschule vernetzt sich mit ihrer Kommune und innerhalb ihrer Region. Zudem vernetzt sie sich sowohl national als auch international mit anderen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen. Die Hochschulen können im Rahmen des studentischen Gesundheitsmanagements spezifische Hand- lungsfelder für ihre Institution(en) ableiten. Die gesundheitsförderlichen Maßnahmen sollen zu einer Entlastung der Studierenden führen und ihre Gesundheitskompetenz nachhaltig stärken. 69 Link: www.gesundheitsfoerdernde-hochschulen.de. 70 Im Gesundheitsmodell der Salutogenese (lateinisch: salus = Gesundheit/Wohlbefinden, genese = Entstehung) steht die Frage nach der Entste- hung von Gesundheit im Mittelpunkt. Salutogenese steht für einen ressourcenorientierten Ansatz, der sich auf die Stärkung einer gesundheits- fördernden Umgebung und der individuellen Ressourcen (Schutzfaktoren) konzentriert. http://www.gesundheitsfoerdernde-hochschulen.de 49 4 GeSUNDheitSFöRDeRUNG UND PRäVeNtioN iN leBeNSwelteN Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat für interessierte Akteure einen Wegweiser zur Gesundheits- förderung und Prävention in der Hochschule erstellt. Der Wegweiser bietet Informationen, Tipps und Handlungsempfehlungen, um geeignete Maßnahmen zu planen und umzusetzen (GKV- Bündnis: Wegweiser Hochschule (gkv-buendnis.de)). https://www.gkv-buendnis.de/gesunde-lebenswelten/hochschule/wegweiser/#wegweiser https://www.gkv-buendnis.de/gesunde-lebenswelten/hochschule/wegweiser/#wegweiser 50 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN 5 Individuelle verhaltensbezogene Prävention 5.1 Grundlagen Die gesetzlichen Anforderungen an die verhaltensbezogenen primärpräventiven Leistungen sind in § 20 Abs. 5 SGB V geregelt. Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention richten sich an einzelne Versicherte und sollen sie motivieren und befähigen, Möglichkeiten einer gesunden, Störungen und Erkrankungen vor- beugenden Lebensführung auszuschöpfen.71 Die Maßnahmen finden grundsätzlich in Gruppen statt und sollen die Teilnehmenden über die Laufzeit der Maßnahme hinaus zur regelmäßigen Ausübung positiver gesundheitsbezogener Verhaltensweisen anregen und befähigen. Zur Ermittlung der Handlungsfelder in der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention wurden die vorhandenen Datenquellen daraufhin ausgewertet, mit welcher Häufigkeit, medizinischen Relevanz und volkswirtschaftlichen Bedeutung bestimmte Erkrankungen auftreten. Anschließend wurde geprüft, ob für die Prävention dieser Erkrankungen wirksame Interventionen zu angemessenen Kosten möglich sind und qualitätsgesichert erbracht werden können. Die Auswertung der für eine entsprechende Bedarfsermittlung zur Verfügung stehenden Literatur72 zeigt, dass folgende Krankheitsbilder von besonderer epidemiologischer Bedeutung sind: • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (insbesondere Herzinfarkte, Schlaganfälle und Krankheiten des cerebrovaskulären Systems) • Diabetes mellitus, insbesondere Typ-2-Diabetes • Adipositas • Bösartige Neubildungen • Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes • Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane • psychische/psychosomatische Krankheiten (insbesondere Depressionen und Angststörungen) 71 Evidenzbasierte Informationen zu Möglichkeiten eigenverantwortlicher Prävention und Gesundheitsförderung sind auf den Internetseiten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): www.gesundheitsinformation.de sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.bzga.de (insbesondere Themen „Suchtprävention“ sowie „Ernährung-Bewegung-Stressregulation“) zusammengestellt. 72 Robert Koch-Institut (Hrsg.) (2015). Gesundheit in Deutschland. Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Gemeinsam getragen von RKI und Destatis. Berlin. Robert Koch-Institut (Hrsg.) (2013). Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. Bundesgesundheitsblatt. Jg. 56. H. 5–6. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (1998). Gesundheitsbericht für Deutschland, Wiesbaden; Leistungsstatistiken der GKV (z. B. Krankheits- artenstatistiken der Verbände der Krankenkassen); Gesundheitsberichte der Bundesländer und Statistiken anderer gesundheitsrelevanter Institutionen (z. B. des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der Unfallversicherungsträger usw.); spezifische Analysen und Umfragen aus dem Gesundheitsbereich. http://www.gesundheitsinformation.de http://www.bzga.de 51 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Folgende primärpräventive Interventionen sind vorrangig für die verschiedenen Krankheitsbilder zu empfehlen: • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Vermeidung von Rauchen, Übergewicht, unausgewogener Ernährung, Hyperlipoproteinämie, Bluthochdruck, riskantem Alkoholkonsum, Dysstress (vor allem in Bezug auf Herzinfarkte und Schlaganfälle), Förderung von Bewegung • Typ-2-Diabetes: Vermeidung des metabolischen Syndroms (gekennzeichnet durch eine Kombination aus Übergewicht bzw. Adipositas, Hyperlipoproteinämie, Hypertonie und erhöhten Blutzuckerwer- ten, die mit einer Insulinresistenz, Glukosetoleranzstörung bzw. einem manifesten Diabetes mellitus einhergeht) durch Förderung von Bewegung und ausgewogener Ernährung, Reduzierung der o. g. Risikofaktoren • Bösartige Neubildungen: Förderung einer ballaststoffreichen Ernährung und Förderung von Bewe- gung zur Vermeidung von Colon-Rektumkarzinomen; Förderung des Nichtrauchens zur Vermeidung von Lungenkarzinomen, generell Vermeidung von Übergewicht und riskantem Alkoholkonsum sowie Förderung von Bewegung • Krankheiten der Muskeln, des Skeletts und des Bindegewebes: Vermeidung von Übergewicht, Ver- hütung von Gelenkverletzungen, Förderung von Bewegung, insbesondere Kräftigung der Muskulatur (vor allem in Bezug auf Arthrosen und Dorsopathien) • Depressionen und Angststörungen: Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung und Stärkung psychischer Gesundheitsressourcen sowie Förderung von Bewegung Bewegungsmangel, Fehlernährung, Übergewicht und Adipositas, mangelnde Stressbewältigungs- und Entspannungskompetenzen sowie Suchtmittelkonsum bilden wichtige Risikofaktoren für zahlreiche der o. g. Erkrankungen. Deshalb fokussieren die prioritären Handlungsfelder der individuellen verhaltens- bezogenen Primärprävention auch auf diese Risikofaktoren (siehe hierzu Kapitel 5.4.1–5.4.4). Die Hand- lungsfelder sind dabei ziel- und indikationsbezogen in unterschiedliche Präventionsprinzipien gegliedert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die einzelnen Handlungsfelder mit ihren Präventionsprinzi- pien getrennt dargestellt. In der Leistungserbringung vor Ort können die Inhalte aus den unterschied- lichen Präventionsprinzipien unter Beachtung aller Handlungsfelder übergreifenden und handlungsfeld- spezifischen Kriterien miteinander kombiniert werden. 52 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Abbildung 4: Handlungsfelder und Präventionsprinzipien der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention Zur Förderung von innovativen Ansätzen können die Krankenkassen darüber hinaus modellhaft die Wirk- samkeit weiterer Präventionsprinzipien erproben. Über eine begleitende Dokumentation und Evaluation wird die Wirkung des jeweiligen Prinzips überprüft. Die hieraus resultierenden Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung dieses Leitfadens ein. Ziel der durch die Krankenkassen unterstützten individuellen verhaltenspräventiven Maßnahmen ist es, Versicherte zur kritischen Reflexion ihres gesundheitsbezogenen Verhaltens und ihrer gesundheitlichen Situation anzuregen, Anreize zur Stärkung ihres selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns zu bieten und so Krankheitsrisiken zu verhindern bzw. zu vermindern. Die Maßnahmen richten sich an gesunde Versicherte, ggf. mit gesundheitlichen Risikofaktoren, bei denen die Erkrankung(en), auf deren Verhütung die Maßnahme zielt, (noch) nicht vorliegt bzw. vorliegen. Die Leistungen sollen zugleich einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit leisten, wie dies auch in den „Kriterien für eine erleichterte Inanspruchnahme durch sozial benachteiligte Zielgruppen“73 festgelegt ist. Zudem sollen geschlechtsbezogene Ungleichheiten von Gesundheitschancen verringert werden. Die Verringerung geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen gelingt besonders dann, wenn Maßnahmen den besonderen Lebensbedingungen des jeweiligen Geschlechts Rechnung tragen (Gendersensibilität). Primärpräventive Interventionen müssen neben der Vermeidung von Risikofaktoren für spezifische Erkrankungen auch gesundheitsfördernde (= die Ressourcen Wissen, Motivation und Kompetenzen stärkende) Elemente enthalten.74 Nachhaltige Wirkung entfalten individuelle verhaltenspräventive Maß- nahmen dann, wenn die Versicherten die erlernten gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen 73 Siehe Kapitel 5.3. Zur Verminderung von sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen bedarf es weiterer Anstrengungen zur gesund- heitsgerechten Gestaltung von Lebens- und Arbeitswelten. Die Beiträge der GKV zu dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden in den Kapiteln 4 und 6 dieses Leitfadens beschrieben. 74 Rosenbrock, R. (2004). Primäre Prävention zur Vermeidung von sozialbedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen – Problemskizze und ein Umsetzungsvorschlag des § 20 Abs. 1 SGB V durch die GKV; in: Ders., Bellwinkel, M. & Schröer, A. (Hrsg.). Prävention im Kontext sozialer Ungleichheit. Wissenschaftliche Gutachten zum BKK-Programm 'Mehr Gesundheit für alle'. Essen, S. 7–150; hier S. 62 f. Bewegungsgewohnheiten Ernährung Stress- und Ressourcenmanagement Suchtmittelkonsum 1. Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität 2. Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme 1. Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung 2. Vermeidung und Reduktion von Übergewicht 1. Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement 2. Förderung von Entspannung und Erholung 1. Förderung des Nichtrauchens 2. Risikoarmer Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums 53 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN regelmäßig und dauerhaft in ihren Lebensalltag integrieren. Die im Folgenden beschriebenen Maßnah- men sollen daher die Versicherten zur regelmäßigen Ausübung positiver gesundheitsbezogener Verhal- tensweisen anregen und befähigen. Voraussetzung einer individuellen verhaltenspräventiven Maßnahme ist grundsätzlich, dass sich ihre Wirksamkeit in Studien oder Metaanalysen (Evidenzbasierung) erwiesen hat. Eine weitere Voraussetzung ist eine konkrete Zielbestimmung der Maßnahme, die sich operationalisieren und quantifizieren lässt, sodass sich eine Veränderung bzw. Verbesserung in Bezug auf die Zielerreichung durch die erfolgte Intervention messen lässt. Wesentliche Zielkriterien bilden dabei die nachhaltige Ver- ringerung von gesundheitsriskanten und der Aufbau gesundheitsförderlicher Verhaltensweisen. Die Teilnahme an Maßnahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention steht allen Versicher- ten nach Vollendung des sechsten Lebensjahres75 offen. Krankenkassen informieren ihre Versicherten über Angebote der individuellen verhaltensbezogenen Prävention durch z. B.: • allgemeine Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Internetauftritt mit Suchfunktion, Versichertenzeitschriften, Tagespresse, Plakate, Veranstaltungsprogramme) • zielgruppenspezifische Medien (z. B. Versichertenzeitschriften für bestimmte Altersgruppen) • Direkt-Mailingaktionen (z. B. für Schwangere, Eltern von Kindern bestimmter Altersgruppen etc.) Eine individuell bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Maßnahmen der individuellen verhaltensbezoge- nen Prävention kann auch von ärztlichen Fachpersonen durch Empfehlungen zur verhaltensbezogenen Prävention unterstützt werden (Präventionsempfehlung). Präventionsempfehlungen können im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen nach § 25 SGB V, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendli- che nach § 26 SGB V, arbeitsmedizinischer Vorsorge und sonstigen ärztlichen Untersuchungen schriftlich abgegeben werden. Eine ärztliche Präventionsempfehlung gemäß § 20 Abs. 5 SGB V für eine verhaltens- bezogene Präventionsmaßnahme nach diesem Leitfaden wird von der Krankenkasse bei ihrer Förderent- scheidung berücksichtigt (siehe Formular Präventionsempfehlung im Anhang). Maßnahmen der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention sollen möglichst spezifisch auf die unterschiedlichen Bedarfe und Bedürfnisse von Zielgruppen ausgerichtet werden. Sofern sich Ver- sicherte in ihren gesundheitsbezogenen Bedarfen und Bedürfnissen in Abhängigkeit von Lebenssituation und -phase, Geschlecht und/oder sozialen Merkmalen wie z. B. Wohnort, Bildungsstand, Migrationshin- tergrund voneinander unterscheiden, sollen möglichst zielgruppendifferenzierte Maßnahmen angeboten und durchgeführt werden.76 Bei der konkreten Auswahl von Maßnahmen, deren Wirksamkeit prinzipiell erwiesen ist, sollte eine Fokussierung auf Zielgruppen erfolgen, bei denen der Bedarf am größten ist. Generell sind die Inhalte und die Methodik der Maßnahmen wie auch die Zugangswege speziell auf die jeweiligen Zielgruppen abzustimmen (siehe hierzu auch die Abschnitte „Kriterien für eine erleichterte Inanspruchnahme durch sozial benachteiligte Zielgruppen“ sowie „Kriterien für die Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung“ in Kapitel 5.3 „Handlungsfelder übergreifende Förderkriterien“). 75 Der Aufbau von Handlungskompetenz und die eigenverantwortliche Umsetzung des Gelernten setzen ein gewisses Mindestalter der Teilneh- menden voraus. Zur Erreichung von Kindern unter sechs Jahren kommen an Eltern gerichtete individuelle verhaltensbezogene Präventions- maßnahmen sowie Maßnahmen der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung in Kindergärten/Kindertagesstätten (Kitas), Schulen und Kommunen in Betracht. 76 Durch Zielgruppenspezifität und -homogenität können die individuellen verhaltenspräventiven Maßnahmen auf die konkreten Lebensbedin- gungen der Zielgruppen abgestimmt und der Einfluss dieser Lebensbedingungen auf das individuelle gesundheitsbezogene Verhalten besser berücksichtigt werden. 54 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Anbietende individueller verhaltenspräventiver Maßnahmen nach § 20 SGB V haben diese deutlich gegenüber verordnungspflichtigen Leistungen für Versicherte (Krankenbehandlung und Rehabilitation) sowie weiteren Dienstleistungen, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind, abzugrenzen. 5.2 Bedarf und wirksamkeit 5.2.1 Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten Es ist unstrittig, dass Bewegungsmangel einerseits einen zentralen Risikofaktor für die Gesundheit dar- stellt und körperlich-sportliche Aktivitäten andererseits zu den zentralen Faktoren der Erhaltung sowie der Wiederherstellung der physischen und der psychosozialen Gesundheit gehören.77 Allerdings stellt sich Gesundheit bei körperlich-sportlichen Aktivitäten nicht „automatisch“ ein: Potenzielle Gesund- heitseffekte sind vielmehr abhängig vom Umfang und der Art der Aktivitäten bzw. der Interventionen. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen sowie die richtige Dosierung der Belastung. Ferner erfordert eine nachhaltige Steigerung von gesundheitsfördern- den körperlich-sportlichen Aktivitäten – insbesondere für die große Gruppe der langfristig bewegungs- abstinenten Menschen – Interventionen auf den Ebenen des Verhaltens und der Verhältnisse. Gesund- heitssport kann auf diese Weise als bedeutendes Element einer allgemeinen Gesundheitsförderung aufgefasst werden. Maßnahmen aus dem Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten sollen Versicherte dabei unterstützen, eine Bindung an gesundheitssportliche Aktivität aufzubauen, da nur so langfristig wirksame Gesundheitseffekte dieser Aktivitäten erreichbar sind. Unter gesundheitlichen Aspekten ideal sind Trainingsinhalte, die regelmäßig und mit moderater Intensität die Fitnessfaktoren Ausdauer, Kraft, Dehnfähigkeit/Beweglichkeit, Koordinationsfähigkeit und Entspannungsfähigkeit sowie die psychosozia- len Faktoren (positives emotionales Erleben, soziale Unterstützung und Einbindung) adressieren. Im alltäglichen Mobilitätsverhalten liegen bedeutende Synergiepotenziale für Kombinationen von Gesundheitsförderung und Primärprävention mit dem Umwelt- und Klimaschutz. Regelmäßiges Gehen, Joggen oder Radfahren mit moderater Intensität beugen kardiovaskulären Erkrankungen, Diabetes und bestimmten Krebsarten, z. B. Colon-/Rektumkarzinomen, vor und fördert – vor allem in der Natur – auch das psychische Befinden. Gleichzeitig ist es gut für Klima und Umwelt: Rund ein Sechstel (16,4 %) aller CO2-Emissionen des Verkehrssektors entfällt auf Wegstrecken von bis zu 10 km.78 Durch Fuß- und ins- besondere Rad-, ggf. E-Radverkehr könnten diese Emissionen weitgehend vermieden werden. Bei länge- ren Distanzen könnten durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit Zubringerwegen zu Fuß oder per Fahrrad anstelle des motorisierten Individualverkehrs ebenfalls bedeutende Emissionsreduktionen zusammen mit gleichzeitigen Gesundheitsverbesserungen erzielt werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Sicherheit beim Radfahren gelegt werden, damit die gesundheitlichen und klimatischen Vorteile nicht durch Unfälle beeinträchtigt werden. 77 Insbesondere zeigt eine Vielzahl von epidemiologischen Studien eine starke Evidenz für Zusammenhänge zwischen körperlich-sportlicher Aktivität und positiven Gesundheitswirkungen. Vgl. u. a. Bös, K. & Brehm, W. (2006). Gesundheitssport – Ein Handbuch. Schorndorf. Hänsel, F. (2007). Körperliche Aktivität und Gesundheit. In: Fuchs, R., Göhner, W. & Seelig, H. (Hrsg.) (2007). Aufbau eines körperlich-aktiven Lebens- stils. Göttingen. 23–44. Moore, S.C. et al. (2012). Leisure Time Physical Activity of Moderate to Vigorous Intensity and Mortality: A Large Pooled Cohort Analysis. PLoS Medicine 9 (11). 78 Schelewsky, M., Follmer, R. & Dickmann, C. (2020). CO2-Fußabdrücke im Alltagsverkehr. Datenauswertung auf Basis der Studie Mobi- lität in Deutschland im Auftrag des Umweltbundesamtes. infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft. Berlin/Bonn. S. 45. (www.umweltbundesamt.de Publikationen). http://www.umweltbundesamt.de 55 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Präventionsprinzip: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität Entsprechend den vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten evidenzbasierten Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung79 sollen differenziert nach Altersgruppen fol- gende Minimalbeanspruchungen durch körperlich-sportliche Aktivitäten angestrebt werden: Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche • „Mindestens 90 Minuten Bewegung pro Tag mit mittlerer bis hoher Intensität • Davon können bis zu 60 Minuten mit Alltagsaktivitäten wie Radfahren oder Gehen absolviert werden • Zusätzlich an zwei bis drei Tagen pro Woche intensive Beanspruchung größerer Muskelgruppen, um Kraft und Ausdauer zu stärken (angepasst an den individuellen Entwicklungsstand) • Vermeidbare Sitzzeiten auf ein Minimum reduzieren • Nutzung von Bildschirmmedien auf ein Minimum reduzieren (höchstens 60 Minuten pro Tag für bis 11-Jährige, höchstens 120 Minuten pro Tag bei bis 18-Jährigen)“ Erwachsene von 18–65 Jahren • „Mindestens 150 Minuten pro Woche ausdauerorientierte Bewegung mit mittlerer Intensität (z. B. 5 x 30 Minuten die Woche schnelles Gehen, Radfahren oder Schwimmen) oder • Mindestens 75 Minuten ausdauerorientierte Bewegung mit höherer Intensität (z. B. 5 x 15 Minuten die Woche Laufen, schnelles Radfahren oder schnelles Schwimmen) oder • Eine gleichwertige Kombination von ausdauerorientierter Bewegung mit mittlerer und höherer Inten- sität (z. B. 3 x 30 Minuten die Woche schnelles Gehen, Radfahren oder Schwimmen und 2 x 15 Minuten die Woche Laufen, schnelles Radfahren oder schnelles Schwimmen) • Zusätzlich an mindestens zwei Tagen in der Woche muskelkräftigende Bewegung (z. B. funktionsgym- nastische Übungen, Krafttraining oder das Bewegen von höheren Gewichten bei der Gartenarbeit oder im Haushalt und • Langes Sitzen vermeiden und Sitzen durch Bewegung unterbrechen (z. B. kleinere Spaziergänge, Arbeiten im Stehen, Besprechungen im Gehen)“ Chronisch Kranke „Menschen mit chronischen Erkrankungen wird die gleiche Bewegung empfohlen wie gesunden Erwach- senen. Sie sollten so aktiv sein, wie es ihre aktuelle Gesundheitssituation zulässt.“ 79 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.) (2019). Lebenslang bewegen. Nationale Empfehlungen für Bewegung und Bewegungs- förderung. Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit. Erlangen-Nürnberg. (https://cdn.dosb.de/user_upload/Sport_pro_ Gesundheit/PDF/bzga_-_Menschen_in_Bewegung_bringen.pdf). https://cdn.dosb.de/user_upload/Sport_pro_Gesundheit/PDF/bzga_-_Menschen_in_Bewegung_bringen.pdf https://cdn.dosb.de/user_upload/Sport_pro_Gesundheit/PDF/bzga_-_Menschen_in_Bewegung_bringen.pdf 56 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Ältere Erwachsene Zusätzlich zu den vorstehend genannten Empfehlungen sollten ältere Erwachsene mit eingeschränk- ter Mobilität an mindestens zwei Tagen pro Woche Gleichgewichtsübungen durchführen, um Stürze zu vermeiden. Nur ein Fünftel der Erwachsenen in Deutschland erreicht eine Minimalbeanspruchung durch körperlich- sportliche Aktivität von ca. zweieinhalb Stunden wöchentlich mit mäßig anstrengender Intensität.80 Der Anteil Erwachsener, die regelmäßig Krafttraining oder muskelkräftigende Aktivitäten durchführen, liegt nach internationalen Studien sogar noch niedriger.81 Von den Kindern und Jugendlichen ist lediglich ca. ein Viertel mindestens eine Stunde pro Tag körperlich aktiv.82 Die negativen Folgen sind für die Lebens- qualität, für die Volksgesundheit sowie für die Ökonomie gravierend. Bewegungsmangel und damit verbunden niedrige kardiorespiratorische und muskuläre Fitness sind zentrale Risikofaktoren für die Entstehung insbesondere von Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen und den Verlust an Selbstständigkeit im Alter. Körperliche Inaktivität mit ihren Folgen wurde demzufolge bereits als das zentrale Gesundheitsproblem des dritten Jahrtausends bezeichnet.83 Die neugefassten WHO Gui- delines on physical activity and sedentary behavior84 legen ebenso wie die bereits zitierten Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidung langer Sitzzeiten. Große Bevölkerungsstudien belegen, dass ein zusätzlicher Energieverbrauch durch körperlich-sportliche Aktivität von etwa 1.000 kcal pro Woche insbesondere das Risiko von Herz-Kreislauf- und Stoffwechsel- erkrankungen sowie bestimmten Krebsarten bedeutsam senken kann und auch bei allgemeinen bewe- gungsmangelbedingten (körperlichen und psychosomatischen) Beschwerden präventiv wirksam ist. Bewegung, die zielgerichtet, regelmäßig, mit moderater Intensität und einem Mindestumfang von zwei- einhalb Stunden pro Woche durchgeführt wird, stellt gesichert einen zentralen Schutzfaktor der Gesund- heit dar.85 Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass der umfassendste gesundheitliche Nutzen dann zu erwarten ist, wenn Aktivitäten zu allen motorischen Hauptbeanspruchungsformen (Ausdauer, Beweglich- keit, Kraft, Koordination) durchgeführt werden.86 Mit Blick auf den demografischen Wandel gewinnt der Zusammenhang zwischen regelmäßiger körperlicher Aktivität, selbstständiger Lebensführung, Verrich- tung der Aktivitäten des täglichen Lebens und Aufrechterhaltung der geistigen Leistungsfähigkeit87 im Alter zunehmend an Bedeutung. Die gesundheitlichen Vorteile regelmäßiger Bewegung sind unabhängig vom Körpergewicht und von einer eventuellen Gewichtsabnahme. Auf die ökologischen Vorteile wurde oben bereits hingewiesen. 80 Krug, S. et al. (2013). Körperliche Aktivität – Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1). Bundesgesundheits- blatt Jg. 56. S. 765–771. DOI 10.1007/s00103-012-1661-6. 81 Chevan, J. (2008). Demographic Determinants of Participation in Strength Training Activities among U.S. Adults. In: Journal of strength and conditioning research / National Strength & Conditioning Association 22 (2), S. 553–558. DOI 10.1519/JSC.0b013e3181636bee. 82 Finger, J.D., Varnaccia, G., Borrmann, A. Lange, C. & Mensink, G.B. (2018). Körperliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle2 und Trends. Journal of Health Monitoring, 3(1). DOI 10.17886/RKI-GBE-2018-006.2. 83 Blair, S.N. (2000). Physical Inactivity: The major Public Health problem of the next millennium. In: Avela, J., P.V. Komi & J. Komulainen (Eds.). Proceedings, 5th Annual Congress of the European College of Sport Science. Jyväskylä. S. 8. 84 World Health Organization (2020). WHO guidelines on physical activity and sedentary behaviour. Genf. (www.who.int/publications/i/ item/9789240015128). 85 Für eine Zusammenstellung der epidemiologisch-gesundheitswissenschaftlichen Befunde zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Sport und Bewegung vgl. Knoll, M., Banzer, W. & Bös, K. (2006). Aktivität und physische Gesundheit. In: Bös, K. & Brehm, W. (Hrsg.). Handbuch Gesundheitssport (2. Auflage). Schorndorf: S. 82–102. Bouchard, C. (2001). Physical activity, and health: introduction to the dose-response symposium. Medicine & Science in Sports & Exercise, Jg. 33 (6) S. 347–350. 86 Brown W.J.,Bauman, A.E., Bull, F.C. et al. (2012). Development of Evidence-Based Physical Activity Recommendations for Adults (18–64 years), Report prepared for the Australian Government Department of Health. World Health Organization (2010). Global recommendations on physical activity for health. Genf. 87 Angevaren, M., Aufdemkampe, G., Verhaar, H.J.J., Aleman, A. & Vanhees, L. (2008). Physical activity and enhanced fitness to improve cognitive function in older people without known cognitive impairment. Cochrane Database of Systematic Reviews, Issue 3. Spirduso, W.W., Poon, L.W. & Chodzko-Zajko, W. (Hrsg.) (2008). Exercise and its mediating effects on cognition. Champaign, IL: Human Kinetics. Hollmann W. & Strüder, H. (2003). Gehirngesundheit, -leistungsfähigkeit und körperliche Aktivität. Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin. Jg. 54 (9): S. 265–266. http://www.who.int/publications/i/item/9789240015128 http://www.who.int/publications/i/item/9789240015128 57 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Präventionsprinzip: Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme Einen hohen Stellenwert in den Statistiken der Krankheitsarten nehmen insbesondere folgende Problem- bereiche bzw. Krankheitsbilder ein, denen primärpräventiv vorgebeugt werden kann: • Probleme im Bereich des Muskel-Skelett-Systems, insbesondere Rückenbeschwerden, Arthrosen, Osteoporose, Inkontinenz sowie Störungen der Motorik (Sturzrisiko, Gangunsicherheiten) • Probleme im metabolischen Bereich, insbesondere anormale Werte des Blutzuckers, des Blutdrucks, der Lipidparameter, des Gewichts • Probleme im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems sowie des respiratorischen Systems, insbeson- dere Einschränkungen im Hinblick auf die Herz-Kreislauf-Leistungsfähigkeit sowie die Atmungs- und Lungenfunktionsgrößen • Probleme im psychischen und psychosomatischen Bereich, z. B. Depressivität, Muskelverspannungen, psychovegetative Probleme, allgemeines psychisches Missbefinden Insgesamt zeigen die vorliegenden Studien eine hohe Evidenz der gesundheitlichen Wirksamkeit aus- dauer- und kraftorientierter körperlicher Aktivität.88 Von besonderer Bedeutung ist eine an den Zielgrup- pen und ihren Gefährdungen ausgerichtete Intervention (z. B. Frauen vor einsetzender Menopause zur Prävention von Osteoporose, Ältere zur Prävention sturzbedingter Verletzungen). 5.2.2 Handlungsfeld Ernährung Der Ernährung kommt eine zentrale Rolle sowohl für den Erhalt der Gesundheit als auch bei der Entste- hung bestimmter Erkrankungen zu. In gesundheitlicher Hinsicht zu empfehlen ist eine pflanzenbetonte Ernährungsweise bei gleichzeitig begrenztem Verzehr von tierischen Lebensmitteln wie insbesondere Fleischerzeugnissen und Wurst entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernäh- rung.89 Individuelle gesundheitliche Vorteile bietet auch der Verzehr von frischen bzw. schonend verarbei- teten Lebensmitteln. Bei stark verarbeiteten Lebensmitteln können Vitamine verloren gehen bzw. kann die Nährstoffzusammensetzung z. B. durch hohe Gehalte von raffiniertem Zucker, Fett und Salz ungüns- tig sein.90 Zudem wird bei der Herstellung viel Energie verbraucht. Die tatsächliche Ernährungssituation ist demgegenüber durch einen hohen Verbrauch energiedichter Lebensmitteln tierischen Ursprungs gekennzeichnet, während der Verbrauch pflanzlicher Lebensmittel wie Gemüse, Obst und Getreide zu niedrig liegt oder sogar sinkt.91 Diese Ernährungsweise produziert nicht nur in individueller, sondern auch in ökologischer Hinsicht erhebliche Folgeschäden: Weltweit verur- sacht die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln rund ein Drittel aller Treibhausgasemissionen. Nahrungsmittel tierischer Herkunft verursachen pro Gewichtseinheit wesentlich höhere Treibhausgas- emissionen und benötigen höhere Energie- und Düngemittelmengen sowie Bodenflächen (insbesondere 88 Samitz, G. & Baron, R. Epidemiologie der körperlichen Aktivität. In: Samitz G. & G. Mensink (Hrsg.) (2002). Körperliche Aktivität in Prävention und Therapie. München; Vuori, I. (2001). Dose-response of physical activity and low back pain, osteoarthritis, and osteoporosis. Med. Sci. Sports Exerc., 33. S. 551–586. Gillespie, L.D., Robertson, M.C, Gillespie, W.J. et al. (2009). Interventions for preventing falls in older people living in the community. Cochrane Database Syst Rev. Apr. 15 (2). CD007146. Garber, C.E., Blissmer, B., Deschenes, M.R. et al. (2011). Quantity and Quality of Exercise for Developing and Maintaining Cardiorespiratory, Musculoskeletal, and Neuromotor Fitness in Apparently Healthy Adults: Guidance for Prescribing Exercise. Med Sci Sports Exerc. Jg. 43. S. 1334–1359. 89 Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.) (2024). Die DGE-Empfehlungen „Gut essen und trinken“ 1. Auflage. Bonn. (www.dge.de/gesunde- ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen): Pflanzliche Lebensmittel wie Gemüse, Obst und Vollkornprodukte weisen einen hohen Gehalt an Nähr- und Ballaststoffen sowie sekundären Pflanzenstoffen bei einer gegenüber tierischen Lebensmitteln niedrigeren Energiedichte auf. Die individuellen Kompetenzen, sich ausgewogen und gesundheitsförderlich zu ernähren, sind zudem sozial sehr unterschiedlich verteilt. Vgl. Kolpatzik, K. & R. Zaunbrecher (2020). Ernährungskompetenz in Deutschland. Berlin (KomPart). 90 Bosy-Westphal, A. & Müller, M. J. (2021). Ernährungsmedizin. In: Traidl-Hoffmann, C., Schulz, C. M., Herrmann, M. & Simon, B. (Hrsg.). Planetary Health. Klima, Umwelt und Gesundheit im Anthropozän. Berlin (Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft). S. 102–112, hier: S. 105. 91 Gedrich, K. (2020). Trendanalysen zum Lebensmittelverbrauch auf Basis der Agrarstatistik. In: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.). 14. Ernährungsbericht. Bonn (DGE). S. 20–44. http://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen http://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen 58 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN für die Futtermittelproduktion) als pflanzliche Lebensmittel.92 Der Lebensmitteltransport über weite Strecken sowie die Kühlung bei Lagerung und Transport schlagen ebenfalls negativ in der Klimabilanz zu Buche. Regionalität und Saisonalität als Kriterien der Lebensmittelauswahl helfen, energieintensive Transport- wege und Lagerzeiten zu vermeiden. Um eine gesundheitlich und ökologisch orientierte Lebensmittel- auswahl zu treffen, müssen die Versicherten verstehen und beurteilen können, was die Angaben auf verarbeiteten oder frischen Lebensmitteln hinsichtlich ihrer Produktionsbedingungen und Herkunft aus- sagen. Ebenso wichtig ist das Verständnis der Information zu den enthaltenen Inhaltsstoffen dem Nähr- wert der und Lebensmittelkennzeichnung.93 Aufgrund der großen Bedeutung des Ernährungsverhaltens für die Erhaltung der individuellen und planetaren Gesundheit stellt die Förderung einer gesundheitsgerechten und ökologisch nachhaltigen Ernährung ein zentrales Handlungsfeld der Krankenkassen in der primären Prävention dar. Da das Ernährungsverhalten auch von strukturellen Voraussetzungen (z. B. der Verfügbarkeit eines quali- tativ hochwertigen Lebensmittelangebots) abhängig ist, sind neben den in diesem Kapitel beschriebenen verhaltenspräventiven Maßnahmen weitere, insbesondere verhältnispräventive Maßnahmen (z. B. in Bezug auf die Lebensmittelerzeugung, -kennzeichnung, -besteuerung sowie Verpackung und Transport) erforderlich, die nicht in die Zuständigkeit der GKV fallen. Präventionsprinzip: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung Für viele chronische Krankheiten wurde eine Abhängigkeit von der Ernährung festgestellt. Zu diesen zäh- len insbesondere Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems, einige bösartige Neubildungen, Krankheiten des Verdauungssystems sowie endokrine Erkrankungen und Stoffwechselkrankheiten (darunter Typ-2- Diabetes).94 Zusätzlich werden Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten sowie Mangelerkrankungen als durch die Ernährungsweise beeinflussbar angesehen.95 Auf Grundlage der Nationalen Verzehrstudie II96 ist die Ernährungssituation der Bevölkerung weiterhin als unbefriedigend einzustufen in Bezug auf: • Höhe und Qualität der Fettzufuhr (zu hohe Aufnahme gesättigter Fette) • Höhe und Qualität der Kohlenhydratzufuhr (zu hoher Zuckerverzehr, zu geringe Aufnahme an Ballaststoffen) • Höhe der Natriumzufuhr (zu hoher Kochsalzverzehr bei Männern) • Versorgung mit Kalzium und Jod • Versorgung mit Folat und Eisen, insbesondere bei Frauen, die schwanger werden wollen oder könnten • ausreichende Flüssigkeitszufuhr mit energiefreien/-armen Getränken 92 So sind die CO2-Emissionen bei der Herstellung von einem Kilogramm Rindfleisch 13-mal so hoch wie bei der Herstellung der gleichen Masse Sojabratlingen („Veggieburger“). Vgl. Reinhardt, G., Gärtner, S. & Wagner, T. (2020). Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland. Institut für Energie- und Umweltforschung. Heidelberg. S. 20 (www.ifeu.de). 93 Vgl. die Zusammenstellung und Beschreibung der verschiedenen Lebensmittelsiegel und -kennzeichen auf der Webseite der Verbraucherzent- rale Bundesverband (www.verbraucherzentrale.de Lebensmittel Kennzeichnung und Inhaltsstoffe Lebensmittel: Zahlen, Zeichen, Codes und Siegel). 94 Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.). Ernährungsbericht 2004. Bonn. S. 94–96. 95 Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.) (2013). DGE-Beratungsstandards. 2. Auflage, Bonn. 96 2005–2007, N = 19.329 Jugendliche und Erwachsene zwischen 14 und 80 Jahren. http://www.ifeu.de http://www.verbraucherzentrale.de 59 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Insgesamt werden in Deutschland zu viele Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Fleischerzeugnisse und Wurst und zu wenige pflanzliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse verzehrt.97 Zur Verbesserung der Ernährungssituation sind Verhaltensänderungen in der Bevölkerung in Richtung einer fleischreduzier- ten98 sowie fett-, zucker- und salzärmeren und gleichzeitig vitamin-, mineralstoff- sowie ballaststoffreiche- ren Ernährungsweise erforderlich. Eine Ernährungsweise mit geringer Energiedichte und hoher Nähr- stoffdichte sollte aus gesundheitlichen und ökologischen Gründen angestrebt werden. Vorhandene Studien belegen, dass eine bedarfsgerechte und ausgewogene Ernährungsweise wirksam zur Verhütung zahlreicher Erkrankungen beitragen kann.99 Präventionsprinzip: Vermeidung und Reduktion von Übergewicht Sofern die individuelle Energiezufuhr in Form von Kohlehydraten, Fett und Eiweiß den individuellen Ener- gieverbrauch übersteigt (positive Energiebilanz), wird der Großteil der überschüssigen Energie in Fettzel- len unter der Haut (subkutan), in der Bauchhöhle (abdominell bzw. viszeral) oder in den inneren Organen, z. B. der Leber (ektopisch) gespeichert. Viszerales und ektopisches Fett ist besonders stoffwechselaktiv. Es produziert Substanzen wie Fettsäuren und entzündungsfördernde Botenstoffe, die den Organismus, insbesondere Herz, Leber, Bauchspeicheldrüse und Arterien, schädigen können. Durch Übergewicht (Body-Mass-Index (BMI) ≥ 25100) und Adipositas (BMI ≥ 30) erhöht sich das Risiko für zahlreiche Krankheiten, insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels, des Muskel-Ske- lett-Systems sowie für bestimmte Krebserkrankungen.101 Für das Erkrankungsrisiko spielt zusätzlich zum Übergewicht als solchem auch das Fettverteilungsmuster eine wichtige Rolle. Eine überhöhte viszerale bzw. abdominelle Fettmasse (Taillenumfang ≥ 94 cm bei Männern und ≥ 80 cm bei Frauen) erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich.102 In Deutschland waren 2019/2020 47 % der Frauen und 60 % der Männer übergewichtig (einschließlich adipös). 19 % der Erwachsenen waren adipös (hier bestand kein bedeutender Unterschied zwischen den Geschlechtern).103 Seit 1999 ist der Anteil übergewichtiger Personen bei Männern um sechs Pro- zentpunkte und bei Frauen um fast zwölf Prozentpunkte gestiegen. Auch die Verbreitung von Adipositas hat von 1999 bis 2020 bei Männern um 7,5 Prozentpunkte, bei Frauen sogar um neun Prozentpunkte zugenommen. 97 Deutsche Gesellschaft für Ernährung im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Hrsg.). 12. Ernährungsbericht 2012. Bonn. S. 19–85, insbesondere S. 82–84. 98 Auch: gänzlich auf Fleischkonsum verzichtenden. 99 Maretzke, F., Schmidt, A., Lehmann, A. et al. (2020). Gemüse-, Obst- und Fleischverzehr und das Risiko für ausgewählte ernährungsmitbe- dingte Erkrankungen: Ein Umbrella Review von Metaanalysen. In: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Auftrag des Bundesministe- riums für Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.). 14. Ernährungsbericht. Bonn (DGE). S. 355–389. Willett, W.C. & Stampfer, M.J. (2013). Current Evidence on Healthy Eating. Annu Rev Public Health Jg. 34. S. 77–95. Online unter: doi: 10.1146/annurev-publhealth-031811-124646. Von Ruesten, A., Feller, S., Bergmann, M.M. & Boeing, H. (2013): Diet and Risk of Chronic Diseases: Results from the First 8 Years of Follow-Up in the EPIC-Potsdam Study. Eur J of Clin Nutr Jg. 67. S. 412–419. DOI: 10.1038/ejcn.2013.7. 100 Body-Mass-Index (BMI) = Körpergewicht [kg] / Quadrat der Körperlänge [m2]. Der BMI-Bereich zwischen 25 und 30 wird als Präadipositas bezeichnet. 101 Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG), Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), Deutsche Gesellschaft für Ernährung und Deutsche Gesell- schaft für Ernährungsmedizin (DGEM) (Hrsg.) (2014). Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur „Prävention und Therapie der Adipositas“. Version 2.0. S. 17 ff. (www.awmf.org). 102 Ebd., Fußnote 7, S. 18. 103 Prävalenzangaben für 2019/2020 nach Robert Koch-Institut (2022). Dashboard zu Gesundheit in Deutschland aktuell – GEDA 2019/2020. Berlin. DOI: 10.25646/9362 und für 1999 nach Heseker, H. (2020). Die Entwicklung und Verbreitung von Übergewicht (Präadipositas und Adipositas) in Deutschland. In: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirt- schaft (Hrsg.). 14. Ernährungsbericht. Bonn. S. 78–113. http://www.awmf.org 60 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Der Anteil übergewichtiger Kinder und Jugendlicher (3–17 Jahre) lag gemäß den Daten des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys des Robert Koch-Instituts im Durchschnitt der Jahre 2003 bis 2006 bei 15,0 %; 6,3 % aller Kinder und Jugendlichen waren adipös.104 Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen waren nicht zu erkennen. Bei der 2014 bis 2017 durchgeführten Folgeuntersuchung ergaben sich bei den Drei- bis 17-Jährigen Prävalenzen von 15,4 % (für Übergewicht) bzw. 5,9 % (für Adipositas).105 Übergewicht und Adipositas sind stark mit dem sozialen Status assoziiert: Sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen sind Übergewicht und Adipositas bei Personen in benachteiligter sozialer Stellung weit- aus häufiger. Maßnahmen, die sowohl Module zu einem bedarfsgerechten, gesundheitsfördernden Ernährungsver- halten als auch zu körperlicher Bewegung beinhalten, können eine nachhaltige Senkung des Körperge- wichts bewirken.106 Empfohlen werden spezifische Methoden der Verhaltensmodifikation.107 Bei Kindern und Jugendlichen hängt die langfristige Effektivität von Maßnahmen zur Stabilisierung bzw. Senkung des Körpergewichts auch davon ab, dass die Eltern der Kinder in die Durchführung einbezogen werden.108 5.2.3 Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement Psychosozialer Stress stellt eine umfassende – biologische, psychische und verhaltensmäßige – Reaktion (kritisch ausgeprägte Beanspruchung) des Organismus auf einen oder mehrere Stressoren (Belastungs- faktoren) dar. Stressoren können sowohl beobachtbare als auch individuell erlebte Anforderungen, Herausforderungen oder Bedrohungen sein. Die individuelle Reaktion auf den Stressor besteht dabei in einer kognitiven, emotionalen und körperlichen Aktivierung, die dazu dient, den Stressor zu verarbeiten und zu bewältigen. Die Intensität dieser Aktivierung ist von der Qualität, Intensität und Dauer des Stres- sors – oder einer Kumulation von Stressoren – sowie von den verfügbaren Ressourcen der betroffenen Person abhängig. Als Ressourcen können dabei individuelle/personale Kompetenzen ebenso wie situativ zur Verfügung stehende soziale bzw. strukturelle Unterstützung wirken. Folgt auf die Aktivierung eine angemessene Erholung, bildet eine einzelne Stressepisode eine gesunde Reaktion des Organismus und kann neben der Bewältigung der akuten Belastung auch positiv zur persönlichen Weiterentwicklung, z. B. durch Lernen und Erfolgserlebnisse, beitragen. Zu häufige oder zu intensive Stressepisoden sowie chronischer Stress stellen jedoch bedeutsame (mit-)verursachende, auslösende oder aggravierende Fak- toren für viele der heute sozialmedizinisch besonders relevanten kardiovaskulären, muskulo-skelettalen, immunologischen, psychosomatischen und psychischen Erkrankungen dar.109 Insbesondere chronischer Stress gefährdet im Zusammenhang mit einer unausgeglichenen Beanspruchungs-Erholungs-Bilanz sowie einem zunehmenden gesundheitlichen Risikoverhalten als inadäquatem Bewältigungsversuch 104 Bei Kindern und Jugendlichen lässt sich das Ausmaß des Übergewichts nicht durch feste BMI-Grenzwerte bestimmen. Die Einstufung von Kindern und Jugendlichen als übergewichtig bzw. adipös erfolgt auf der Grundlage von Verteilungen der alters- und geschlechtsspezifischen BMI-Werte, die in bevölkerungsbezogenen Untersuchungen ermittelt wurden (Referenzwerte). Kinder und Jugendliche werden als über- gewichtig eingestuft, wenn ihr BMI höher liegt als bei 90 % der Kinder/Jugendlichen gleichen Alters und Geschlechts (oberhalb der 90. Per- zentile P 90). Als adipös werden sie eingestuft, wenn ihr BMI höher ist als bei 97 % der Kinder/Jugendlichen gleichen Alters und Geschlechts (oberhalb der 97. Perzentile P 97); Die derzeit geltenden Referenzwerte sind den Tabellen 1 (für Mädchen) und 2 (für Jungen) im Anhang zu entnehmen. 105 Kurth, B.M. & Schaffrath Rosario, A. (2007). Die Verbreitung von Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Ergebnisse des bundesweiten Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS). Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesund- heitsschutz 50 (5–6): 736–743. Schienkiewitz, A., Brettschneider, A.-K., Damerow, S. & Schaffrath Rosario, A. (2018). Übergewicht und Adipositas im Kindes- und Jugendalter in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 und Trends. Journal of Health Monitoring 3(1):16–23. DOI 10.17886/RKI-GBE-2018-005.2. 106 Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG), Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), Deutsche Gesellschaft für Ernährung und Deutsche Gesell- schaft für Ernährungsmedizin (DGEM) (Hrsg.) (2014). Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur „Prävention und Therapie der Adipositas“. Version 2.0. S. 17 ff. (www.awmf.org). 107 Goldapp, C., Mann, R. & Shaw. R. (2005). Qualitätsraster für Präventionsmaßnahmen für übergewichtige und adipöse Kinder und Jugendliche. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Qualitätskriterien für Programme zur Prävention und Therapie von Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen. Reihe Gesundheitsförderung konkret Bd. 4. Köln. S. 18–19. 108 Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter, Deutsche Adipositas-Gesellschaft (Hrsg.) (2019). Evidenzbasierte S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter, der Deutschen Adipositas-Gesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Kinder-und Jugendmedizin. Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter. (www.awmf.org Leitlinien). 109 McEwen, B.S. (2017). Neurobiological and Systemic Effects of Chronic Stress. Chronic Stress. Thousand Oaks, Calif. http://www.awmf.org http://www.awmf.org 61 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN die körperliche wie psychische Gesundheit (u. a. über eine nachhaltige Schwächung des Immunsystems, eine andauernde Aktivierung des Herz-Kreislauf-Systems, erhöhte muskulo-skelettale Anspannung, reduzierte kognitive Flexibilität und emotionale Überlastung). Chronischer Stress als gesundheitlicher Risikofaktor kann durch unterschiedliche Stressoren hervorgerufen werden, wozu insbesondere Arbeits- überlastung und Überforderung, soziale Überlastung, Leistungsdruck, überfordernder Kommunikations- bedarf, Mangel an sozialer Anerkennung, Unzufriedenheit mit der Arbeit, soziale Spannungen und soziale Isolation zählen.110 Dabei kann Arbeit alle Arten von Tätigkeiten, wie berufliche Arbeit, Familienarbeit oder die Pflege von Angehörigen, umfassen. Stand bei der Erforschung des Stressphänomens ab den 1930er Jahren („Allgemeines Anpassungssyn- drom“111) zunächst die Gleichförmigkeit der Reaktion auf unterschiedlichste Reize (Stressoren) im Mittel- punkt, so hat die seitherige Forschung insbesondere die Bedeutung von Schutzfaktoren (Ressourcen) für die interindividuell sehr unterschiedliche Stärke der Stressreaktion sowie der von ihr ausgehenden gesundheitlichen Folgen herausgearbeitet.112 Wie stark bei gegebener Belastung durch einen Stressor die Stressreaktion ausfällt, hängt in hohem Maße von den zur Verfügung stehenden Ressourcen ab. Ressour- cen wirken unterstützend bei der Bewältigung von Stresssituationen und können selbst aktiv gestärkt werden.113 Ressourcen sind entweder als genetisch angelegte oder erworbene Eigenschaften in der Per- son selbst oder in der Umwelt verortet. Zu den internen Ressourcen zählen (neuro-)biologische Schutz- faktoren (z. B. geringere Stressreagibilität) sowie individuelle Merkmale (wie z. B. ein aktiver Coping-Stil, Selbstwirksamkeitserwartung, kognitive Flexibilität, Erleben positiver Emotionen), aber auch erlernbare Fähigkeiten wie Zeit- und Selbstmanagement-Techniken.114 Ressourcen können aber auch extern durch die Umwelt bereitgestellt werden (situative Ressourcen, u. a. soziale Unterstützung, Anerkennung, Wert- schätzung und Handlungsspielraum). Bei diesen externen bzw. situativen Ressourcen ist die persönliche Kompetenz zur Wahrnehmung und zum förderlichen Einsatz ein entscheidender Faktor der Wirksamkeit. Im Rahmen des Stress- und Ressourcenmanagements kommt es darauf an, verfügbare personale Res- sourcen zu aktivieren und deren Nutzung zu verbessern sowie personale Ressourcen, die nicht wahr- genommen werden, zugänglich zu machen und zukünftige personale Ressourcen aufzubauen.115 Bei der Förderung von internen Ressourcen kommt positiven Emotionen eine besondere Rolle zu. Positive Emotionen erweitern den Gedankenhorizont und regen dazu an, neue Verhaltensweisen auszuprobieren. Die Möglichkeiten „verbreitern“ oder „erweitern“ sich. Erweiterte, neue und kreative Möglichkeiten, neue Sichtweisen auf Dinge und Ereignisse zu entwickeln und mit ihnen umzugehen, fördert wiederum den nachhaltigen Aufbau von persönlichen Ressourcen.116 Ressourcen können nicht nur akute oder chronische Stressreaktionen dämpfen und abmildern. Der Auf- bau von Ressourcen wirkt auch präventiv für zukünftige Stressereignisse. Die Stärkung von internen Res- sourcen (Resilienzfaktoren) ist daher für Personen mit und ohne Stressbelastung gesundheitsförderlich. 110 Schulz, P., Schlotz, W. & Becker, P. (2004). Das Trierer Inventar zum chronischen Stress (TICS, Version 3) – Manual. Göttingen: Hogrefe. 111 Selye, H. (1950). Stress and the General Adaptation Syndrome. British Medical Journal, 1(4667), S. 1383–1392. 112 Lazarus, R.S. & Folkman, S. (1984). Stress, appraisal and coping. New York: Springer. Zur Übersicht vgl. Koch, S., D. Lehr & A. Hillert (2015). Burnout und chronischer beruflicher Stress. (1. Aufl.) (Fortschritte der Psychotherapie; Band 60). Hogrefe Verlag. 113 Linz, S., Helmreich, I., Kunzler, A., Chmitorz, A., Lieb, K. & Kubiak, T. (2020). Interventionen zur Resilienzförderung bei Erwachsenen. Psycho- ther Psychosom Med Psychol., 70(1). S. 11–21. Bengel, J. & Lyssenko, L. (2012). Resilienz und psychologische Schutzfaktoren im Erwachsenen- alter. Stand der Forschung zu psychologischen Schutzfaktoren von Gesundheit im Erwachsenenalter. Schriftenreihe zu Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung, Band 43. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 114 Diese Ressourcen werden auch als personale Resilienzfaktoren bezeichnet. Unter Resilienz (von lat. resilire: zurückspringen, abprallen) ist die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der psychischen Gesundheit während oder nach stressvollen Lebensereignissen zu verstehen. 115 Willutzki, U. & Teismann, T. (2013). Ressourcenaktivierung in der Psychotherapie. Fortschritte der Psychotherapie (Band 52). Göttingen: Hogrefe. 116 Fredrickson, B.L. (2001). The role of positive emotions in positive psychology: The broaden-and-build theory of positive emotions. American Psychologist, 56, S. 218–226. 62 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Insgesamt zeigt sich eine positive Wirkung des Ressourcenaufbaus bei Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen (Kindheit, Jugend, Studium/Ausbildung, Erwerbsleben, Berentung, höheres Alter). Neben der großen Gruppe der Berufstätigen und Personen in Ausbildung profitieren auch Menschen in familiär belastenden Umständen, mit chronischer Erkrankung, bei Arbeitsplatzverlust und anderen belastenden Lebenssituationen von einer gezielten Stärkung ihrer internen Ressourcen, und zwar unabhängig von bereits bestehendem akuten Stress, um vorhandene oder zu erwartende Belastungen gesund ver- arbeiten zu können. Maßnahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention zum Stress- und Ressourcenmanagement bilden nur einen Teilbereich einer ganzheitlichen Prävention und Gesundheits- förderungsstrategie. Zur Primärprävention der mit Stress assoziierten Erkrankungen sollten stets auch die objektiven Quellen der Stressbelastung bei der Arbeit und im Privatleben in den Blick genommen und gesundheitsförderlich gestaltet werden (Verhältnisprävention); vgl. hierzu Kapitel 4 und 6. Chronischer Stress und fehlende Ressourcen zur Stressbewältigung sind mit dem Auftreten und der Auf- rechterhaltung zahlreicher stressassoziierter Erkrankungen verbunden. Diese umfassen sowohl Erkran- kungen, die direkt mit den psychobiologischen Regulationssystemen von Stress assoziiert sind (u. a. depressive Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen117, Schlafstörungen118), als auch Symptome, die indirekt als Folge dysfunktionaler Bewältigungsaktivitäten auftreten (u. a. Erschöpfung119, gesteigerter Medikamenten- und Suchtmittelkonsum120, Partnerschaftskonflikte).121 In den vergangenen Jahren haben insbesondere psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen absolut und relativ bei den Ursachen von Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung zugenommen.122 Das Stresserleben in der Bevölkerung ist stark verbreitet und zunehmend. Laut einer Repräsentativbefra- gung in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 18 Jahren mit 1.200 Teilnehmenden fühlten sich 2016 61 % gestresst (23 % häufig, 38 % manchmal). Verglichen mit der 2013 mit gleicher Methodik durchgeführ- ten Vorgängerstudie hat das Stresserleben zugenommen: In diesem Jahr lag der Anteil der Gestressten (Antwortkategorien „häufig“ und „manchmal“) noch bei 57 %. Das Stresserleben ist vor allem im erwerbs- fähigen Alter stark verbreitet und betrifft Frauen in stärkerem Maße als Männer.123 Jedoch sind auch Lernende in der Schule sowie Studierende zu beträchtlichen Anteilen von psychosozialem Stress betrof- fen.124 Querschnittstudien zeigen, dass die Intensität und Häufigkeit des Stresserlebens in einem engen Zusammenhang mit dem sozio-ökonomischen Status, der wahrgenommenen sozialen Unterstützung sowie gesundheitlichen Symptomen, wie z. B. depressiven Symptomen, dem Gefühl des Ausgebrannnt- seins sowie Schlafstörungen, stehen.125 117 Cohen, B.E., Edmondson, D. & Kronish, I.M. (2015). State of the Art Review: Depression, Stress, Anxiety, and Cardiovascular Disease. American Journal of Hypertension, 28(11). S. 1295–1302. 118 Âkerstedt, T. (2006). Psychosocial stress and impaired sleep. Scandinavian Journal of Work, Environment & Health, 32(6), S. 493–501. 119 Bellingrath, S., Weigl, T. & Kudielka, B.M. (2009). Chronic work stress and exhaustion is associated with higher allostastic load in female school teachers. Stress, 12(1). S. 37–48. 120 DAK Gesundheit (2015). DAK Gesundheitsreport 2015. (www.dak.de). 121 Heinrichs, M., Stächele, T. & Domes, G. (2015). Stress und Stressbewältigung (Fortschritte der Psychotherapie). Göttingen: Hogrefe. 122 Jacobi F, Höfler, M., Strehle, J. et al. (2014). Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung. Nervenarzt, 85, S. 77–87. Doi:10.1007/s00115- 013-3961-y. Bundesgesundheitsministerium (2018). Arbeitsunfähigkeit: Fälle und Tage nach Alters- und Krankheitsartengruppen. Online unter: www.bmg.bund.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Geschaeftsergebnisse/Diagnosen_Alter_2018.pdf; Stand: 08.11.2020. Deutsche Rentenversicherung Bund (2020). Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Rente 2019. Rentenzugang, Rentenweg- fall, Rentenänderung und Rentenbestand. Online unter: https://statistik-rente.de. 123 Techniker Krankenkasse (Hrsg.) (2016). Entspann Dich Deutschland – TK Stressstudie 2016. Hamburg (www.tk.de). Zur Frage arbeitsbedingter Stressbelastung und den Maßnahmen zu ihrer Verringerung vgl. insbesondere Kapitel 6.5.1 und 6.5.2. 124 Zum Stresserleben von Schülerinnen und Schülern vgl. Storm, A. (Hrsg.) (2019). Kinder- und Jugendreport 2019. Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung (Band 31). Heidelberg (medhoch- zwei). S. 209 ff. (www.dak.de/dak/gesundheit/kinder--und-jugendreport-2019-2168342.html#/). Zum Stresserleben von Studierenden: Tech- niker Krankenkasse (Hrsg.) (2015). TK-CampusKompass – TK-Studie zur Gesundheit und Mediennutzung von Studierenden. Hamburg (www. tk.de). 125 z. B. Hapke, U. et al. (2013). Chronischer Stress bei Erwachsenen in Deutschland. Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1). Bundesgesundheitsblatt, Jg. 56, S. 749–754. (DOI 101007/s00103-013-1690-9). http://www.dak.de http://www.bmg.bund.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Geschaeftsergebnisse/Diagnosen_Alter_2018.pdf https://statistik-rente.de https://www.tk.de http://www.dak.de/dak/gesundheit/kinder--und-jugendreport-2019-2168342.html#/ https://www.tk.de https://www.tk.de 63 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Das Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement gliedert sich in die Präventionsprinzipien Mul- timodales Stress- und Ressourcenmanagement sowie Förderung von Entspannung und Erholung (vgl. Abbildung 5). Innerhalb des Präventionsprinzips Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement sind Maßnahmen zur Förderung von Entspannung und Erholung integriert. Maßnahmen aus dem Präven- tionsprinzip Förderung von Entspannung und Erholung können aber auch unabhängig davon als eigen- ständige Maßnahmen umgesetzt werden. Abbildung 5: Gliederung des Handlungsfeldes Stress- und Ressourcenmanagement Präventionsprinzip Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement Bedarfsorientierte Schwerpunktsetzung Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement Präventionsprinzip Förderung von Entspannung und Erholung Ansatzebene Fokus Belastungsbewältigung und akute Stressreduktion Fokus Ressourcenförderung und Resilienzstärkung Instrumentelles Stress- und Ressourcen - management (S+R) u. a. systematisches Problemlösen, Zeit-/Selbstmanagement, Arbeitstechniken, Nutzung sozialer und institutioneller Unterstützung, selbstbehauptendes Verhalten u. a. Förderung sozial- kommunikativer Kompetenzen, Stärkung empathischer persönlicher Beziehungen, (Selbst-)Mitgefühl, Selbstfürsorge, Achtsamkeit Kognitives S+R u. a. positive Selbstinstruktion, aktive Wahrnehmungslenkung, Akzeptanz und Distanzierungsfähigkeit von Stressquellen u. a. Förderung von Selbstwirksamkeitserwartung, persönlichen Sinn-, Wert- und Zielorientierungen, realistischem Optimismus, gedanklicher Flexibilität Palliativ- regeneratives S+R Palliation • Einübung von Entspannungsverfahren Regeneration • Förderung gesunden Schlafes 64 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Präventionsprinzip: Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement Zur Primärprävention der durch Stress (mit-)bedingten Erkrankungen haben sich Maßnahmen des multi- modalen Stress- und Ressourcenmanagements bewährt, die das Stresserleben, die psychophysischen Reaktionen sowie das Stressbewältigungsverhalten gesundheitsförderlich verändern sowie langfristig die psychische Belastbarkeit erhöhen und die Erholungsfähigkeit verbessern.126 Diese Maßnahmen zielen sowohl auf die akute individuelle Stressbewältigung als auch auf die längerfristig wirksame Ressourcen- und Resilienzstärkung auf folgenden Ebenen: Instrumentelles Stress- und Ressourcenmanagement setzt an den Stressoren selbst an mit dem Ziel, diese zu reduzieren oder sie ganz auszuschalten, z. B. durch verbesserte Arbeitsorganisation und die Nutzung sozialer Unterstützung. Instrumentelles Stress- und Ressourcenmanagement kann sowohl auf konkrete, aktuelle Belastungssituationen (reaktiv) als auch auf die Verringerung oder Ausschaltung zukünftiger Belastungen (präventiv) ausgerichtet sein. Reaktives instrumentelles Stress- und Ressourcen- management erfordert Sachkompetenz, sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstmanagement- kompetenz als Fähigkeit zu einem eigengesteuerten und zielgerichteten Handeln. Zum präventiven instrumentellen Stress- und Ressourcenmanagement zählt auch die langfristige Pflege persönlicher Beziehungen, Selbstfürsorge und Achtsamkeit (als absichtsvolle, wertungsfreie Aufmerksamkeitsausrich- tung bezogen auf den gegenwärtigen Moment), im Privatbereich und am Arbeitsplatz. Kognitives Stress- und Ressourcenmanagement zielt auf eine Änderung von persönlichen Motiven, Einstellungen und Bewertungen. Auch hier können sich die Bewältigungsbemühungen auf aktuelle Bewertungen in konkreten Belastungssituationen oder auf situationsübergreifende habituelle Bewer- tungsmuster beziehen. Diese bewusst zu machen, kritisch zu reflektieren und in Stress vermindernde Bewertungen zu transformieren, ist das Ziel kognitiver Interventionsansätze der Stressbewältigung. Unter dem Aspekt der Stärkung situationsübergreifender habitueller Bewertungsmuster gilt es, Resi- lienzfaktoren wie z. B. die Selbstwirksamkeitserwartung und den Kohärenzsinn (Verstehbarkeit, Hand- habbarkeit und persönliche Sinnorientierung) zu stärken sowie die Entwicklung persönlicher Wert- und Zielorientierungen zu unterstützen. Beim palliativ-regenerativen Stress- und Ressourcenmanagement steht die Regulierung und Kont- rolle der physiologischen und psychischen Stressreaktion im Vordergrund. Die Maßnahmen setzen auf der psychophysiologischen Ebene an, um aktiv psychophysische Prozesse positiv zu beeinflussen, indem Erregungsspitzen gekappt werden und die Grundanspannung gesenkt wird. Auch hier kann unterschie- den werden zwischen solchen Bewältigungsversuchen, die zur kurzfristigen Erleichterung und Ent- spannung auf die Dämpfung einer akuten Stressreaktion abzielen (Palliation), sowie eher längerfristigen Bemühungen, die der Entspannung und regelmäßigen Erholung (hier: Regeneration durch Förderung gesunden Schlafes) dienen. Zur Primärprävention der mit Stress assoziierten gesundheitlichen Probleme eignen sich Entspannungstrainings, bei denen die unter Stress auftretende psychophysische Aktivierung reguliert wird. Entspannungstrainings und Maßnahmen zur Förderung gesunden Schlafes sind Elemente multimodaler Stress- und Ressourcenmanagementprogramme, können aber auch als eigenständige Maßnahme durchgeführt werden (siehe vorstehende Abbildung 5). 126 Für eine ganzheitliche Prävention der durch Stress mitverursachten Erkrankungen sind darüber hinaus verhältnispräventive Maßnahmen aus dem Bereich des instrumentellen Stressmanagements in Verknüpfung mit individuumsbezogenen Maßnahmen erforderlich (für die betrieb- liche Gesundheitsförderung vgl. Kapitel 6.5.1 und 6.5.2). 65 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Die in der Abbildung den Ebenen des instrumentellen, kognitiven und palliativ-regenerativen Stress- und Ressourcenmanagements sowie den beiden Schwerpunkten Stressreduktion und Ressourcenstärkung zugeordneten Inhalte sind in der Praxis nicht vollständig trennscharf. So haben z. B. verbesserte instru- mentelle Techniken des Zeit- und Selbstmanagements auch Auswirkungen auf Einstellungen (z. B. ein höheres Gefühl der Selbstwirksamkeit) und die psychophysische Anspannung. Somit bestehen enge Interdependenzen zwischen den Ebenen und Schwerpunkten des multimodalen Ansatzes. Dessen Stärke liegt in einem möglichst breiten Bewältigungsrepertoire und einer möglichst hohen Flexibilität im Umgang mit Stressbelastungen. Innerhalb der Maßnahmen können die Schwerpunkte je nach Zielgruppe auf Hilfen zur akuten Bewältigung von Belastungen und das längerfristig wirksame Ressourcenmanage- ment gelegt werden. Meta-Analysen zeigen, dass Maßnahmen zum multimodalen Stress- und Ressourcenmanagement mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen wirksam durchgeführt werden können.127 Ressourcen- stärkende Interventionen aus dem Feld der positiven Psychologie zeigten sich im Hinblick auf mehrere Merkmale der psychischen Gesundheit als erfolgreich.128 Auch die Wirksamkeit von resilienzfördernden Interventionen ist in aktuellen systematischen Übersichtsarbeiten belegt worden.129 Reviews und Meta- analysen zur Wirksamkeit resilienzfördernder Interventionen an klinischen und nicht-klinischen Popu- lationen, die an einer Vielzahl von Faktoren ansetzten, zeigten kurz- bis mittelfristig kleine bis moderate Effekte in Bezug auf die Steigerung von Resilienz und die Verbesserung der psychischen Gesundheit (z. B. Rückgang des Stresserlebens, Abnahme von Angst und Depressivität). Zudem gibt es Hinweise, dass die Effekte auch langfristig erhalten bleiben, die Befundlage dazu ist aber noch nicht ausreichend gesichert.130 Präventionsprinzip: Förderung von Entspannung und Erholung Es existieren mehrere Entspannungsverfahren, die sich in der Praxis bewährt haben und deren Wirk- samkeit empirisch belegt ist.131 Durch das Erlernen eines Entspannungsverfahrens wird die Fähigkeit zur Selbstregulation von psychophysischen Stressreaktionen verbessert. Die verschiedenen Entspannungs- verfahren lösen ungeachtet ihrer methodischen Unterschiede eine sogenannte Entspannungsreaktion aus. Gesunder Schlaf ist der wichtigste Erholungsprozess. Gestörter Schlaf im Sinne von Störungen beim Einschlafen, Durchschlafen, Früherwachen oder einer schlechten Schlafqualität betrifft über 30 % der Bevölkerung. Frauen sind stärker von Einschlaf- und Durchschlafschwierigkeiten betroffen, Ältere leiden 127 Richardson, K.M. & Rothstein, H.R. (2008). Effects of occupational stress management intervention programs: A meta-analysis. Journal of Occupational Health Psychology, 13(1), S. 69–93. https://doi.org/10.1037/1076-8998.13.1.69. Martin, A., Sanderson, K. & Cocker, F. (2009). Meta-analysis of the effects of health promotion intervention in the workplace on depression and anxiety symptoms. Scandinavian Journal of Work and Environmental Health, 35(1), S. 7–18. 128 Bolier, L., Haverman, M., Westerhof, G.J., Riper, H., Smit, F. & Bohlmeijer, E. (2013). Positive psychology interventions: a meta-analysis of ran- domized controlled studies. BMC Public Health, 13, S. 119. DOI 10.1186/1471-2458-13-119. 129 Kunzler, A.M., Helmreich, I., Chmitorz, A. et al. (2020). Psychological interventions to foster resilience in healthcare professionals. Cochrane Database Syst Rev 2020, Issue 7, Art. No.: CD012527. DOI 10.1002/14651858.CD012527.pub2. Linz, S., I. Helmreich, A. Kunzler, A. Chmitorz, K. Lieb & Kubiak, T. (2020). Interventionen zur Resilienzförderung bei Erwachsenen. Psychother Psychosom Med Psychol., 70(1), S. 11–21. Leppin, A.L., Bora, P.R., Tilburt, J.C. et al. (2014). The efficacy of resiliency training programs: A systematic review and meta-analysis of randomized trials. PLoS ONE, 9, e111420. 130 Vgl. zusätzlich zu den in der vorigen Fußnote zitierten Untersuchungen: Chmitorz, A., Kunzler, A., Helmreich, I. et al. (2018). Intervention studies to foster resilience – A systematic review and proposal for a resilience framework in future intervention studies. Clin Psychol Rev, 59, S. 78–100 sowie zusammenfassend: Helmreich, I., Kunzler, A., Chmitorz, A. et al. (2017). Psychological interventions for resilience enhance- ment in adults (Protocol). Cochrane Database of Systematic Reviews, Issue 2, Art No: CD012527 2017. 131 Petermann, F. (Hrsg.) (2020). Entspannungsverfahren Praxishandbuch (6. Aufl.). Weinheim: Psychologie Verlags Union. Linden, W. & Cham- bers, L. (1994). Clinical Effectiveness of Non-Drug Treatment for Hypertension: A Meta-Analysis. Annals of Behavior Medicine, 16(1), S. 35–45. Stetter, F. & Kupper, S. (2002). Autogenic Training: A Meta-Analysis of Clinical Outcome Studies. Applied Psychophysiology and Biofeedback, 27, S. 45–98. Singh Khalsa, S.B., McCall, T., Cohen, L. & Telles, S. (2016). Principles and Practice of Yoga in Health Care. Handspring Publishing. https://doi.org/10.1037/1076-8998.13.1.69 66 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN überwiegend unter schlechter Schlafqualität. Gestörter Schlaf stellt einen Risikofaktor für verschiedene Erkrankungen dar. Er geht einher mit einem erhöhten Risiko für Depressionen und Angststörungen, Herz- Kreislauf-Erkrankungen und Adipositas. Gestörter Schlaf kann durch Verhaltensänderungen positiv beeinflusst werden. In Bezug auf insomnische Beschwerden, Störungen beim Einschlafen, Durchschlafen, Früherwachen oder einer schlechten Schlaf- qualität wurden kognitiv-behaviorale Methoden entwickelt, die sich in unterschiedlichen Zielgruppen als wirksam erwiesen haben. 5.2.4 handlungsfeld Suchtmittelkonsum Rauchen sowie Alkoholkonsum gehören zu den Gesundheitsrisiken unserer Gesellschaft, die – in unter- schiedlichem Ausmaß – in allen Schichten und Altersgruppen vertreten sind. Für Kinder und Jugendliche kommt es vorrangig darauf an, den Einstieg in den Konsum von Tabak- und Nikotinersatzprodukten wie z. B. E-Zigaretten, Tabakerhitzer132, Alkohol und anderen Drogen zu verhindern. Hierfür sind in erster Linie Maßnahmen nach dem Setting-Ansatz (siehe Kapitel 4) geeignet. Die individuell ausgerichteten GKV-Präventionsmaßnahmen zielen darauf ab, Versicherte für einen ver- antwortlichen Konsum von Alkohol zu sensibilisieren und das Nichtrauchen zu fördern. Vorrangig auf das Individuum gerichtete Maßnahmen sind erfolgreich, wenn sie von strukturellen Maßnahmen flankiert werden und wenn ein gesellschaftlicher Wertewandel bezüglich des Suchtmittelkonsums verstärkt wird. Dies ist allerdings eine gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe, die strukturell, konzeptionell und finanziell ausgestaltet werden muss, um Effektivität zu entfalten. Probleme des Suchtmittelkonsums beziehen sich nicht nur auf die legalen Drogen wie Alkohol und Niko- tin, sondern ebenso auf illegale Drogen und Medikamente mit Suchtpotenzial. Die inhaltliche Schwer- punktsetzung der GKV-Präventionsansätze auf die beiden legalen Drogen Alkohol und Tabak- sowie Nikotinprodukte erklärt sich einerseits mit dem hohen Verbreitungsgrad und andererseits auch mit dem Vorliegen wirksamer Interventionskonzepte (siehe Wirksamkeit, Inhalte, Methodik). Bezogen auf illegale Drogen und bezogen auf die Zielgruppe Kinder und Jugendliche stoßen individuell ausgerichtete Präven- tionsmaßnahmen an ihre Grenzen. Hier ist nur ein Bündel unterschiedlichster Maßnahmen (sog. Policy- Mix) Erfolg versprechend und ist nur zu leisten, wenn vorrangig auch die anderen gesellschaftlichen und politischen Akteure an der Gestaltung der Rahmenbedingungen zusammenwirken.133 Damit wird die Bedeutung von parallelen Ansätzen zur Gestaltung der unterschiedlichen Lebensverhältnisse unterstri- chen, ohne die Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention nicht wirksam greifen. Präventionsprinzip: Förderung des Nichtrauchens Rund 30 % der erwachsenen Bevölkerung – ca. 34 % der Männer und 24 % der Frauen – rauchen. 24 % der Rauchenden konsumieren 20 und mehr Zigaretten täglich und gelten damit nach der WHO-Definition als stark Rauchende, 36,6 % konsumieren eine bis neun Zigaretten und 39,4 % zehn bis 19 Zigaretten 132 Hanewinkel R., Hansen, J. (2024). Konsum von Tabakzigaretten, E-Zigaretten und Wasserpfeifen bei Kindern und Jugendlichen. Ergebnisse des Präventionsradars von 2016 bis 2023. Pneumologie, 77, S. 1001–1008. https://doi.org/10.1055/a-2249-3796. 133 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.) (2004). „gesundheitsziele.de“ – Forum zur Entwicklung und Umsetzung von Gesundheitszielen in Deutschland. Berlin. Kapitel 8. https://doi.org/10.1055/a-2249-3796 http://gesundheitsziele.de 67 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN täglich.134 Das in Tabak- und Nikotinersatzprodukten enthaltene Nikotin ist stark suchterzeugend und provoziert eine Fortsetzung des Konsums und eine Dosissteigerung. Rauchen ist der bedeutsamste einzelne individuell vermeidbare Risikofaktor für die Entstehung und die Verschlimmerung von mehr als 40 meist chronischen Krankheiten. Hierzu gehören Herz-Kreislauf- Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Diabetes sowie viele Krebserkrankungen, z. B. im Mund-, Nasen- und Rachenraum, im Kehlkopf, in der Speiseröhre, in der Lunge, im Magen, in der Bauch- speicheldrüse, in Leber, Niere, Harnblase und in der Gebärmutter. Bei regelmäßigem Tabakkonsum weiblicher Jugendlicher ist deren erhöhtes Brustkrebsrisiko belegt. Der rauchbedingte Anteil an der gesamten Lungenkrebs-Sterblichkeit beträgt in Deutschland bei Männern 91 %, bei Frauen 75 %. Die um 60 % gestiegene Lungenkrebs-Sterblichkeit bei Frauen in Deutschland zwischen 1980 und 1997 ist im Wesentlichen auf die Zunahme ihres Tabakkonsums in den vergangenen Jahrzehnten zurückzuführen. Allein in Deutschland sterben jährlich rund 127.000 Menschen an tabakbedingten Krankheiten.135 Die Aerosole von E-Zigaretten können verschiedene gesundheitsschädliche Substanzen enthalten, darunter atemwegsreizende Substanzen wie Propylenglykol, krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd und gesundheitsschädigende Metalle wie Blei und Chrom.136 Das Rauchen ist aber nicht ausschließlich ein persönliches Gesundheitsrisiko. Durch das Passivrauchen werden auch nichtrauchende Personen belastet, die ebenfalls ein erhöhtes Erkrankungsrisiko an einigen der genannten Erkrankungen haben. Bei Kindern erhöht sich z. B. das Risiko von akuten oder chroni- schen Entzündungen der unteren Atemwege um 50 bis 100 %, wenn sie dem Passivrauch ausgesetzt sind. Bezogen auf Präventionsbemühungen bei Kindern und Jugendlichen gilt, dass individuelle Maßnahmen und settingorientierte Maßnahmen ineinandergreifen müssen und die Wirksamkeit der Interventionen von einem umfassenden Policy-Mix (siehe Präventionsprinzip „Risikoarmer Umgang mit Alkohol / Redu- zierung des Alkoholkonsums“) abhängt. Ein Rauchverzicht – unabhängig vom Alter der rauchenden Person – trägt entscheidend zur Verminde- rung von Gesundheitsrisiken bei. Das gilt für die Folgeerkrankungen des Rauchens ebenso wie für die Tabakintoxikation und Tabakabhängigkeit. Bereits kurzfristig nach dem Rauchstopp normalisieren sich Körperfunktionen: Senkung des Kohlenmonoxidgehalts im Blut, Erhöhung des Sauerstoffspiegels, Sta- bilisierung des Kreislaufs, Verbesserung der Lungenfunktion. Das Risiko, an einer durch das Rauchen verursachten Herzerkrankung zu sterben, ist ein bis zwei Jahre nach dem Aufhören halbiert. Die Risiken anderer Erkrankungen (Krebserkrankungen, Lungenkrankheiten, Schlaganfall und andere Gefäßer- krankungen) verringern sich ebenfalls – wenn auch langsamer. Die Wirkung unterstützender Interven- tionen zum Rauchstopp und zur Reduzierung des Zigarettenkonsums als Teilschritt zum Rauchstopp ist belegt.137 134 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2022). Jahrbuch Sucht 2022. Lengerich (Pabst). S. 53 und 66. Die Drogenbeauftragte der Bundesregie- rung (2013). Drogen- und Suchtbericht. Mai 2013. Berlin. S. 25. 135 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2022). Jahrbuch Sucht. Lengerich (Pabst). S. 23. 136 Deutsches Krebsforschungszentrum (2023). Risiken von E-Zigaretten und Tabakerhitzern. Heidelberg. 137 Dies gilt für länger angelegte Kursmaßnahmen: Rasch, A. & Greiner, W. (2009). Wirksamkeit und Kosteneffektivität von Raucherentwöhnungs- kursen in der GKV: eine Literaturübersicht. Gesundheitswesen. Jg. 71. S. 732–738; die Ergebnisse der wenigen Studien zu eintägigen Kompakt- angeboten mit kognitiv-verhaltenstherapeutisch orientierter Gruppenberatung deuten auf eine Wirksamkeit auch dieser Maßnahmen hin: Vgl. z. B. Csillag, H., Feuerstein, A., Herbst, A. & Mooshammer, H. (2005). Langzeiterfolg betrieblicher Nichtraucher-Seminare. Sichere Arbeit 6/2005: 28–34. Die Entscheidung, ggf. auch Eintageskurse zu fördern, die im Übrigen alle Kriterien des GKV-Leitfadens erfüllen müssen, bleibt der einzelnen Krankenkasse überlassen. 68 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Präventionsprinzip: Risikoarmer Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums Alkoholische Getränke werden von rund 90 % der erwachsenen Bevölkerung an mindestens einer Gele- genheit im Jahr konsumiert. Der Pro-Kopf-Konsum der Bevölkerung in Litern reinen Alkohols lag – nach einer bis 2010 zunächst rückläufigen Tendenz – im Jahr 2019 bei 10,2 l und etwa auf dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren. In Deutschland weisen 12,6 % der erwachsenen Bevölkerung (= 6,7 Mio. Men- schen) einen riskanten Alkoholkonsum auf. Von diesen sind 1,6 Mio. Menschen als alkoholabhängig einzustufen.138 Zu den gesundheitlichen Folgen eines riskanten Alkoholkonsums zählt eine Vielzahl von somatischen und psychischen Erkrankungen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Schädigungen unbeteiligter Dritter, z. B. durch Unfälle oder Kriminalität unter Alkoholwirkung. Ein hoher Alkoholkonsum wird in der Allgemeinheit meist ausschließlich mit dem Risiko der Suchterkrankung und seinen körperlichen und psychosozialen Folgen in Verbindung gebracht. Weniger im Bewusstsein ist die Wirkung eines – sozial meist relativ unauf- fälligen – regelmäßigen Risikokonsums. Zu den Folgen zählen u. a. Erkrankungen der Leber, der Lunge, des Magen-Darm-Traktes, der Bauchspeicheldrüse, neurologische Störungen (z. B. Schlaganfall), Herz- Kreislauf-Erkrankungen sowie diverse Krebserkrankungen, Bluthochdruck, Ernährungsstörungen und andere Erkrankungen. Die Reduzierung des Alkoholkonsums, die Sensibilisierung für einen risikoarmen Konsum sowie die Förderung einer Motivation zur Abstinenz in relevanten Situationen (z. B. bei Schwangerschaft, im Stra- ßenverkehr und am Arbeitsplatz, im Zusammenhang mit der Einnahme von Medikamenten) haben einen erheblichen Einfluss auf die Gesundheit. Damit gehören sie zu den wesentlichen Zielen der Maßnahmen innerhalb dieses Handlungsfeldes. Vorhandene Studien belegen, dass eine Reduzierung der individuellen Konsummenge das Erkrankungs- risiko für eine Vielzahl der mit dem Alkoholkonsum in Verbindung stehenden Erkrankungen senkt. 5.3 handlungsfelder übergreifende Förderkriterien Krankenkassen fördern Maßnahmen ausschließlich entsprechend den nachstehend definierten Hand- lungsfelder übergreifenden und handlungsfeldspezifischen Kriterien. Die Kriterien sind verbindlich. Die Schwerpunkte der Förderung und weitere Anforderungen können die Krankenkassen innerhalb dieser Kriterien selbst festlegen.139 Alle von den Krankenkassen geförderten Maßnahmen müssen hohen Qualitätsmaßstäben genügen. Zur Sicherstellung einer hohen Effektivität (Ergebnisqualität) sind die Leistungen von Anbietenden mit geeig- neter fachlicher und pädagogischer Qualifikation (Strukturqualität), auf Basis erprobter und evaluierter Konzepte (Konzept- und Planungsqualität) und unter angemessenen organisatorischen Durchführungs- bedingungen (Prozessqualität) zu erbringen. Die Anerkennung eines Präventionskurses als förderfähig erfolgt durch die Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen setzt voraus, dass die durch den Leitfaden Prävention definierten Anforderungen an die Anbietenden zur Strukturqualität (Anbieterqualifikation), zur Konzept- und Planungsqualität sowie zur Prozessqualität 138 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2022). Jahrbuch Sucht. Lengerich (Pabst). S. 9–18. 139 Engelmann, K. & Schlegel, R. (Hrsg.) (2023). juris PraxisKommentar SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung. Saarbrücken. Kommentierung zu § 20 Abs. 1: RZ 21. S. 352 (Verf. Schütze). 69 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN erfüllt sind. Insbesondere für sozial benachteiligte Zielgruppen sind die Maßnahmen möglichst niedrig- schwellig zur Verfügung zu stellen. Die Krankenkasse hat das Recht, die Einhaltung der Kriterien des GKV-Leitfadens in der geltenden Fas- sung auch vor Ort zu überprüfen. Doppelfinanzierungen von Maßnahmen sind auszuschließen. 5.3.1 Strukturqualität: Anbieterqualifikation140 Für die Durchführung der Maßnahmen kommen unter Berücksichtigung der Ausführungen zu den Hand- lungsfeldern und Präventionsprinzipien Anbietende mit folgenden Voraussetzungen in Betracht: • durch bestandene Prüfung - abgeschlossene handlungsfeldbezogene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbil- dungsberuf gemäß dem Verzeichnis nach § 90 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - abgeschlossenes handlungsfeldbezogenes Studium an einer staatlichen Universität oder Hoch- schule bzw. einer nach § 70 Hochschulrahmengesetz (HRG) anerkannten Hochschule (im Folgen- den: staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss) - mit Nachweis der Mindeststandards in Bezug auf fachwissenschaftliche, fachpraktische und fach- übergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip141 • ggf. Einweisung in das durchzuführende Programm bzw. die vorgesehenen Inhalte/Verfahren Im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten sowie im Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanage- ment, Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung und Erholung“ (in Bezug auf Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong) kann unter bestimmten Bedingungen vom Erfordernis eines handlungsfeldbezogenen staat- lich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses abgewichen werden (vgl. Ausführungen zum Kriterium Anbieterqualifikation unter 5.4.1 und 5.4.3). Weitere Erläuterungen sind dem Dokument „Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention“ zu entnehmen: www.gkv-spitzenverband.de Prävention, Selbsthilfe Beratung Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung Leitfaden Prävention Die für die Anbieterqualifikation relevanten Kompetenzen umfassen personale Kompetenzen und Fach- kompetenzen142. Die personalen Kompetenzen werden über den staatlich anerkannten handlungsfeld- bezogenen Studien- oder Berufsabschluss oder im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten sowie im Handlungsfeld Stressmanagement in Bezug auf Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong auch durch den erfolgrei- chen Abschluss einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung nachgewiesen. Die Fachkompetenzen wer- den über die nachfolgend definierten Mindeststandards (Inhalte und Umfänge) nachgewiesen (siehe die Ausführungen zur Anbieterqualifikation in den Kapiteln 5.4.1–5.4.4). Die Fachkompetenzen gliedern sich in fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen. Die Mindeststandards zu den fachpraktischen Kompetenzen im Handlungsfeld Bewegung und im Handlungsfeld Stress- und 140 Unter Anbieterqualifikation wird die Qualifikation der Kursleitenden verstanden. 141 Der Nachweis der Erfüllung dieser Mindeststandards kann im Einzelfall auch durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer oben genannten Ausbildung oder eines obengenannten Studiums geführt werden, wenn die Ausbildungs- oder Studieninhalte durch eine per Gesetz oder Verordnung unmittelbar staatlich geregelte Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung festgelegt sind und deren Inhalte die im Leitfaden Prävention für das jeweilige Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip festgelegten Mindestkompetenzen inhaltlich vollständig abbilden. 142 Vgl. Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) für lebenslanges Lernen (www.dqr.de). http://www.gkv-spitzenverband.de http://www.dqr.de 70 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Ressourcenmanagement (Autogenes Training, Progressive Relaxation, Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong) müssen in Präsenzunterricht erbracht werden. Kursleitende, die über einen staatlich anerkannten hand- lungsfeldbezogenen Studien- oder Berufsabschluss verfügen, können in ihrer Ausbildung in Bezug auf die Mindeststandards fehlende Module in einem Umfang von bis zu 40 % des Gesamtumfangs durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen ergänzen.143 Im Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement kann der Anteil von 40 % in Bezug auf die fernöstlichen Entspannungsverfahren Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong auch überschritten werden, sofern ein handlungsfeldbezogener Berufs- und Studienabschluss zur Erfüllung der Mindestkompetenzen zugrunde gelegt werden kann. Die Einweisung in das durchzuführende Programm bzw. die vorgesehenen Inhalte/Verfahren können ggf. in den Mindeststandards enthalten sein. Alle erforderlichen Fachkompetenzen einschließlich Programmeinweisungen und Weiterbildungen zu Inhalten/Verfahren sind anhand aussagefähiger Unterlagen (Curricula, Studienbücher, Urkunden mit Inhalten und Umfängen, Leistungsnachweise etc.) nachzuweisen. Die Erfüllung der Mindeststandards kann im Einzelfall auch dann anerkannt werden, wenn Kursanbie- tende aufgrund von Schließungen oder nicht mehr bestehenden Aufbewahrungspflichten der jeweili- gen Ausbildungsinstitutionen die oben genannten Nachweise zur Erfüllung der Mindeststandards nicht vorweisen können. Voraussetzung ist, dass die/der Kursanbietende schlüssig darlegt und – in der Regel durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Ausbildungsinstitution oder einer für die Aus- bildungsinstitution zuständigen Behörde – glaubhaft macht, warum die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen (z. B. Curriculum, Modulhandbuch) nicht vorgelegt werden können. Weitere Voraussetzung ist, dass die/der Kursanbietende darlegt und glaubhaft macht, dass in der Ausbildung die Inhalte der Mindeststandards vollständig vermittelt wurden. Der GKV-Spitzenverband analysiert kontinuierlich die Erfahrungen mit der Umsetzung der fachlichen Mindeststandards und passt diese bei zukünftigen Weiterentwicklungen des Leitfadens ggf. an. Dies betrifft auch die Definition von Anforderungen an die regelmäßige Fortbildung von Kursleitenden. 143 Zur Erfüllung der Mindeststandards bei Kursleitenden, die über sog. nicht formale berufliche Qualifizierungen mit einem Abschluss verfügen und zur Ergänzung von handlungsfeldbezogenen Berufs- und Studienabschlüssen durch fernöstliche Entspannungsverfahren (Hatha-Yoga, Tai Chi und Qigong) werden nur Maßnahmen (z. B. Weiterbildungen, Ausbildungen) anerkannt, die in solchen Institutionen der Aus-, Fort und Weiterbildung absolviert wurden, die staatlich anerkannte Berufs- und Studienabschlüsse vergeben bzw. die staatlich anerkannt sind. Zudem können Maßnahmen (z. B. Weiterbildungen) anerkannt werden, die vollständig bei Berufs- und Fachverbänden des jeweiligen Handlungsfel- des bzw. deren Mitgliedern absolviert wurden. 71 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Abbildung 6: Voraussetzungen für die Anbieterqualifikation Übergangsregelung Kursanbietende, die ihre Qualifikation (Berufs- oder Studienabschluss bzw. nichtformale berufliche Qualifizierung) zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2024 abschließen, können den Antrag auf Zertifizierung noch bis 31. Dezember 2025 nach den bis 30. September 2020 geltenden Rege- lungen stellen. Grundlage hierfür ist der Leitfaden Prävention in der Fassung vom 1. Oktober 2018. 5.3.2 Konzept- und Planungsqualität: Generelle Anforderungen Förderfähig sind ausschließlich Konzepte, die folgende Voraussetzungen erfüllen: • konkrete Definition der adressierten Zielgruppe/n • Manual mit schriftlicher Fixierung von Aufbau und Zielen sowie von Inhalten und Methoden der Kurs- einheiten (Stundenverlaufspläne) • Unterlagen für Teilnehmende (Teilnehmerunterlagen) • wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit auf Grundlage der bestverfügbaren Evidenz Gesundheitliche Aussagen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und sind belegbar; Heilungsver- sprechungen sind unzulässig. Nachhaltige Wirkung entfalten Präventionsmaßnahmen nur dann, wenn die Versicherten die erlernten gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen regelmäßig und dauerhaft in ihren Lebensalltag integrieren. Staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss Personale Kompetenzen Sozialkompetenz, Selbstständigkeit, Präsentations-/Fachsprachenkompetenz, Kompetenz im Umgang mit Diversität (Nachweis durch o. g. Abschluss erbracht) + Fachkompetenzen Fachwissenschaftliche Kompetenz Fachpraktische Kompetenz Fachübergreifende Kompetenz Ggf. Einweisung in das durchzuführende Programm bzw. die vorgesehenen Inhalte/Verfahren (sofern nicht bereits als Fachkompetenz erworben) Anerkennung der Qualifikation als Kursleitung Ja Nein Weitere Qualifizierungsmaßnahmen 72 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Die Sicherung der Nachhaltigkeit ist im Konzept besonders zu berücksichtigen (z. B. Integration des Gelernten in den Alltag, Nachbetreuung nach Abschluss der Maßnahme, Kontaktvermittlung zu selbst- finanziert wahrgenommenen Präventionsangeboten). Anforderungen an informations- und Kommunikationstechnologie gestützte Kurse (iKt-Kurse) Maßnahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention können auch als IKT-Kurse umgesetzt werden. IKT-Kurse werden auf elektronischem Weg angeboten. Auch Blended Learning-Formate (teil- weise in Präsenz und teilweise auf elektronischem Weg) sind möglich.144 Es gelten alle Kriterien dieses Kapitels. Zur Unterstützung der Teilnehmenden muss das Programm einen wechselseitigen Austausch zwischen IKT-Kursleitenden und -Lernenden vorhalten. Zudem können die Maßnahmen den Teilneh- menden die Möglichkeit zu einem von der bzw. dem Kursleitenden moderierten Gruppenaustausch (z. B. Forum) sowie bedarfsbezogen eine Nachbetreuung nach Abschluss der Maßnahme bieten. Die bzw. der IKT-Kursleitende verfügt über eine leitfadenkonforme Qualifikation. Für IKT-Kurse gelten die gesetzlichen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und zum Sozialgeheimnis im Ersten Sozialgesetzbuch (SGB I). 5.3.3 Prozessqualität Für die Durchführung der Maßnahmen gelten folgende Kriterien: • Gruppengröße: Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und zur Motivationsstärkung der Teilnehmenden untereinander finden die Maßnahmen grundsätzlich in Gruppen angemessener Größe (sechs bis max. 15 Personen) statt. • Zielgruppenhomogenität/Kontraindikationen: Die Kursteilnehmenden gehören der ausgewiesenen Zielgruppe an; Kontraindikationen sind auszuschließen. • Umfang/Frequenz: Die Maßnahmen umfassen grundsätzlich mindestens acht thematisch aufein- ander aufbauende Einheiten von jeweils mindestens 45 Min. Dauer, in der Regel im wöchentlichen Rhythmus; zum Transfer des Gelernten in den Alltag sind größere Intervalle möglich. Die Maßnahmen sollen zwölf Einheiten à 90 Min. Dauer nicht überschreiten. Handlungsfelder übergreifende Maßnah- men müssen einem primären Handlungsfeld zugeordnet werden und mindestens acht Einheiten à 45 Min. mit thematisch aufeinander aufbauenden Einheiten umfassen. • Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten sind der Maßnahme und Gruppengröße angemessen. Wün- schenswert sind barrierefreie Räumlichkeiten. Alle Kursleitenden haben im Zuge der Durchführung der Maßnahmen die von den Gesundheitsbehörden der Länder bzw. den Gesundheitsämtern zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten erlassenen Rege- lungen zu beachten. 5.3.4 Evaluation und Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele Die den geförderten Maßnahmen zugrunde liegenden Programme müssen ihre prinzipielle Wirksam- keit bereits vorab wissenschaftlich nachgewiesen haben (siehe Kriterien für die Konzept- und Planungs- qualität). Für eine kontinuierliche Qualitätssicherung und -verbesserung im Routinebetrieb ist eine begleitende stichprobenartige Evaluation sinnvoll. Hiermit kann die Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele in den Bereichen Gesundheitsverhalten, gesundheitsbezogene Lebensqualität und 144 Kurse, die die Präsenz von Versicherten an einem bestimmten Ort vorsehen, können nicht als IKT-Kurs zertifiziert werden. Nur bei Blended- Learning-Formaten sind ortsgebundene Kurseinheiten zulässig. 73 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN subjektiver Gesundheitszustand im Vorher-Nachher-Vergleich mit Follow-up (Katamnese) ermittelt wer- den. Seit 2024 wird ein kassenübergreifendes System zur Evaluation/Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele auf Stichprobenbasis erprobt, um es anschließend zu implementieren. Anbietende müssen sich im Rahmen der Zertifizierung bereit erklären, sich an den Evaluations- maßnahmen zu beteiligen. 5.3.5 Kriterien für besondere Zielgruppen / einbeziehung von eltern bzw. erwachsenen Bezugspersonen / Kompaktangebote Zielgruppen mit sozialen Benachteiligungen Krankenkassen können im Einzelfall auf Antrag von sozial benachteiligten Personen – insbesondere von Beziehenden von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und II oder Grundsicherung – die Nutzung von individuel- len verhaltensbezogenen Primärpräventionsmaßnahmen erleichtern, indem sie nach vorheriger Prüfung und Genehmigung des Antrags die Kosten ganz oder teilweise direkt übernehmen (Vermeidung eines Eigenanteils und/oder von Vorleistungen der Versicherten).145 Sogenannte Abtretungserklärungen ohne vorherige Feststellung des wohlverstandenen Interesses der sozial benachteiligten Person durch die Krankenkasse im Einzelfall sind unwirksam (vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I). Pflegende Angehörige Präventions- und Gesundheitsförderungskurse, die sich speziell an pflegende Angehörige richten, kön- nen auch in Kombination mit kostenlosen Pflegekursen nach § 45 SGB XI durchgeführt werden. Dies gilt auch für (wohnortferne) Kompaktangebote. Menschen mit Behinderung Versicherten mit Behinderung stehen Maßnahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention zur Verfügung. Die Krankenkassen halten Angebote vor, die auch für Menschen mit Behinderung geeignet sind, und weisen diese entsprechend aus. einbindung der eltern/Bezugsperson bei maßnahmen für Kinder Bei Kursen, die sich an Kinder von sechs bis in der Regel zwölf Jahren richten, müssen Eltern / ein Eltern- teil / eine Bezugsperson über die Ziele und Inhalte der Maßnahmen, über die eigene Vorbildfunktion sowie darüber, wie die Inhalte in den Alltag der Familie integriert werden können, informiert und geschult werden. Sie sind mit wenigstens zwei Terminen (zu Beginn und gegen Ende) aktiv in das Programm einzubinden. Kompaktangebote Krankenkassen können im Ausnahmefall für besondere Zielgruppen, die nicht regelmäßig an mehrwö- chigen Kursen teilnehmen können, die Maßnahmen auch als Kompaktangebote, verteilt auf mindestens zwei Tage bei gleichem Gesamtumfang wie Angebote im wöchentlichen Rhythmus, fördern. Kompaktan- gebote können wohnortnah oder wohnortfern durchgeführt werden. Zielgruppen für Kompaktangebote 145 Verhaltensbezogene primärpräventive Maßnahmen für sozial benachteiligte Zielgruppen können zur Förderung der Inanspruchnahme auch im Rahmen von Aktivitäten der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V in Zusammenarbeit mit wei- teren verantwortlichen Partnern, die einen besonderen Zugang zur Zielgruppe haben, angeboten werden; bei Maßnahmen für erwerbslose Menschen ist die Zusammenarbeit mit Jobcentern und Arbeitsagenturen notwendig (siehe Kapitel 4 dieses Leitfadens). 74 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN sind insbesondere berufstätige Versicherte mit Arbeitszeiten, die eine Regelmäßigkeit nicht zulassen, sowie Versicherte mit hoher zeitlicher Beanspruchung, z. B. pflegende Angehörige und Alleinerzie- hende. Für Kompaktangebote gelten alle hier und in den Kapiteln 5.4.1–5.4.4 beschriebenen Kriterien uneingeschränkt. Kompaktangebote müssen immer vorab bei der Krankenkasse beantragt und vor Kursteilnahme von dieser genehmigt sein. Anbietende von Kompaktmaßnahmen müssen die Maßnahmekosten sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen getrennt ausweisen. Jegliche Quer- subventionierung von Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen ist unzulässig. Die Krankenkassen sind berechtigt, die Einhaltung der Kriterien des GKV-Leitfadens in der geltenden Fas- sung – auch vor Ort – zu überprüfen. Eine Prüfung muss für die Krankenkassen mit einem vertret baren Aufwand möglich sein. 5.3.6 Breitenwirksamkeit und Nachhaltigkeit Krankenkassen fördern ausschließlich zeitlich befristete Maßnahmen (siehe Kriterien für die Prozess- und Planungsqualität), an denen regelmäßig teilgenommen wurde. Eine kontinuierliche Inanspruchnahme von Maßnahmen (Dauerangebote) kann von den Krankenkassen nicht finanziert werden. Die Teilnehmen- den sollen befähigt und motiviert werden, das in den Maßnahmen erworbene Wissen bzw. die erwor- benen Fertigkeiten/Übungen selbstständig anzuwenden und fortzuführen sowie in ihren (beruflichen) Alltag zu integrieren. Krankenkassen und Anbietende weisen die Versicherten bzw. Teilnehmenden auf ergänzende Angebote hin, z. B. von Sportvereinen, Volkshochschulen, die in Eigenverantwortung wahr- genommen werden können. Zur Erhöhung der Breitenwirksamkeit der verfügbaren finanziellen Mittel ist ferner die Förderung durch die Krankenkassen auf maximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr begrenzt. Die Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedschaftsbeiträgen in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sowie die Gewährung finanzieller Anreize nach § 20 SGB V hierzu ist nicht zuläs- sig. Gleiches gilt für die Verrechnung von aktuellen, früheren oder zukünftigen Mitgliedsbeiträgen mit Kursgebühren. 5.3.7 Ausschlusskriterien Nicht förder- bzw. bezuschussungsfähig sind Maßnahmen, die • von Kursanbietenden bzw. Kursleitenden durchgeführt werden, welche ein Interesse am Verkauf von Begleitprodukten (z. B. Diäten, Nahrungsergänzungs- oder homöopathische Mittel, Sportgeräte) besitzen, • nicht weltanschaulich neutral sind, • an eine bestehende oder zukünftige Mitgliedschaft gebunden sind, • sich an Kinder unter sechs Jahren richten, • in den regulären Betrieb und die Organisation von Einrichtungen oder Institutionen der Lebenswelten im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 SGB V integriert sind und sich somit an Versicherte in Lebenswelten richten und keine Maßnahmen der Individualprävention darstellen146, • auf Dauer angelegt sind oder 146 Maßnahmen dieser Art können gemäß § 20a SGB V nach Kapitel 4 dieses Leitfadens unter Beachtung der dort definierten Kriterien gefördert werden. 75 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN • im Falle von auf Informations- und Kommunikationstechnologie basierten Programmen aus reinen Foren/Communities oder Informationsportalen bestehen. Nicht förderfähig sind ferner Computer und andere digitale Geräte. 5.3.8 Zertifizierung Vor der Entscheidung über eine Förderung bzw. Bezuschussung prüfen die Krankenkassen bzw. die von ihnen beauftragte Zentrale Prüfstelle Prävention (www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) die Einhal- tung der Qualitätskriterien dieses Leitfadens (Zertifizierung). Die Zertifizierung erstreckt sich auf Kurs- konzepte (Kursinhalt) in Verbindung mit der Qualifikation der Kursleitung. Die im Zuge des Zertifizierungsantrags vom Anbieter definierte Teilnahmegebühr muss für alle Teilneh- menden einer Maßnahme gleichermaßen gelten. Die Möglichkeiten von Krankenkassen zur Förderung der Inanspruchnahme von Präventionskursen durch Angehörige sozial benachteiligter Zielgruppen gemäß Kapitel 5.3.5 bleiben unberührt. Für die Zertifizierung eines Kurses sind die folgenden Unterlagen erforderlich: • Beschreibung des durchzuführenden Programms in Form von Stundenverlaufsplänen (Ziele, Inhalte sowie Beschreibung des Aufbaus der einzelnen Kursstunden, Kontraindikationen) • Teilnahmeunterlagen, d. h. Unterlagen, welche die Teilnehmenden zum Kurs erhalten • Die Qualifikation der Kursleitung entsprechend den im jeweiligen Handlungsfeld bzw. Präventions- prinzip definierten Anforderungen ist durch aussagefähige Unterlagen zu belegen (Curricula, Studien- bücher, Urkunden mit Inhalten und Umfängen, Leistungsnachweise etc.) Im Rahmen der Zertifizierung ist folgende Verpflichtungserklärung abzugeben: Sofern ich die mir nach dem GKV-Leitfaden Prävention obliegenden Pflichten nicht erfülle und/ oder entgegen dessen Bestimmungen handle, kann von der betroffenen Krankenkasse Abhilfe und/oder Unterlassung verlangt werden. Hierfür setzt die Krankenkasse eine angemessene Frist. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die betroffene Krankenkasse bzw. die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach erfolgter Anhörung ein Verfahren einleiten, das die Aufhebung der Kurszertifizierungen oder den Ausschluss des Anbietenden vom Zertifizierungsverfahren zur Folge haben kann. Die Erstat- tung einer Strafanzeige bleibt vorbehalten. Schwerwiegende Verstöße gegen den GKV-Leitfaden Prävention sind insbesondere: • Abrechnung nicht erbrachter Leistungen • Nichterfüllung organisatorischer, sächlicher, fachlicher und/oder personeller Voraussetzungen • irreführende bzw. falsche Bewerbung der Leistung • nicht fristgerechte Beseitigung von Beanstandungen Unabhängig davon ist der entstandene Schaden zu ersetzen. Ich verpflichte mich, die Versicherten insoweit freizustellen und zu Unrecht erhaltene Beträge direkt an die betroffene Krankenkasse zurückzuführen. http://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de 76 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Die Zertifizierung eines Kurses kann entweder auf der Basis eines individuell erstellten Kurskonzeptes oder eines bereits zertifizierten Kurskonzeptes (Kursinhalt) erfolgen. Letzteres steht mit den Stundenver- laufsplänen anderen Kursanbietenden zur Nutzung zur Verfügung. Bei Nutzung eines bereits geprüften Kurskonzeptes (Kursinhalt) ist die Vorlage individuell zu erstellender Stundenverlaufspläne daher nicht erforderlich; die Anbietenden beziehen sich im Zertifizierungsverfahren stattdessen auf das bereits geprüfte Kurskonzept. Die Zertifizierung von Kursen und Kurskonzepten ist auf drei Jahre befristet und kann dann verlängert werden (Rezertifizierung). Das Prüfergebnis wird der bzw. dem Kursanbietenden mitgeteilt. Die Ange- bote, die die Qualitätskriterien des Leitfadens erfüllen, sind von den Versicherten sowie ärztlichen Fach- personen (Präventionsempfehlung nach § 20 Abs. 5 SGB V) auf der Internetseite der jeweiligen Kranken- kasse und des GKV-Spitzenverbandes147 recherchierbar. Sind die Anforderungen dieses Leitfadens nicht erfüllt, darf die Maßnahme nicht von der Krankenkasse gefördert oder durchgeführt werden. Maßnah- men, die für Versicherte mit Behinderung geeignet sind, weist die Krankenkasse entsprechend aus. 5.3.9 Nachweis und finanzielle Förderung der teilnahme Der Anhang des Leitfadens (Kapitel 8.5) enthält ein Musterformular für von der Zentrale Prüfstelle Prä- vention zertifizierte Präsenz- und IKT-Kurse mit allen verpflichtenden Angaben. Dieses kann für einen Antrag auf Bezuschussung der Versicherten zusammen mit der vom Kursanbietenden auszufüllenden Teilnahmebescheinigung und ggf. der Verpflichtungserklärung der Anbietenden bei der Krankenkasse eingereicht werden. Eine persönliche Unterschrift der/des Anbietenden auf dem Formular kann durch eine digitale Signatur ersetzt werden. Die Krankenkasse entscheidet über die Bezuschussung auf Basis der vollständig aufgeführten Angaben. Falsche Angaben auf der Teilnahmebescheinigung im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Förde- rung können zu Rückforderungen der gezahlten Beträge und zum Ausschluss aller von den entsprechen- den Anbietenden durchgeführten Maßnahmen von einer weiteren Förderung führen. Sie können weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen. Näheres regeln die Krankenkassen vor Ort. Als Alternative zur Übersendung einer Teilnahmebescheinigung können Krankenkassen einen digita- len Austausch aller vorstehend genannten Informationen (ohne persönliche Unterschriften) über die Teilnahme von Versicherten im Rahmen von Kostenerstattungsprozessen vorsehen. Hierbei muss die Identifizierung der Versicherten sowie der Kursanbietenden zweifelsfrei sichergestellt sein. Wenn Kran- kenkassen ein solches Verfahren anbieten, regeln sie die Einzelheiten hinsichtlich der Rechtswirksamkeit und Sicherheit. Um den Versicherten eine schnelle und unkomplizierte Erstattung mithilfe digital unterstützter Prozesse zu gewährleisten, ist eine verbindliche Verwendung der Muster-Teilnahmebescheinigun- gen ab 1. Januar 2026 vorgesehen (siehe Anhang 8.5). 147 Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht diese Informationen gemäß § 20 Absatz 2 Satz 3 SGB V auf seiner Internetseite: www.gkv-spitzenverband.de Service Präventionskurse. http://www.gkv-spitzenverband.de 77 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN 5.4 handlungsfeldspezifische Förderkriterien 5.4.1 Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten Präventionsprinzip: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität Zielgruppe Menschen mit Bewegungsmangel / Menschen, die in Bewegung (wieder-)einsteigen; jeweils ohne behand- lungsbedürftige Erkrankungen des Bewegungsapparats. Ziel der Maßnahme Zur Erzielung von Gesundheits-, Verhaltens- und Verhältniswirkungen und der zu erlangenden Hand- lungskompetenz und Eigenverantwortung sind sechs Kernziele anzusteuern:148 • Kernziel 1: Stärkung physischer Gesundheitsressourcen (insbesondere die Faktoren gesundheitsbezo- gene Fitness, Ausdauer, Kraft, Dehnfähigkeit, Koordinationsfähigkeit, Entspannungsfähigkeit) • Kernziel 2: Stärkung psychosozialer Gesundheitsressourcen (insbesondere Handlungs- und Effekt- wissen, Selbstwirksamkeit, Stimmung, Körperkonzept, soziale Kompetenz und Einbindung) • Kernziel 3: Verminderung von Risikofaktoren (insbesondere solche des Herz-Kreislauf-Systems sowie des Muskel-Skelett-Systems) • Kernziel 4: Bewältigung von psychosomatischen Beschwerden und Missbefindenszuständen • Kernziel 5: Aufbau von Bindung an gesundheitssportliche Aktivität sowie Einbindung in den alltägli- chen Tagesablauf (Treppe statt Aufzug, Fahrrad statt Auto …) • Kernziel 6: Verbesserung der Bewegungsverhältnisse (u. a. durch den Aufbau kooperativer Netzwerke beim Zugang zu einer gesundheitssportlichen Aktivität und bei deren Weiterführung)149 Bezogen auf die Zielgruppe ist der Aufbau von Bindung an regelmäßige eigenständige gesundheitssport- liche Aktivität (Kernziel 5) von zentraler Bedeutung. Einen Beitrag zur Bindung an eigenständige gesund- heitssportliche Aktivität leisten u. a. gesundheitsorientierte Sportangebote im Sportverein, die mit dem vom Deutschen Olympischen Sportbund gemeinsam mit der Bundesärztekammer entwickelten Quali- tätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT150 ausgezeichnet sind. Bei Handlungsfelder übergreifenden Maßnahmen zur Prävention des metabolischen Syndroms siehe ins- besondere auch Ziele in Kapitel 5.4.2 (Handlungsfeld Ernährung). 148 Zur Begründung der Ziele und deren Umsetzung vgl. u. a. American College of Sports Medicine (2000). Guidelines for Exercise Testing and Prescription. Philadelphia etc.; Brehm, W., Bös, K., Opper, E. & Saam, J. (2002). Gesundheitssportprogramme in Deutschland. Analysen und Hilfen zum Qualitätsmanagement für Sportverbände, Sportvereine und andere Anbieter von Gesundheitssport. Schorndorf; Brehm, W., Pahmaier, I., Tiemann, M., Ungerer-Röhrich, U. & Bös, K. (2002). Psychosoziale Ressourcen – Stärkung von psychosozialen Ressourcen im Gesundheitssport. Deutscher Turnerbund. Frankfurt. 149 Tiemann, M., Brehm, W. & Sygusch, R. (2002). Flächendeckende Institutionalisierung evaluierter Gesundheitssportprogramme. In: Walter, U., Drupp, M. & Schwartz, F.W. (Hrsg.) (2002). Prävention durch Krankenkassen. Weinheim: S. 226–238. 150 Angebote mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT sind bei Erfüllung aller Kriterien des Leitfadens innerhalb der Sportvereinsstruk- turen förderfähig (gilt auch für Sturzpräventionsangebote im Präventionsprinzip Vorbeugung und Reduzierung spezieller Risiken). 78 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Inhalt Zur Realisierung der sechs Kernziele sollten folgende Inhalte Bestandteile der Maßnahme sein und sich mit ausformulierten Bausteinen in den Stundenverlaufsplänen wiederfinden: • Module zur Verbesserung der physischen Ressourcen Ausdauer, Kraft, Dehnfähigkeit, Koordinations- fähigkeit, mit Hinweisen zur Belastungsdosierung und Belastungsanpassung, zur korrekten Aus- führung von Aufgabenstellungen und Übungen, zur motivierenden Durchführung der Module (z. B. Einsatz von Musik, Herstellung positiver sozialer Kontexte, Kursleiterverhalten) • Lockerungsübungen im Rahmen der genannten Module zur Förderung der physischen Ressourcen sowie ein Modul zur Verbesserung der Entspannungsfähigkeit • Aufbau von Handlungs- und Effektwissen zur gesundheitsförderlichen Wirkung von Bewegung und Entspannung insbesondere der durchgeführten Aufgaben zur Verbesserung der gesundheitsbezo- genen Fitness (z. B. Informationen zur Notwendigkeit von Bewegung, Belastungsdosierung, korrekte Ausführung der Übungen) • Vermittlung von Körpererfahrung und positiven Bewegungserlebnissen in der Gruppe • Module zur Unterstützung der Integration des Gelernten in das Alltagsleben nach Interventionsende • kontinuierliche Information und Anleitung zu gesundheitsförderlichen und ökologisch vorteilhaften Bewegungsabläufen im Alltag, vermehrter regelmäßiger Bewegung im Alltag (z. B. Treppensteigen, Zufußgehen und Radfahren beim beruflichen Pendeln und für Besorgungen), Anleitung zur Ver- meidung längerer Sitzzeiten im Alltag und am Arbeitsplatz, Anregungen für eine ergonomische und gesundheitsförderliche Arbeitsplatzgestaltung sowie zur Vermeidung von einseitig belastenden Situa- tionen in Beruf und Alltag • Motivation zu und Unterstützung bei der Weiterführung gesundheitssportlicher Aktivitäten in indivi- dueller oder kollektiver Form z. B. in Sportvereinen bzw. bei anderen Sportanbietern • Anlass- und bedarfsbezogen: Sensibilisierung für die potenziellen Gefahren von Nahrungsergänzungs- mittelkonsum, Medikamentenmissbrauch und Doping Bei gerätegestützten Maßnahmen ist der Geräteeinsatz auf maximal die Hälfte des Programmumfangs beschränkt. Für alle am Gerät trainierten Hauptmuskelgruppen sind alternative, in den Alltag transferier- bare Übungen (mit oder ohne Übungsmaterialien) in vergleichbarem Umfang zu vermitteln. Gleiches gilt für gerätegestützte Ausdauertrainingsprogramme. Maßnahmen, die sich vorrangig auf bestimmte Organe oder -systeme beziehen, sind immer dem Präven- tionsprinzip „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhal- tens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“ zuzuordnen. Ausschlusskriterien für eine Förderfähigkeit Maßnahmen, die sich nicht explizit und inhaltlich erkennbar auf die sechs Kernziele des Gesundheits- sports beziehen, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind: • Maßnahmen des allgemeinen Freizeit- und Breitensports • Maßnahmen, die vorwiegend dem Erlernen einer Sportart dienen • Maßnahmen, die einseitige körperliche Belastungen erfordern • Maßnahmen, die an die Nutzung von Geräten bestimmter Firmen gebunden sind 79 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN • Maßnahmen, die passive Trainingsmethoden wie z. B. Elektrostimulation oder Vibrationstraining beinhalten • Dauerangebote Der Zugang zu den Bewegungsmöglichkeiten, die in der Folge des Bewegungsprogrammes ausgeübt wer- den sollen, muss niedrigschwellig möglich sein (z. B. im Hinblick auf Ausstattungsbedarf und Kosten, um eine kontinuierliche Ausübung sowie Erreichbarkeit zu ermöglichen). methodik • Verhaltensorientierte Gruppenberatung mit praktischem Training zum Kennenlernen und Einüben des neuen Bewegungsverhaltens • Informationen über die Zielgruppe, insbesondere zu den Folgewirkungen des Risikofaktors Bewe- gungsmangel sowie zu Barrieren der Zielgruppe, regelmäßige körperliche Aktivität aufzunehmen und beizubehalten • Eingehen auf die spezifische Situation der Teilnehmenden insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Barrieren, regelmäßige gesundheitssportliche Aktivität aufzunehmen und beizubehalten (u. a. ziel- gruppenangemessene Belastungsvorgaben) • Verbindung von praktischer Erfahrung mit Kenntnisvermittlung (bzw. Information) • Verbindung von körperlicher Beanspruchung mit positivem emotionalem Erleben (z. B. durch Rhyth- misierung, durch Einsatz von Geräten und Materialien, durch Gruppenaufgaben) • Verbindungen herstellen zwischen einer problemzentrierten Bewältigung gesundheitlicher Probleme mit einer emotionszentrierten Bewältigung • Vermittlung von Strategien zur Bindung an körperliche Aktivität (z. B. Handlungsplanung, Barrieren- management, Motivation zu ökologisch vorteilhafter Mobilität: Radfahren, Zufußgehen im Alltag) • Vernetzung des Angebots einerseits zur Erleichterung eines Einstiegs (z. B. mit ärztlichen Fachperso- nen), andererseits zur Unterstützung des Übergangs in Folgeangebote (z. B. durch Kooperation mit Sportvereinen oder anderen Sportanbietenden) Anbieterqualifikation Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit folgenden Voraussetzungen in Betracht: • Staatlich anerkannter bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der in Tabelle 1 aufgeführten Mindeststandards • Einweisung in das durchzuführende Programm (bei Verwendung eines zertifizierten Konzepts) bzw. die vorgesehenen Inhalte/Verfahren (z. B. Aquagymnastik, Nordic Walking) Die Einweisung kann ggf. in den Mindeststandards enthalten sein. Die Mindeststandards können auch mittels einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung auf Grundlage eines wissenschaftsbasierten Curri- culums, aus dem Lernziele, Inhalte, Umfänge und Methoden ersichtlich sind, mit mindestens 12-monati- ger Dauer und Abschlussprüfung erfüllt werden (siehe Dokument Kriterien zur Zertifizierung). Zur Übergangsregelung siehe Kapitel 5.3.1, S. 71. 80 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Tabelle 1: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität Kompetenz Inhalt Umfang Fachwissenschaftliche Kompetenz Trainings- und Bewegungswissenschaften 150 h oder 5 ECTS-Punkte Medizin 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pädagogik, Psychologie 150 h oder 5 ECTS-Punkte Fachpraktische Kompetenz Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder 150 h oder 5 ECTS-Punkte Fachübergreifende Kompetenz Grundlagen der Gesundheits- förderung und Prävention 30 h oder 1 ECTS-Punkt Frei wählbar aus den o. g. Inhalten 120 h oder 4 ECTS-Punkte Gesamt für Präventionsprinzip 1 750 h oder 25 eCtS-Punkte ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studien leistungen. 1 ECTS-Punkt entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden. Die fachpraktische Kompetenz ist ausschließlich in Präsenzunterricht im Umfang von 150 Std. erwerbbar. Präventionsprinzip: Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme Ziel der Maßnahme Wie beim Präventionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“ sind auch hier die Maßnahmen an den sechs Kernzielen von Gesundheitssport auszurichten, wobei ziel- gruppenspezifische Betonungen einzelner Kernziele notwendig sind. Bei Handlungsfelder übergreifen- den Maßnahmen zur Prävention des metabolischen Syndroms siehe insbesondere auch Ziele in Kapitel 5.4.2 (Handlungsfeld Ernährung). Zielgruppe Versicherte mit speziellen Risiken im Bereich des Muskel-Skelett-Systems, im Bereich des Herz-Kreislauf- Systems und des metabolischen Systems, im psychosomatischen Bereich und im Bereich der motori- schen Kontrolle, jeweils ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen des Bewegungsapparats. 81 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Inhalt Die folgenden Inhalte beziehen sich wie beim Präventionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“ grundsätzlich auf die sechs Kernziele von Gesundheitssport. Im Hinblick auf die Prävention der unter „Bedarf“ genannten Krankheitsarten gilt es, die Inhalte jeweils auf die spezifischen Problembereiche zu beziehen und dabei u. a. spezielle Ressourcen zu betonen (z. B. die Ausdauer bei Problemen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems, Kraft im Bereich metabolische Erkran- kungen sowie Kraft und Gleichgewicht im Bereich Sturzprävention und Selbstständigkeit im Alter), indika- tionsbezogene Inhalte deutlich zu machen (z. B. Zusammenhang zwischen Bewegung und Ernährung bei Problemen im metabolischen Bereich) oder problemzentrierte Bewältigungsstrategien zu spezifizieren (z. B. Schmerzbewältigung bei Problemen im Bereich des Muskel-Skelett-Systems). Als spezifische Ange- bote für ältere Versicherte kommen insbesondere Trainings zur Sturzprävention in Betracht, da hier vor allem Frakturen vermieden werden können.151 Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen sollten folgende Inhalte Bestandteile der Maßnahme sein und sich mit ausformulierten Bausteinen in den Stundenverlaufsplänen wiederfinden: • Module zur Verbesserung der physischen Ressourcen Ausdauer, Kraft, Dehnfähigkeit, Koordinations- fähigkeit unter Berücksichtigung zielgruppengemäßer Schwerpunktsetzungen, mit Hinweisen zur indikationsspezifischen Belastungsdosierung und Belastungsanpassung, zur korrekten Ausführung von Aufgabenstellungen und Übungen, zur motivierenden Durchführung der Module (z. B. Einsatz von Musik, Herstellung positiver sozialer Kontexte, Kursleiterverhalten) • Lockerungsübungen im Rahmen der genannten Module zur Förderung physischer Ressourcen sowie ein Modul zur Verbesserung der Entspannungsfähigkeit • Aufbau von Handlungs- und Effektwissen zur Wirkung der körperlichen Aktivitäten bei der problem- zentrierten Bewältigung spezifischer Gesundheitsprobleme • Aufbau von Handlungs- und Effektwissen zur Durchführung der Aktivitäten (z. B. Informationen zur Notwendigkeit von Bewegung, indikationsbezogene Belastungsdosierung, korrekte Ausführung der Übungen) • Vermittlung von Körpererfahrung und positiven Bewegungserlebnissen in der Gruppe • Module zur Unterstützung der Integration des Gelernten in das Alltagsleben nach Interventionsende • kontinuierliche Information und Anleitung zu gesundheitsförderlichen und ökologisch vorteilhaften Bewegungsabläufen im Alltag, vermehrter regelmäßiger Bewegung im Alltag (z. B. Treppensteigen, Radfahren und Zufußgehen beim beruflichen Pendeln und für Besorgungen), Anleitung zur Ver- meidung längerer Sitzzeiten im Alltag und am Arbeitsplatz, Anregungen für eine ergonomische und gesundheitsförderliche Arbeitsplatzgestaltung sowie zur Vermeidung von körperlich einseitig belas- tenden Situationen in Beruf und Alltag • Motivation zu und Unterstützung bei der Weiterführung gesundheitssportlicher Aktivitäten in indivi- dueller oder kollektiver Form, z. B. in Sportvereinen bzw. bei anderen Sportanbietern • anlass- und bedarfsbezogen: Sensibilisierung für die potenziellen Gefahren von Nahrungsergänzungs- mittelkonsum, Medikamentenmissbrauch und Doping Bei gerätegestützten Maßnahmen ist der Geräteeinsatz auf maximal die Hälfte des Programmum- fangs beschränkt. Für alle am Gerät trainierten Hauptmuskelgruppen sind alternative, in den Alltag 151 Vgl. Becker, C. & Blessing-Kapelke, U. im Auftrag der Bundesinitiative Sturzprävention (2011). Empfehlungspapier für das körperliche Training zur Sturzprävention bei älteren, zu Hause lebenden Menschen; Z Gerontol Geriat Jg. 44. S. 121–128. 82 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN transferierbare Übungen (mit oder ohne Übungsmaterialien) in vergleichbarem Umfang zu vermitteln. Gleiches gilt für gerätegestützte Ausdauertrainingsprogramme. Ausschlusskriterien für eine Förderfähigkeit Siehe hierzu die Ausführungen auf S. 78. methodik • Verhaltensorientierte Gruppenberatung mit praktischem Training zum Kennenlernen und Einüben des neuen Bewegungsverhaltens • Informationen über die Zielgruppe, insbesondere zu den speziellen Gesundheitsproblemen und Risi- ken der Zielgruppe (differenziert nach den jeweils spezifischen Problemen im Hinblick auf den Bereich des Muskel-Skelett-Systems, den Bereich des Herz-Kreislauf-Systems und des metabolischen Bereichs sowie den psychosomatischen Bereich). Informationen zu Barrieren der Zielgruppe, regelmäßige kör- perliche Aktivität aufzunehmen und beizubehalten • Eingehen auf die spezifische Situation der Teilnehmenden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Barrieren, regelmäßige gesundheitssportliche Aktivität aufzunehmen und beizubehalten (u. a. ziel- gruppenangemessene Belastungsvorgaben) • Verbindung von praktischer Erfahrung mit Kenntnisvermittlung (Handlungs- und Effektwissen unter Berücksichtigung des speziellen Problembereiches) • Verbindung von körperlicher Beanspruchung mit positivem emotionalem Erleben (z. B. durch Rhyth- misierung, durch Einsatz von Geräten und Materialien, durch Gruppenaufgaben) • zielgruppenangemessene Belastungsvorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung vor- handener Risikofaktoren, dem jeweiligen gesundheitlichen Problembereich, Barrieren und Selbstwirksamkeitsüberzeugungen • Vermittlung von Strategien zur Bindung an körperliche Aktivität (z. B. Handlungsplanung, Barrieren- management, Motivation zu ökologisch vorteilhafter Mobilität: Radfahren, Zufußgehen im Alltag) • Vernetzung des Angebots einerseits zur Erleichterung eines Einstiegs (z. B. mit ärztlichen Fachper- sonen), andererseits zur Unterstützung des Übergangs in Folgeangebote (z. B. durch Angebote im institutionellen Rahmen von Sportvereinen und anderen Sportanbietenden) Anbieterqualifikation Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit folgenden Voraussetzungen in Betracht: • Staatlich anerkannter bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der in Tabelle 2 aufgeführten Mindeststandards152 • Einweisung in das durchzuführende Programm (bei Verwendung eines zertifizierten Konzepts) bzw. die vorgesehenen Inhalte/Verfahren (z. B. Rückenschule, Pilates, siehe hierzu Kriterien der Zertifizie- rung). Die Einweisung kann ggf. in den Mindeststandards enthalten sein. 152 Für Maßnahmen zum Beckenbodentraining kommen darüber hinaus staatlich geprüfte Hebammen in Betracht. 83 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Die Mindeststandards können auch mittels einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung auf Grundlage eines wissenschaftsbasierten Curriculums, aus dem Lernziele, Inhalte, Umfänge und Methoden ersicht- lich sind, mit mindestens 12-monatiger Dauer und Abschlussprüfung erfüllt werden. Die fachwissen- schaftliche Kompetenz im Bereich „Pathologie, Pathophysiologie“ kann durch eine Weiterbildung erlangt werden, die in solchen Institutionen absolviert wurde, die staatlich anerkannt sind, oder bei handlungs- feldbezogenen Berufs- und Fachverbänden bzw. deren Mitgliedern (siehe Dokument Kriterien zur Zerti- fizierung in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention, vgl. Fußnote 3). Zur Übergangsregelung siehe Kapitel 5.3.1, S. 71. Tabelle 2: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme Kompetenz Inhalt Umfang Fachwissenschaftliche Kompetenz Trainings- und Bewegungswissenschaften 150 h oder 5 ECTS-Punkte Medizin 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pädagogik, Psychologie 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pathologie, Pathophysiologie 120 h oder 4 ECTS-Punkte Fachpraktische Kompetenz Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder 150 h oder 5 ECTS-Punkte Fachübergreifende Kompetenz Grundlagen der Gesundheits- förderung und Prävention 30 h oder 1 ECTS-Punkt Frei wählbar aus den o. g. Inhalten 120 h oder 4 ECTS-Punkte Gesamt für Präventionsprinzip 2 870 h oder 29 eCtS-Punkte ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. 1 ECTS-Punkt entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden. Die fachpraktische Kompetenz ist ausschließlich in Präsenzunterricht im Umfang von 150 Std. erwerbbar. 5.4.2 Handlungsfeld Ernährung Präventionsprinzip: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung Ziel der Maßnahme • Stärkung der Motivation und Handlungskompetenz zu einer eigenverantwortlichen und nachhalti- gen Umstellung auf eine individuell bedarfsgerechte sowie klima- und umweltfreundliche Ernährung 84 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN einschließlich eines sicheren Umgangs mit ernährungsrelevanten Informationen nach den jeweils aktuellen Referenzwerten für Deutschland153, lebensmittelbezogenen Empfehlungen154 und DGE-Bera- tungsstandards155 bzw. den Empfehlungen des Forschungsdepartements für Kinderernährung (FKE)156 sowie • Motivation zu vermehrter Bewegung im Alltag; bei Handlungsfelder übergreifenden Maßnahmen siehe auch Ziele in Kapitel 5.4.1 (Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“, Präventionsprinzip „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“) Zielgruppe Versicherte mit ernährungsbezogenem Fehlverhalten ohne psychische (Ess-)Störungen157 Inhalt Trainings-/Schulungsmodule: • zur Förderung von Kompetenzen und Motivation für ein bedarfsgerechtes, gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten • zur Verhaltensmodifikation durch Training der flexiblen Verhaltenskontrolle • zur Motivation zu vermehrter Bewegung im Alltag • zum Einüben des verbesserten Koch- und Einkaufsverhaltens unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und Berücksichtigung der Alltagssituation Ausschlusskriterien für eine Förderfähigkeit • Produktwerbung und Produktverkauf • Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln, Formula-Diäten und weiteren Produkten • spezielle Messungen von Stoffwechselparametern, genetische Analysen oder Allergietests • reine Koch- und Backkurse methodik • verhaltensorientierte Beratung und Informationsvermittlung, in der Regel in Gruppen • praktische Übungen, z. B. zum Essverhalten 153 Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.) (2024). Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. 2. Auflage. 8. Ausgabe. Bonn. 154 Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.) (2014). Die DGE-Empfehlungen „Gut essen und trinken“. 1. Auflage. Bonn. Deutsche Gesell- schaft für Ernährung (Hrsg.) (2016). Die Dreidimensionale DGE-Lebensmittelpyramide – Fachinformation 6. Auflage. Bonn. (www.dge.de/ gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen) 155 Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.) (2021). DGE-Beratungsstandards. 2. Auflage, 1. Ausgabe. Bonn. 156 Kersting, M. Kalhoff, H. & Lücke, T. (2017). Von Nährstoffen zu Lebensmitteln und Mahlzeiten: das Konzept der optimierten Mischkost für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Aktuelle Ernährungsmedizin. Jg. 42. Heft 4. S. 304–315 (DOI 10.1055/s-0043-116499). Forschungsinsti- tut für Kinderernährung Dortmund (2015). Empfehlungen für die Ernährung von Kindern und Jugendlichen. Die optimierte Mischkost optimix. 11. Auflage. Dortmund. 157 Für sich vegan ernährende Versicherte sind spezifische Angebote zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sinnvoll. http://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen http://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen 85 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Anbieterqualifikation Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit folgenden Voraussetzungen in Betracht: • Staatlich anerkannter ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der in Tabelle 3 aufgeführten Mindeststandards • Einweisung in das durchzuführende Programm (bei Verwendung eines zertifizierten Konzepts) bzw. die vorgesehenen Inhalte bzw. Verfahren. Die Einweisung kann ggf. in den Mindeststandards enthal- ten sein. Zur Übergangsregelung siehe Kapitel 5.3.1, S. 71. Tabelle 3: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Vermeidung von mangel- und Fehlernährung Kompetenz Inhalt Umfang Fachwissenschaftliche Kompetenz Ernährung 360 h oder 12 ECTS-Punkte Medizin, Ernährungsmedizin 360 h oder 12 ECTS-Punkte Pädagogik, Psychologie 450 h oder 15 ECTS-Punkte Fachpraktische Kompetenz Theorie und Praxis der Lebensmittel- und Warenkunde 450 h oder 15 ECTS-Punkte Fachübergreifende Kompetenz Grundlagen der Gesundheits- förderung und Prävention 30 h oder 1 ECTS-Punkt Frei wählbar aus den o. g. Inhalten 150 h oder 5 ECTS-Punkte Gesamt für Präventionsprinzip 1 1800 h oder 60 eCtS-Punkte ECTS-Punkte: European Credit Transfer and Accumulation System. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. 1 ECTS-Punkt entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden. Präventionsprinzip: Vermeidung und Reduktion von Übergewicht Ziel der Maßnahme Erwachsene • gesundheitsförderndes Ernährungs- und Bewegungsverhalten, bei Handlungsfelder übergreifenden Maßnahmen siehe auch Ziele in Kapitel 5.4.1 (Handlungsfeld Bewegung, Präventionsprinzip „Vorbeu- gung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesund- heitsorientierte Bewegungsprogramme“) • angemessene Gewichtsreduktion und -stabilisierung 86 5 iNDiViDUelle VeRhAlteNSBeZoGeNe PRäVeNtioN Kinder und Jugendliche • gesundheitsförderndes Ernährungs- und Bewegungsverhalten • Konstanthaltung des Körpergewichts bei gleichzeitigem Längenwachstum (ggf. Gewichtsreduktion) • Vermeidung von Adipositas und Adipositas-assoziierten Erkrankungen • Verbesserung des Körperbewusstseins, des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls Zielgruppe Erwachsene Personen mit einem BMI > = 25 bis = 30 bis Bundesrahmenempfehlungen). Vgl. auch die Kooperationsempfehlungen und Umsetzungs- beispiele der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga): www.iga-info.de Kooperation. 238 Link: www.bgf-koordinierungsstelle.de. http://www.npk-info http://www.iga-info.de http://www.bgf-koordinierungsstelle.de 161 8 ANhANG Die gesetzliche Regelung des § 20b Abs. 4 SGB V betrifft die Verteilung nicht verausgabter BGF-Mittel durch den GKV-Spitzenverband und ist nicht Gegenstand dieses Leitfadens. Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (§ 20c SGB V) „(1) 1Die Krankenkassen unterstützen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei ihren Aufgaben zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. 2Insbesondere erbringen sie in Abstimmung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken aus- gerichtete Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b und informieren diese über die Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewon- nen haben. 3Ist anzunehmen, dass bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefähr- dung oder eine Berufskrankheit vorliegt, hat die Krankenkasse dies unverzüglich den für den Arbeits- schutz zuständigen Stellen und dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen.“ „(2) 1Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 1 arbeiten die Krankenkassen eng mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zusammen. 2Dazu sollen sie und ihre Verbände insbesondere regionale Arbeitsgemeinschaften bilden. 3§ 88 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zehnten Buches und § 219 gelten entsprechend.“ erläuterung zu § 20c Abs. 1 SGB V Die Regelung bezieht die Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung in Betrieben auch auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Dazu sollen die Krankenkassen die Ergebnisse vor- handener Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bei der betrieblichen Gesundheitsförderung nutzen und so die betriebliche Gesundheitsförderung mit dem Arbeitsschutz enger verzahnen, wie es bereits in § 20b Abs. 2 und im Verständnis der Krankenkassen und der anderen Sozialversicherungsträger angelegt ist (vgl. hierzu u. a. Bundesrahmenempfehlungen der NPK vom 29. August 2018 und die Ausführungen in Kapitel 6.4). Folgerichtig sieht die Norm eine Abstimmung über zu erbringende Leistungen vor. Die aus Routine- oder Befragungsdaten gewonnenen Hinweise auf mögliche Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen bringen die Krankenkassen in die Zusammenarbeit ein. Die individuumsbezogene Informationspflicht der Krankenkasse gegenüber den zuständigen Stellen nach Satz 3 ist nicht Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung. erläuterung zu § 20c Abs. 2 SGB V Die Formulierung verweist auf die enge Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Unfallversiche- rungsträgern und den Landesarbeitsschutzbehörden zur Unterstützung bei ihren gesetzlichen Aufgaben; dies ist auch in den Bundesrahmenempfehlungen der NPK vom 29. August 2018 verankert. Für den Zuständigkeitsbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gilt überdies das agrarsoziale Sonderrecht, wonach die SVLFG alle Zweige der landwirtschaftli- chen Sozialversicherung durchführt (vgl. § 2 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau). 8.1.4 Digitale Prävention und Gesundheitsförderung (§ 20 Abs. 4 SGB V) in Abgrenzung zu digitalen Gesundheitsanwendungen (§ 33a SGB V) Die digitale Prävention und Gesundheitsförderung stellt eine Erweiterung der Angebote und Vorgehens- weisen in den drei Bereichen „Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention“ (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V), „Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten“ nach § 20a SGB V (§ 20 Abs. 4 Nr. 2 162 8 ANhANG SGB V) sowie der „betrieblichen Gesundheitsförderung“ nach § 20b SGB V (§ 20 Abs. 4 Nr. 3 SGB V) dar. Es gelten damit die in den Kapiteln 4.1, 5.1 und 6.1 im Leitfaden Prävention genannten und erläuterten Gesetzesregelungen. Von Leistungen nach § 20 SGB V abzugrenzen sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 33a Abs. 1 SGB V. Nach § 33a SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringende „[…] die Erken- nung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen […]“ zu unterstützen. Im Unter- schied zur o. g. digitalen Prävention und Gesundheitsförderung erfordern DiGA das Vorliegen einer medizinischen Indikation, für welche die digitale Gesundheitsanwendung bestimmt ist. DiGA nach § 33a SGB V richten sich demnach an erkrankte oder von einer Behinderung betroffene Versicherte oder sie dienen dem Feststellen einer Diagnose oder Behinderung. Der Einsatz von digitalen Anwendungen, die ausschließlich dem Zweck der Verhütung von Krankheiten dienen, sind von § 33a SGB V nicht umfasst. Zur Abgrenzung kann das Verzeichnis nach § 139e SGB V herangezogen werden.239 Abbildung 14: Abgrenzung digitaler Angebote nach § 20 SGB V und DiGA nach § 33a SGB V 239 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen. https://diga.bfarm.de/de/ verzeichnis. Digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote gem. § 20 SGB V Digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote gem. § 20 SGB V, die gleichzeitig ein Medizinprodukt gem. § 13 MPG sind Digitale Gesundheits- anwendungen gem. § 33a SGB V Medizinprodukte gem. § 13 MPG – Gesetz über Medizinprodukte https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis 163 8 ANhANG 8.2 Berührungspunkte von leistungen nach § 20a SGB V zu gesetzlichen Zuständigkeiten und leistungen anderer träger für besondere Zielgruppen in der Lebenswelt Kommune Aufgaben mögliche Akteure / Zuständige Gesetzliche Grundlage Zielgruppe werdende, junge Familien und Alleinerziehende Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie einschließlich Angebote zur Stärkung der Gesundheitskompetenz; Inhalt und Umfang der Aufgaben sind über das jeweilige Landesrecht geregelt. § 16 SGB VIII Formulierung eines Anspruchs von Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung; mögliche Akteure sind in §§ 28 bis 35 SGB VIII genannt (u. a Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe, Jugendheime, Tagesgruppen). § 27 SGB VIII Erziehungsberatung (insb. Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, Lösung von Erziehungsfragen („Elternkompetenz“)) Erziehungsberatungs stellen, andere (kommu nale) Bera- tungsdienste/-einrichtungen § 28 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe (intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, Lösung von Konflikten und Krisen, Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen, Hilfe zur Selbsthilfe) sozialpädagogische Fachkräfte § 31 SGB VIII Unterstützung eines gesundheits- förderlichen Lebensumfelds in der Einrichtung Träger von Kindertagesstätten § 45 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII Unterstützung von Eltern/Familien in belastenden Situationen; gesundheitliche Versorgung und psychosoziale Unterstützung bis ein Jahr nach Geburt des Kindes; auch Übernahme von Aufgaben nach §§ 16 und 31 SGB VIII Familienhebammen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Hebammenhilfe für Schwangere, bei und nach der Entbindung Hebammen § 24c SGB V Schul(eingangs)untersuchungen, Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) Öffentlicher Gesundheitsdienst, kinder-/ zahnärztliche Fachpersonen Landesgesetze, § 21 SGB V Betreuungs-, Erziehungs-, Bildungsaufträge Kindergärten/-tagesstätten, Schulen § 22 SGB VIII; Kultusminister- konferenz (KMK), Art. 7 GG 164 8 ANhANG Aufgaben mögliche Akteure / Zuständige Gesetzliche Grundlage Zielgruppe ältere/alte menschen Aufgaben der Altenhilfe, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, insbesondere • Leistungen zu einer Betätigung / zum gesellschaftlichen Engagement • Leistungen bei der Beschaffung/ Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht • Beratung/Unterstützung in Fragen der Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung / Beschaffung eines Heimplatzes • Beratung/Unterstützung bei Fragen zur Inanspruchnahme altersgerechter Dienste • Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen/Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen • Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglichen Kommunen, Länder § 71 SGB XII Sturzprophylaxe Altenpflegende, auch sonstige Pflegefachkräfte Altenpflegegesetz (AltPflG), siehe auch Expertenstan- dard „Sturzprophylaxe in der Pflege“240 Aufklärung und Beratung durch die Pflegekassen: Diese unterstützen die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Beratung und wirken auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hin. Pflegekassen § 7 SGB XI 240 Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (2013). Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, Entwicklung – Konsen- tierung – Implementierung, Februar 2006. Aktualisierung Januar 2013. Diese Standards gelten als anerkannter Stand der Pflegeforschung und damit als Maßstab für pflegefachliches Handeln. 165 8 ANhANG Aufgaben mögliche Akteure / Zuständige Gesetzliche Grundlage Zielgruppe arbeitslose Menschen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Die Jobcenter können neben arbeitsmarktbezogenen Inhalten zusätzlich gesundheitsbezogene Bausteine in die entsprechenden Maßnahmen integrieren. Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger im Auftrag des Jobcenters § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III kommunale Eingliederungsleistungen: insbesondere psychosoziale Betreuung, Suchtberatung Kommunale Träger § 16a SGB II Zielgruppe Kinder und Jugendliche, insbesondere mit Suchtgefährdung bzw. aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien in der Kommune Aufklärung der in der Gemeinde lebenden Menschen über Suchtgefahren, deren Prävention und Bewältigung; Vermittlung von professionellen Hilfen und Behandlungsmaßnahmen Suchtberatungsstellen (meist in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden oder Gemeinden) Freiwillige Leistung der kom- munalen Daseinsvorsorge auf Grundlage des Sozialstaats- prinzips nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz ohne bundes- staatliche oder landesrecht- liche Rahmenvorgaben 166 8 ANhANG 8.3 Präventionsempfehlung Aus dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Gesundheitsuntersu- chungs-Richtlinien: Regelungen zur Ausgestaltung der Empfehlung von Leistungen zur verhaltensbezoge- nen Prävention nach § 25 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 20 Absatz 5 SGB V (Primärprävention), in Kraft getreten zum 1. Januar 2017: „Sofern dies medizinisch angezeigt ist, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Präventionsempfehlung [vgl. untenstehendes Muster] für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Absatz 5 SGB V aus.“ Abbildung 15: Präventionsempfehlung Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) 2017 167 8 ANhANG 8.4 Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit Arbeitgeberleistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit sind steuerlich begünstigt. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro beschäftigter Person und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krank- heitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen: § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG): „Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschul- deten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“ Steuerfrei sind danach Aufwendungen von Arbeitgebenden für zertifizierte Leistungen zur verhaltensbe- zogenen Prävention sowie für Leistungen zur Gesundheitsförderung im Betrieb, die den Kriterien dieses Leitfadens entsprechen. Zur Nutzung dieser Bestimmung durch die Betriebe hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine „Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EstG“ erarbeitet, die unter folgendem Link auf der BMF-Homepage heruntergeladen werden kann: https://esth. bundesfinanzministerium.de/lsth/2023/B-Anhaenge/Anhang-18c/anhang-18c.html. Der GKV-Spitzenverband hält eine Verzahnung von krankenkassen- und arbeitgebergeförderten Leistun- gen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung auf Grundlage von §§ 20, 20b und 20c SGB V einerseits sowie § 3 Nr. 34 EStG andererseits zur Erzielung von Synergieeffekten und höherer Nachhaltigkeit für sinnvoll. Doppelförderungen gleicher oder gleichartiger Maßnahmen und unabge- stimmte Vorgehensweisen von Krankenkassen und Arbeitgebern sollten vermieden werden. Weitere Informationen sind zu finden unter www.gkv-spitzenverband.de Krankenversicherung Prävention, Selbsthilfe, Beratung Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitsförderung, hier: Steuerfreie Arbeitgeberleistung. https://esth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2023/B-Anhaenge/Anhang-18c/anhang-18c.html https://esth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2023/B-Anhaenge/Anhang-18c/anhang-18c.html http://www.gkv-spitzenverband.de 168 8 ANhANG 8.5 teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung – musterformulare für von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte maßnahmen Um den Versicherten eine schnelle und unkomplizierte Erstattung mithilfe digital unterstützter Prozesse zu gewährleisten, ist eine verbindliche Verwendung der Muster-Teilnahmebescheinigun- gen ab 1. Januar 2026 vorgesehen. 8.5.1 Formular für Präsenz- und IKT-Kurse gemäß Kapitel 5 Formular für von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte Präsenz- und IKT-Kurse gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention Das anbietende Unternehmen / die anbietende Organisation füllt Teil 1 „Teilnahmebescheinigung“ aus. Die GKV-versicherte Person füllt Teil 2 „Antrag auf Bezuschussung“ aus und leitet das ausgefüllte Formular (Teil 1 und Teil 2) an die Krankenkasse weiter. Datenschutzhinweis: Die hier erhobenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Leistungsantrags verwendet, um zu prüfen, ob die Krankenkasse Kosten erstatten kann. Dazu ist der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme erforderlich. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m. § 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V. 1. Teilnahmebescheinigung für zertifizierte Präventionsangebote (Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention) (von dem anbietenden Unternehmen / der anbietenden Organisation in DRUCKBUCHSTABEN auszufüllen und zu unterschreiben) hat an der Maßnahme mit dem Titel Vor- und Nachname der teilnehmenden Person von bis Tag, Monat, Jahr Tag, Monat, Jahr an von Kurseinheiten á Minuten Dauer teilgenommen. Präventionsprinzip Kursleitung Nachname, Vorname Kurs-ID IKT-Kurs ☐ (Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention) Die oben genannte Kursleitung hat die Maßnahme persönlich durchgeführt. Die teilnehmende Person hat die Gebühr von € entrichtet. Bei Angeboten von Einrichtungen, die auch Mitgliedsbeiträge erheben: Ich bestätige, dass der Zuschuss der Krankenkasse nicht mit aktuellen, früheren oder zukünftigen Mitgliedsbeiträgen verrechnet wird. Die Teilnahmegebühr wird Teilnehmenden nicht als Geld- oder Sachleistung erstattet. Die Teilnahme am Kurs ist nicht an die Bedingung einer derzeitigen oder zukünftigen Mitgliedschaft geknüpft. Es handelt sich nicht um ein Abonnement. Bei wohnortfernen Angeboten: Ich versichere, dass die Kursgebühr ausschließlich der Bezahlung des genannten Präventionsangebotes dient und es keinerlei Quersubventionierung von Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstigen Kosten gibt. Ich versichere, dass die hier gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Hinweis: Die Krankenkasse hat das Recht, die Einhaltung der Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention in der geltenden Fassung auch vor Ort unangemeldet zu überprüfen. Ort Datum Unterschrift bzw. digitale Signatur des anbietenden Unternehmens / der anbietenden Organisation 2. Antrag auf Bezuschussung (von der GKV-versicherten Person bzw. von deren gesetzlichen Vertretung, bei Minderjährigen der sorgeberechtigten Person, in DRUCKBUCHSTABEN auszufüllen und zu unterschreiben) Vor- und Nachname der GKV-versicherten Person Geburtsdatum Versicherten-Nr. (siehe Krankenversichertenkarte) Vor- und Nachname der gesetzlichen Vertretung, bei Minderjährigen der sorgeberechtigten Person Geburtsdatum Ich beantrage einen Zuschuss zu der oben genannten Maßnahme, durchgeführt von: Name des anbietenden Unternehmens / der anbietenden Organisation Adresse des anbietenden Unternehmens / der anbietenden Organisation Ich bestätige, dass ich an der oben genannten Maßnahme teilgenommen habe und dass sie von der Kursleitung persönlich durchgeführt wurde. Bei Angeboten von Einrichtungen, die auch Mitgliedsbeiträge erheben: Ich bestätige, dass der Zuschuss der Krankenkasse nicht mit aktuellen, früheren oder zukünftigen Mitgliedsbeiträgen verrechnet wird. Die Teilnahmegebühr wird mir nicht als Geld- oder Sachleistung erstattet. Die Teilnahme am Kurs ist nicht an die Bedingung einer derzeitigen oder zukünftigen Mitgliedschaft geknüpft. Es handelt sich nicht um ein Abonnement. Ein zu Unrecht erhaltener Zuschuss ist zurückzuzahlen. Ich bitte um Überweisung auf mein Konto: IBAN Ort Datum Unterschrift bzw. digitale Signatur der GKV-versicherten Person bzw. von deren gesetzlichen Vertretung, bei Minderjährigen der sorgeberechtigten Person (bei digitalem Upload in der App oder im Login-Bereich der Krankenkasse entbehrlich) Version 12/2024 Kapitel 5 169 8 ANhANG 8.5.2 Formular für digitale Angebote gemäß Kapitel 7 1 Gemäß Artikel 4 DSGVO. Bei nicht öffentlichen Einrichtungen die Geschäftsführung. Formular für von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte digitale Angebote gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention Das anbietende Unternehmen / die anbietende Organisation füllt Teil 1 „Teilnahmebescheinigung“ aus. Die GKV-versicherte Person füllt Teil 2 „Antrag auf Bezuschussung“ aus und leitet das ausgefüllte Formular (Teil 1 und Teil 2) an die Krankenkasse weiter. Datenschutzhinweis: Die hier erhobenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Leistungsantrags verwendet, um zu prüfen, ob die Krankenkasse Kosten erstatten kann. Dazu ist der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme erforderlich. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i. V. m. § 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V. 1. Teilnahmebescheinigung für zertifizierte Präventionsangebote (Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention) (von dem anbietenden Unternehmen / der anbietenden Organisation in DRUCKBUCHSTABEN auszufüllen und zu unterschreiben) hat an der Maßnahme mit dem Titel Vor- und Nachname der teilnehmenden Person von bis teilgenommen. Tag, Monat, Jahr Tag, Monat, Jahr ☐ Die teilnehmende Person hat die vorgegebene Nutzungsintensität des digitalen Angebots gemäß Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention erfüllt. Der gesundheitliche Nutzen bezieht sich auf Endpunkte (d. h. trainierbare Gesundheitsförderungsfaktoren) des folgenden Präventionsprinzips: Name des Unternehmens/der Organisation (verantwortliche Stelle)1 Angebots-ID (Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention) Die Anforderungen an qualifiziertes Fachpersonal gemäß Leitfaden Prävention werden erfüllt. Die Maßnahme gemäß Kapitel 7 steht der teilnehmenden Person grundsätzlich ein Jahr als digitales Angebot zur Verfügung. Die teilnehmende Person hat die Gebühr von € entrichtet. Bei Angeboten von Einrichtungen, die auch Mitgliedsbeiträge erheben: Ich bestätige, dass der Zuschuss der Krankenkasse nicht mit aktuellen, früheren oder zukünftigen Mitgliedsbeiträgen verrechnet wird. Die Teilnahmegebühr wird Teilnehmenden nicht als Geld- oder Sachleistung erstattet. Die Teilnahme am Präventionsangebot ist nicht an die Bedingung einer derzeitigen oder zukünftigen Mitgliedschaft geknüpft. Es handelt sich nicht um ein Abonnement. Ich versichere, dass die hier gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Hinweis: Die Krankenkasse hat das Recht, die Einhaltung der Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention in der geltenden Fassung auch vor Ort unangemeldet zu überprüfen. Ort Datum Unterschrift bzw. digitale Signatur der unterzeichnungsberechtigten Person 2. Antrag auf Bezuschussung (von der GKV-versicherten Person bzw. von deren gesetzlichen Vertretung, bei Minderjährigen der sorgeberechtigten Person, in DRUCKBUCHSTABEN auszufüllen und zu unterschreiben) Vor- und Nachname der GKV-versicherten Person Geburtsdatum Versicherten-Nr. (siehe Krankenversichertenkarte) Vor- und Nachname der gesetzlichen Vertretung, bei Minderjährigen der sorgeberechtigten Person Geburtsdatum Name des anbietenden Unternehmens / der anbietenden Organisation Adresse des anbietenden Unternehmens / der anbietenden Organisation Ich bestätige, dass ich an der oben genannten Maßnahme teilgenommen habe. Bei Angeboten von Einrichtungen, die auch Mitgliedsbeiträge erheben: Ich bestätige, dass der Zuschuss der Krankenkasse nicht mit aktuellen, früheren oder zukünftigen Mitgliedsbeiträgen verrechnet wird. Die Teilnahmegebühr wird mir nicht als Geld- oder Sachleistung erstattet. Die Teilnahme am Präventionsangebot ist nicht an die Bedingung einer derzeitigen oder zukünftigen Mitgliedschaft geknüpft. Es handelt sich nicht um ein Abonnement. Ein zu Unrecht erhaltener Zuschuss ist zurückzuzahlen. Ich bitte um Überweisung auf mein Konto: IBAN Ort Datum Unterschrift bzw. digitale Signatur der GKV-versicherten Person bzw. von deren gesetzlichen Vertretung, bei Minderjährigen der sorgeberechtigten Person (bei digitalem Upload in der App oder im Login-Bereich der Krankenkasse entbehrlich) Version 12/2024 Kapitel 7 170 8 ANhANG 8.6 Perzentile für den Body-Mass-Index von Mädchen und Jungen Perzentile für den Body-mass-index (in kg/m²) von mädchen im Alter von 0–18 Jahren241 Alter (Jahre) P3 P10 P25 P50 (m) P75 P90 P97 P99.5 0 10,21 10,99 11,75 12,58 13,40 14,12 14,81 15,61 0,5 13,86 14,55 15,29 16,16 17,08 17,95 18,85 19,98 1 14,14 14,81 15,53 16,40 17,34 18,25 19,22 20,41 1,5 13,94 14,59 15,32 16,19 17,16 18,11 19,15 20,48 2 13,68 14,33 15,05 15,93 16,93 17,92 19,03 20,48 2,5 13,46 14,10 14,82 15,71 16,73 17,76 18,92 20,51 3 13,29 13,93 14,64 15,54 16,57 17,64 18,84 20,46 3,5 13,16 13,79 14,51 15,42 16,46 17,56 18,81 20,54 4 13,06 13,69 14,42 15,33 16,40 17,54 18,85 20,75 4,5 13,00 13,64 14,37 15,31 16,41 17,58 18,97 20,97 5 12,97 13,61 14,36 15,32 16,46 17,69 19,16 21,34 5,5 12,94 13,60 14,36 15,35 16,53 17,83 19,40 21,74 6 12,92 13,59 14,37 15,39 16,63 17,99 19,67 22,28 6,5 12,93 13,62 14,42 15,48 16,77 18,21 20,01 22,78 7 12,98 13,69 14,52 15,62 16,98 18,51 20,44 23,48 7,5 13,06 13,80 14,66 15,81 17,24 18,86 20,93 24,25 8 13,16 13,92 14,82 16,03 17,53 19,25 21,47 25,19 8,5 13,27 14,06 15,00 16,25 17,83 19,65 22,01 26,02 9 13,38 14,19 15,17 16,48 18,13 20,04 22,54 26,69 9,5 13,48 14,33 15,34 16,70 18,42 20,42 23,04 27,50 10 13,61 14,48 15,53 16,94 18,72 20,80 23,54 28,17 10,5 13,76 14,66 15,74 17,20 19,05 21,20 24,03 28,73 11 13,95 14,88 15,99 17,50 19,40 21,61 24,51 29,36 11,5 14,18 15,14 16,28 17,83 19,78 22,04 25,00 29,88 12 14,45 15,43 16,60 18,19 20,18 22,48 25,47 30,47 12,5 14,74 15,75 16,95 18,56 20,58 22,91 25,92 30,77 13 15,04 16,07 17,30 18,94 20,98 23,33 26,33 31,26 13,5 15,35 16,40 17,64 19,30 21,36 23,71 26,70 31,43 14 15,65 16,71 17,97 19,64 21,71 24,05 27,01 31,72 14,5 15,92 17,00 18,27 19,95 22,02 24,35 27,26 31,81 15 16,18 17,26 18,53 20,22 22,28 24,59 27,45 31,86 15,5 16,40 17,49 18,76 20,45 22,50 24,77 27,57 31,85 16 16,60 17,69 18,96 20,64 22,67 24,91 27,65 31,79 16,5 16,78 17,87 19,14 20,81 22,82 25,02 27,69 31,71 17 16,95 18,04 19,31 20,96 22,95 25,11 27,72 31,61 17,5 17,11 18,20 19,47 21,11 23,07 25,20 27,74 31,51 18 17,27 18,36 19,62 21,25 23,19 25,28 27,76 31,42 241 Kromeyer-Hauschild K., Wabitsch, M., Geller, F., Ziegler, A., Geiß, H. C., Hesse, V., Hippel, V., Jäger, U., Johnsen, D., Kiess, W., Korte, W., Kunze, D., Menner, K., Müller, M., Niemann-Pilatus, A., Remer, Th., Schäfer, F., Wittchen, H.U., Zabransky, S., Zellner, K. & Hebebrand, J. (2001). Per- zentile für den Body-Mass-Index für das Kindes- und Jugendalter unter Heranziehung verschiedener deutscher Stichproben. Monatsschrift Kinderheilkunde 2001, 149: 807-818. 171 8 ANhANG Perzentile für den Body-mass-index (in kg/m²) von Jungen im Alter von 0–18 Jahren242 Alter (Jahre) P3 P10 P25 P50 (m) P75 P90 P97 P99.5 0 10,20 11,01 11,81 12,68 13,53 14,28 15,01 15,86 0,5 14,38 15,06 15,80 16,70 17,69 18,66 19,72 21,09 1 14,58 15,22 15,93 16,79 17,76 18,73 19,81 21,25 1,5 14,31 14,92 15,60 16,44 17,40 18,37 19,47 20,95 2 14,00 14,58 15,25 16,08 17,03 18,01 19,14 20,69 2,5 13,73 14,31 14,97 15,80 16,76 17,76 18,92 20,51 3 13,55 14,13 14,79 15,62 16,59 17,62 18,82 20,51 3,5 13,44 14,01 14,67 15,51 16,50 17,56 18,80 20,61 4 13,36 13,94 14,60 15,45 16,46 17,54 18,83 20,68 4,5 13,30 13,88 14,55 15,42 16,45 17,56 18,90 20,87 5 13,24 13,83 14,51 15,40 16,46 17,61 19,02 21,17 5,5 13,20 13,80 14,50 15,40 16,50 17,71 19,19 21,52 6 13,18 13,79 14,51 15,45 16,59 17,86 19,44 21,92 6,5 13,19 13,82 14,56 15,53 16,73 18,07 19,76 22,40 7 13,23 13,88 14,64 15,66 16,92 18,34 20,15 23,07 7,5 13,29 13,96 14,76 15,82 17,14 18,65 20,60 23,81 8 13,37 14,07 14,90 16,01 17,40 19,01 21,11 24,62 8,5 13,46 14,18 15,05 16,21 17,68 19,38 21,64 25,48 9 13,56 14,31 15,21 16,42 17,97 19,78 22,21 26,55 9,5 13,67 14,45 15,38 16,65 18,27 20,19 22,78 27,34 10 13,80 14,60 15,57 16,89 18,58 20,60 23,35 28,35 10,5 13,94 14,78 15,78 17,14 18,91 21,02 23,91 29,21 11 14,11 14,97 16,00 17,41 19,24 21,43 24,45 30,11 11,5 14,30 15,18 16,24 17,70 19,58 21,84 24,96 30,63 12 14,50 15,41 16,50 17,99 19,93 22,25 25,44 31,38 12,5 14,73 15,66 16,77 18,30 20,27 22,64 25,88 31,72 13 14,97 15,92 17,06 18,62 20,62 23,01 26,28 32,08 13,5 15,23 16,19 17,35 18,94 20,97 23,38 26,64 32,45 14 15,50 16,48 17,65 19,26 21,30 23,72 26,97 32,61 14,5 15,77 16,76 17,96 19,58 21,63 24,05 27,26 32,79 15 16,04 17,05 18,25 19,89 21,95 24,36 27,53 32,96 15,5 16,31 17,33 18,55 20,19 22,26 24,65 27,77 32,94 16 16,57 17,60 18,83 20,48 22,55 24,92 27,99 33,11 16,5 16,83 17,87 19,11 20,77 22,83 25,18 28,20 33,09 17 17,08 18,13 19,38 21,04 23,10 25,44 28,40 33,24 17,5 17,32 18,39 19,64 21,31 23,36 25,68 28,60 33,21 18 17,56 18,63 19,89 21,57 23,61 25,91 28,78 33,19 242 Kromeyer-Hauschild K., Wabitsch, M., Geller, F., Ziegler, A., Geiß, H. C., Hesse, V., Hippel, V., Jäger, U., Johnsen, D., Kiess, W., Korte, W., Kunze, D., Menner, K., Müller, M., Niemann-Pilatus, A., Remer, Th., Schäfer, F., Wittchen, H.U., Zabransky, S., Zellner, K. & Hebebrand, J. (2001). Per- zentile für den Body-Mass-Index für das Kindes- und Jugendalter unter Heranziehung verschiedener deutscher Stichproben. Monatsschrift Kinderheilkunde 2001, 149: 807-818. GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Telefon: 030 206288-0 Telefax: 030 206288-88 www.gkv-spitzenverband.de X/Twitter: @GKV_SV http://spitzenverband.de https://twitter.com/GKV_SV Inhaltsverzeichnis 1 Präambel 2 Grundlagen 2.1 Gesetzliche Regelungen 2.2 Übergreifende Qualitätssicherung 2.3 Zum Aufbau dieses Leitfadens 3 Präventions- und Gesundheitsförderungsziele 2019–2025 3.1 Ziele für die Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten 3.2 Ziele für die betriebliche Gesundheitsförderung 4 Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten 4.1 Gegenstandsbereich und Grundverständnis 4.2 Leistungsarten, Förder- und Ausschlusskriterien sowie Anbieterqualifikation 4.2.1 Leistungsarten 4.2.2 Förderkriterien 4.2.3 Ausschlusskriterien 4.2.4 Anbieterqualifikation 4.3 Der lebensweltbezogene Gesundheitsförderungsprozess 4.3.1 Vorbereitungsphase 4.3.2 Nutzung/Aufbau von Strukturen 4.3.3 Analyse 4.3.4 Maßnahmenplanung 4.3.5 Umsetzung 4.3.6 Evaluation 4.3.7 Zyklusphasenübergreifende Partizipation 4.4 Gesundheitsförderung und Prävention in der Kommune 4.4.1 Gegenstandsbereich und zentrale Anforderungen 4.4.2 Verbünde und Netzwerke für Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen 4.4.3 Besondere Zielgruppen in der Lebenswelt Kommune 4.4.4 Querschnittsthema Klimawandel und Gesundheit 4.5 Gesundheitsfördernde Kindertagesstätte 4.6 Gesundheitsfördernde Schule 4.7 Gesundheitsfördernde Hochschule 5 Individuelle verhaltensbezogene Prävention 5.1 Grundlagen 5.2 Bedarf und Wirksamkeit 5.2.1 Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten  Präventionsprinzip: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität  Präventionsprinzip: Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme 5.2.2 Handlungsfeld Ernährung  Präventionsprinzip: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung  Präventionsprinzip:Vermeidung und Reduktion von Übergewicht 5.2.3 Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement  Präventionsprinzip: Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement  Präventionsprinzip: Förderung von Entspannung und Erholung 5.2.4 Handlungsfeld Suchtmittelkonsum  Präventionsprinzip: Förderung des Nichtrauchens  Präventionsprinzip: Risikoarmer Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums 5.3 Handlungsfelder übergreifende Förderkriterien 5.3.1 Strukturqualität: Anbieterqualifikation 5.3.2 Konzept- und Planungsqualität: Generelle Anforderungen 5.3.3 Prozessqualität 5.3.4 Evaluation und Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele 5.3.5 Kriterien für besondere Zielgruppen / Einbeziehung von Eltern bzw. erwachsenen Bezugspersonen / Kompaktangebote 5.3.6 Breitenwirksamkeit und Nachhaltigkeit 5.3.7 Ausschlusskriterien 5.3.8 Zertifizierung 5.3.9 Nachweis und finanzielle Förderung der Teilnahme 5.4 Handlungsfeldspezifische Förderkriterien 5.4.1 Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten  Präventionsprinzip: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität  Präventionsprinzip: Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme 5.4.2 Handlungsfeld Ernährung  Präventionsprinzip: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung  Präventionsprinzip: Vermeidung und Reduktion von Übergewicht 5.4.3 Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement  Präventionsprinzip: Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement  Präventionsprinzip: Förderung von Entspannung und Erholung 5.4.4 Handlungsfeld Suchtmittelkonsum  Präventionsprinzip: Förderung des Nichtrauchens  Präventionsprinzip: Risikoarmer Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums 6 Betriebliche Gesundheitsförderung 6.1 Gegenstandsbereich und Grundverständnis 6.2 Leistungsarten, Förder- und Ausschlusskriterien sowie Anbieterqualifikation 6.2.1 Leistungsarten 6.2.2 Förderkriterien 6.2.3 Ausschlusskriterien 6.2.4 Anbieterqualifikation 6.3 Der betriebliche Gesundheitsförderungsprozess 6.3.1 Vorbereitungsphase 6.3.2 Nutzung/Aufbau von Strukturen 6.3.3 Analyse 6.3.4 Maßnahmenplanung 6.3.5 Umsetzung 6.3.6 Evaluation 6.3.7 Prozessschritte übergreifende Anforderungen 6.4 Betriebliche Gesundheitsförderung als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements 6.5 Handlungsfelder 6.5.1 Handlungsfeld Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung  Präventionsprinzip: Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen  Präventionsprinzip: Gesundheitsgerechte Führung  Präventionsprinzip: Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen 6.5.2 Handlungsfeld Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil  Präventionsprinzip: Stressbewältigung und Ressourcenstärkung  Präventionsprinzip: Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte  Präventionsprinzip: Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag  Präventionsprinzip: Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb 6.5.3 Handlungsfeld Überbetriebliche Vernetzung und Beratung  Präventionsprinzip: Verbreitung und Implementierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke 7 Digitale Prävention und Gesundheitsförderung 7.1 Digitale Angebote in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention 7.1.1 Kennzeichen und Differenzierungsmerkmale 7.1.2 Formate 7.2 Handlungsfelder übergreifende Förderkriterien für digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention 7.2.1 Abgrenzung von Kursen im Präsenz- und IKT-Format 7.2.2 Prüfung und Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und weiterer Anforderungen 7.2.3 Beleg des gesundheitlichen Nutzens 7.2.4 Strukturqualität 7.2.5 Konzept- und Planungsqualität 7.2.6 Nutzungsdauer 7.2.7 Ausschlusskriterien 7.2.8 Nachweis der Nutzung und finanzielle Förderung 7.2.9 Zertifizierung 7.3 Digital unterstützte Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie Betrieben 7.3.1 Arten und Anwendungsfelder 7.3.2 Qualitätskriterien 8 Anhang 8.1 Gesetzliche Regelungen und Erläuterungen 8.1.1 Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V) 8.1.2 Individuelle verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 5 SGB V) 8.1.3 Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V) 8.1.4 Digitale Prävention und Gesundheitsförderung (§ 20 Abs. 4 SGB V) in Abgrenzung zu digitalen Gesundheitsanwendungen (§ 33a SGB V) 8.2 Berührungspunkte von Leistungen nach § 20a SGB V zu gesetzlichen Zuständigkeiten und Leistungen anderer Träger für besondere Zielgruppen in der Lebenswelt Kommune 8.3 Präventionsempfehlung 8.4 Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit 8.5 Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung – Musterformulare für von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte Maßnahmen 8.5.1 Formular für Präsenz- und IKT-Kurse gemäß Kapitel 5 8.5.2 Formular für digitale Angebote gemäß Kapitel 7 8.6 Perzentile für den Body-Mass-Index von Mädchen und Jungen Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Rechtsnatur, Ziele und Gliederung der Leistungen der Krankenkassen nach § 20 SGB V Abbildung 2: Primärprävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten Abbildung 3: Der lebensweltbezogene Gesundheitsförderungsprozess Abbildung 4: Handlungsfelder und Präventionsprinzipien der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention Abbildung 5: Gliederung des Handlungsfeldes Stress- und Ressourcenmanagement Abbildung 6: Voraussetzungen für die Anbieterqualifikation Abbildung 7: Der betriebliche Gesundheitsförderungsprozess Abbildung 8: Betriebliches Gesundheitsmanagement Abbildung 9: Handlungsfelder und Präventionsprinzipien in der betrieblichen Gesundheitsförderung Abbildung 10: Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung (Themen) Abbildung 11: Handlungsempfehlungen für eine gesunde Gestaltung mobiler Arbeit Abbildung 12: Charakteristika digitaler Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote Abbildung 13: Differenzierung von zertifizierungsfähigen Präventionsmaßnahmen gemäß Kapitel 5 und Kapitel 7 hinsichtlich Lernformaten Abbildung 14: Abgrenzung digitaler Angebote nach § 20 SGB V und DiGA nach § 33a SGB V Abbildung 15: Präventionsempfehlung Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität Tabelle 2: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme Tabelle 3: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung Tabelle 4: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Vermeidung und Reduktion von Übergewicht Tabelle 5: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement Tabelle 6: Anbieterqualifikation für Progressive Relaxation (PR) und Autogenes Training (AT) Tabelle 7: Anbieterqualifikation für Hatha-Yoga Tabelle 8: Anbieterqualifikation für Tai-Chi und Qigong Tabelle 9: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Förderung von Entspannung und Erholung – Förderung gesunden Schlafes Tabelle 10: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Förderung des Nichtrauchens Tabelle 11: Anbieterqualifikation für das Präventionsprinzip: Risikoarmer Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums...
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