FAQs und Hochschulwörterbuch
Häufige Fragen und Hochschulwörterbuch
Hochschule kann ganz schön verwirrend sein. Neue Begriffe, unbekannte Abläufe und jede Menge Fragen: Was bedeutet das alles? Was ist überhaupt ein Modul?
Wir haben Antworten auf häufige Fragen rund um Studium, Bewerbung und Studienwahl zusammengestellt. So möchten wir dir helfen, den Überblick zu behalten und Klarheit zu schaffen.
Hinweis: Wir geben uns größte Mühe, die Angaben auf dieser Seite sorgfältig zu recherchieren und aktuell zu halten, dennoch erfolgen sie ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Hochschulzugang
Hochschulzugangsberechtigung
Um sich auf einen Studiengang bewerben zu können, benötigst du in Niedersachsen eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese kann auf unterschiedlichen Wegen erlangt werden. Welche das sind, findest du im Verlauf unten.
Bei einigen Studiengängen gibt es neben der HZB noch weitere besondere Aufnahmekriterien, wie z.B. eine Aufnahmeprüfung, ein Vorpraktikum oder der Nachweis einer künstlerischen Befähigung.
Abitur, fachgebundene Hochschulreife und Fachhochschulreife
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife?
Bei der Ostfalia Hochschule handelt es sich um eine Fachhochschule (FH), daher kannst du dich mit allen oben genannten Abschlüssen für jeden Bachelor-Studiengang bei uns bewerben.
Dies gilt auch für andere niedersächsische Fachhochschulen (auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften genannt).
Gut zu wissen:
- Bitte beachte, dass es für einige Studiengänge eventuell noch weitere Aufnahmekriterien gibt.
- An Universitäten hast du mit der fachgebundenen Hochschulreife und der Fachhochschulreife nur den Zugang zu fachlich nahestehenden Studiengängen.
Berufliche Qualifikationen
Ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist häufig möglich. In Niedersachsen eröffnen verschiedene berufliche Qualifikationen den Weg an die Hochschulen:
3+3 Regelung
Wenn im Anschluss an eine mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung auch mindestens drei Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf gesammelt wurden, stellt dies eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in einem fachlich nahestehenden Bereich dar. Ob ein Studiengang fachlich nahestehend ist, entscheidet die aufnehmende Hochschule.
In Bezug auf unsere Studiengänge kannst du dies hier (externer Link, öffnet neues Fenster) in Erfahrung bringen.
Meister*in, Techniker*in, Betriebswirt*in, Fachschulen und Weiterbildungen
Einige Aus- und Weiterbildungen ermöglichen einen uneingeschränkten Hochschulzugang (alle Studiengänge an allen Hochschularten). Dies sind z. B. Ausbildungen an zwei- oder dreijährigen Fachschulen oder Weiterbildungen zum bzw. zur Techniker*in, Betriebswirt*in oder Meister*in.
Welche Fortbildungsabschlüsse noch in Frage kommen, findest du auf der Seite www.studieren-in-niedersachsen.de/fortbildungen (externer Link, öffnet neues Fenster)
Immaturenprüfung oder Z-Prüfung
Über diese Prüfung kannst du dir, unabhängig von deiner bisherigen beruflichen Ausrichtung, die Hochschulzugangsberechtigung für einen selbst gewählten Studiengang erwerben. Sie besteht aus zwei Teilen:
- Allgemeiner Teil: wird von Trägern der Erwachsenenbildung organisiert und abgenommen.
- Besonderer (fachspezifischer) Teil: wird von der Hochschule selbst organisiert und abgenommen, bei der du studieren möchtest.
In der Regel bereitest du dich in einem entsprechenden Vorbereitungskurs auf die Prüfung vor. Die Kurse werden von Trägern der Erwachsenenbildung angeboten.
Weitere Infos zur Prüfung und zu Kursanbietern: studieren-in-niedersachsen.de (externer Link, öffnet neues Fenster)
Und für weitere Informationen, wie das an der Ostfalia geregelt ist, kannst du dich an folgende E-Mail-Adresse wenden: immaturen(at)ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Gut zu wissen: Das erfolgreiche Ablegen der Immaturenprüfung sichert dir noch keinen Studienplatz. Im Anschluss hast du zunächst nur die Berechtigung, dich auf einen Studienplatz zu bewerben. Du durchläufst dann – in den zulassungsbeschränkten Studiengängen - das hochschuleigene Vergabeverfahren (s. Punkt 2.2), genauso wie alle anderen Bewerber*innen.
Ich habe einen ausländischen Schulabschluss – wie bewerbe ich mich?
Bachelor
Bachelorstudienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht in der Bundesrepublik Deutschland und nicht an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, bewerben sich bitte über Uni Assist.
https://www.uni-assist.de/ (externer Link, öffnet neues Fenster)
Master
Für einen Masterstudiengang bewirbst du dich bitte direkt über das Online-Bewerbungsportal der Ostfalia.
Nähere Informationen und Ansprechpersonen findest du auf der Webseite des Immatrikulationsbüros.
Gut zu wissen: Viele weitere nützliche Informationen für ausländische Studierende findest du hier.
Bewerbung, Zulassung, NC
Wie und wann bewerbe ich mich?
Die Bewerbung für einen Studienplatz an der Ostfalia erfolgt ausschließlich über die Online-Bewerbung. Im Bewerbungsportal (externer Link, öffnet neues Fenster)hast du die Möglichkeit, deine Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss abzugeben bzw. zu ändern.
Weitere Informationen zum Ablauf findest du unter https://www.ostfalia.de/bewerbung-und-einschreibung (externer Link, öffnet neues Fenster).
Für das Wintersemester (Start zum 1.9.) kannst du dich bis zu, 15. Juli bewerben.
Für das Sommersemester (Start zum 1.3.) kannst du dich bis zum 15. Januar bewerben.
Das Online-Bewerbungsportal öffnet meist zwei Monate vor der Bewerbungsfrist. Du kannst dich immer nur auf das Folgesemester bewerben.
Bei allen Fragen zum Bewerbungsprozess kannst du dich gerne an die Bewerbungshotline des Immatrikulationsbüros wenden: 05331 939 77770
Folgende Dinge solltest du noch beachten:
- Zu welchem Semester ein Studiengang zulässt, findest du auf der jeweiligen Studiengangsseite
- Für einige Studiengänge muss du dich erst bei Hochschulstart registrieren. Weitere Infos dazu findest du hier.
- Manchmal ist eine Bewerbung für einzelne Studiengänge auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Dazu findest du dann Informationen auf unserer Webseite.
- Du kannst dich nur für einen Studiengang bewerben.
- Wann du dich auf einen Studienplatz bewirbst, hat keine Auswirkungen auf deine Chancen einen Platz zu bekommen. Du musst dich nur innerhalb der Frist bewerben.
- Für eine Bewerbung benötigst du deine Durchschnittsnote. Bitte schließe deine Bewerbung daher erst dann ab, wenn deine Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, Zeugnis der Fachhochschulreife o.ä.) vorliegt.
- Für ausländische Studierende kann es abweichende Fristen geben, da der Prozess teilweise länger dauert. Siehe dazu den Punkt HOCHSCHULZUGANG oben auf der Seite.
- Für eine Bewerbungen für unsere Studiengänge im Praxisverbund / dual benötigst du einen Vertrag mit einem Praxispartner der Ostfalia. Die Praxispartner haben eigene Auswahlverfahren, beachte also bitte die Bewerbungsfristen der Unternehmen, die teils bis zu einem Jahr im Vorhinein liegen.
- Für manche Masterstudiengänge gibt es gesonderte Fristen. Dazu findest du Informationen auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs.
- Informationen für das Einreichen der künstlerischen Mappe für den Studiengang Mediendesign findest du hier: https://www.ostfalia.de/k/bachelor/mediendesign#c2634-t
Informationen für die Bewerbung auf den Studiengang Digitales Storytelling findest du hier: https://www.ostfalia.de/k/bachelor/digitales-storytelling
Was bedeutet zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?
Zulassungsfrei
Die meisten Bachelorstudiengänge der Ostfalia Hochschule sind zulassungsfrei. Welche Studiengänge dies sind, kannst du im Studienangebot einsehen, wenn du im Filter den entsprechenden Haken setzt. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und dich fristgerecht bewirbst, ist dir ein Studienplatz in den zulassungsfreien Studiengängen sicher.
Zulassungsbeschränkt
Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen hingegen gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, daher findet in diesen Studiengängen ein Auswahlverfahren statt, sobald mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze vorhanden sind. Das heißt eine Zulassungbeschränkung bedeutet nicht direkt, dass es zu einem Auswahlverfahren kommen muss.
Was ist ein Auswahlverfahren und wie läuft es ab?
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann es zu einem Auswahlverfahren kommen, falls mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen. Die Studienplätze werden dann nach folgenden Grundsätzen vergeben:
Vorabquoten:
Zunächst werden verschiedene Vorabquoten berücksichtigt, hierzu zählt u.a. die Zulassungsquote aufgrund beruflicher Qualifikation (wie z.B. Meister*innen, Techniker*innen, staatl. gepr. Betriebswirt*innen und andere Berufsqualifizierte). Für diesen Personenkreis stehen bis zu 10 % der Plätze zur Verfügung. Die tatsächliche Höhe der Quote entspricht dem Anteil dieses Personenkreises an der Gesamtzahl der Bewerbungen für diesen Studiengang.
Hauptquoten:
90 % der verbleibenden Studienplätze werden nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben. In diesem Auswahlverfahren werden die Studienplätze wiederum zu 40 Prozent nach der Durchschnittsnote (Rangliste 1) deiner Hochschulzugangsberechtigung und zu 60 Prozent nach der besonderen Eignung für den gewählten Studiengang in Verbindung mit der o.g. Durchschnittsnote (Rangliste 2) vergeben. Hier kannst du deine Durchschnittsnote aufgrund von z.B. einer mit mindestens „gut“ abgeschlossenen Berufsausbildung verbessern. Weitere Kriterien zur Verbesserung deiner Note findest du in der Vergabeordnung. In der Regel wird es eine große Anzahl von Bewerber*innen mit der gleichen Durchschnittsnote geben. Bei solcher Ranggleichheit wird als 2. Ordnungskriterium die Wartezeit (s.u.) herangezogen.
10 % der Plätze werden nach Wartezeit (Rangliste 3) vergeben. Die Wartezeit ist die Zeit, die vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bis zum Bewerbungssemester vergangen ist und wird in Semestern gezählt. Ausschließlich vollendete Semester (01.09.-28.02. bzw. 01.03.-31.08.) zählen. Zeiten, in denen du studierst hast, werden auf die Wartezeit nicht angerechnet.
Wenn du nicht bereits über die Vorabquoten einen Studienplatz erhalten hast, was nur bei wenigen Bewerber/-innen der Fall ist, wird deine Bewerbung somit in allen drei Ranglisten (Durchschnittsnote, Note plus Boni für besondere Eignung und Wartezeit) berücksichtigt.
Diese drei Ranglisten findest du in der Auflistung der vergangenen Zulassungsgrenzen (NC).
Die gesetzlichen Vorschriften findest du auf den Seiten des Immatrikulationsbüros hier.
Numerus Clausus (NC)
Die Zulassungsgrenzen der vorangegangenen Auswahlverfahren auf den drei Ranglisten spiegeln die Note (Numerus Clausus = NC) bzw. Wartezeit der Bewerberin*des Bewerbers wider, die*der in dem jeweiligen Verfahren als letzte*r zum Studium zugelassen wurden.
Diese Zulassungsgrenzen der vergangenen Semester, also den NC, findest du hier.
Diese Auswahlgrenzen beziehen sich ausschließlich auf zurückliegende Semester und können daher nur als Richtwert für kommende Semester angesehen werden. Die tatsächliche Auswahlgrenze für ein anstehendes Verfahren kann erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens festgestellt werden.
Studiengangs- und Hochschulwechsel, Anrechnung von Leistungen
Studiengangswechsel und Hochschulwechsel
Studiengangswechsel
Für einen Wechsel des Studiengangs ist eine (neue) Bewerbung erforderlich. Auch hier gelten die regulären Bewerbungsfristen. Handelt es sich um einen fachlich nahestehenden Studiengang, ist eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ggfs. möglich, solange du mindestens 25 anrechenbare Credit Points absolviert hast.
Möchtest du in einen fachlich nicht mit deinem derzeitigen Studiengang in Verbindung stehenden Studiengang wechseln, ist eine Bewerbung auf das erste Fachsemester erforderlich.
Hochschulwechsel
Möchtest du von der Ostfalia an eine andere Hochschule wechseln, tritt hinsichtlich Bewerbungs- und Zugangsfragen bitte mit der Zentralen Studienberatung der aufnehmenden Hochschule in Verbindung.
Möchtest du an die Ostfalia wechseln, aber deine Studienrichtung oder Studiengang beibehalten, kannst du dich eventuell auf ein höheres Fachsemester bewerben.
Gut zu wissen: Ein Studiengangswechsel könnte möglicherweise Auswirkungen auf deinen BAföG-Anspruch haben - für detaillierte Informationen wendest du dich bitte rechtzeitig vor dem geplanten Wechsel an die für dich zuständige BAföG-Abteilung. Weiterhin könnten bei Überschreitung des Studienguthabens Langzeitstudiengebühren anfallen.
Anrechnung von Leistungen
Falls du vor deinem Studium schon studiert hast oder eine berufliche Qualifikation erlangt hat, kannst du dir eventuell Leistungen anrechnen lassen. Ob und in welchem Umfang Leistungen angerechnet werden, entscheidet immer der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät. Eine erste Orientierung gibt dir der Modulkatalog des Studiengangs für den du dich interessierst, da natürlich nur Leistungen angerechnet werden können, die dort auch in ähnlicher Form vorkommen.
Akademische Leistungen
Akademische Leistungen können angerechnet werden, wenn sie inhaltlich und vom Umfang her im Modulkatalog wiederzufinden sind. Bei der Bewerbung sind dafür Nachweise einzureichen oder hochzuladen, aus denen erbrachte Leistungen und Studieninhalte hervorgehen. Diese sind i. d. R. ein Nachweis der erlangten Noten und Credit Points sowie das Prüfungshandbuch oder der Modulkatalog des vorangegangenen Studienganges.
Nicht-akademische Leistungen:
Auch außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen (z. B. aus einer Aus- oder Weiterbildung) können teilweise angerechnet werden. Meistens entscheidet der Prüfungsausschuss dazu im Einzelfall, aber in einigen Fällen gibt es auch schon eine pauschale Anrechnung, die du auf der Webseite des entsprechenden Studiengangs wiederfindest.
Studieren ausprobieren und Gasthörerschaft
Gasthörerschaft und Studieren ausprobieren
Neben den Internetseiten der Ostfalia – zum Beispiel zum Studienangebot oder zur Studienorientierung – gibt es einige Möglichkeiten das Studium an unserer Hochschule persönlich zu erleben, bevor du dich immatrikulierst.
Gasthörerschaft
Bei einer Gasthörerschaft suchst du dir Module aus Studiengängen aus, an denen du teilnehmen möchtest. Es kann sein, dass du einfach Interesse an dem Thema hast und du dich persönlich weiterbilden möchtest, dass du das entsprechende Modul belegst, um dich für deine Arbeit weiterzubilden oder, dass du einfach ausprobieren möchtest, ob das Studium oder der Studiengang was für dich ist. Ganz egal aus welchem Grund du eine Gasthörerschaft absolvieren möchtest, folgende Punkt muss du dabei beachten:
- Du benötigst keine Hochschulzugangsberechtigung, um eine Gasthörerschaft zu absolvieren.
- Du benötigst das Einverständnis des oder der Modulverantwortlichen.
- Auf Antrag kannst du auch eine Prüfung ablegen, die du dir anrechnen lassen kannst, falls du dich für ein Studium im Anschluss entscheidest.
- Eine Gasthörerschaft ist meistens mit Kosten verbunden.
Informationen sowie den Antrag erhältst du auf der Seite des Immatrikulationsbüros:
https://www.ostfalia.de/studieren/studieninteressierte/gasthoererschaft (externer Link, öffnet neues Fenster)
Ostfalia live
Es gibt vielfältige Möglichkeiten einen Einblick in die Hochschule und unser Studienangebot zu bekommen. Die meisten Angebote dazu findest du auf unserem Portal “Ostfalia live". Schau gerne auf die zugehörige Webseite unter folgendem Link: www.ostfalia.de/live
Kosten und Finanzierung
Semesterbeiträge
Für ein Studium an einer staatlichen Hochschule in Niedersachsen fallen Semesterbeiträge an, die vor Beginn des Semesters gezahlt werden müssen. Diese sind an jeder Hochschule unterschiedlich hoch. Die Zusammensetzung und Höhe der aktuellen Semesterbeiträge an den einzelnen Standorten der Ostfalia Hochschule kannst du auf der folgenden Webseite einsehen: Semesterbeiträge
Gut zu wissen: Für unsere Präsenzstudiengänge ist in den Beiträgen auch ein Deutschlandsemesterticket enthalten.
Studienfinanzierung
Um das Studium zu finanzieren, greifen die meisten Studierenden auf den Unterhalt der Eltern, das BAföG oder Einkünfte aus Nebenjobs zurück. Es gibt allerdings auch Stipendien und Studienkredite. Häufig werden auch mehrere Finanzierungswege miteinander kombiniert. Erste Informationen findest du hier.
BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz, oder auch BAföG, ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Auszubildende und Studierende. Fragen direkt zum BAföG kann dir am besten die Finanzierungsabteilung des Studierendenwerks beantworten: stw-on.de/braunschweig/bafög
Hilfreiche Informationen erhältst du zudem unter www.bafög.de.
Sozial- und Studienfinanzierungsberatung des Studierendenwerks
Solltest du Fragen zu deiner individuellen Finanzierung haben, kannst du dich gerne an die Sozial- und Studienfinanzierungsberatung wenden. Insbesondere bei komplexen Problemlagen im Studienverlauf, bei denen auch die finanzielle Sicherung der Studierenden betroffen ist, kann auch die Sozialberatung eine gute Anlaufstelle sein. Hier der Link: stw-on.de/braunschweig/beratung/sb
Langzeitstudiengebühren
In Niedersachsen fallen Langzeitstudiengebühren an, wenn das Studienguthaben aufgebraucht ist. Das Studienguthaben ist definiert als die Regelstudienzeit eines Studiengang plus Toleranzsemester.
In bestimmten Fällen kann man sich auch von den Langzeitstudiengebühren befreien lassen.
Das Immatrikulationsbüro hat viele Informationen dazu auf folgender Seite zusammengestellt: Langzeitstudiengebühren
Gut zu wissen: Beim Studienguthaben werden auch Studienzeiten berücksichtigt, die in anderen Studiengängen, oder an anderen deutschen Hochschulen oder Unis bereits zurückgelegt wurden.
Studienorganisation
Vorkurse und Studienbeginn
Auf der Infoseite für Erstsemesterstudierende (externer Link, öffnet neues Fenster) findest du alle wichtigen Informationen zum Studienstart. Mit einem Klick auf deine Fakultät gelangst du darüber hinaus zu den spezifischen Informationen zu deinem Studiengang. Dies sind u.a. fakultätsinterne Begrüßungsveranstaltungen aber auch die Vorkurse, die für deinen Studiengang relevant sind.
Diese Vorkurse (externer Link, öffnet neues Fenster) finden im Februar (SoSe) bzw. im September (WiSe) unmittelbar vor Vorlesungsbeginn statt und sind nicht verpflichtend. Vorkurse werden beispielsweise in Mathematik und EDV angeboten. Mit diesen Vorkursen soll dir aufgezeigt werden, welche Anforderungen dich zu Beginn des Studiums erwarten. Sie stellen keine Kurse zur Auffrischung von Wissen dar, sondern sollen eventuelle Defizite sichtbar machen, um sie ggfs. bis Studienbeginn ausgleichen zu können.
Familie und Studium
Familie und Studium
Die Ostfalia, als familiengerechte Hochschule, bietet neben Kinderbetreuungsmöglichkeiten an allen Studienorten eine familienfreundliche Infrastruktur (z. B. Wickel- und Stillräume, Spielecken) und Beratungsangebote für Studierende mit Kind oder Pflegeaufgaben.
Es gibt zudem die Möglichkeit einer großzügigen Beurlaubungsregelung bei Schwangerschaft und Kindererziehungszeiten sowie bei einer akuten Phase der Pflegebedürftigkeit eines zu pflegenden Angehörigen.
Weitere umfassende Informationen einschließlich Empfehlungen zur Erleichterung der Studien- und Prüfungsorganisation erhältst du beim Gleichstellungsbüro (externer Link, öffnet neues Fenster) der Ostfalia.
Studieren mit gesundheitlichen Einschränkungen
Umfangreiche Informationen für Studierende und Studieninteressierte mit gesundheitlichen Einschränkungen findest du hier (externer Link, öffnet neues Fenster).
Auslandssemester
Es ist möglich im Laufe deines Studiums ein Auslandssemester oder auch eine Praxisphase im Ausland zu absolvieren. Informationen und Beratung zu diesem Thema erhältst du in unserem International Student Office (externer Link, öffnet neues Fenster).
Bei Bedarf kann über das Sprachenzentrum (externer Link, öffnet neues Fenster) ein Sprachkurs als Vorbereitung auf deinen Auslandsaufenthalt belegt werden.
Solltest du dich für eine Praxisphase im Ausland bewerben wollen, kann dich zudem der Career Service (externer Link, öffnet neues Fenster) der Ostfalia bei deiner englischsprachigen Bewerbung unterstützen.
Studiengangsformen und -formate
Online-Studium
Ein Online-Studium ist im Wesentlichen ein internet- bzw. E-Learning-basiertes Fernstudium und bietet sich für Personen an, welche aus unterschiedlichen Gründen kein herkömmliches Präsenzstudium an der Hochschule besuchen können. Auch wenn der größte Teil des Studiums multimedial (Audio-, Video-, Schriftform) über Internetforen, Chats, Videovorlesungen, Mails (eine entsprechende Computerausstattung ist erforderlich) und im Selbststudium absolviert wird, gibt es dennoch auch regelmäßige Präsenzveranstaltungen an ausgewählten Wochenenden in der Hochschule. Auch die Prüfungen am Semesterende finden i.d.R. Präsenz statt. Online Studiengänge können sehr flexibel studiert werden und bieten sich daher beispielsweise auch für ein berufsbegleitendes Studium an.
Welche Studiengänge an der Ostfalia als Online-Studium angeboten werden, kannst du unserem Studienangebot entnehmen.
Studium im Praxisverbund
Bei einem Studium im Praxisverbund (wie beim dualen Studium) wird in Kooperation mit einem Unternehmen studiert. Meistens wird hierbei parallel zum Studium eine Ausbildung absolviert. Der Wechsel zwischen den Studien- und Praxisphasen richtet sich nach dem Studienablauf des gewählten Studienganges und kann semesterweise oder auch in Blöcken innerhalb des Semesters wechseln.
Eine Übersicht unserer Studiengänge im Praxisverbund findest du im Studienangebot.
An der Ostfalia gibt es zwei Formen des Studiums im Praxisverbund:
ausbildungsintegrierend
- Studium und Berufsausbildung
- zwei berufsqualifizierende Abschlüsse
praxisintegrierend
- Studium und betriebliche Praxis
- ein berufsqualifizierender Abschluss
Die Form ist dabei abhängig vom Unternehmen.
Bewerbung bei unseren Praxispartnern
Von unseren Praxispartnern werden Ausbildungs- bzw. Praktikumsplätze im Rahmen des Studiums im Praxisverbund angeboten. Bei diesen Firmen kannst du dich direkt um einen solchen Platz bewerben. Mit welchen Unternehmen wir kooperieren kannst du auf der Infoseite des entsprechenden Studienganges nachlesen.
Bitte beachte die Bewerbungsfristen der einzelnen Unternehmen. Nach Erhalt eines Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrages mit einem unserer Praxispartner musst du deine Unterlagen fristgerecht bei der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften einreichen, um zum Studium zugelassen zu werden. Da die Hochschule eine entsprechende Anzahl an Studienplätzen für die Praxispartner zur Verfügung stellt, ist dir der Studienplatz dann sicher.
Doppelstudium und Parallelstudium
Ein Doppel- bzw. Parallelstudium liegt vor, wenn zusätzlich zum bestehenden grundständigen Studium ein zweiter Studiengang aufgenommen wird, mit der Absicht, beide Studiengänge zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Die beiden Studiengänge können auch an unterschiedlichen Hochschulen studiert werden. Das Einverständnis sowie eine Genehmigung beider Fakultäten bzw. Hochschulen ist vorzulegen. Näheres regelt auch die Immatrikulationsordnung der Ostfalia unter “§ 9 Gleichzeitiges Studium mehrerer Studiengänge”. Hier der Link: Immatrikulationsordnung
Unser Immatrikulationsbüro hilft dir gerne mit weiteren Informationen.
Zweitstudium
Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges Studium, welches nach einem erfolgreichen Abschluss eines ersten (Bachelor- oder Diplom)Studiums aufgenommen wird. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen für Zweitstudierende nur eine geringe Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung (Zweitstudierenden-Quote: 3% der verfügbaren Studienplätze). Es besteht i.d.R. kein BAFöG-Anspruch, ggf. fallen zudem Langzeitstudiengebühren an. Bei der Bewerbung ist eine Begründung für die Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit des Zweitstudiums einzureichen.
Teilzeitstudium
Das Teilzeitstudium ist ein offiziell geregeltes Studium oder ein Studienabschnitt, in dem nur die Hälfte der Studienleistungen pro Semester erbringt werden. Es ermöglicht dir ein geregeltes langsameres Studieren mit einer entsprechenden Verlängerung der Regelstudienzeit. Die Vollzeit-Regelstudienzeit wird pro Studienjahr im Teilzeitstudium um ein Semester verlängert. Ein 6-semestriger Bachelorstudiengang verlängert sich z. B. bei einem kompletten Studium in Teilzeitform auf 12 Semester.
Kann ich alle Studiengänge in Teilzeit studieren?
Nein. Die Fakultäten legen selber fest, welche ihrer Studiengänge teilzeitfähig sind. Auf den Seiten des Immatrikulationsbüros findest du unter "teilzeitfähige Studiengänge (externer Link, öffnet neues Fenster)" eine Auflistung der möglichen Studiengänge. Die Richtlinie zum Teilzeitstudium sowie das Antragsformular findest du ebenfalls auf oben genannter Seite.
Wie viele Credit Points darf ich absolvieren?
Im Teilzeitstudium können bis zur Hälfte der für ein Semester vorgesehenen Module belegt werden; die verbleibenden Module können dann in einem folgenden Winter- oder Sommersemester absolviert werden. Es können in einem Semester maximal 18 Leistungspunkte (LP), im Studienjahr maximal 30 LP an Prüfungsleistungen neu erarbeitet werden. Wiederholungen von angemeldeten und nicht bestandenen Prüfungen werden dabei nicht angerechnet. Wiederholungsverpflichtungen entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnung bleiben unberührt.
Kann ich zwischen Voll- und Teilzeit wechseln?
Ja, aber eine Festlegung auf ein Teilzeitstudium gilt jeweils für ein ganzes Studienjahr.
Wann liegen die Lehrveranstaltungen?
Studierende sind in den normalen Studienbetrieb integriert, d. h., es sind keine gesonderten Lehrveranstaltungen oder Zeitschienen für Teilzeitstudierende vorgesehen. Die Lehrveranstaltungen werden im wöchentlichen Turnus über die unterschiedlichen Wochentage verteilt oder aber zum Teil als Blockveranstaltungen angeboten.
Auswirkungen auf andere Leistungen
Der Wechsel in ein Teilzeitstudium kann gravierende Auswirkungen auf bestimmte Leistungen und Ansprüche haben, z.B.:
- BAföG
- Stipendien
- Studienkredite
- Kindergeld
- Kranken- und Sozialversicherung
- Leistungen und Ansprüche für Studierende aus dem Ausland
Masterstudium
Der Master ist im gestuften Bachelor-Master-Studiensystem der zweite berufsqualifizierende akademische Grad, der erlangt werden kann. Es wird unterschieden zwischen konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen.
Konsekutive Masterstudiengänge vertiefen Wissensgebiete des vorangegangenen Bachelorstudienganges, daher sind die Zulassungsvoraussetzungen in der Regel relativ eng gefasst. Bei den weiterbildenden Masterstudiengängen ist oftmals Berufserfahrung von ein bis zwei Jahren erforderlich, zudem werden verstärkt Aspekte aus der Berufspraxis wissenschaftlich vertieft.
Das Masterstudienangebot der Ostfalia findest du im Studienangebot. Für Erstinformationen, Überblicke und allgemeine Fragen zu den Masterstudiengängen wendest du dich bitte an die Zentrale Studienberatung.
Die Zulassungsordnungen für unsere Master findest du hier.
Hochschulwörterbuch
Abitur / Allgemeine Hochschulreife
Der Schulabschluss, mit dem man grundsätzlich an jeder Universität und Hochschule in Deutschland studieren kann, unabhängig vom gewählten Fach.
Akkreditierung
Eine Art Gütesiegel für Studiengänge. Eine unabhängige Agentur prüft dabei, ob bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden.
Alumni
Ehemalige Studierende, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben.
AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)
Die gewählte Vertretung der Studierendenschaft. Er kümmert sich um studentische Anliegen und wird vom Studierendenparlament gewählt.
Bachelor
Der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss. In Vollzeit dauert er meist sechs Semester und bringt 180 Leistungspunkte. Häufig gibt es auch sieben Semester und 210 Leistungspunkte.
Bologna-Prozess
Die europaweite Studienreform, mit der ab 1999 das zweistufige System aus Bachelor und Master sowie die ECTS-Punkte eingeführt wurden.
Credit Points
Ein anderes Wort für Leistungspunkte bzw. ECTS-Punkte, siehe dort.
Dekan*in / Studiendekan*in
Die gewählte Leitung einer Fakultät – oder die Person, die innerhalb der Fakultät für einen bestimmten Studiengang zuständig ist.
ECTS
European Credit Transfer System: Das europäische Punktesystem, mit dem der Arbeitsaufwand für Studienleistungen vergleichbar gemacht wird. Siehe Leistungspunkte.
Eignungsprüfung
Ein zusätzliches Auswahlverfahren, mit dem manche Studiengänge neben der Hochschulzugangsberechtigung die fachliche oder künstlerische Eignung der Bewerber*innen prüfen, etwa bei Mediendesign.
Einschreibung
Siehe Immatrikulation.
Erasmus+
Das EU-Förderprogramm, über das Studierende ein Auslandssemester oder ein Praktikum an Partnerhochschulen bzw. in Unternehmen im Ausland machen können.
Exmatrikulation
Das offizielle Ausscheiden aus der Hochschule – zum Beispiel nach dem Abschluss, auf eigenen Wunsch oder weil die Rückmeldung versäumt wurde.
Fachsemester
Zählt, wie viele Semester man in einem bestimmten Studiengang eingeschrieben ist. Bei einem Studiengangwechsel beginnt diese Zählung in der Regel wieder bei eins. Nicht zu verwechseln mit Hochschulsemestern.
Fachhochschulreife
Ein Schulabschluss, der zum Studium an Fachhochschulen wie der Ostfalia berechtigt. An Universitäten gilt er meist nur für einzelne, fachlich passende Studiengänge.
Fachschaftsrat / FaRa
Die studentische Interessensvertretung einer Fakultät, gewählt von den Studierenden und ansprechbar für alle Fragen rund ums Studium.
Fakultät
Eine Organisationseinheit innerhalb der Hochschule, in der sich Studiengänge zusammenfassen. Ähnlich einer Abteilung im Unternehmen.
Hiwi
Wissenschaftliche Hilfskraft. Bezeichnet eine studentische Nebentätigkeit an der Hochschule, egal ob in der Verwaltung oder im Labor.
HZB (Hochschulzugangsberechtigung)
Der Oberbegriff für alle Abschlüsse und Nachweise, mit denen man ein Studium beginnen darf – zum Beispiel Abitur, Fachhochschulreife oder die Immaturenprüfung, um nur einige zu nennen.
Hochschulsemester
Zählt ab der ersten Einschreibung an einer deutschen Hochschule und bleibt auch nach einem Studiengangwechsel bestehen, anders als das Fachsemester.
Immatrikulation
Die offizielle Einschreibung an einer Hochschule, durch die man den Studierendenstatus erhält.
Kommiliton*in
Eine Mitstudierende oder ein Mitstudierender.
Langzeitstudiengebühren
Zusätzliche Gebühren, die anfallen können, wenn jemand deutlich länger studiert als in der Regelstudienzeit vorgesehen.
Leistungspunkte (LP)
Punkte, die den Arbeitsaufwand einer Prüfungsleistung abbilden, unabhängig von der erzielten Note. Ein Leistungspunkt entspricht etwa 25 bis 30 Arbeitsstunden, pro Semester kommen in der Regel rund 30 zusammen.
Losverfahren
Ein Verfahren, mit dem Studienplätze vergeben werden, die nach dem regulären Auswahlverfahren noch frei geblieben sind.
Master
Der zweite berufsqualifizierende Abschluss nach dem Bachelor. Konsekutive Masterstudiengänge bauen fachlich auf dem Bachelor auf, weiterbildende setzen meist Berufserfahrung voraus.
Matrikelnummer
Die individuelle Kennnummer, die jede*r Studierende bei der Einschreibung erhält.
Mensa
Die Essensausgabe für Studierende auf dem Campus, meist betrieben vom Studierendenwerk.
Modul / Modulhandbuch
Ein Modul bündelt mehrere thematisch zusammengehörende Lehrveranstaltungen zu einer Einheit mit fester Punktzahl. Welche Module es in einem Studiengang gibt, steht im Modulhandbuch.
Numerus Clausus (NC)
Die Note oder Wartezeit, mit der im vorangegangenen Vergabeverfahren die letzte Zulassung erteilt wurde. Der Wert kann sich von Semester zu Semester verändern.
Praxisverbund / duales Studium
Eine Studienform, die eng mit einem Unternehmen verzahnt ist – entweder parallel zu einer Berufsausbildung (ausbildungsintegrierend) oder zu praktischen Einsätzen im Betrieb (praxisintegrierend).
Prüfungsordnung
Das Regelwerk eines Studiengangs. Es legt unter anderem fest, welche Prüfungen in welcher Form abzulegen sind und wie oft man sie wiederholen darf. Es lohnt sich hier einen Blick reinzuwerfen.
Regelstudienzeit
Die Anzahl an Fachsemestern, in der ein Studiengang planmäßig abgeschlossen werden kann.
Rückmeldung
Die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags, mit der man sein Studium im nächsten Semester fortsetzt.
Semesterbeitrag
Der Betrag, den alle Studierenden vor jedem Semester zahlen, unter anderem für das Studierendenwerk und das Semesterticket. Keine klassische Studiengebühr.
Semesterticket
Das im Semesterbeitrag enthaltene Ticket für Busse und Bahnen. Was genau für dich enthalten ist, findest du auf den Seiten des AStAs.
Studierendenparlament - StuPa
Gewählte Vertretung der Studierenden einer Hochschule.
Urlaubssemester / Beurlaubung
Eine offiziell genehmigte Pause vom Studium, zum Beispiel wegen Krankheit, eines Auslandsaufenthalts oder der Geburt eines Kindes. Der Studierendenstatus bleibt bestehen, zählt aber in der Regel nicht als Fachsemester.
Vergabeverordnung
Die niedersächsische Rechtsgrundlage, nach der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen verteilt werden.
Wartezeit / Wartesemester
Die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Bewerbungssemester, gezählt in vollen Semestern. Sie spielt bei einem Teil der Studienplätze eine Rolle.
Workload
Der Arbeitsaufwand, der für ein Modul oder eine Prüfung veranschlagt wird und sich in der Anzahl der Leistungspunkte widerspiegelt.
Zweitstudium
Ein weiteres grundständiges Studium nach einem bereits abgeschlossenen ersten Studium. Dafür gelten eigene, meist kleinere Zulassungsquoten.
Thema nicht gefunden?
Du findest deine Frage hier nicht oder benötigst Unterstützung? Wende dich gerne an die Zentrale Studienberatung (ZSB):
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Gebäude Am Exer 45, Raum 003, 004 sowie 101 - 105
Auch telefonisch beantwortet dir unsere ZSB gerne deine Fragen:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag und vor Feiertagen: 9:00 - 12:00 Uhr